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Anzeiger und Nuterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.

Amts bl alt für öen AbernrnLsbezirk Weuenbürg.

57 . Jahrgang.

Nr. 136. Neuenbürg, Samstag dm 2. September 1899.

Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag. Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirl

diertelj. -sl l.25, monatlich 45 außerhalb des Bezirks viertelst ^ 1.45. Einrückungspreis für die einspaltige Zeile oder deren Raum 10 für ausw. Inserate 12 ^

Amtliches.

Neuenbürg.

K t k l! u n i IN l! ch u L s

betreffend die diesjährigen Kaisermanöoer.

Nach einer Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern vom 24. August d. Js. werden während der diesjährigen Kaisermanöver, um die Uebuugen der Truppen kriegsmäßig zu gestalten, diejenigen Truppen, welche nicht in Marschquartiereu untergebracht werden oder biwakieren, am 9. September und in der Zeit vom 11. bis 13. September, die Kavallerie-Division bereits am 8. Septemberenge Quartiere" im Sinne des Art. I § 2*) des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 (Reichsgesetzblatt S. 245) beziehen.

Das Gebiet des Königreichs Württemberg, in welchem an den oben- bezeichneten Tagen solche Quartieranforderungen zu erwarten stehen, wird durch die Linie: WaiblingenWinendenBacknangGroßbottwar BesigheimHohenhaslachMaulbronn westliche Landesgrenze bis Neuenbürg Calmbach Schmieh Wildberg BöblingenEßlingen ungefähr begrenzt.

Die Belegungsfähigkeit der Ortschaften wird hiebei häufig nicht unerheblich überschritten werden. Es handelt sich jedoch im Interesse der Schonung der Truppen nur um ein Unterkommen unter Dach und Fach. Dieselben werden in der Regel vor dem Beziehen der Quartiere im Freien abkochen.

Indem die Ortsvorsteher der in Betracht kommenden Gemeinden auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 24. v. Mts. (Amtsbl. S. 275) noch besonders hingewiesen werden, erhalten sie zugleich die Weisung, sich an den genannten Tagen zur Quartierverteilung bereit zu halten, für einen genügenden Vorrat an Quartierbillets Sorge zu tragen und die einzelnen Quartierträger auf das Bereithalten des erforderlichen Lagerstrohs besonders hinzuweisen.

Bemerkt wird, daß wegen der außerordentlichen Verhältnisse des Kaisermanövers das Beziehen der engen Quartiere erst kurz vor dem Eintreffen der Truppen wird angeordnet und bekannt gegeben werden können.

Den 1. September 1899. K. Oberamt.

. Göbel,A.-V.

*! Der angeführte Z 2 lautet:

..Wenn für einzuquartierende Teile der. bewaffneten Macht nur Unterkunft unter Dach und Fach enges Quartier gefordert wird, so greifen außerdem folgende Bestimmungen Platz:

u! Die Mannscbaften vom Feldwebel abwärts haben in einem gegen die Witterung schützenden Obdache nur Anspruch auf eine Lagerstätte von frischem Sirob und aus eine Gelegenheit zur Ausbewabrung der Waffen und zum Niederlegen der Montierungs- und Ausrüstungsstücke, sowie auf Mitbenützung vorhandener Kocheinrichtungen.

Lieferung von Brennmaterialien oder Benützung der Geräte des Quartier­gebers dürfen nicht gefordert werden.

Zur Erleuchtung der Nnterkunftsräume bis abends 10 Uhr genügt Stalllicht.

b) Für die Pferde kann nur Unterkunftsraum und Schutz gegen Wind und Weiter mit Vorrichtung zum Anbinden beansprucht werden."

Neuenbürg.

K e k a u u 1 m a ih un g

betreffend die Anmeldung von Flurschäden aus Anlaß des Kaisermanövers.

Da es nicht ausgeschlossen ist, daß aus Anlaß der diesjährigen Kaisermanöver im Oberamtsbezirk Neuenbürg durch die Truppenübungen Flurschäden verursacht werden, so werden die Ortsvorsteher beauftragt, die Grundeigentümer aufzufordern, ihre etwaigen Entschädigungsforder- ungen sofort nach eingetretener Beschädigung der Grund­stücke bei dem Ortsvorsteher anzumelden.

Die eingegangenen Anmeldungen sind von den Ortsvorstehern ohne Verzug in tabellarischer Form nach dem im Reichsgesetzblatt von 1898 S. 969 abgedruckten Muster dem Oberamt vorzulegen.

Hinsichtlich des zu beobachtenden Verfahrens werden die Gemeinde­behörden insbesondere auf die im Reichsgesetzblatt von 1898 S. 367 und 934 und im Ministerialamtsblatt von 1899 S. 211221 abgedruckten Vorschriften hingewiesen.

Den 31. August 1899.

Delranntmachung.

Am Montag den 4. September d. IS., vormittags S Uhr

beginnend, werden wir den Oehmdgrasertrag der der Stadtgemeinde Pforzheim gehörigen Wiesenparzellen im Größelthale an Ort und Stelle öffentlich versteigern.

Vormitttags kommen die Parzellen des oberen Thales zum Aus­gebot, nachmittags diejenigen des unteren Thales.

Zusammenkunft jeweils beim Wärterhause.

Pforzheim, 31. August 1899.

Die Verwaltung des Wasserwerks. Aettling.

Weltmarkt Pforzheim.

Wegen der z. Zt. hier herrschenden Maul- und Klauenseuche wurde der aus Montag den 4. d. Mts. in Aussicht genommene hiesige Rind- Viehmaret Polizeilich untersagt) der Pferdemarkt dagegen findet statt. Pforzheim, den 1. September 1899.

Der Stadtrat.

Habermehl. Frey.

Beinberg,

Oberamt Neuenbürg.

Liegenschaft»-Verkauf.

Am Freitag den 8. September 1899, mittags 1 Uhr

wird die Liegenschaft des verst. Georg Adam Schäfer, Bäcker von hier, unter waisengerichtl. Leitung auf hiesigem Rathaus zum erstenmal im öffentlichen Aufstreich gegen bare Bezahlung verkauft und zwar:

Are Kätfte un:

Parz. Nr. 31: 1 ar 7 gm einem zweistöckigen Wohnhaus mit

2 Wohnungen,

Brandvers.-Anschlag 2000 Parz. Nr. 31a: 92 gm einer Scheuer,

Brandvers.-Anschlag 920 ^

4 ar gemeinschaftlicher Hofraum,

Gesamtanschlag 1400 ^

10 gm Schwemstall,

Parz.Nr. 162/4: 1 ar 46 gm Gras- und Baumgarten in Haus­gärten, Anschlag 50-/L

Parz. Nr. 47: 48 ar 14 gm Baufeld und Laubgebüsch in der

Hardt, Anschlag 850

Parz. Nr. 161/8, 161/9 und 161/10:

je 15 sr 76 gm Acker, Laubgebüsch und unst. Weg in Hausäckern,

Anschlag je 250^

Gesamt-Anschlag 3050^

In dem Wohnhaus ist die Bäckerei eingerichtet und wäre deshalb für einen Bäcker sehr geeignet.

Ein jeder Käufer hat sofort einen zahlungsfähigen Bürgen zu stellen; Liebhaber sind eingeladen.

Den 1. September 1899. Waisengericht.

Vorstand Lutz.

! Gemeinde Arnbach.

Holz-Uerkauf.

Am Dienstag den S. September d. I., vormittags 9 Uhr

werden auf dem Rathaus in Arnbach aus Gemeindewald Teichle, Wolfs­grube, Salzlecke und Bergwald:

196 St. Nadelholz-Stammholz mit Fm. 217 I., 28 II., 65 III.,

46 IV., 2 V. Kl.,

5 Baustangen III.IV. Kl. im öffentlichen Aufstreich verkauft.

Den 31. August 1899.

K. Oberamt. Göbel, A.V.

Schultheißenamt.

Höll.