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Flößerei erschwert und infolgedessen die Werksanlagen in ihrem Betrieb gestört werden, hat er hierüber nähere Erhebungen anzustellen und deren Ergebnisse behufs Einleitung von Abhilfe dem Oberamt Calw, bezw., soweit cs sich um Floßanstalten, welche in Unterha tung der Forstverwaltung stehen, handelt, dem betreffenden Re­vieramt anzuzeigen.

In gleicher Weise ist, soweit dies nicht schon auf Grund von H 19 der Dienst­anweisung geschieht, behuss strafrechtlicher, bezw. civilrechtlicher Verfolgung der Thäter Anzeige zu erstatten, sobald der Floßaufseher entdeckt, daß an Floßeinricht­ungen mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen vorgekommen sind.

Ebenso hat er etwaige Mängel an den Werksanlagen, welche Ursache zu Störungen des Flößereibetriebs geben könnten, behufs beschleunigter Abstellung dem Oberamt anzuzeigen.

8 21 .

Der Floßaufseher hat für jedes Kalenderjahr ein Verzeichnis der in seinem Aufsichtsbezirk eingebundenen Flöße zu führen. In dasselbe ist die Einbindstätte, die Zeit des Abgangs, der Name des Floßherrn und des Oberflößers, die Stärke der Bemannung, der ungefähre Festmetergchalt der Flöße und der Oblast, eine Angabe, ob das Holz aus Staats-, Gemeinde« oder Privatwaldungen stammt, sowie der Bestimmungsort aufzunehmen.

8 22 .

Der Floßausseher hat für jedes Kalenderjahr ein weiteres Verzeichnis der durch die Calwer Anlandestcllen gefahrenen, bezw. der m denselben angelegten Flöße zu führen. In demselben sind der Tag der Ankunft und des Abgangs, der Name des Floßeigentümers und des Bestimmungsorts, sowie die Namen der Ober­flößer, welche den Floß bis Calw geführt, bezw. von Calw ab weiter gebracht haben, anzugeben.

8 23.

Der Floßaufseher ist ermächtigt, zur Kontrolle der Floßanstalten und zur Ueberwachung des Flößereibetriebs die ihm zugewiesene Floßstraße gegen Gewähr- ung der hiefur besonders bestimmten Bezüge, soweit erforderlich, zu bereisen.

8 24.

Der Floßausseher hat darüber zu wachen, daß die während der Dauer der Floßsperre von den Werksbesitzcrn vorzunehmenden Arbeiten an Wasserbauten recht­zeitig vorbereitet, begonnen und beendigt werden.

8 25.

Mit den zur Ausübung der Floßaufsicht berufenen Bediensteten der Forst- und Wasserbauverwaltung hat der Floßaufseher in angemessener Weise zusammen zu wirken.

Uedersicht

üöer die Zusammensetzung des Schiedsgerichts für die Vau- Unfalkverstcherung der Amt^körperschaft und der Kemeinden des Hberamtsöezirks Weueuöürg.

Vorsitzender: Regierungspräsident von Bellino Stellvertreter: der jeweilige stellvertretende Vorstand der Königl. Regierung für den Schwarzwaldkreis.

L. Beisitzer und deren Stellvertreter:

I. vom Amtsversammlungs Ausschuß in Neuenbürg ernannt: g.) Obcramtsbaumeister Link in Neuenbürg,

1. Stellvertreter: Geometer Kämmerer in Schwann,

2. Stellvertreter: Stadtpfleger Olpp in Neuenbürg, b) Stadibaumeister Weyhenmayer in Waldbad,

1. Stellvertreter: Slaoipfleger Rometsch m Wiidbad,

2. Stellvertreter: Christian Schill» Bauunternehmer in

Wildbao,

II von den Arbeitervertreleen gewählt:

g.) Gottlob Rock, Slraßenwärter in Neuenbürg.

1. Stellvertreter: Ludwig Bischer, Slraßenwärter in

Conweiler,

2. Stellvertreter: Karl Aberle, Wegarbeiter in Wildbad, b) Jakob Ruff, Straßenwärter in Dennach,

1. Stellvertreter: Jakob Buchter. Straßenwärter in Arnbach.

2. Stellvertreter: Friedrich Strobel. Straßenwärter in

Obelnhaujen.

Zur Beurkundung Reullingen, den 26. März 1897.

Regierungs-Präsident:

Bellino

Iclmpfwcltzbetrieb.

Die Dampsstraßenwalze wird vom 6. bis 24. April d. I. die Staatsstraße Nro. HO von der Stadt Wildbad bis zum Windhof be. arbeiten. Die Arbeitszeit dauert in der Regel von 6 Uhr morgens, bis 6'/r Uhr Abends.

Reitern, sowie den Lenkern von Fuhrwerken wird beim Borüber- qehen an der Dampfwalze besondere Vorsicht empfohlen.

Calw, den 30. März 1897.

K. Straßenbau-Inspektion.

Fleischhauer.

Würzbach.

V? s 1 «L - V s r k s u t.

Die Erben der verstorbenen Georg Friedrich Keppler Bauers Witwe dahier bringen am

Samstag de« 3. April d I., von vormittags 10 Uhr a«

m dem Rathaus in Würzbach: 1 da 77 3. 4 qm Nadelwald auf der Hornwaid auf Markung Röthenbach, angekauft zu 1550 «46; 3 da 26a 12 gm Nadelwald in der Tränke, angekaust zu 5000 «46 und 1 da 21 L 40 qm dto. im Haselmad. angekauft zu 1205 -46 auf Markung Würzbach zum zweiten und unter Umständen letzten mal zur öffentlichen Versteiger­ung, wozu Liebhaber eingeladen werden.

Den 27. März 1897. A. A.

Schultheiß Girrbach.

Revier Langendrand.

Ltammholj-Nkrliiis.

Am Montag den 12. April, nachmittags 4 Uhr in derSonne- in Neuenbürg von der Weglinre in II. 8. Reitweg und ll. 9. Sägkopf und aus II. 2, in Buchberg:

495 Siück Langholz, darunter 109 Forchen mit 21 Fm. Il, 79 Fm. Hl.. 111 Fm. IV. und 47 Fm. V. Klasse. 6 Stück Sägholz mit 6 Fm. I.III Klasse. Das Holz ist angerückt.

Revier A l l e n st e l g.

Submissions-Verkauf

auf Stammholz.

Am Samstag den lO. April, vormiltags 10 Uhr in derTraube" in Altenfteig unter den bekannten Bedingungen aus Wolfacker, Piaffenhaus, Grashardt, Unterer Hochwald, Geiseitann und Glashaidt:

6280 Stück Nadelholz Lang- und Sägholz mit 2931 Fm. Los- Verzeichnisse, Offerlformulare und Auszüge versendet das Revieramt.

Arivat-Anzeigcn.

W l l d b a d.

Neuenbürg.

Freitag den 2 April ds. IS., von abends 7 Uhr ab

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auf demWindhof" wozu hiemit Jedermann ireundlicb eingeladen ist. Eintritt 50 ^

Die Rekruten.

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Näheres bei der Geschäftsstelle ds. Blattes.

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Zu erfragen in der Geschäftsstelle ds. Blattes.

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betr. das Gesuch des Metzgers Wilhelm Haug in Schömberg um die Erlaubnis zur Errichtung einer Schlächterei

Der Metzger Wilhelm Haug IN Schömberg beabsichtigt im Erd geschoß eines auf Parzelle Nr. 208 am Ortsweg Nr. 1 daselbst zu er stellenden Neubaus eine 3,7 m lange, 3 na breite und 3,5 m hohe Schlächtereianlage zu errichten und dos Abwasser aus derselben von einer Rinne des Schlachtlokals aus mittelst einer 1520 em weiten Cement- röhrendohle in eine außerhalb des Gebäudes auf der Nordwestseite des­selben im Hofraum anzubringende je 0.8 m lange und breite und ca. 0,8 in tiefe Grube abzuleiten.

Einsprachen gegen diesesIUnternehmen sind binnen der Frist von 14 Tagen vom Tage nach Ausgabe ds. Blattes an gerechnet, bei der Unterzeichneten Stelle anzubringen und können nach Ablauf der Frist in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.

Beschreibungen. Zeichnungen und Pläne sind während der Ein­sprachefrist auf der Oberamtskanzlei zur Einsicht aufgelegt.

Den 29. März 1897. K. Oberamt.

Zeller, Am.

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am Samstag den 3. April d. I.

vormiltags 8 Uhr aus der Revieramtskanzlei aus Ab-

teilung I. 14 Hejelsteig, 15 Eisen- häusltin. II. 26 Kohlsteigle, 65 Lehmgrube, 82 Gütersbergkopf, 98 Vorderes Eulenloch, 100 Vorderer Langsteig und 123 Gustwiese.

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