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Aus Stadt, Bezirk und Umgebung.

Zwerenberg bei Calw, 21. Juni. Am letzten Montag wurde in dem benachbarten Martinsmoos einer älteren ledigen Frauens- verson aus dem verschlossenen Kasten der Be­trag von 73 vlL gestohlen. Am Abend desselben Tages wurde hier eine größere Summe in er­schwerter Weise entwendet. Der Thäter fand hier wie in Martinsmoos den Weg zur Stube durch die Scheuer und erbrach, solange drr Hauseigentümer einen Spaziergang in den nahen Wald machte, die Kommode mit einer Reuthaue. 150 «,fL in Gold und 50 in Silber ließ der Dieb, von dem man noch keine Spur hat, mitlaufen, während er Sparkassen- scheine vorsichtigerweise verschmähte.

Pforzheim, 25. Juni. Ein Lehrjunge fand gestern Nachmittag unweit der Enzbade- anstatt hart am Ufer ein Packet, das seine Neugier reizte. Er entfernte die Umhüllung, eine blaue Schürze, und entdeckte zu seinem Schrecken den Leichnam eines neugeborenen Kindes. Derselbe war schon stark in Verwesung übergegangen, so daß anzunehmen ist, das das Kind nach seiner Ermordung noch einige Tage verborgen gehalten wurde. Hoffentlich gelingt es den behördlichen Nachforschungen, Licht in diese unheimliche Angelegenheit zu bringen. Der hiesige Ratskeller, dessen Wieder­verpachtung vom 1. August ab an die Münchner Löwenbrauerei bereits gemeldet wurde, ist letzterer um die jährliche Summe von 7000 ^ einschließlich der Kosten für Heizung und Be­leuchtung überlassen worden. Der bisherige Pächter hatte insgesamt 9000 zu zahlen. Dem Stadtsäckel erwächst also aus diesem Ab­schluß kein Vorteil. Bei einer entsprechenden Reduktion des Preises wäre der bisherige Pächter Seeg er wohl auch bereit gewesen, die Wirt­schaft weiter zu führen. Der Ausschank soll sich nun dem Vernehmen nach künftighin nur auf Löwenbräu-Bier erstrecken. Für das in den Tagen vom 11.13. Juli hrer stattfindende

LandeSseuerwehrfest werden umfassende Vor­bereitungen getroffen, und es steht zu hoffen, daß die Gäste, die auch aus Württemberg zahl­reich erwartet werden, von der Aufnahme in unserer Stadt und dem Aufenthalte Hierselbst wohl befriedigt sein dürften.

Altensteig, 23. Juni. Gegenwärtig ist die Zufuhr an Gerberrinden auf den hiesigen Markt ein äußerst lebhafter. An den 45 bis 50 000 Ztr. eichenen Rinden, welche die hies. Gerber jährlich zusammen für ihre Geschäfte bedürfen, liefert unsere Gegend nur einen kleinen Teil, weitaus das größte Quantum muß vom Ausland, namentlich von Baden, Elsaß. Frank reich und Ungarn bezogen werden. Dagegen kann unser Wald einen großen Teil des jähr­lichen Bedarfs an Fichtenrinden decken; derselbe beträgt etwa 8900 Klafter (56000 Ztr.) Was den Preis für einheimische Gerberrinden anbelangt, so wird der Zentner schöner eichener Schälrinden mit 56 v/L bezahlt, während ein Klafter Fichtenrinden 1516 »iL gilt.

Psorzheim, 24. Juni. Auf dem heut. Schweincmarkt wurden von 62 zugeführten Ferkeln 32 zum Durchschnittspreis von 13 ^ das Paar verkauft.

Deutsches Aeich.

Berlin. In den Räumen des Reichs­kanzlerpalais fand am Montag Abend ein parlamentarischer Abend statt, an dem neben den Ministern v. d. Recke, Miguel, v. Hammerstein, Schönstedt und den Staatssekre­tären Nieberding und v. Stephan und andern hohen Beamten zahlreiche Abgeordnete aller Parteien bis zur freisinnigen Bolkspartei, sowie Vertreter der Presse, der Litteratur u. s. w. teil- nahmen. Im ganzen waren etwa 300 bis 350 Personen anwesend. Der Reichskanzler, unter­stützt durch seinen Sohn und den Legationsrat Dr. Hammann, machte in unermüdlicher Weise die Honneurs. Namentlich wurde viel über das bürgerliche Gesetzbuch gesprochen. Es überwog die Meinung, daß die zweite Lesung

an diesem Freitage zu Ende geht, und daß die dritte Lesung Anfang der nächsten Woche erledigt wird.

Berlin, 23. Juni. Der Reichstag setzte heute die Beratung des bürgerlichen Gesetzbuches fort und zwar bei den Paragraphen 819 u. 818a. Dabei hatte Meister Lampe die Kosten der De­batten zu tragen, und so heiß entbrannte der Kampf der Meinungen, daß ein konservativer Redner sich sogar zu der Erklärung verflieg, daß, wenn der Hase im bürgerlichen Gesetzbuche bleibe, dieses für die konservative Partei wesentlich ait Interesse verlieren werde. Nach 8 819 der Re­gierungsvorlage sollte nur der Wildschaden er­satzpflichtig sein, der durch Schwarz-, Rot-, Elch-, Dam- und Rehwild entstehe. Die Kommission hatte dieser Berdrecherliste aber auch noch Hasen und Fasanen beigefügt. Der Abg. Frhr. von Gültlingen stellte den Antrag, die Hasen von den Bestimmungen des Paragraphen auszu- nehmen. Der Hase trete nur einzeln, nicht in Rudeln auf, der Schaden, den er anrichte, fei kein erheblicher und man könne sich leicht und ohne erhebliche Kosten durch Einfriedigung gegen denselben schützen. Auch die Bestimmung über die Regreßpflicht (H 819a) sei unannehmbar, sic würde nur zu nutzlosen, kostspieligen Prozessen führen. Die konservativen Redner unterstützten den Antrag Gültlingen, wie zugegeben werden muß, mit mancherlei sachlichen Gründen und sie wurden dabet von Rednern am Bundesratstische, dem preußischen Landwirtschaftminister und Ober­förster Dunkelmann ebenfalls mit sachlichen Gründen unterstützt. Aber sie überzeugten da­mit weder die Linke noch das Zentrum,, dessen Redner betonten, daß geschützt werden müsse, was von Gottes und Rechtes wegen Eigentum der Flur­besitzer sei. Dagegen machte im Laufe der De­batte der nationalliberale Redner, der Abge­ordnete ».Bennigsen, geltend, daß nach seiner Erfahrung der Hasenschaden kaum in Betracht komme. Schließlich wurde der Antrag Gült­angenommen. Die Hasen sind aus dem Para­graphen also ausgefchieden. Daß die Fragt