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Der GrrMjiiler.

nzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.

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57. Jahrgang.

Nr. 157. Neuenbürg, Montag den 9. Oktober 1899.

Erscheint Montag, Mittwoch, Kreitag und TamStag. Preis vierteljährlich 1 lv monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk Viertels. 1.25, monatlich 45 außerhalb des Bezirks Viertels. ^ 1.45. Einrückungspreis sür die einspaltige Zeile oder deren Raum 10 für ausw. Inserate 12 ^

Amtliches.

Bekanntmachung des Ministeriums des Jnnem, betr. die Organisation des Arbeitsnachweises.

Vom 28. Juni 1898. Nr. 8589.

Unter Abänderung der in der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1895, betreffend die Organisation des Arbeitsnachweises (Amtsbl. S. 474) medergelegten Bestimmungen über die organische Verbindung der kom­munalen Arbeitsämter Württembergs ist angeordnet worden, daß vom 1. August d. I. an die Nachweise über die bei den einzelnen Arbeitsämtern nicht befriedigten Nachfragen nach Arbeitern während der Monate März bis November je einschließlich am Abend des Dienstag, Donnerstag und Samstag jeder Woche durch die mit dem städtischen Arbeitsamt Stuttgart verbundene Zentralstelle an sämtliche Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern und an solche kleinere Gemeinden, für welche dies besonders gewünscht wird, versandt werden. Die Nachweise sind dazu bestimmt, sofort nach ihrer Ankunft bei den Gemeindebehörden durch öffentlichen Anschlag zur Kenntnis der stellensuchenden Arbeiter ge­bracht zu werden.

Um sodann Arbeitgebern und Arbeitern in Gemeinden, welche kein Arbeitsamt haben, einen möglichst leichten Verkehr mit dem nächstgelegenen Arbeitsamt zu ermöglichen, ist die Einrichtung getroffen worden, daß die Arbeitsämter den Ortsvorstehern, Herbergen zur Heimat, Verpflegungs­stationen und Arbeiterkolonien, welche darum nachsuchen, eine genügende Zahl von Anmeldeformularen für arbeitersuchende Unternehmer wie für stellensuchende Arbeiter zur Verfügung stellen, die von den Beteiligten auszufüllen und von den Ortsvorstehern als portopflichtige Dienstsache an das nächstgelegene Arbeitsamt einzusenden sind.

Stuttgart, den 28. Juni 1898. K. Ministerium des Innern.

Pischek.

Indem die vorstehende Bekanntmachung des K. Ministeriums mit dem Anfügen wiederholt zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird, daß die Nachfragen nach Arbeitern zunächst in Neuenbürg und Wildbad in der oben angeführten Weise öffentlich angeschlagen sein werden, erhalten die Ortsvorsteher die Weisung, auf diese neue Einrichtung zur Verbesserung und Erleichterung der Arbeitsvermittlung, soweit nötig, die beteiligten Kreise noch besonders aufmerksam zu machen und sich wegen der etwa als wünschenswert erscheinenden Zusendung der Nachfragen nach Arbeitern oder von Anmeldeformularen für arbeitersuchende Unternehmer und für stellensuchende Arbeiter an die bei dem städtischen Arbeitsamt in Stuttgart eingerichtete Zentralstelle für Arbeitsvermittlung zu wenden.

Den 7. Oktober 1899. K. Oberamt.

Pfleiderer.

K e k a««t m a >h u n g

betr. den Baumsatz und die Beseitigung des Baum-Ueberhangs an Staats- und Nachbarschaftsstraßen.

Die Ortsvorsteher werden veranlaßt, sür sofortige Ergänzung der fehlenden Bäume an den Staats- und Nachbarschaftsstraßen zu sorgen oder, wenn die Grundeigentümer den Baumsatz erst im Frühjahr ausführen wollen, darauf zu dringen, daß noch im Lanfe des Herbstes Baumgruben von genügender Breite und Tiefe ausgehoben werden. Auch ist die ordnungsmäßige Ausästung des Baum-Ueberhangs zu überwachen.

Für den Baumsatz und die Baum-Ausästung gelten die hienach auf­geführten Bestimmungen:

§ 1. Der Baumsatz an den Staats- und Nachbarschaftsstraßen ist gesetzliche Obliegenheit der anstoßenden Güterbesitzer und zwar sind von ihnen fruchtbare Bäume zu Pflanzen.

An solchen Orten dagegen, wo fruchtbare Bäume aller Versuche ungeachtet nicht fortkommen, dürfen auch Waldbäume gepflanzt werden.

An den hohen Einschnittsböschungen, ebenso bei hohen Straßen­dämmen, welche am Rande mit Bäumen bepflanzt werden, ist übrigens den angrenzenden Grundbesitzern der Baumsatz für die Straße erlassen.

8 2. Die jungen Bäume, welche von den Grundbesitzern der Straße entlang gesetzt werden, müssen gehörig erstarkt, am Stamm wenigstens 3 Centimeter (1 Zoll) dick und 2 Meter (7 Fuß) hoch sein.

Dieselben sind in Entfernungen von 2,8 Meter (10 Fuß) vom Straßenrand und von 10,3 Meter (36 Fuß) unter sich zu setzen, mit Dornen zu verwahren und mit starken Stickeln zu versehen. Außerdem sind die Bäume übers Kreuz zu setzen, dergestalt, daß diejenigen Bäume, die auf der einen Seite der Straße gesetzt werden, gerade gegenüber der Mitte des zwischen zwei Bäume auf der andern Seite der Straße befind­lichen Zwischenraumes von 10,3 Meter (36 Fuß) zu stehen kommen.

tz 3. Abgehende Bäume sind alsbald durch junge zu ersetzen, vor­ausgesetzt, daß der Zwischenraum zwischen den benachbarten Bäumen mindestens 10,3 Meter beträgt.

§ 4. Die auf die Straße überhängenden Aeste und Zweige sind in der Art einzukürzen, daß über dem Nebenweg am Rande der Straße eine lichte Höhe von 2,3 Meter (8 Fuß) für den Fußwandel und 85 Centimeter (3 Fuß) vom Straßenrand einwärts der Straße eine Höhe von 4 Meter (14 Fuß) für den Wagenverkehr frei bleibt und zwar ist die Auslichtung der Bäume von jenen 2,3 Meter bis zu diesen 4 Meter in schräger Richtung auszuführen.

Neuenbürg, den 5. Oktober 1899. K. Oberamt.

Pfleiderer.

Dir Gltsrarstehkl

welche mit der Einsendung der Nachweisungen über Regie-Bauarbeiten und der Sportelurkunden vom letzten Quartal noch im Rückstand sind, werden aufgefordert, diese Nachweisungen und Urkunden spätestens bis 12. ds. Mts. als portopflichtige Dienstsache hieher einzusenden. Neuenbürg den 9. Oktober 1899. K. Oberamt.

Göbel, Amtmann.

Revier Liebenzell.

Submisfionsverkauf von Nadelstammholz

aus Maile, unterer Tannbrunnen, oberer Reichenbacherhang, unterer Spannagelsriß, vorderer Finkenberg, mittlerer Finkenberg, Steinachwald, sowie Scheidholz aus den Hüten Möttlingen, Kaffeehof, Bieselsberg und Liebenzell:

Langholz: 1854 Stück mit Fm.: 131 I., 314 II., 392 III.,

435 IV., 42 V. Klasse.

Sägholz: 158 Stück mit Fm.: 711., 51 II., 19 III. Klasse.

Die Offerte sind in ganzen und Zehntelsprozenten ausgedrückt, verschlossen und mit der AufschriftAngebot auf Stammholz" versehen längstens bis

Dienstag den 24. Oktober, vormittags 1v Uhr

beim Revieramt einzureichen.

Die Eröffnung findet zur genannten Stunde imHirsch" in Liebenzell statt.

Das Ausschußholz ist zu 100°/o des Revierpreises angeschlagen. Angerückt sind die Lose Nr. 1519; 3240.

Auszüge, Losverzeichnisse und Offertformulare können vom Kameral- amt Hirsau bezogen werden.

Revier Herrenal b.

Ltaugkü-Verkaus.

Am Mittwoch den 11. Oktober, vormittags 11 Uhr werden aus dem Staatswald Birken­teich und unterer Dachsbau auf der Revieramtskanzlei 5365 Rebstecken II. Klasse und 5660 Bohnenstecken verkauft.

Revier Langenbrand.

ZtaNmholj-U erkauf.

Am Mittwoch den 18. Oktober, vormittags 10 Uhr auf dem alten Rathaus in Langen­brand Scheidholz oer Distrikte V Größelberg, VI Eulenloch, VII

Ueberrück, VIII Gairen und IX Rippberg:

698 Stück Langholz mit Fm.: 17 I., 42 II., 131 III., 198 IV, 8 V. Klasse samt 23 Fm. Drauf­holz;

26 Stück Sägholz mit Fm.: 18 I.-III. Klasse.

Urivat-Anzeigen.

Bis Mitte Oktober suche ich ein reinliches und fleißiges

Mädchen,

das sich willig allen häuslichen Arbeiten unterzieht.

Zu erfragen bei der Exped. d. Bl