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Der

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend«

Amtsblatt für den Aberamtsbezirk Weuenbürg.

S7. Jahrgang.

Nr. 156. Neuenbürg, Samstag dm 7. Oktober 1899.

Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und SanrStag. Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk

Siertelj. 1.25, monatlich 45 außerhalb des Bezirks Viertels, 1.45. Einrückungspreis sür die einspaltige Zeile oder deren Raum 10 für ausw. Inserate 12 ^

Neuenbürg.

Kekanntmachung.

Allerhöchster Anordnung gemäß wird die kirchliche Feier des

am Sonntag den 8. d. Mts.

stattfinden.

Hievon werden die Bezirksangehörigen in Kenntnis gesetzt.

Den 6. Oktober 1899. K. Oberamt.

Pfleiderer.

Neuenbürg.

A« dir K. ko. Pfarrämter.

Zufolge höherer Anordnung ist in tabellarischer Uebersicht darüber zu berichten, wie hoch sich der Gesamtstaatsstenerbetreff der Kirchengenossen in den einzelnen Kirchengemeinden (Art. 66, Abs. 1 des staatlichen Gesetzes vom 14. Juni 1887) für das Rechnungsjahr 1898/1899 belaufen hat. Demgemäß werden die Pfarrämter beauftragt, die erforderlichen Erheb­ungen je für ihre Pfarrei zu machen, und zwar dann, wenn eine Pfarrei ans mehreren Kirchengemeinden besteht, in der Weise, daß der Gesamt­staatssteuerbetreff jeder einzelnen Kirchengemeinde festgestellt wird.

Die Erhebungen sind zu machen aus dem Steuerabrechnungsbuch (Grund, Gebäude und Gewerbe), das von der Gemeindepflege erhältlich ist, und dazu aus den Aufnahmeprotokollen des K. Kameralamts (Kapital- und Renten-, sowie Dienst- und Berufseinkommen), welch letztere jedem Pfarramt durch Vermittlung der Unterzeichneten Stelle heute zugesandt werden.

Bezüglich derjenigen Kirchengemeindegenossen, welche an eine fremde Gemeindepflege Staatssteuer zu entrichten haben, werden die Pfarrämter angewiesen, einander gegenseitig die erforderlichen Mitteilungen zu erstatten, sofern sie anläßlich der Durchsicht der ihnen vorliegenden Steuerverzeich­nisse von selbst hiezu veranlaßt und in Stand gesetzt sein werden.

Im Besonderen wird auf Art. 65, Abs. 2 (Steinheil Anm. 6) und Art. 68, Abs. 1 des Gesetzes vom 14. Juni 1887 aufmerksam gemacht.

Die kameralamtlichen Aufnahmeprotokolle sind nach Gebrauch alsbald dem K Kameralamt direkt zurückzngeben.

Termin der Erledigung des dem Dekanatamt einzusendenden Be­richts 25. November 1899.

Den 6. Oktober 1899. K. Ev. Dekanatamt.

Ml

Neuenbürg.

AudieOrts««rAeher.

Nach einer Mitteilung der Württ. Baugewerksberufsgenossenschaft gehören die von den Gemeinden unter Inanspruchnahme von Frohndiensten oder in Taglohn ausgeführten Arbeiten zur Instandsetzung der öffentlichen Brunnen nicht zu denjenigen Bauarbeiten, für welche die Gemeinden bzw. die Amtskorporationen die Unfallversicherung übernommen haben, sondern sind der Versicherungsanstalt der Baugewerksberufsgenossenschaft zugeteilt.

Es sind daher zutreffendenfalls über diese Arbeiten vorschriftsmäßige Regiebaunachweisungen nach ß 22 des Bauunfallversicherungsgesetzes ein­zureichen, sofern nicht von der Ermächtigung des tz 29 des Gesetzes (Versicherung gegen Pauschalverqütunq) Gebrauch gemacht werden will.

Den 6. Oktober 1899. K. Oberamt.

, _ Göbel, Amtmann.

Neuenbürg.

Ansprüche an die Nachlaßsachen

1. der Karl Hahn, Goldarbeiters Ehefrau in Birkenfeld,

2. des Johann Jakob Weinmann, Waldmeisters in Engelsbrand,

3. der Johann Georg Nothacker, Webers Ehefrau in Kapfenhardt,

4. des Gottlieb Ott, Bauern in Ottenhausen

sind binnen 6 Tagen dahier anzumelden und zu erweisen.

Den 6. Oktober 1899. K. Gerichtsnotariat.

Gaßmann.

Kokz-Werkauf.

Aus den Waldungen der Murg­schifferschaft in Gernsbach werden am

Samstag den 14. Oktbr. d. I.

verkauft:

a) im Snbmissionswege aus den Distrikten Schramberg-Halde, Schramberg - Ebene, Hornwald, Schönmünz-Langenbach, Stöckberg, Herrenbronn und Steingrund: Nadelholzstämme 1559 III., 4369 IV., 2302 V. Klasse, 1105 Nadel- holzstümmel und 1758 Nadelholz- külpen, im Ganzen 11093 Stück mit rund 6000 Fm.

Die schriftlichen Angebote sind auf besonderen Formularen, losweise getrennt, Pro Festmeter in ganzen und zehntel Mark, verschlossen, porto­frei und mit der AufschriftBau­holzangebot" versehen, am genannten Tage längstens bis 9 Uhr vormittags im Geschäftszimmer des Großh. Forstamts Forbach II einzureichen. Die Eröffnung findet sodann um 10 Uhr im Gasthause zur Krone in Forbach statt. Verzeichnisse über Loseinteilung und Verkaufsbeding­ungen liegen bei der Murgschiffer- schaftlichen Kasse und dem Unter­zeichneten zur Einsicht auf, woselbst auch Angebotsformulare zu beziehen sind. Auszüge besorgt Forstwart Emil Haas in Forbach.

Es wird bemerkt, daß für das auf den württembergischen Wegen nach dem Enzthal zur Abfuhr ge­langende Holz ein Durchfahrtsgeld von ca. 45 Pr. Fm. zu entrichten ist, welches von der Schifferschaft vorgelegt und später vom Käufer rückerhoben wird;

v) in öffentlicher Versteigerung nachmittags 3 Uhr ebenfalls in der Krone in Forbach aus den Distrikten Schramberg - Halde, Hornwald, Schönmünz, Stöckberg und Herren­bronn:

Scheitholz, Ster: 234 buchenes, 4 sonst. Laubholz, 1219 tannenes, 301 fichtenes;

Prügelholz, Ster: 162 buchenes, 731 tannenes, 310 fichtenes, und 2227 Ster gemischte Reisprügel am Stock.

Nähere Auskunft wird wie unter a erteilt.

Forbach, (Baden) 25. Sept. 1899.

Ens, Oberförster.

Neuenbürg.

Bestellungen auf saure

Mostäpfel und Kirnen

nehmen entgegen

SUbereisen,

Ochner,

Haist.

Aer

Krtrckr unsm; KaMmse; im WstH

8r. krieäried 8elirempl

wird am

Sonntag den 8. Oktoder in Calmbach nachmittags 2^ Uhr in der Sonne, in Neuenbürg abends 7 ^ Uhr in der Wirtschaft

von Pfrommer

den Angehörigen des Bezirks über die Verhandlungen im Weichstag Bericht erstatten.

Hiezu werden alle Wahlberechtigten freundlichst eingeladen und wäre es gewiß von Wert, wenn auch diejenigen sich ein­finden wollten, welche seine politische Richtung nicht teilen, damit eine mündliche, sachliche Auseinandersetzung von einander abweichenden Anschauungen ermöglicht würde.

Wegen weiteren Versammlungen in Wildbad und anderen Orten des Bezirks wird Bekanntmachung Nachfolgen.