Aus Stadl, Bezirk und Umgebung.

Pforzheim. Wie sehr der württemb. Eisenbahnverkehr zugenommen hat, ist da- raus zu entnehmen, daß nach einer von zuver- lässiger Seite demPf Anz." gewordenen Mit­teilung den würtkeinbergifchen Güterbahndos in Pforzheim im Jahre 1896 über 11000 Wagen mehr als im Jahre 1895 im Durchgang passiert haben

Neuenbürg. 23. Januar. Auf den heutigen Schweinemarkt waren ca. 100 Stück Milchschweine zugesührt. welche zum Preise von 13 bis 18 ^ verkauft würben.

A l t e n st e i g. 21. Jan. (Viehmarkt.)

Zufuhr mäßig. Mastochsen und Zugstieie waren mehr zugetrieben als trächtige Kühe. Kalbinnen und Jungvieh. Der Handel ging lebhaft bei steigenden Preisen; vesonders gejucht war Fettvieh und für die Mast sich eignende Ochsen, die von zahlreichen Händlern aus Baden und der Rheinprovinz sämtlich aufgekaufl wurden Auch auf dem Schweinemarkt machte sich ein Anziehen der Preise bemerkbar. Milchschweine galten 1424 per Paar, Läufer 3560 ^

Deutsches Weich.

Die Spezialberatung des Etats im Reichstage spinnt sich fortgesetzt bei äußerst schwach besetztem Hause ab, das Interesse der Herren Reichsboten für diese parlamentarische Kleinarbeit ist offenbar nur ein höchst mäßiges! Am Mittwoch wurden die Etatsoerhandlungen durch eine Jnterpellationsdebatte unterbrochen. Dieselbe knüpfte an die vom Abgeordneten Dc. Hahn (wild) an die Reichs regierung gestellte Anfrage an, wie es denn mit den Maßregeln stünde, die ergriffen werden müßten, um die den deutschen Hochseefischdampsern aus Art. 26 der Washingtoner Schifffahrts Convention erwachsenden Nachteile zu beseitigen. In Begründung der Interpellation betonte Abg. Dr. Hahn die große Bedeutung der deutschen Hochseefischerei und wies dann darauf hin, welche Schwierigkeiten den Fijchdampfern mit ihren großen Schleppnetzen durch die Bestimmungen des Artikels 26 der genannten Uebereinkunst, detr. das Wegerecht zur See, erwüchsen. Ja seiner Erwiderung gab Staatssekretär Dr. o. Bötticherzu, daß der Act. 26 den Fischdampfern Nachteile bereite, er wies jedoch auf die von Deutschland bereits eingeleiteten Unterhandlungen mit England hin, durch welche eine Besserung der bestehenden Verhältnisse zu Gunsten der Fischdampfcr herbeigeführt werden solle. Bei der Besprechung der Interpellation verliehen die Abgeordneten Prese (freis.-Ber.), Dr. v Langen (kons.), Dr. Vielhaben (Antis.), Ibsen (nat.- lib.) und Liebermann von Sonnenberg in Uebereinstimmung mit dem Abg. Hahn dem Wunsche nach Wiedcrbejeitigung des Artikels 26 der Washingtoner Convention Ausdruck, während Staatssekretär Dc. v. Bötticher, der wiederholt noch das Wort ergriff, die Meinung verfocht. Deutschland könne eine von ihm mit Unterzeich­nete internationale Vereinbarung nicht ohne Weiteres als außer Kraft befindlich erklären. Nach Erledigung dieser Interpellation nahm das Haus die tags zuvor abgebrochene Beratung des Etats des Reichsjchatzamtes und der hierzu gestellten Anträge Hammacher und Lenzmann betreffs Errichtung von Auskunftsstellrn rcsp. Schiedsgerichten in Zollsachen wieder auf, doch trat alsbald Vertagung ein.

Die Erklärung des Reichskanz­lers bei der Gcneralddebatte des preußischen Abgeordnetenhauses über den Etat, daß un preußischen Staatsministerium in allen politischen Grundfragen vollkommene Uebereinstimmung herrsche, hat in weiten Kreisen unseres Volkes lebhafte Befriedigung hervorgerufen. Diese so bestimmt abgegebene amtliche Versicherung des leitenden Staatsmannes dürfte nunmehr den soeben erst wieder vom Grafen Limburg-Slirum im preußischen Abge- ordetenhause aufgewärmlen Redereien von der mangelnden Einheitlichkeit im Ministerium Hohenlohe ein Ende bereiten. Im übrigen zog sich die allgemeine Etatsberatung im preuß. Abgeordnetenhause diesmal mehr als sonst in

die Länge, sie konnte am Mittwoch trotz schon dreitägiger Dauer noch nicht beendigt werden, sondern mußte auch am Donnerstag noch fort- gesetzt werden, da eben die verschiedenartigsten Fragen der preußiichen Politik und teilweise auch der Reichspolitik hierbei zur Erörterung gelangten.

Zur Feier des Geburtstages des Kai , crs im Reichstage am 27. Januar, nachmittags 6 Uhr, ein Festmahl statt, an dem mit dem Vorstände Mitglieder aller Frak­tionen. außer den Sozialdemokraten, teilnehmen.

Berlin, 22. Jan. Graf Murawiew ist auS Petersburg hier eingelroffen, stieg in der russtichen Botschaft ab und reiste nach 2stündlg?m Aufenthalt nach Kopenhagen weiter.

Berlin, 22. Jan. Die Berliner Stadt­verordneten bewilligten mit großer Mehrheit die Summe von 20 000 für die Anschaffung einer zur Feier des lOOjähr. Geburtstags Kaiser Wilhelms I. in den Berliner lädtifchen Schulen in 100 000 Exemplaren zu verteilenden Festschrift über Kaiiec Wilhelm I

DemHamb. Korresp." wird die Angabe. Krupp in Essen arbeite unter der Maske für Spanien bereits Tag und Nacht an dem neuen Schnellfeuergeschütz für die deutsche Armee, als eine unsinnige Er­findung bezeichnet. Deutschland habe keine Ver­anlassung, den ersten Schritt aus diesem Gebiete zu thun. Geschehe es aber von Frankreich, so sei Deutschland in der Lage, jederzeit zu folgen, und in der Herstellung würde es dann gewiß nicht zurückdleiben.

Zur Unterdrückung der Schüler- Verbindungen wird neuerdings auf besondere Anordnung der preußischen Untercichtsverwaltung von den Direktoren der höhern Lehranstalten mit größter Strenge gegen solche Verbindungen eingeschritten. Alle Schüler, die sich an Ver­bindungen beteiligen, sollen zunächst xine schwere Strafe erhalten, im Wiederholungsfälle aber wegen Verletzung der Schulordnung von der Anstalt entfernt werben. Außerdem soll gegen diejenigen Gast- und Schankwirte, die wiederholt Trinkgelage von Schälern bei sich dulden, das Verfahren auf Entziehung der Konzession eilige» leitet werden.

Die Einleitung des Zeugniszwangs­oerfahrens gegen einige verantwortliche Zeitungsredakteuce gicbt der Presse Anlaß, die Notwendigkeit des Redaktionsgeheimniss.s zu betonen und das Zwangsverfahren als ungerecht- fertigt hinzustcüen. Dazu bemerkt dieKons. Korr ": Wo es sich um Aussprache einer Meinung handelt, muß, wenn der Verfasser es wünscht und die Redaktion dessen Schriftsatz an­nimmt und veröffentlicht, selbst wenn beleidigende Ausdrücke darin enthalten sind, die zu gericht» lichem Einschreiten führen, Verschwiegenheit beobachtet werden. Wo aber Zusteckereien ge­stohlener Schriftstücke,Indiskretionen" auf Grund von Vertrauensbrüchen durch Beamte und ähnliche Dinge im Spiele sind, darf es kein Redakitonsgeheimnis geben. Ja solchen Fällen würde das Bewahren des Geheimnisses an Hehlerei grenzen.

Die von der Sozialdemokratie unternommenen Versuche, eine sozialdemokratische Jugend- und Frauenlitteratur zu schaffen, haben sich bisher als verfehlt erwiesen. Die Debatten auf dem Parteitage in Gotha haben gezeigt, wie wenig auch die sonntägliche Unterhaltungsbeilage der sozialdemokratischen Presse dieNeue Well" . ihren Zweck erfüllt. Als ein Retter in der Not erschien nun der Vorwärts" mit der Ankündigung, daß er wöchentlich 5 mal eine Unterhaltungsbeilage bringen werde. Erwartungsvoll sah man dem neuen Unternehmen, das denVorwärts" mehr als bisher in den Arbeiterfamilien einbürgern sollte, entgegen. Die Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Erstaunen hat die männlichen Leser, Entrüstung die Leserinnen ergriffen über das, was ihnen in der Unterhaltungsbeilage geboten wird. Der leitende RomanBei den Schneide­maschinen" schildert das Arbeiterleben in einer Weise, wie von sozialdemokratischer Seite bisher stets dasBourgeoisleben" geschildert worden ist, und behandelt in breitester Malerei ein

Thema und Situationen, welche den Leserinnen die Schamröte ins Gesicht treiben.

Dresden. 18 Jan. Der verstorbene Fabrikbesitzer Hampel hat der Stadt Dresden für eine neue protestantische Kirche 600 000 »kL vermacht. Die Summe soll den Katholiken Dresdens zufallen, wenn der Grundstein der pro­testantischen Kirche nicht innerhalb fünf Jahren gelegt ist.

K ar l s r u h e, 21. Jan. Heute Vormittag wurde der badische Städtetag durch den Ober­bürgermeister Schnetzler in Karlsruhe mit einer Begrüßungsansprache eröffnet- Vertreten sind die Städte Baden. Bruchsal, Freidurg, Heidel­berg, Karlsruhe, Konstanz, Lahr, Mannheim und Pforzheim durch 40 Vertreter Auf der Tagesordnung sind zunächst der Entwurf einer Petition an die Regierung betreffend Abänderung des Zwangsabtrelungsgesetzes, ferner Stellung­nahme der Städte zu dem Gesetzentwurf be­treffend die Anstellung der Militäranwärter im Gemeindedienste. Der Städtetag sprach sich einstimmig gegen diesen Gesetzentwurf auS und verlangte eine neue Vorlage, die rechtzeitig den einzelnen Gemeinden zur amtlichen Begutachtung eingesandt werden soll.

Am Montag mittag stürzte ein Mann in dir Bahnhofrestauration 3. Kl in Mannheim, ließ sich am Büffet nacheinander 8 Cognaks, ein Glas Wein und ein Glas Bier geben welche er hinunterschütlele. Darauf zog er ein Messer aus der Tasche und schrie: I tzt giebt's ein Ende und wollte sich erstechen. Es gelang aber, ihm das Messer zu entwinden, und ihn festzunehmen, worauf erfin Haft gebracht wurde.

Württemberg.

Die steuerliche Behandlung der »Detail­reisenden" in Württemberg.

Eine der wichtigsten Bestimmmungen der mit dem 1. Jan. 1897 in Kraft getretenen Reichsgewerbenovelle vom 6 August 1896 ist bekanntlich die, daß die sog.Detailreisenden", d. h. diejenigen Geschäftsinhaber oder Angestellte, welche Warenbestellungen im Kleinen bei anderen Personen als Kaufleutm oder Gewerbetreibenden auffuchen, von nun ad ebenso wie die Wander- gewerbetreivenden (Hausieret rc.) eines Wander­gewerbescheins (statt der bisherigen Legllimations- karte) insoweit bedürfen, als sie Kunden ohne besondere vorgängige Ermächtigung aufsuchen. Die Novelle hat al>o, kurz gesagt, das Detail» reisen letzterer Art zum Wandergewerbe ge­stempelt. Da Wandergcwervekrieb bekanntlich zumeist für steuelpflichtlg erklärt ist das tciffl z. B. in Württemberg zu so liegt die Frage sehr nahe, ob nun auch eben dieses Detailreisen infolge der eingetretenen Aenderung >n der ReichSgesetzgebung der Besteuerung unter­worfen ist. In Preußen liegt die Frage sehr einfach: man wird sich erinnern, daß im vorigen Monat, im unmittelbaren Anschluß mit der Gewerbenovelle. dieBeiziehung der Detailreisenden zur Hausiersteuer durch Landesgesetz ausgesprochen worden ist. Wie nun in Württemberg? Württemberg besitzt bekanntlich ebenfalls eine Wandergewerbesteuer, die durch Art. 99 des Ges. vom 28. April 1873, detr. die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, näher geregelt ist. Wandergewerbe" im Sinne des letzteren Ge­setzes ist und als solches im Art. 99 ausdrücklich bezeichnet: das Halten von Wanderlagern, der Hausierhandel im Umherziehen von Ort zu Ort und das Verrichten gewerblicher Arbeiten, wenn es im Umherziehen geschieht. Das Auffuchen von Warenbestellungen erscheint also nicht als Wandergewerbe im Sinne des württ. Gewerbe» steuergejetzes und deshalb auch nicht eo ipso als wandergewerbesteuerpflichtig Mit Erlaß vom 23. Dez. v. Js. hat denn auch das k. Finanzministerium die beteiligten Behörden darauf hingewiesen, daßdie Beiziehung der Detailreisenden zur württ. Wandergewerbesteuer auf Grund der derzeitigen Gesetzgebung nicht zulässig" sei. Eine Besteuerung des Detail- reijens (der einer praktischen Bedeutung von jeher ermangelnde Art. 100 des Gewerbesteuer­gesetzes kann füglich außer Betracht bleiben) ist m Württemberg also insolange nicht möglich, bis eine Steuerpflicht hiefür gesetzlich geschaffen x