stag stattfindenden Licderkranzes cm-

w/fF

bei reichster AuZ-

I ^lsusslsn,

Papierhandlung.

sM.

rzügliche beste

um Verschnitt mit t emvfohlen

rrt Haager.

i erkaufen:

i,

sch.

hachtisch,

:rd m. Kupfer- Rohr, e,

ionv.-Lexikon,

io».

n Rothermel,

224.

zarten, reinen Hc- rischcn Aussehen. s«nt und blendend dies erzeugt:

llmilch-Zeife

sadellklll-DresLcn

eisrxksrL.

ris Lsisser und atw; in ZSeikder- 2 .

:d ein jüngeres,

hen

t.

erteilt Frau vr.

>rt ein ehrliches,

len,

e, als Stütze der len bei

öll, Badgasse.

h-

tann bei hohem östliche Arbeiten, egenheit geboten, >e zu erlernen.

IVeiss,

enbesitzer,

A. Neuenbürg.

nng

nden Zimmern, abe bis 1. Jan.

alz, Schmied.

ML

oder mehreren dsicherheit billigst ,

Heu

mit Schätzungs-

er, Kkilbrouu.

rnenstr. 12.

ÄM -

MM

?W>!'

MZ5

-Xii.rsLi

rKM.-

'TM

WANN

-7« x?. IM1MI

NÄMZ

SiZM

ME

122 . Amts- NNd ANzeigeölaLL für de?; Mkprk Kalrv. 76 . Iahrgaug.

Ersihttnt Dienktags, Donn-rktagr und SamitagS. ^ vi! Stnrü!knn?«?-bühr irtrigt im Brztrl und in nächster ! Umgebung S Psg. dt- Zeile, weiter entfernt 12 Psg.

Samstag, den 12. Oktober 1901.

Vierteljährlicher AbonneinenttpreiS in der Stadt Mk. 1.10 ine Haus gebracht, Mk. 1. IS durch die Post bezogen im Bezirk; auyer Bezirk Mk. ^ SS.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Das Königl. Proviantamt Stuttgart beginnt jetzt mit dem freihändigen Ankauf von Hafer, Hen und Stroh direkt von den Produzenten. Dem Ankauf werden die laufenden Börsen- bczw. Marktpreise Stuttgart zu Grunde gelegt.

Offerte von Hafer, mit Mustern von'min­destens '/«Liter, werden mündlich oder schriftlich auf dem Geschäftszimmer des Kgl. Proviantamts entgegengenommen, auch wird dort bezüglich der Lieferzeit und der Ankaufspreise nähere Auskunft erteilt.

Tie zu liefernden Naturalien müssen von gut trockener, reiner, magazinmäßiger Beschaffenheit sein.

Das vorgeschrievene Mindestgewicht soll beim Hafer 112 § für '/«Liter nach dem Getreideprober betragen.

Die Einlieferung des Hafers hat in gleich­gestellten Säcken zu erfolgen. Die Naturalien können von den kleinsten Mengen an zugeführt werden.

Vertreter von Vereinen, Genossenschaften oder Vertrauensmänner , welche von Produzenten beauftragt find, Lieferungen zu vermitteln, werden den Produzenten gleich geachtet, falls sie sich ge­nügend 'ausweisen.

Calw, den 5. Oktober 1901.

K. Oberamt.

V o e l t e r.

Die Ortsbehörden

werden beauftragt, die Lokalfeuerschauer zur baldigen Vornahme der Visitation aufzufordern, damit die Defekte noch vor Eintritt des Winters erledigt werden können.

Calw, den 10. Oktober 1901.

K. Oberamt. Voclter.

Bekanntmachung betr. die Schonzeit für Flutz- und Bach­forellen re.

Es wird hiemit in Erinnerung gebracht, das; die Schonzeit für Flutz- und Bachforellen, sowie für Bach- und Kreuzungssaiblinge am 10. Oktober ds. Js. begonnen hat und für die Nagold und ihre sämtlichen Seitenbäche lt. bezirkspolizeilicher Vorschrift vom 27. März 1897 (Calwcr Wochenbl. Nr. 83) bis 1. Februar 1902 dauert.

Die Schonzeit hat die Wirkung, daß während derselben die geschützten Fische weder gefangen, noch fcilgeboten, noch verkauft oder in Wirtschaften ver­abreicht werden dürfen.

Sollten solche Fische zufällig gefangen werden, so sind sie sofort wieder in dasselbe Wasser frei einzusetzen.

Während der Schonzeit und während weiterer 6 Wochen nach beendigter Laichzeit dürfen ferner keine Enten in solche Fischwaster zugelassen werden, in welchen die betreffenden Fische sich vorherrschend aufhalten, sofern diese Fischwasser nicht Gemeinden zur Benützung stehen und von der Gemeindebehörde hiezu Erlaubnis erteilt worden ist.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach Art. 39 Z. 2 Pol.-St.-G. mit Geld­strafe bis zu 45 bestraft.

Calw, den 10. Oktober 1901.

K. Oberamt.

D o e l t e r.

Bekanntmachung -er K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Wieder­eröffnung der landwirtschaftliche« Winter­schule«.

Tie landwirtschaftlichen Winterschulen werden in diesem Jahr eröffnet werden: in Gmünd am 7. November, vormittags 9'/, Uhr, in Hall am 4. November, vormittags 10 Uhr, in Heilbronn am 18. November, vormittags 10 Uhr, in Leonberg am 11. November, vormittags 11 Uhr, in Ravensburg am 5. November, vormittags 9 Uhr, in Reutlingen am 9. November, nachmittags 2 Uhr, in Rottweil am 12. November, vormittags 8 Uhr, in Ulm am 4. November, vormittags 10 Uhr.

Der Unterricht dauert 4'/.5 Monate und wird auf Grund eines für sämtliche Winterschulen einheitlichen Lehrplans in 3640 Stunden wöchent­lich erteilt.

Die Unterrichtsgegenstände sind mit Rücksicht auf die verhältnismäßig kurze Unterrichtszeit und das dem Zweck der Schule angepaßte Lehrziel aus­gewählt, und werden sämtliche Fächer mit steter Bezugnahme aus die unmittelbare Anwendung in der landwirtschaftlichen Praxis und nur in dem Um­fang gelehrt, daß dieselben von den Schülern nach ihrer Vorbildung verstanden und verarbeitet werden können.

Nach dem Lehrplan gewährt auch der Besuch eines einzigen Kursus einen bestimmt abgeschlossenen Unterricht; der gesamte Unterrichtsstoff wird jedoch erst durch den für einen zweiten Kurs vorgesehenen, in bestimmten einzelnen Fächern weiter führenden. Unterricht erschöpft.

Die Schüler haben beim erstmaligen Eintritt ein Schulgeld von 25 zu entrichten. Bei wieder­holtem Besuch einer Schule beträgt das Schulgeld 15 Uebrigens haben eine größere Anzahl land­wirtschaftlicher Bezirksvereine beschlossen, dieses Schulgeld für die ihrem Bezirk ungehörigen Schüler zu bezahlen.

Neneintretende Schüler müssen das 15. Lebens­jahr zurückgelegt haben, gut prädiziert sein und die für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten besitzen.

Tie Anmeldung zur Ausnahme hat wo­möglich einige Zeit vor Beginn des Kurses zu geschehen

für Gmünd bei Landwirtschastsinsp. Schmid- berg er in Gmünd,

für Hall bei Oekonomierat Rindt in Hall, für Heilbronn bei Landwirtschastsinspektor Wunderlich in Heilbronn, für Leonberg bei Landwirlschaftsinspektor vr. Wacker in Leonberg,

für Ravensburg bei Landwirtschaftsinspektor Kost in Ravensburg,

für Reutlingen bei Landwirtschaftsinspektor Mangold m Reutlingen, für Rottweil bei Landwirtschastsinsp. Horn­berger in Rottweil und für Ulm bei Landwirtschaftsinspektor Köstlin in Ulm.

Mit der Anmeldung sind die Schulzeugnisse, ein Geburtsschein und die schriftliche Einwilligung des Vaters bezw. des Vormunds zum Besuch der Winterschule vorzulegen.

Nähere Auskunft über den Lehrplan, die Kosten, die Unterbringung der Schüler in Privat­häusern erteilen auf Verlangen die betreffenden Schulvorstände.

Stuttgart, den 3. Oktober 1901.

v. Ow.

Tagesnemgkeiten.

* Calw, 11. Okt. Die gestern abend stattgefundene zweite Aufführung der vom Militär­verein hier veranstalteten Kriegsfestspiele war sehr gut besucht. Die Darstellungen gefielen allgemein und fanden wiederum die wärmste Auf­nahme. Die bisherigen Anmeldungen lassen darauf schließen, daß die am Sonntag stattfindenden Auf­führungen namentlich von den auswärtigen Krieger­vereinen stark besucht werden.

Altensteig, 9. Okt. Der seit einigen Ta­gen tobende Sturm und das anhaltende furchtbare Regenwctter haben in den Waldungen großen Schaden angerichtet. Die Nagoldist über die Ufer getreten und überflutet das ganze Thal. In Walddorf hat der Sturm viele Hunderte von Ob st bäumen samt Frucht­ertrag umgeriffen und die schönsten Obstgärten ver­wüstet.

Stuttgart, 8. Okt: Ein beredtes Zeugnis für die wirtschaftliche Depression ist die Abnahme des Güterverkehrs in Stuttgart. Während im vergangenen Jahr um diese Zeit täglich etwa 5070 Eisenbahnwaggons Waren hier an­kamen, um an hiesige Empfänger abgeliefert zu werden, gelangen gegenwärtig nur 1520 Waggons zur Ablieferung.

In Ravensburg sind die 21 Jahre alten Zwillingsgeschwister Joh. Bapt. Trautmann und Fanny Trautmann an derselben Krankheit und demselben Tage verschieden.

Karlsruhe, 9. Okt. Die Fälle, daß Per­sonen wegen Fälschung eines KilometerhestS auf die Anklagebank kommen, mehren sich zusehends. Vor dem hiesigen Schwurgericht standen gestern unter einer solchen Anklage der 20 Jahre alte frühere Postgehilfe Kraft aus Mühlburg und die 32jährige Kellnerin Marie Blank aus Oberbalbach. Sie wur­den mit vier Monaten beziehungsweise 2 Wochen Gefängnis bestraft. Die Anklage lautete auf Fäl­schung einer öffentlichen Urkunde, doch hielten die Geschworenen in beiden Fällen nur den Thatbestand der Fälschung einer Privaturkunde für gegeben. (Das Reichsgericht hat bekanntlich die Fahrkarten der Staatseisenbahnen als öffentliche Urkunden erklärt).

Köln a. Rh., 9. Okt. Die Köln. Ztg. meldet aus Wien: Der Fabrikant Löwenthal hat den Husaren-Leutnant von Soyka im Pistolen- Duell erlchossen. Ursache des Zweikampfes war ein sträfliches Verhältnis des Offiziers zu der Frau Löwenthals. Es fanden drei Waffengänge statt.

Berlin, 9. Okt. Zur Audienz des Ober­bürgermeisters Kirsch ner beim Kaiser wird won magistrat-offiziöser Seite berichtet: Der Kaiser hat auf eigene Initiative am Montag den Ober­bürgermeister ^Kirschner und Stadtbaurat Hoffmann zur Audienz nach Hubertusstock befohlen. Die Herren wurden dort sehr freundlich empfangen und bewirtet und hatten alsdann eine einstündige Unter­redung mit dem Kaiser. Die Unterredung drehte sich nur um drei Fragen: um die Ueberführung der städtischen Straßenbahn über die Linden, dann um die Frage der Ausschmückung des Friedrichs-