Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für den HbernnrLsbezirk Weuenüürg.

54. Jahrgang.

M. 40. Neuenbürg, Donnerstag den 12. März 1896.

«,-qetrrt Dienstag» Donnerstag» TamStag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 ^ 10 Monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsdezirk vierteljährlich 1 SS monatlich 45 außerhalb beS Bezirks vierteljährlich 1 4S ^ Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10

AmtliiSes.

Neuenbürg.

Seine Majestät der König haben allergnädigst geruht, folgendes am 9. d. M. abends 10 Uhr eingetroffene Telegramm an den Bezirksvorstand zu erlassen:

Tieferschüttert durch die mir vorliegenden Berichte von dem schweren Unglück, das den Bezirk bettoffen, ersuche ich Sie, den Bewohnern insonderheit der am härtesten heimgesuchten Orte des Enzthals meine warme, innige Teilnahme auszusprechen und mir über besondere Notstände zu berichten.

Wilhelm.

Vorstehendes wird unter dem Ausdruck des herzlichsten Dankes an Seine Königliche Majestät dem Bezirk und vor allem den betroffenen Thalbewohnern zur Kenntnis gebracht.

Den 10. März 1896.

K. Oberamt. Maier.

Neuenbürg.

Die Ortsbehördeu -er vom Hochwasser hemgesuchtea

Gemeinden

werden veranlaßt, sobald sich der Schaden, den das Wasser ongerichtet, übersehen läßt, möglichst eingehende Darstellungen desselben hiebe, zu geben. Fälle besonderer Not, wo augenblicklich Hitte erfvlderlich. sind aus schnellstem Wege mitzuteilen.

Seitens der K. Staaisregicrung sind sofort gestern die erforderlichen technischen Beamten ins Thal gesendet worden, insbesondere hat das K. Ministerium des Innern den Vorstand der Ministerial-Abteilung für den Straßen- und Wasserbau, Hrn. Präsident v. Leibbrand entsandt, welcher mit Hrn. Obcrbaurat Graner unter Zuziehung der Beamten der K. Straßenbauinspektion die Gemeinden technisch beraten wird.

Besonderes Augenmerk ist auf die Sicherung beschädigter Gebäude, die Abschrankung unkerwühlter oder beschädigter Wege und Straßen zu richten, welche Stellen bei Nacht ausgiebig zu beleuchten sind.

Gefährdete Gebäude sind möglich!! schnell zu räumen, da das Hoch­wasser diesmal des anhaltenden Regens wegen nicht so schnell verläuft, wie sonst.

Wenn Arbeitskräfte nötig, sind die Requisitionen telegraphisch anher zu richten, unter genauer Bezeichnung der zu bewältigenden Arbeit.

Den 10. März 1896. K. Oberamt.

Maier.

Bekanntmachung

der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Prämierung

von Schafvieh.

Am Montag den 27. April ds. Js. wird in Urach die jährliche «taalsprämierung für ausgezeichnetes Schafvieh vorgenommen. Für diesen Zweck sind solgende Bestimmungen gegeben:

1) Die ausgesetzten Preise sind:

a. für die besten, höchstens vierschaufcligen Widder je 2 Preise W 80 70 -M, 60 50

v. für die besten, mindestens vierschaufeligen, höchstens sechsschaufel- >gen weiblichen Tiere je 2 Preise zu 76 60 -/tL, 50

40 zusammen 16 Preise mit 960

2) Die Preisbewerber müssen ihre Tiere am 27. April ds. Js., vor­mittags 8 Uhr in Urach aus dem Musterungsplatz aufgestellt haben.

Der Platz für die Schasschou wird durch Anschlägen an den Eingängen der Stadt bekannt gemacht werden.

3) Die Preisbewerber haben obrigkeitlich beglaubigte Zeugnisse beizu­bringen, daß ihre Tiere entweder von ihnen selbst oder doch im Jnlande gezüchtet worden sind

4l Die Bewerber um die für weibliche Tiere ausgesetzlen Preise haben wenigstens zwanzig Stück, darunter mindstens zehn Mutterschafe mit ihren Lämmern auszustellen.

Bei der Zuerkene ung der Widderpreise wird die Anzahl guter Zuchttiere, die der einzelne Bewerber zur Konkurrenz vor- sührt, berücksichtigt werden.

5) Bei Zuerkennung der Preise kommt sowohl die gute Beschaffenheit der Wolle, als auch die Reichwolligkeit, der Körperbau und die gute Pflege der Tiere in Anschlag.

6) Diejenigen, welche im letzten Jahre in Ulm für Widder und Schafe einen Preis erhielten, können für die gleichen Tiere in diesem Jahre nicht als Bewerber aufireten.

Auch wird keinem Züchter mehr als ein Preis für Widder oder Schate zuerkannt.

7) Die Mitglieder des Preisgerichts werden von der Zentralstelle ernannt.

Stuttgart den 12 Februar 1896. v. Ow.

Neuenbürg.

Die Kor-iiude der m Keffrk vorhandenen Krankenkassen

werden soweit noch nicht geschehen an die Au'stellung und Ein­sendung der Nachweisungen und Rechnungsabschlüsse pro 1895 erinnert. Den 10. März 1896. K. Oberaml.

Maier.

Kekauotimchikg.

Da die Maul- und Klauenseuche im Bezirk eine große Verbreitung gewonnen hat und Gefahr besteht, daß dieselbe durch den Hausierhandel auch in die von der Seuche noch nicht betroffenen Gemeinden verschleppt wird, so wird das Umhertreiben von Rindvieh und Schweinen im Hausier­handel innerhalb des Oberamtsbezirks Calw auf Grund des Z 20 Abs. 2 des Reichs-ViehseuchengesetzkS bis auf Weiteres verboten.

Calw, den 9. März 1896. K Oberamt.

Voelter.

Neuenbürg.

Mailt- >i«) Kliilknsemhk.

In der Gemeinde Salmbach ist die Maul- und Klauenseuche

erloschen.

Den 9. März 1896. K. Oberamt.

Zeller, Am.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Ueber das Vermögen des Zigarrcnsabrikanten Franz Birken- meier in Calmbach und Malsch bei Heidelberg wurde am 10 März 1896, vormittags 11'/, Uhr das Konkursverfahren eröffnet und Amtsnotar Krauß in Wildbad zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs­forderungen sind bis zum 1. Mai 1896 bei dem Gerichte auzumelden. Zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubiger-Ausschusses und eintretenden Falls über die in § 120/122 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände ist Termin auf Mittwoch den 8. April 1896, vormittags 9 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch den 20. Mai 1896 vormittags 9 Uhr vor dem diesseitigen Gerichte bestimmt. Allen Per­sonen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflicht­ung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche.sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1. Mai 1896 Anzeige zu machen.

Den 10. März 1896.

Amtsgerichtsschreiber Dietrich.