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Aus Stadt, Bezirk und Umgebung. i
Neuenbürg, 15. Oktober. Vermöge Höchster Entschließung vom 7. ds. Mts. haben Seine Königliche Majestät die erledigte Stelle des evangel. Dekans und Stadtpfarrers dahier dem zweiten Stadtpfarrer Uhl in Nürtingen gnädigst übertragen. Demselben ist zum Aufzugstermin der 20. Novbr. ds. Js. bestimmt worden.
):( Neuenbürg, 15. Okt. (Zur Reichs- tagswahl.) Nachdem unser bisheriger Abgeordneter Frhr. v.Gültlingen einer Abordnung aus den 4 Bezirken des Wahlkreises (wobei Hr. Vincenz Weiß den hiesigen Bezirk vertrat) auf deren Bitte seine Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben hatte, die Kandidatur für das durch feine Be- förderung zum Landgerichtsdirektor erloschene Reichstagsmandat wieder anzunehmen, wenn sich weitere Kreise dafür interessieren, fand sich infolge Einladung*) an solche Wähler unserer Stadt und näherer Umgebung, welche bei früheren
*) Die Einladenden wiederholen hier ihre in der Versammlung schon ausgesprochene Bitte, es möchte doch ja nicht übel gedeutet werden, wenn im Drange der Geschäfte jemand bei der Einladung übergangen worden sein sollte.
, Gelegenheiten schon für die Wahl des Hrn. v. Gültlingen eingetreten sind, eine erfreuliche Anzahl derselben gestern abend im Gasthof zum Bären zusammen. Bei diesem Zusammensein wurde der Befriedigung Ausdruck gegeben, daß sich Hr. v. Gültlingen wieder zur Annahme des Mandats für den Rest der fünfjährigen Wahlperiode, für welche er das letzte Mal gewählt worden war, bereit erklärt habe, und dankbar anerkannt, daß er abermals die Opfer auf sich nehmen wolle, welche die Ausübung eines solchen Mandats mit sich bringt, zumal wenn man ein so fleißiger, gewissenhafter Besucher des Reichstages ist, wie unser seitheriger Abgeordneter. Recht erfreuliche Aufschlüsse konnten auch den Erschienenen gemacht werden über das Verhalten des Hrn. v. Gültlingen zu dem Antrag Kanitz (Verstaatlichung des Getreidehandels), welches auf unvollständige Zeitungsnachrichten hin in manchen Kreisen irriger Auffassung begegnete. Darnach ist Hr. von Gültlingen durchaus nicht pure für diesen Antrag (welcher übrigens seither gegenstandlos geworden ist) eingetreten, sondern nur dafür, daß er zur Behandlung in die betr. Reichstags- kommission gelange, damit dort das, was etwa brauchbares darin enthalten sei, berücksichtigt
werden könne, das unbrauchbare in demselben aber erkannt und gründlich beseitigt werde, da man der in der That notleidenden Landwirtschaft wenigstens die gründliche Prüfung ihrer Verbesserungsvorschläge nicht versagen konnte. Infolge der gestrigen Zusammenkunft wird nun in den nächsten Tagen in gewohnter Weise eine Einladung zu weiteren Zustimmungserklärungen und zum Beitritt zum Wahlkomitee versendet werden und es steht zu erwarten, daß diese Erklärungen nicht nur von jenen Herren, an welche die Einladung direkt gerichlet ist, sondern durch diese noch von recht vielen Wählern einlaufen werden, Es liegt kein Anlaß vor, dem Kandidaten, welcher schon einmal auf eine Beförderung verzichtet hat, um dem Wahlkreis die Unannehmlichkeiten einer Wahl zu ersparen, und welchem der Wahlkreis schon dreimal sein Vertrauen geschenkt hat, dieses jetzt zu entziehen. Der Abg. v. Gültlingen hat sein Mandat seither mit größter Gewissenhaftigkeit erfüllt und sein Auftreten zeugte von unabhängiger Deckungsart und Charakterfestigkeit. Es ist nun an seinen früheren Wählern, dieselbe Eigenschaft zu beweisen, indem sie ihrem seitherigen Erwählten das Mandat zurückgeben, welches ohne sein Verschulden vor der Zeit erloschen ist.