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Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für den Hberanrtsbezirk Neuenbürg.

SS. Jahrgang.

Nr. 129. Neuenbürg, Donnerstag den 19. August - 1897.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, SamStag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 io monatlich 40 durch die Post bezogen! im Oberamtsbezirk viertel;, 1.25, monatlich 45^, außerhalb des Bezirks viertelj. 1.45. Einrückungspreis für die ispaltige Zeile oder deren Raum 10^, für ausw. Inserate 12«,

Amtliches.

Neuenbürg.

An die Gemeiudedehiirde«

betr. die Einleitung der Iahresschnizung der Gebäude.

Unter Hinweisung auf den Erlaß des K. Berwaltungsrats der Ge­bäudebrandversicherungsanstalt vom 29 Juli d. I. (Amtsbl. S 276) wird den Gemeindebehörden Nachstehendes zu erkennen gegeben:

Zunächst ist die Schätzung derjenigen Aenderungen einzuleiten, welche sich an Fabriken oder sonstigen größeren gewerblichen Anlagen nebst ihren Zubehörden (namentlich Maschinen) durch Neubauten oder sonstige Bauausführungen, bezw durch Abgang, Zuwachs oder Wertver- änderung von Zubehörden seit der letzten Schätzung ergeben haben.

Zu diesem Zweck werden die Gemeindebehörden unter Hinweisung auf Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Ziff. 9 Abs. I bis 5 des Normalerlasses vom 16. März des gleichen Jahres (Klumpps neueste Handausgabe S. 18 lit. a) beauftragt, die Besitzer derjenigen Fabriken oder gewerblichen Anlagen, bei welchen die bezeichnten Voraussetzungen zutreffen, zu unverweilter. unter Berücksichtigung der nachstehenden Be­stimmungen zu bewerkstelligender Anmeldung der eingetretenen Acnder- unaen bei der Ortsbehörde aufzusordern. hierauf die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuerversicher ungsbuchs vorzunchmen und von den hienach sich ergebenden Aenderung?> anträgen spätestens bis

IS. September ds. Js.

hierher Anzeige zu machen.

Im einzelnen sind hiebei die folgenden Vorschriften zu beachten:

1) Die der Schätzung zu unterwerfenden Znbehörven (Maschinen, Apparate, Werkbänke, Fachgestelle, Transmissionen, Rohrleitungen und dergl.) sind abgesondert von den Gebäuden möglichst detailliert (unter Angabe der Gebäude. Stockwerke und Lokale, in welchen sie sich befinden, der Stückzahl, des Materials, Maßes bezw. Gewichts und des mutmaß­lichen Wertes derselben) zu bezeichnen. Dabei wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß auch die elektrischen Beleuchtungsanlagen und Kraftübertragungen, soweit dieselben als Gebäudezubehörden erscheinen, in das Anmeldevcrzeichnis aufzunehmen sind.

Soweit solche Znbehörden als unverbrennbar von der Versicherung ausgenommen werden wollen, ist dies speziell anzugcben.

Im Interesse der Vollständigkeit der Anmeldungen und um das Anmeldungsgeschäft möglichst zu vereinfachen, empfiehlt sich bei der An­meldung der Zubehörden die Benützung tabellarisch angelegter Anmeldungs­formularie», welche seitens der Anmeldepflichtigen vom Oberamt unent­geltlich bezogen werden können.

2) Die Anmeldungen der Hochbauten von Fabriken und ähnlichen gewerblichen Anlagen zur Schätzung sind ebenso wie die Anmeldungen sonstiger Gebäude zu behandeln.

Wenn es aus besonderen Gründen wünschenswert ist, daß auch die Schätzung der Hochbauten unter Leitung der Bauinjpektors vorgenommen wird, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen.

3) Bei der dem Gemeinderat obliegenden Durchsicht der Feuerver­sicherungsbücher ist besonders auch darauf zu achten, daß Doppelversicher­ungen , wie sie z. B. in Fabriken bezüglich der Maschinen und sonstigen Zubehörden mitunter noch vorkamen, sowie Versicherungen von solchen Objekten, welche dem Zwang der Landesanstall unterliegen, bei Privat­gesellschaften vermieden werden.

In dieser Beziehung werden die Gemeindebehörden auf den Erlaß des Kgl. Verwaltungsrats der Gebäudebrandversicherungs-Anstalt vom 18. Oktober 1892. betr. die Versicherung der Fabrikzubehörden bei der Landesanstalt (Min.-Amtsbl. S. 478) noch besonders hingewiesen.

4) Da die bezügliche Vorlage an den K. Verwaltungsrat auf den 1. Oktober ds. Js. zu erfolgen hat, sind die beteiligten Gebäudebesitzer noch besonders auf diesen Endtermin unter dem Anfügen aufmerksam zu machen, daß spätere Anmeldungen als außerordentliche aus Rechnung der Fabrikbesitzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werden können.

Hinsichtlich der sonstigen Gebäude wird später weitere Bekannt­machung erfolgen.

Den 13. August 1897. K. Oberamt.

P f l e i d e r e r.

Forstaml Neuenbürg.

Weißtannensamen-

Lieferung.

Die Lieferung an Weißtanncnsamen franco aui nachstehende. Stationen: 455 KZ. Neuenbürg,

150 Rothenbach,

100 Calmbach,

50 Wildbad

wird im Wege des schriftlichen Auf streichs vergeben.

Angebote sind mit Angabe der verbürgten Keimkrait und des Preises pro KZ franco Lieferungsorle sowie mit der Aufschrift Angebot auf Wkißtannensomen-

bis Mittwoch den 15 September, nachmittags 4 Uhr

bei dem K. Forstamt cinznreichen. Zu dieser Zen finvct die Eröffnung

der Angebote auf der Forstamts­kanzlei statt. Die Lieferungsbeding­ungen werden auf Verlangen vom K. Forstamt mitgekeilk.

Den 12. August 1897.

K. Forstamt.

__ Uxkull.

Revier L a n g e n b r a n ü.

Ktauzeu-Vcrkiiuf.

Am Samstag den 21. August, vormittags 10 Uhr auf dein alten Rathaus in Langen­brand aus Distrikt IV. Hengstberg, Abi. 3 Roßgruod und 6 Oberer Förtelberg:

70 Stück Banstangen II. und III.. 70 Hagstnngkn III . 235 Hopfenstangen 4III., 155 dto. V., 890 Rrbst>ckcn I. und II. Klaffe und 460. Stück Bohnen- stccken.

Neuenbürg.

Zntangs-Uerkairf.

In der Zwangsvollstrcckungssache gegen Friedrich Beithle, Sägmüllers Witwe hier kommt am

WonLag den 13. September ds. Js., abends 6 MHr

aus dem hiesigen Rathause die nachverzcichnete Liegenschaft im zweiten und letzten öffentlichen Aufstreich zum Verkauf:

Geb.-Nr. 232. I a 35 gm ein 2stock. Wohnhaus am Schlößlesweg

mit eingerichteter Küblerwerkstätte, Parz.-Nr. 324. 50 gm Gemüsegarten beim Haus,

Parz.-Nr. 325. 79 gm Geflügelhof das.,

Geb.-Nr. 233. 91 gm ein 2stock. Sägmühiegebäude nebst allen

beweglichen u. unbeweglichen Einrichtungen. Zu den Gebäulichkeiten Nr. 232 u. 233 gehören

7 g. 18 gm Hofraum.

Zu Geb. Nr. 233 gehört die Wasserkraft. Diese wird aus der Enz zugeleitei durch: 1 a 64 gm Wehr und

5 a 50 gm Kanal,

Parz.-Nr. 326. 38 a 49 gm Wiese rechts des Sägmühlekanals,

Parz.-Nr. 327. 41 g, 32 qm Wiese links des Sägmühlekanals,

Parz.-Nr. 609. 57 gm Wiese rechts des Wehrs.

Parz.-Nr. 322. 31 a 7l gm Gras- und Baumgarten am Werkkänal

von P. Lewppenau u. Co.,

Geb. Nr. 234. 76 gm eine Istock. Scheuer beim Haus.

Gemeinderätl. Anschlag sämtlicher vorbeschriebener Objekte 22300-AL Erlös beim I. Aufstreich 14800 -46, Nachgebot 200-46 somit Gesamterlös 16000 -46

Parz.-Nr. 252. 22 g, 70 gm Baumgarten im Hinteren Berg.

Gemeinderätl. Anschlag 800 -46

Erlös beim I. Aufstreich 500 -,16, Nachgebot 10 -46, somit Gesamterlös 510 -46

Parz.-Nr. 557. 8 a 75 gm Baumacker im roten Reisach,

Gemeinderätl. Anschlag 300 -46

Erlös beim I. Ausstreich 285 -46, Nachgebot 15 -46, somit Gesamterlös 300 -46

Die nähere Beschreibung des Anwesens ist in der am Rathause angeschlagenen Bekanntmachung und in Nr. 9.' desEnzthälerS" ent­halten.

Zwangsverwalter ist: Gemeinderat Gollmer. Zu Mitgliedern der Verkaufskommijsion sind bestellt: Stadtschultheiß Stirn und Gemeinderat

Hummel.

Den 16. August 1897. Vollstreckungsbehörde:

Vorstand Stirn.