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Der Gnsthiiler

Anzeiger nnd Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für: den Hberanttsbezttk Weuenbürg.

SS. s«hrga«g.

Nr. 130. Neuenbürg, Sonntag den 18. August 1895.

Erscheint Die«St«g, Donnerstag, SamStag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 tv- monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk vierteljährlich l LS monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 45 ^ Einrückungspreis für die ispaltige Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Neuenbürg.

An >ie NrtsWrde« für die Akdkitrrmüchcrung.

Nachdem seit l. Januar 1891, dem Zeitpunkte des Inkrafttretens dxs Reichsgesetze^ über Jnvaliditäts- und Altersversicherung, fünf Beitrags­jahre von 235 Wochen abgelaufen sind, können nunmehr auf Grund der

30 und 31 des Gesetzes seitens weiblicher Personen, welche eine Ehe eingehen und seitens der Hinterbliebenen von verstorbenen Versicherten Ansprüche auf Erstattung, von Versicherungsbeiträgen erhoben werden.

Um den beteiligten Behörden und Versicherten bei der Geltend­machung dieser Ansprüche entgegenzukommen, ihre Mühewaltung auf das mindeste Maß zu reduzieren und gleichzeitig diejenige Vollständigkeit der Gesuche zu sichern, welche die sofortige Erledigung derselben durch die Württ. Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt ermöglicht, hat der Anstaltsvorstand für die drei möglichen Rückerstattungsfälle Gesuchformu- larl entworfen und drucken lassen, nämlich für:

1. Gesuche um Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen auf Grund des § 30 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs Gesetzes von neuverehelichten Frauen.

2. Gesuche um Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen auf Grund des Z 31 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs Gesetzes von Vormündern für die Kinder von verstorbenen Versicherten.

3. Gesuche um Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen auf Grund des § 31 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs-Gesetzes von Witwen der verstorbenen Versicherten.

Wenn nun auch diese Rückerstattungsgesuche bei dem Vorstande der Versicherungsanstalt, bei den Bezirksvertretern und bei den Vertrauens­männern unmittelbar geltend gemacht werden können, so ist es doch im Interesse der beteiligten Gemeindeangehörigen und am zweckmäßigsten, wenn die Ortsbehörden für die Arbeiterversicherung, welche am ehesten in der Lage sind, den Gesuchslellern die erforderlichen Belege zu den Gesuchen zu verschaffen, die Erstattungsgesuche ans dem betr. Formular aufnehmen und an die Vertrauensmänner, oder besser direkt an den Be­zirksvertreter senden.

Hievon werden die Ortsbehörden für die Arbeiterversicherung mit dem Anfügen verständigt, daß Formulare für Aufnahme von Rückerstatt­ungsgesuchen durch die Behörden im einzelnen Fall, in welchem sie der­selben benötigt sind, bei dem Sekretariat des Vorstands der Württcmb. Jnvaliditäts. und Altersversicherungs-Anstalt in Stuttgart unentgeltlich bezogen werden können.

Den 15. August 1895. K. Oberamt.

Zeller, A.-V.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Dem Abwesenheitsvertreter der am 16. September 1838 geborenen, nach Amerika ausgewanderten Marie Christiane Girrbach von Calmbach O./A. Neuenbürg, sind folgende 3 Pfandscheine abhanden ge­kommen.

1. Pfandschein über eine am 21. Februar 1880 im Unterpfandsbuch der Gemeinde Calmbach Teil XI Blatt 175 vollzogene Pfandbestell­ung für ein dem Maurer Wilhelm Heinrich Rentschler in Calmbach gegebenes Darlehen von 550 vtL;

2. Pfandschein für eine der Friederike Rittmann in Calmbach gegen die Kinder des Maurer Johann Georg Rittmann daselbst zustehende verzinsliche Darlehenssorderung von 270 vergl. Unterpfands­buch der Gemeinde Calmbach Band XI Blatt 168; von dieser Forderung ist der Girrbach der Teil von 100 abgetreten worden.

3. Pfandschein über eine am 22. Juni 1885 im Unterpfandsbuch der Gemeinde Calmbach Teil Xll Blatt 239 zu Gunsten einer Dar­lehensforderung der Girrbach an den Taglöhner Wilhelm Friedrich Sieb in Calmbach in Höhe von 1000 v-L vollzogene Unterpfands­bestellung.

Die Inhaber der beschriebenen Urkunden werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin

Mittwoch den 1. April 18S« vormittags S Uhr

ihre Rechte beigem Amtsgericht anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls dkese 3 Pfandscheine für kraftlos erklärt werden.

Den 15. August 1895.

Amtsgerichtsschreiber Dietrich.

Unterniebelsbach.

Wer kauf.

Aus der Konkursmasse des vormal­igen Schultheißen Christian Friedrich Glauner von hier kommt auf dem Rathaus hier am

Montag den 19. August 1395 nachmittags 2 Uhr im öffentlichen Aufstreich gegen Bar­zahlung zum Verkauf

1 Kuh,

7 Kennen,

ca. 7V Dir. Wiesen- u. Kleeheu

Kaufsliebhaber werden eingeladen. Den 16 August 1895

K.-V. G.-Notar Dip per.

Stadt Wildbad.

K.rci«h»l r-Uerkiiis

am Samstag den 24. August d. I. vormittags */-12 Uhr auf dem Rathaus in Wildbad aus VI. Kegelthal Abt. 2 Schwenke:

196 St. Forchen mit 235,72 Fm.

I. bis V. Kl. 865 Tannen mit 821,08 Fm.

I. bis V. Kl.

Den 15. August 1895.

Stadtschultheißenamt. Bätzn er

Urinal-Anzeigen.

Neuenbürg.

In der Gartenwirtschaft zumMünster"

findet im Falle günstiger Witterung am morgenden

Sonntag den 18. ds.

nachmittags von 2 Uhr ab

durch die hiesige Feuerwehrkapelle

statt, wozu hiemit höflich eingeladen wird.

««Wische WerWilitg

Neuenbürg.

Ein noch gut erhaltener

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wird billig abgegeben.

Zu erfragen in der Geschäftsstelle ds. Blattes.

Ei« Kochofen

im Zimmer heizbar verkauft Wo sagt die Expedition ds. Bl.

Neuenbürg.

Bereiii für Bienenzucht.

Diejenigen Mitglieder, welche sich an einem gemeinsamen Bezug von Kandis zur Einwinterung beteiligen wollen, werden gebeten, ihren Be­darf in den nächsten Tagen dem Kassier anzuzeigen. Voraussichtlich wird die Vereinskaffe in bisheriger Weise eintreten.

Die HH. Kaufleute, welche Lust zur Lieferung haben, wollen eben­falls in Bälde ein kleines Muster mit äußerster Preisangabe einsenden.

Bemerkt wird, daß bei der heurigen geringen Honigernte der Bedarf voraussichtlich ein ziemlich großer werden wird.

Nach dem Beschluß des Ausschusses findet demnächst eine Vollversamm­lung statt; doch läßt sich der Tag derselben heute noch nicht bestimmen.

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