Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für öen Hberamtsbezirk Neuenbürg.

5S. Jahrgang.

Nr. 24. Neuenbürg, Samstag den 12. Februar 1898.

Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und GamStag. Preis vierteljährlich l 10 «», monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk Viertelst 1.25, monatlich 45 -s, außerhalb des Bezirks viertel). ^ 1.45. Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10«», für ausw. Inserate 12^,.

K etliches.

Krkauntisichiillg.

der K Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Vorschriften für die Beschränkung des Verkehrs mit Wurzelreben.

Da in den Keeiien der Weinbauer, Gäriner und sonstigen Interessenten vielfach noch Unkenntnis und Unsicherheit über die den Verkehr mi> Wurzelreben beschränkenden gesetzlichen B stimmungen herrscht, sehen wir uns veranlaßt, die Beteiligten mit Nachstehendem besonders auf die be- zeichneten Vorschrisien aufmerksam zu wachen.

In Vollziehung des tz 4 Abs. 1 de« Rnchsgesetzes. betr-sfend die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit, vom 3 Juli 1883. sind in den Weinbaugebieten des Reichs alle Gemarkungen, in welchen Wein­bau betrieben wird, bestimmten Weinbaubezirken zugeteilt worden, und zwar umfaßt:

der erste württembergische Weinbaubezirk die Oberämter Raw nsburg und Tettnang;

der zweite württembergische Weinbaubezirk das Oberamt Mergent­heim mit Ausschluß der Gemeindemarkung Rengershauien, ferner die zum Oberamt Gerabronn gehörigen Gemeindemarkungen Oberstetten, Nieder­stetten und Wildcntierb, ch;

der dritte württembergiiche Weinbaubezir! die Obcrämter Rottenburg, Tübingen, Herrenberg. Reutlingen. Urach, Nürtingen. Kirchheim, Eßlingen, Cannstatt, Waiblingen, Schorndorf, Welzheim, Backnang, Marbach, Lud­wigsburg, Stuttgart Sradt, Stuttgart Amt, Lkvnberg, Calw, Neuenbürg, Vaihingen, Maulbronn. Brockenheim, Besigheim, Heilbronn, Neckarsulm, Weinsberg, Oehringen, Hall, Künzelsau, sowie die Gemeindemarkungen Bächlingen und Langenburg, Oderamts Gerabronn, und die Gemeinde­markung Mengershausen, Oderamts Mergentheim.

Nach Absatz 2 des § 4 dis zitierten Reichsgesetzes ist nun die Ver- sendung und Einsührung bewurzelter Reben in einen Weinboubezirk untersagt. Hienach darf weder zwischen den wümtembergischen Weinbau- bezirken untereinander, noch zwischen diesen und nichtwürttembergischen Weinbaubezirken ein Verkehr mit Wurzelreben stallfinden.

Innerhalb des einzelnen Wemdaudezirks ist der Verkehr mit be­wurzelten Reben aus Rebschulen verboten, in welchen andere als inr diesem Bezirk übliche Rebsorten gezogen werden oder innerhalb der letzten drei Jahre gezogen worden sind.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafen bis zu 150 oder mit H st bestraft.

Die Mitglieder der zum Reblausüberwachungsdienst bestellten OrtSkommissionen, die mit der Aussichrsführung über die letzteren betrauten Bezirksobmänner, die Landes-Ausstchtskommissäre und die Landwirtschafts- Inspektoren, sowie die Orts- und B>zirkspolizeibehörden werden aus ihre Obliegenheit, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen, hiemit besonders hingewiesen.

Uebrigens können nach ß 4 Abs. 3 des Reichsgesetzes bezüglich des Verkehrs mit bewurzelten Reben Ausnahmen zu Gunsten desjenigen gestattet werden, welcher Rebpflanzungen in benachbarten Weinbaubezirken besitzt, Gesuche um solche Vergünstigungen sind bei dem Oberamt ein- zureichen und von letzterem nach vorgänqiger Jnstruierung und Ver­nehmung des zuständigen Aufsichtskommissärs dem Ministerium des Innern zur Entscheidung vorzulegcn.

Stuttgart, den 1. Februar 1888.

v. Ow.

Neuenbürg

Krkiiniitmach»«-,

betreffend die Einteilung der Jmpfbezirke.

. Au der im Jahr 1894 getrost,en Einleitung der Jmpfbezirke (Bekanntmachung Enzihäler Nr. 33 von 1894) ist für das Jahr 1898 «ne Aenderung nicht vorgenommen worden.

Die Tage sowie die einzelnen Orte innerhalb der Jmpfbezirke, an die Impfung stat findet, werden seiner Zeit vom K. Oberarms- phystkat bekannt gegeben Werden.

Den 10. Februar 1898. K. Oberamt.

Pfleiderer.

Aufser-kr««-

zur Anbringung der Gesuche um Zurückstellung von der Aushebung wegen häuslicher Verhältnisse.

Diejenigen. welche An'prüche aus Zurückstellung Militärpflichtiger wegen häuslicher Verhältnisse aus den in der deutschen Wehrordnung 8 32 Z ff. 2 lit. a bis 6 aufgesührten Gründen (Reklamationen) erheben wollen, werden ausgefordert, dieselben womöglich so zeitig geltend zu machen. daß sie noch vor dem Zusammentritt der zur Entscheidung da- rüber berufenen Eesatzkommission vollständig erörtert werden können.

Die Ortsvorsteher haben derartige Gesuche, welche bei ihnen schrift­lich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden können, genau nach den Vorschriften der Ministerien der Innern und des Kriegswesens, betr. das Verfahren bei R'klcimationen und Klassifikationsgesuchen vom 8, April 1876 Z>ff 1 iit a (Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern von 18"6 S 114 ff.) zu behandeln.

Finrnulare werten vom Oberamt abgegeben.

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß verspätet angebrachte Gesuche nicht berücksichtigt werden.

Die Orisool>lehcr haben für gehörige Bekanntmachung der Auf­forderung zu sorgen.

Neuenbürg, den 10. Februar 1898. K. Oberamt.

__ Pfleidere r.

Ailssordrriing

an die Reservisten. Landwehrmänner, Ersatzreservisten und an die aus­gebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots.

Unter Bezugnahme aus tue 88 118 Zff. 3, 120 Z ff. 5 und 122 der deutschen Wehrordnung (Regierungsbl. von 1889 S. 5 werden die­jenigen Reservisten, Landwehrmänner, Ersatzreservisten und ausgebitdeten Landsturmpfl-chtigen des zweiten Aufgebots, welche auf Zurückstellung hinter die letzten Jahresklosseu ihrer Waffe oder Dienstkategorie wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb 10 Tagen, spätestens aber vor dem Musterungs­termin bei dem Ortsvorsteher ihres dauernden Aufenthaltsorts anzubringen.

Wegen der B Handlung derselben werden die Ortsvorsteher auf die Vorschrift des Z 123 der Wehrorduung und die Verfügung der Mini­sterien des Innern und des Kriegswesens, betr. das Beriabren bei Re- lamationen und Klassifikationsgesuchen vom 8. April 1876 Z>ff. m. (Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern von 1876 S. 120 ff.) hin- gewiesen.

Neuenbürg, 10. Februar 1898. K. Oberamt.

, Pfleiderer.

Engelsbrand.

Hol;-Merk«« f.

Aus den h efigen Gemeindewaldungen kommen am nächsten Mittwoch den 16. Februar d. I. vormittags 10 Uhr auf dem Rachause hier zum Verkauf:

227 St. Langholz III. und IV. Kl. mit 123,45 Fm..

7l7 Bau- und Gerüststangen V. Kl. mit 127,87zFm.,

458 Hagstangen I.III, Kl..

600 Hopfenstangen ; II. Kl.,

400 Rebstangen III u. IV. Kl..

115 » Bohnenstkcken,

5 Wagner-Eichle mit 0,54 Fm.,

79 Rm. Nadelholz.Prügel.

Den 11. Februar 1898. Schultheißenamt.

Schaible.

z«lr-Vkr-rigrr»i»s.

Großh. Bezirksforster Mittel- b e r g - Ettlingen versteigert unter den üblichen Bedingungen losweise mit Zahlungsfrist

Montag, 21. Februar 18S8, vormittags 11 Uhr, auf dem Mittelberg, aus dortigen

DomäuenrvaldUligev:

482 Ster buchenes, 26 Ster eichenes, 51 Ster tannenes, und gemischtes Scheit- und Klotzholz, 537 Ster buchenes. 183 Ster tanneneS und gemischtes Prügelholz, 10295 buchene und gemischte Prügel- und Normalwellen.

Forstwart Kratz aus dem Mittel- berg giebt auf Verlangen nähere Auskunft.