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Gottesdienste

am Sonntag Septuagefimä,

- den 6. Februar.

Vorm. 10 Uhr Predigt (1. Kor. 9,2427; Lied Nr. 421): Dekan Uhl.

Christenlehre nachm. I V, Uhr mit den Söhnen: Stadtvikar Lob ich.

Mittwoch, den 9. Februar, abends 7Vz Uhr Bibelstunde.

Deutsches Weich.

Der Kaiser hat bei dem neulichen Besuch des französischen Botschafters, welcher in der Presse vielfach mit der Drehfus-Angelegenheit in Verbindung gebracht wurde, dem Botschafter eine der von ihm gezeichneten Flottcn-Tabeüen mit eigenhändiger Widmung überreicht.

ImReichstage hat sich die Beratung dem Reichs-Justizamte zugewandt. Am interes santesten dürfte vielleicht die Erörterung der neuerdings vielbesprochenen Deportations Frage gewesen sein. Die Regierung begründete ihren ablehnenden Standpunkt mit den eigenartigen klimatischen und ethnologischen Verhältnissen unserer Kolonien.

Ein Einfuhrverbot für amerikanisches Obst, das vom Reichskanzler erlassen worden sein soll, dessen Wortlaut jedoch noch nicht vor­liegt, macht von sich reden; die Zollämter in Hamburg und Emmerich haben bereits ent sprechende Verfügungen aus Berlin erhalten. Wie verlautet und im preußischen Abge- ordnetenhause wurde dies letzthin bei der Be­ratung des landwirtschaftlichen Etats bestimmt behauptet ist in Nordamerika eine dem Obst­bau gefährliche Schstdlaus ausgetaucht; sollte sich letztere Nachricht bestätigen, daun würde es aller­dings erklärlich erscheinen, wenn man an leiten­der Stelle in Berlin dieser der deutschen Obst buumzucht von Amerika aus drohenden Gefahr durch die erwähnte Maßregel zuvorzukommen sucht.

Kiaotschau. Der Mörder des Matrosen Schulze ist nach chinesischem Gerichtsspruch aus Beseht des chinesischen Bezirksoorftehers mit Genehmigung d§s Chefs des Kreuzergeschwaders am 2. Februar enthauptet worden. Da der Ort Tsimo, wo der Matrose ermordet wurde, m der neutralen Zone hinter dem Pachtgebiet liegt, so entstand in der Presse die Streitfrage, ob dort die chinesische oder dre deutsche Behörde zuständig sei. Im vorliegenden Falle konnte selbstverständlich nur nach deutschem Kriegsrechte Verfahren werden. Die gemachten Erfahrungen

und die Praxis werden wohl bald dahin führen, daß die Hiruerlandszone überhaupt gleich dem Pachtqcbiele behandelt wird.

Gouverneur v. Wißmann hat bei der Kaisers-Geburtstagsfeier in Lauterberg am Harz die Festrede gehalten und sich dabei über den Werl von Kiaotschau geäußert. Er sagte unter anderm:Ich glaube auch, daß die nächsten Jahrzehnte beweisen werden, daß diese Errungenschaft mehr Früchte tragen wird, als Tausende von Quadratkilometern in unfern andern Kolonien. Es ist eine Kolonie, die unfern Landsleuten eine neue Heimat bieten kann ein unvergleichliches Gebiet.

Lieutenant a. D. Bronsart von Schellendorff, welcher seit etwa I V, Jahren am Kilimandscharo für Straußen- u Zebrazuchl ihätig war, ist wieder in Berlin eingetroffen. Es ist ihm gelungen, eine Herde von 30 Zebras in einem großen Kraal zu fangen, und die ersten Zähmungsversuche sind so günstig ausge­fallen, daß man die besten Hoffnungen auf die Zukunft setzen kann. Dieser Erfolg ist von großer Wichtigkeit, da wir bisher dort kein brauchbares Zugtier haben, welches das Klima verträgt.

Kempten, 3 Febr. Endlich Winter! Mit wahren Freudenrufen wurde heute früh die Winterlandichaft begrüßt. Stürmische Winde wehten dieser Tage auch bei uns und brachten den ersehnten Regen und heute Nacht den noch mehr ersehnten Schnee. Zur Zeit herrscht scharfes Schneegestöber. Eine alte Wetterregel sagt:Wenns an Lichtmeß stürmt und schneit, ist das Frühjahr nicht mehr weit." ES wäre dringend zu wünschen, daß der Schnee jetzt eine Zeit lang liegen bleibe.

Die Mitglieder der gewerb­lichen Berufsgenossenschaften (Arbeiterunfall - Versicherung) haben in Gemäßheit des § 71 des Unfall- Versicherungsgesetzes vom 6, Juli 1884 den Vorständen ihrer Genossenschaften binnen sechs Wochen nach Ablauf des Rechnungsjahres (11.

Februar 1898) zum Zwecke der Verteilung der Gesamlumlage eine Nachweisunq über die im verflossenen Jahre beschäftigten Versicherungs- Pflichtigen Personen und die von denselben ver­dienten Löhne und Gehälter einzureichen. Für Mitglieder, welche mit der Einsendung einer solchen Nachweisung im Rückstände bleiben, er­folgt die Feststellung der Löhne durch die zu­ständigen Organe der Genossenschaft. Außerdem können derartige säumige Mitglieder gemäß tz 104 des obigen Gesetzes mit einer Ordnungs­strafe bis zu 300 Mk. belegt werden. Es sei deshalb hierdurch an die Einreichung der be­treffenden Lohnnachweisangen erinnert und auf die Folgen der etwaigen Versäumnis tzingewresen. Württemberg.

Stuttgart, 3 Febr. Se Hoh. Prinz Weimar stattete gestern, begleitet vom Bor- stand der württ. Gewerbevereine, Prof. Gießler, dem mathematisch - mechanischen Institut von Ludwig Tesdorpf und den Firmen Otto Wetsert, Schriftgießerei und gatvanoplastischr Anstalt, Kurtz, Glockengießerei und Feuer- spritzenfabrik, G. Lusft, Fabrik für Metall­barometer und optische Instrumente, der Hof­buchdruckerei von Grein er und Pfeiffer längere Besuche ab. Mil reger Teilnahme nahm der Prinz Einsicht von den Betrieben» welche es durch Tüchtigkeit und Rührigkeit ihrer Besitzer und ihres Arbeitsstockes teil­weise zu Weltruf gebracht haben und welche voll beschäftigt, mit ihren vorzüglichen technischen und baulichen Einrichtungen sich ebenso den hohen Anforderungen einer gegenwärtigen günst­igen Gefchästskonjunklur, wie ebenso der Ge­werbehygiene ausnahmslos gewachsen zeigten. Ueberall fand das unermüdliche Interesse für das heimische Gewerbe und für das Wohl der Arbeiter eine dankbare Anerkennung, die in dem freundlichen Entgegenkommen des Arbeiterper- sonals und der Geschäftsinhaber bei allen Besuchen zum Ausdruck gekommen ist.

Vom Lande, 3. Febr. Dos K. Evang. Konsistorium erläßt soeben eine Bekanntmachung