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des Gesangs, der herrlichen Gabe, welche unser Schöpfer in die Menschenbrust legte, in ge- bührendcr Weise hervorhob. „Gesang verschönt das Leben, Gesang erfreut das Herz, ihn hat uns Golt gegeben, zu lindern Leid und Schmerz." Wie tief innig ist das deutsche Lied, wie weht aus ihm heraus der deutsche Geist, und wie weiß es die Gesinnungen, denen es entsprungen, in seine Zuhörer zu übertragen, wie weiß es diese zu begeistern für alles Hohe, für Ehre. Frei, heit. König und Vaterland. Beim Gesänge schwinden alle Standesunterschiede, alles beugt sich vor der Macht des Gesangs. Es vereinigen sich dazu Männer und Jünglinge:
„Sie singen von Lenz und Liebe.
Bon sel'ger goldener Zeit,
Von Freiheit, Männerwürde,
Von Treu' und Heiligkeit:
Sie singen von allem Schönen,
Was Menschenherz durchbebt,
Sie singen von allem Hohen Was Menschenherz erhebt."
Der Redner führte eingangs aus, daß 31 Jahre verflossen sind, seit der hiesige Sänger- kränz seine erste Fahnenweihe hielt, 29 Jahre hat der Verein die Fahne vorangetragen, da nahte plötzlich ein Verhängnis, die Fahne wurde ein Raub der Flammen und sank in den Staub. Der Verein wollte sich, hiezu in die Lage versetzt, wieder eine Fahne geben; es gelte nun, dieselbe zu weihen und dies geschehe, wenn der Sinn des Fahnenlieds: „Du Fahne unser Stolz und Hort re" beherzigt werde und so rufe er den hiesigen Sängern zu: „Weihet Eure neue Fahne dadurch, daß Ihr gelobt, dieses Symbol der edlen Sangeskunst stets hoch in Ehren zu halten, den edlen Männergesang mit Liebe und Begeisterung zu pflegen, der Liebe, der Freude, der Eintracht, des Hauses, der Heimat und des Vaterlandes treue Boten zu bleiben." Das schone Banner wurde nun von den Festjung, flauen unter Ansprache enthüllt und vom Fahnenjunker übernommen. Die Musikkapelle spielte Beethovens: „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre" und Vorstand Heintel sprach noch mit kurzen Worten den zahlreich erschienenen Gästen den Dank aus. Es folgten nun der Reihe nach Liedervorträge der einzelnen Männerchöre, welche von vielen Seiten mit Interesse ausgenommen wurden, während ein großer Teil des Publikums sich sonst vergnügte und den reichlich gebotenen Getränken und Speisen zusprach; es war ja auch so „durstiges Wetter". Gegen abend zogen die einzelnen Vereine unter üblicher Begleitung der Musikkapelle und der Festjtngfrauen befriedigt wieder von dannen.
f Salmb ach. (Einges.) Bei einem etwaiger Bericht über die am Sonntag stattgehabte Fahnenweihe des hiesigen Sängerkranzes sollte nich unerwähnt gelassen werden, daß das Schiffs- karoussel, welches in der Nähe der Tribüm snn Unwesen trieb, durch seine Drehorgelweiser und Glockensignale die Gesangsvorträge dei Vereine recht unliebsam zu stören suchte. Derle vielleicht noch zu anderen Fest- Weiten, wo nicht gesungen wird, jedenfalls sollten sie aber in die Nähe einer Sänger- tridune nie zugelassen werden, da man dock veiß, daß die Budenbesitzer, wenn sie einmal Mtzmiete bezahlen müssen, ihr nutzloses Handwerk in der rücksichtslosesten Weise ausüben unt sogen °l"fl E" Mitgliedern des Festkomites nichts
Martinsmoos OA. Calw, 6. Juni. Aü diesiger Markung ging gestern nachmittag un Uhr em heftiger Hagel nieder. Fast 2( cinuten lang fielen dichte haselnußgroße Schloßen. ° °°ß der östliche Teil der Markung stark be- Wdigt wurde. Bei der Wintersaat werden di, "^geackert werden müssen. Nur ein dersich hcimgesüchten Güterbesitzer iß
Deutsches Aeich.
n°»A?rlin. g.Juni. DerKaiseri ^ ^ ^ Uhr beim Reichskanzli Mahren und hat bei demselben bis ku ' "hr verweilt.
von E."?-'"' 0- Juni. Der Krön
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Hrtrvffen und rn der italienischen B
abgestiegen. Ec nimmt heute Abend an dem Essen im Neuen Palais bei dem Kaijerpaar teil.
Das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ist in der vom Reichstag angenommenen Fassung nunmehr im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden. Der Gesetzentwurf ist in einer Fassung angenommen worden, die in einigen Punkten von der Regierungsvorlage abweicht. So ist das Verbot unrichtiger Angaben über Beschaffenheit, Herstellungsart, Preisbemessung u. a. m. von Waren und gewerblichen Leistungen dahin verallgemeinert worden, daß es sich nunmehr aus unrichtige Angaben über geschäftliche Verhältnisse überhaupt erstreckt, für welche die bisher aufgeführten Fälle nur als Beispiele genannt sind. Der Schadenersatz-Anspruch gegen den «Urheber" der unrichtigen Angaben ist abgeändert worden in Schadenersatzanspruch gegen „denjenigen, der die Angaben gemacht hat." Neu eingefügt ist die Bestimmung, daß obige Vorschriften gegen den Redakteur, Verleger, Drucker oder Verbreiter periodischer Druckschriften nur insoweit Anwendung finden, als dieselben die Unrichtigkeit der Angaben kannten. Unter Waren im Sinne des Gesetzes sind auch landwirtschaftliche Erzeugnisse, unter gewerblichen Leistungen auch landwirtschaftliche zu verstehen. Die Regelung des Gerichtsstandes und die prozessualen Vorschriften sind unverändert geblieben. Der Bundesrat kann festsetzen, daß bestimmte Waren im Einzel- verkehr nur in vorgeschriebenen Einheiten der Zahl, der Länge und des Gewichts verkauft oder feilgehalten werden. Der mißbräuchlichen Benutzung eines Namens, einer Firma oder der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts ist noch diejenige eines «gewerblichen Unternehmens oder einer Druckschrift" hinzugcfügt worden. Die Strafbarkeit der unbefugten Mitteilung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses tritt nach der neuen Fassung nur dann ein, wenn sie zu Zwecken des Wettbewerbes, oder in der Absicht, dem Inhaber des Geschäftsbetriebes Schaden zuzufügen, geschieht. Die Anstiftung soll mit 3000 ^ oder mit Gesang» nis bis zu einem Jahr bestraft werden, gegen 1500 «/iL oder sechs Monate Gefängnis der Vorlage. Die Verjährung des Schadenersatz- Anspruches beginnt mit dem Zeitpunkte, «n welchem ein Schaden entstanden ist. Die Vorschrift, daß die Strafverfolgung nur auf Antrag eintritt, ist beibehalten. Neu ist dagegen, daß nicht nur die Publikation der Verurteilung, sondern auch die der Freisprechung des Angeklagten, letztere auf seinen Antrag erfolgen kann. Der Entwurf soll bereits am 1. Juli dieses Jahres Gesetzeskraft erhalten.
Im Reichstage ist mit der Annahme des Börsenreformgesetzes wiederum eine der wichtigeren Entscheidungen der laufenden Session gefallen. Die Vorlage ist in der Schlußberatung fast durchweg nach den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigt worden, mit ihr auch eine der wichtigsten Bestimmungen des neuen Gesetzes, das Verbot des börsenmäßigen Terminhandels in Getreide und Mühlenfabrikaten; die in der dritten Lesung vorgenommenen Ab- änderungen sind eigentlich nur redaktioneller Natur. Di« Mehrheit, mit welcher das Börsenreformgesetz zur Annahme gelangte, war insofern eine imposante, als die beiden konservativen Fraktionen, das Zentrum, die Polen, die Nationalliberalen und oie Antisemiten geschlossen zu Gunsten der Vorlage stimmten, sonst aber er- wies sich die Besetzung des Hauses selbst bei dieser wichtigen Abstimmung als eine ziemlich mäßige. Hoffentlich entsprechen die jetzt be- schlossenen Maßnahmen gegen das unlautere Börsentreiben in ihren Wirkungen den Erwartungen, welche die Freunde einer durchgreifenden Börsenreform hiervon hegen; indessen kann man wohl jetzt schon behaupten, daß die überschwenglichen Hoffnungen, welche hie und da dem neuen Gesetz entgegcngebracht werden, schwerlich in vollem Maße ihre Erfüllung finde n werden.
Die Reichslagskommission für das Bürgerliche Gesetzbuch fördert dessen zweite Lesung wider Erwarten in so beschleunigtem Tempo, daß letztere zur Stunde vielleicht schon beendigt
sein dürfte. Die Abfassung des Berichtes wird kaum noch besondere Schwierigkeiten bereiten, es könnte demnach die Spezialberatung dieser hochbedeutsamen Vorlage seitens des Plenums etwa Mitte nächster Woche beginnen, doch bleiben die betreffenden geschäftlichen Dispositionen noch abzuwarten.
Berlin, 9. Juni. Die Kommission des Reichstags für das bürgerliche Gesetzbuch hielt heute mit 12 gegen 8 Stimmen die Streichung des 8 1552 aufrecht, das hoffnungslose Geisteskrankheit ein Ehescheidungsgrund sei.
Dem sächsischen „Vaterland" wird aus Plauen geschrieben: Im Vogtlande beginnt es in der Arbeiterschaft zu tagen. Sie ist es endlich müde, sich fortwährend zu Gunsten des vielköpfigen sozialdemokratischen Parteivorstandes, der bis jetzt auch nicht das mindeste zur Besserung ihrer wirtschaftlichen Lage beigetragen hat, schröpfen zu lassen, und kümmert sich deshalb nicht mehr viel um die Versammlungen, in denen gewerbsmäßige Wühler das eigene Herz und der Arbeiter Geldbeutel erleichtern. Das vogtlandische Organ der Sozialdemokratie bringt darüber folgende Klage: «Es ist sehr bedauerlich seitens der hiesigen organisierten Textilarbeiter, daß sie ihre Versammlungen zu schlecht besuchen, denn drei Versammlungen sind gescheitert wegen zu schwachen Besuchs. Giebts Kollegen zu unterstützen, ziehen sich viele zurück, wenn aber eia Fabnkenball ist, da kann man sie sehen und hören; namentlich werden die Netteren immer wankelmütiger. Darum, Arbeiter von Reichenbach, besucht die Versammlungen, ob gewerkschaftlich oder politisch, bleibt sich gleich."
Das Kapitel englischer Unverschämtheiten gegenüber Deutschland und dem Deutschtum ist durch den Fall Baschford abermals um einen bezeichnenden Beitrag bereichert worden. Mr. Baschford, der Berliner Korrespondent des Daily-Telegraph", hat sich bekanntlich einem Schalterbeamten des Berliner- Hauptelegraphen-Amtes gegenüber zu gröblichen Beleidigungen Hinreißen lassen und sich bei dem ganzen Zwischenfall auffallend flegelhaft benommen. Der betreffende Beamte selber hat sich bei der Affaire durchaus korrekt und ruhig benommen, um so auffälliger erscheint es, daß es seiner Vorgesetzten Behörde beliebte, den Mann infolge des stattgefundenen Zwischenfalles aus dem Schalterdienst in den inneren Dienst zu versetzen, was beinahe auf eine Genugthuung für Mr. Baschford hinausläuft. Wenn dann noch gemeldet wird, der Engländer sei veranlaßt worden, als „Sühne" 100 Mk. in eine postalische Wohlthätigkeitskasse eiuzuzahlen, so jetzt eine solche geringe Geldstrafe dem sonderbaren Verhalten der Reichspostverwaltung in der ganzen Angelegenheit die Krone auf. Man kann daher die Meldung nur mit Genugthuung begrüßen, daß der Fall Baschford im Reichstage anläßlich der bevorstehenden Beratung der Nachtragsforderung für den Postetat von antisemitischer Seite zur Sprache gebracht werden soll.
Von Berlin nach London zu sprechen wird bereits im Herbst nächsten Jahres möglich sein. Es soll zunächst die seit längerer Zeit projektierte Telephonverbindung Berlin-Hamburg (Bremen) Amsterdam zur Ausführung gelangen. Die Postoerwaltung der Niederlande hat die hierzu notwendigen Mittel von der Volksvertretung kürzlich bewilligt erhalten und plant den weiteren Ausbau der Linie durch Legung eines unterseeischen Kabels nach Dover.
«Meteor" heißt der neue Schnellsegler dee Kaisers. Dieser Meteor gewann bei der englischen Wettfahrt in Gravesand den erst« Preis. Der Kaiser blieb diesmal der Wettfahrt ferne und besuchte dafür das 6. bayr. Jnfant.- Reg. in Amberg, dessen Inhaber er ist. — Die „Times" beglückwünscht den Kaiser anläßlich des Sieges seines Schiffes und bemerkt, der Kaiser habe in diesem Jahre England gewisser Verhältnisse wegen nicht besucht, aber er habe englisches Blut in den Adern und werde ohne ferneren Besuch in England nicht leben könne«. Augenblicklich sei er nur gezwungen, seinen Gefühlen und Wünschen Zwang aufzuerlegen!