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141 . AMts- KKd AAPigeklaLL für dm Aezirß Gstw. 76 . Iahrgüvg.
Erscheist DienitagS, Donnerstags und SamStagS, Di« SinrüÄungSgebühr beträgt im Bezirk und in nächster Lmgtbung S Pfg. die Zeile, weiter entfernt iS Pfg.
Dienstag, den 26. Uovemder 1901
! Vierteljährlicher Abonnementrprets in der Stadt Mk. 1.1S
! ins Haus gebracht, Mk. 1. 1 L durch die Post bezogen im Bezirk; I- autzer Bezirk Mk. 1l Sö.
Amtliche Wekanntmachunge«.
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die weitere Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in den benachbarten würt- tembergischen Bezirken und die dadurch bedingte Bedrohung des diesseitigen Amtsbezirks wird hiermit auf Grund des § 30 Reichsseuchengesetzes, Z 64 der badischen Vollzugsverordnung vom 19. Dez. 1895 die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr. bis auf Weiteres angeordnet:
Die Führer von Vieh (Rindvieh, Schafen, Schweinen, Ziegen), das aus den Oberamtsbezirken Neuenbürg, Cattv, Leonberg, Baihingen a. E., Maulbronn in den Amtsbezirk Pforzheim eingeführt werden soll, müssen im Besitz tierärztlicher Zeugnisse über den Gesundheitszustand der Tiere sein, in welchen bezeugt ist, daß nach dem Ergebnis der von dem Tierarzt eingezogenen Erkundigungen und der Besichtigung der zu transportierenden Tiere diese seit mindestens 5 Lagen in seuchcnfreiem Zustande i» der Gemarkung sich befanden, in welcher ihre Untersuchung erfolgte, und daß in dieser Gemarkung keine an Maul- und Klauenseuche erkrankten Tiere sind.
Zuwiderhandlungen werden bestraft.
Die Bürgermeisterämter des Bezirks werden beauftragt. Vorstehendes ortsüblich bekannt zu machen und den ansässigen Viehhändlern und Metzgern besonders zu eröffnen.
Die Polizeidiener und Flcischbeschauer sind zur genauen Kontrole dieser Vorschrift anzuweisen.
Pforzheim, 16. November 1901.
Großh. Bezirksamt:
Kapferer.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Calw, den 23. Nov. 1901.
K. Oberamt.
Amtm. Münz, gef. Stv.
Die Ortsschulbehörden
derjenigen Schulgemeinden, welche mit Rücksicht auf ihre Vermögenslage um einen Staatsbeitrag zu den Arbeitsschulen für das Rechnungsjahr 1901 nachsuchen wollen, und bei welchen dieser Beitrag nicht im laufenden Schulgehaltsstaatsbeitrag begriffen ist, haben die Oltstabellen, welche ihnen demnächst zugehen werden, nach dem Stand deS laufenden Rechnungs- bezw. Schuljahrs auszufülleu und bis 15. Dezember d. I. anher einzusenden.
Calw, den 23. November 1901.
Kgl. gem. Oberamt in Schulsachen.
Amtm. Münz, ges. Stv. Schmid.
Die K. Ortsschulinspektorate
werden ersucht, die Lehrer-Wehrlisten bis zum 2. Dez. d. I. einzusenden.
Calw, den 25. Nov. 1901.
K. Bezirksschulinspektorat. Schmid.
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r«gesneuigkeiten.
Calw. (Egsdt.) Heute (Montag) Abend 8 Uhr findet im „Badischen Hofe" dahier eine Besprechung hiesiger Bürger und Einwohner statt, die den Zweck hat, Mittel und Wege zu finden, um den Fortbestand dieses Gasthauses mit seinem für die hiesige Stadt fast unentbehrlichen Wirtschafts
garten auch fernerhin zu sichern. Großes Interesse wendet sich hier dieser Frage zu und es ist daher auch ein zahlreicher Besuch dieser Versammlung, zu der eine Anzahl Männer der verschiedensten Stände im Inseratenteil Einladung ergehen läßt, zu erhoffen.
* Calw, 25. Nov. Das 6. deutsche Sängerbundesfest (das 5. war bekanntlich in Stuttgart im Jahr 1896) findet vom 26. bis 30. Juli 1902 in Graz statt. Bon den Vereinen des Schwäbischen Sängerbundes haben sich bis jetzt 466 Sänger zu dem Fest angemeldet. Ermutigt durch dieses erfreuliche Ergebnis hat der Schwäbische Sängerbund sich zu einem Einzelvortrag bei einer der beiden Hauptaufführungen angemeldet. In der Ucberzeugung, daß für dieses Auftreten des Schwab. Sängerbundes nur schwäbische Volkslieder in Betracht kommen können, fordert der Bund seine Mitglieder, soweit sie das Fest besuchen, freundlichst auf, sich auf folgende Lieder vorzuberelten: Jetzt gang i ans Brünnele; Vom Frühjahr; Herzeleid, von Burkhardt; Durchs Wiesenthal und Muß i denn. Nach den bisherigen Anmeldungen zu schließen, wird der Besuch des Festes von Deutschland überaus groß sein.
Stuttgart, 21. Nov. Das „D. V." berichtet: die Bankfirma Wassermann und Stok- kinger hier ist in Zahlungsschwierigkeiten geraten und hat die Zahlungen vorläufig einstellcn müssen. Herbeigeführt wurde diese Zahlungseinstellung durch zwei Stuttgarter Kunden, welche durch die Firma bedeutende Börsenspekulationen ausführen und nun, nachdem sie der Firma große Beträge schuldig geworden sind, den Differenzeinwand erhoben haben. Der Firmateilhaber Theodor Wassermann ist seit Montag aus Stuttgart verschwunden und hat eine größere Barsumme aber kein Depot mitgenommen. Der „Raubanfall", von dem gemäß den eigenen Angaben Wassermanns berichtet wurde, erscheint demnach als fingiert; Wassermann wurde angeblich auf einem in der Verkohlung begriffenen Bett ohnmächtig vorgcfunden. Wassermann hat die ganze innere Buchführung allein besorgt, sein Socius Stok- kinger hatte bis zum letzten Augenblick Vertrauen in ihn gesetzt.
Stuttgart, 23. Nov. Heute früh wurde in den Anlagen eine Frauensperson mit durchschnittenem Hals tot aufgefunden. Da bei der Leiche keine Waffe vorgcfunden wurde, ist Mord an- zunchmen. Die Leiche wurde als bieder Rosine Wirth, Modcllsteherin ander hiesigen Kunstschule, agnosciert.
Gmünd, 22. Nov. Ein Einbruchdiebstahl ist in der vergangenen Nacht bei einer hiesigen Juwelierfirma, angeblich von einem vagabundierenden Handwerksburschen, verübt worden. Dem Dieb sind Uhren, Ohrringe, Broschen, Ketten und Ringe aus Gold und Silber in namhaftem Wert zur Beute gefallen.
Berlin, 22. Nov. Wie das Berliner Tageblatt hört, wird der Reichstag bei seinem Wiederzusammentritt am nächste» Dienstag die Entwürfe des Zolltarif-Gesetzes und des Zolltarifs
einschließlich der Begründung als fertige Drucksache vorfinden, doch ist nicht anzunehmen, daß das Haus bereits in der ersten Woche seiner Verhandlungen sich mit der umfangreichen Vorlage wird beschäftigen können, da natürlich die Mitglieder die Vorlage erst zu studieren und die einzelnen Fraktionen ihre Stellung dazu zu nehmen haben, ehe die erste Lesung der Entwürfe stattfinden kann. Andererseits ist wie dasselbe Blatt weiter erfährt, nicht darauf zu rechnen, daß das Parlament nun auch schon den Etat bei seinem Zusammentritt vorfinden werde, da einzelne Spezial-Etats im Bundesrat noch nicht beraten worden sind. Unter diesen Umständen ist es daher so gut wie sicher, daß der Zolltarif vor dem Etat zur ersten Lesung kommt.
Berlin, 22. Nov. Nach einem Telegramm aus London ist der deutsche Botschafter Graf Hatzfeld heute früh 10 Min. vor 8 Uhr in Gegenwart seiner Gattin, seines einzigen Sohnes Hermann und des Grafen Metternich an einer Lungen- Congestion gestorben. Die Beisetzung dürfte in dem Erbbegräbnis des Famienbesitzes Sommcrburg bei Wiesbaden stattfinden, ist jedoch noch nicht endgültig bestimmt.
Berlin, 22. Nov. Der Lokal-Anzeiger meldet aus London: Endlich und allmählich werden dem britischen Publikum die Augen geöffnet über die politische Bedeutung und Wichtigkeit der in Deutschland gegen Chamberlain angefachten Bewegung. Sämtliche Morgenblätter besprechen dieselbe sichtlich überrascht und besorgt. Die imperialistische Presse beurteilt sie jedoch noch mit blindem Hochmut. Times, Standart, Daily Telegraph und Daily Graphic erklären sie für total unberechtigt und allein von lärmenden einflußlosen Kreisen in Scene gesetzt. Daily Telegraph beruft sich sogar auf die Freundschaft und Blutsverwandtschaft Kaiser Wilhelms, dagegen warnen Morning Post und Daily Mail das englische Volk sehr ernst vor dem Sturm, den Chamberlain heraufbeschworen. Letztere, das verbreitetste und einflußreichste imperialistische Blatt fordert Chamberlain energisch auf, den deutschen Antagonismus durch eine offene und deutliche Erklärung zu beseitigen.
Berlin, 23. Nov. Die National-Zeitung ist in der Lage, den allgemeinen Teil der Begründung des Zolltarifs zu veröffentlichen. Indem langen Aktenstück heißt es in Bezug auf den Schutz der Landwirtschaft: Der vorliegende Zolltarif erblicke eines seiner wichtigsten Ziele darin, die Lage der einheimischen Landwirtschaft günstiger zu gestalten, indem durch höheren Zollschutz ihrer Erzeugnisse Her Erlös besser den Herstellungskosten angepaßt wird. Im Gegensatz zur Landwirtschaft bedürfe die Industrie keiner allgemeinen Verstärkung ihres Zollschutzcs. Die Ausfuhr- Industrie kann aber mit Recht erwarten, daß nicht zu ihrem Schaden die Rücksichtnahme auf die Landwirtschaft über das unerlässliche Maß hinausgche. Bezüglich des Doppeltarifs für die wichtigsten Gc- treidcarten sagt die Begründung, eS habe trotz der entgcgcnstehcnden gewichtigen Bedenke« angezcigt erschienen, durch die Gesetzgebung eine Weisung über den bei Vertrags-Verhandlungen festzuhaltenden