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Der GnzchMer

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für den HberccmLsbezirk Neuenbürg.

SS. Jahrgang.

Nr. 7. Neuenbürg, Donnerstag den 14. Januar 1897.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, SamStag und Sonntag. Preis! vierteljährlich 1 ^ 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk vierteljährlich 1 25 monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 ^ 45 ^ Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Neuenbsiirg.

A« >it G e m e i«d e r ä t e.

Da nach H 17 der Ministerial-Versügung vom 2. Nov. 1892, betr. den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes (Reg. Bl.-S. ,502) von der K. Kreisregierung die erstmalige ordentliche Revision der Festsetzungen der ortsüblichen Taglöhne gewöhnlicher Tagearbeiter so frühzeitig einzu leiten ist, daß dieselbe auf 1. Mai 1897 beendigt sein kann, so werden die Gemeinderäte unter Hinweis auf die gedachte Bestimmung beauftragt, binnen 10 Tagen die geeigneten Anträge zu stellen.

Für jeden Gemeinde- bezw. Oberamtsbezirk müssen zufolge § 8 des Gesetzes wenigstens 4 Lohnsätze festgestellt werden, nämlich für männliche Personen über 16 Jahren, für weibliche Personen über 16 Jahren, für männliche Personen unter 16 Jahren und für weibliche Personen unter 16 Jahren. Für solche Bezirke in denen die Lohnverhältnisse der unter 16 Jahre alten (jugendlichen) gewöhnlichen Tagearbeiter erhebliche Ver­schiedenheiten ausweisen, je nachdem cs sich umjunge Leute" zwischen 14 und 16 Jahren oder umKinder" unter 14 Jahren handelt, sind getrennte Festsetzungen für beide Kategorien zulässig, wobei dann wieder­um zwischen männlichen und weiblichen Personen zu unterscheiden ist. Weitere Unterscheidungen sind ausgeschlossen.

Bei der Festsetzung sind nur die Löhne solcher Personen zu Grunde zu legen, welche Arbeiten, die eine besondere Vorbildung oder besondere technische Fertigkeiten nicht erfordern, als gewöhnliche Tagearbeiter ver­richten.

Es scheiden dabei also insbesondere alle sogenannten gelernten Ar­beiter aus. Arbeiter, die in einem festen, für längere Zeit abgefchlossenen dienstverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, können als ge­wöhnliche Tagearbeiter in Her Regel nicht angesehen, also bei Festsetzung der hier in Betracht kommenden Lohnsätze in der Regel nicht mitberück­sichtigt werden.

Der Lohn von Lehrlingen bleibt außer Ansatz, weil Lehrlinge keine gewöhnlichen Tagearbeiter" sind. Wenn das Gesetz vorschreibt, daß für Jährlinge die für junge Leute getroffene Feststellung gelten soll, so bezieht sich dies nur auf die Anwendung der festgestellten Sätze, nicht auf die Feststellung derselben.

Die Festsetzung erfolgt nach Maßgabe desjenigen Lohnes, welcher den gewöhnlichen Tagearbeitern an dem betreffenden Ort thatsächlich für den Arbeitstag gewährt zu werden pflegt. In solchen Bezirken, wo der Tagelohn in den einzelnen Jahreszeiten eine verschiedene Höhe hat, sind die wirklichen Tagesverdienste für 300 Werktage zusammenzuzählen und durch 300 zu teilen.

Dem in barem Gelde gewährten Lohnbetrage ist der Wert von Naturalbezügen (Beköstigung oder dergleichen) hinzuzurechnen, wenn und soweit solche dem gewöhnlichen Tagcarbeiter gewährt werden.

Lediglich vorübergehende Steigerungen der Löhne durch außerordent­liche Ereignisse sind bei der Festsetzung der Taglohnsätze nicht zu berück- sichtigen

Der gestellte Termin ist pünktlich einzuhalten.

Den 11. Januar 1897. K. Oberamt.

Pfleiderer.

Neuenbürg.

Winl-mLKl«iik»seiiihe.

In der Gemeinde Gräsenhausen ist die Maul- und Klauenseuche

arrsgebrochen.

Für Wiederkäuer und Schweine wurde die gemeinschaftliche Be­nützung von Brunnen, Tränken und Schwemmen in Gräsenhausen bis auf Weiteres verboten.

Auch wird darauf hingewiesen, daß eine Zuwiderhandlung gegen die ergangenen Anordnungen, sowie die Unterlassung oder Verspätung der Anzeige von Seuchenausbrüchen nicht nur Bestrafung, sondern auch den Verlust der Entschädigung für an Maul» und Klauenseuche gefallenes Rindvieh nach sich zieht.

Den 12. Januar 1897. K. Oberamt.

Zeller, Am.

Neuenbürg.

^ Die Grtsvorstkher

werden auf die Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 7. Dez. 1896 (Reg.-Bl. S. 318) betr. eine Abänderung der Verfügung über die Herstellung von Feuerungseinrichtungen vom 23. November 1882, hie» durch aufmerksam gemacht, mit der Weisung, dieselbe den Ortsfeuerschauern, Baukontrolcuren und Bauschaumitgliedern zur Kenntnis zu bringen.

Ueber den Vollzug ist Eintrag im Schultheißenamtsprotokoll zu machen. --

Den 11. Januar 1897. K. Oberamt. )

Zeller. Am.

Mrgebung von Steintieferungen. -

Die Lieferung, bezw. Beifuhr der zur Unterhaltung der unten auf» geführten Staatsstraßenstrecken erforderlichen Muschelkalk-, Porphyr-, Granit- und Aplitsteine wird in nachstehender Weise im öffentlichen Ab­streich auf dem Rathaus vergeben.

Am Dienstag den 19 Januar, vormittags 11 Uhr in Neuenbürg für die Straße Nr. 111 Strecke von km 0,300 bis km 4,700, Mark­ungen Neuenbürg und Dennach;

am Mittwoch den 20. Januar, vormittags 10 Uhr in Loffenau für die Straße Nr. 112, Strecke von Irm 0,000 bis 11,582, Markungen Herrenalb und Loffenau;

am Donnerstag den 21. Januar, nachmittags 2 Uhr in Wildbad für die Straße Nr. 110, Strecke von irm 0,148 bis üm 7,300, Markung Wildbad.

Tüchtige Accordsliebhaber werden hiezu eingeladen.

Calw, den II. Januar 1897.

A Strassenbau-An fpektion.

J.B. Meverle.

Revier H.ofstett.

Dienstag den 19. Januar vormittags '/r II Uhr im Lamm in Neuweiler wird die Lieferung und das Schlagen von 500 Kubikmeter

Kalksteinen

veraccordiert. ,

Revier Herrenalb.

Stangen- nnl> Krennhch- Derkais.

Am Donnerstag den 21. Januar, vormittags 10 Uhr werden aus Staatswald Hardtköpfle, Kohlteich, oberer Dobelberg, Stein acker, Faistwäldleskopf. Slierkopf, Thalwies uud vom Scheidholz der Hut Rothensol (Bächhälde) auf dem Rathaus in Herrenalb verkauft: Baustangen: 10 Stück II. Kl.,

39 III. Klasse, Hagstangen: 65 Stück II. Kl.. 290 III. Klasse; Hopfenstangen: 630 Stück I. Klasse. 2125 II. Klasse. 615 III. Klasse, 2685 IV. Klasse 3070 V. Klasse; Rebstecken: 4400 I. Klasse. 3055 II. Klasse; Bohnen- stecken: 2210 Stück. 9 eichene Baustangen III. Klasse und 2 IV. Klasse; ferner: 2 Rm. buchene Scheiter, 4 Rm. birkene Prügel, 6 Rm. eichener Anbruch,

61 Rm. sonstiger Laubholz-An» bruch und 102 Rm. Nadelholz- Anbruch.

Revier Herrenalb.

ztingcn-Verkiiif.

Am Donnerstag den 21. Januar vormittags 10 Uhr werden noch weiter verkauft aus dem Staatswald Falkenstein und Bäch­hälde :

Baustangen: 80 St. I.III Kl-, Hagstcngen: 242 St I, -III, Kl., Hopfenstangen: 1366 St, I.V. Kl., Rebstecken: 3345 St. I. und II. Kl., Bohnenstecken: 1010 St. Zusammenkunft auf dem Rathaus in Herrenalb.

W ü r z b a ch.

Simm- mi> Knmhoh- Derklmf.

Die Gemeinde verkauft am Donnerstag den 21. Januar d. I.

vormittags 10 Uhr in dem Rathause daselbst aus Beger» bcrg Abt. I.. Begerebene Abt. II. und III., Hardt Abt. II. uud III., Bruckmlß Abt. III.:

760 St. Nadelholz mit 750 Fm., worunter 550 St. Forchen und 210 Tannen, sowie 319 Rm. Nadelholz.

Gemeinderat.