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Der GnzthAer

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für den HbercrrnLsbezirk Weuenbürg.

SS. Iahrga««.

Nr. 129. Neuenbürg, Samstag den 17. August 1895.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, EiamStag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk

vierteljährlich 1 25 «I, monatlich 45 auhrrhalb deS Bezirks vierteljährlich 1 ^ 45 ^ Einrückungspreis für die Ifpaltige Zeile oder deren Raum 1V

Amtliches.

Neuenbürg.

Au die GkMkiudkbkhSrdeu,

betr. die Einleitung der Anhresschntznng der Gebäude.

Unter Hinweisung auf den Erlaß des K. Berwaltungsrats der Ge- baudebrandversicherungsanstalt vom 1. Juli d. Js. (Amtsblatt S. 257) wird den Gemeindebehörden Nachstehendes zu erkennen gegeben:

Zunächst ist die Schätzung derjenigen Aenderungen einzuleiten, welche sich an Fabriken oder sonstigen größeren gewerblichen Anlagen nebst ihren Zubehörden (namentlich Maschinen) durch Neubauten oder sonstige Bauausführungen, bezw. durch Abgang, Zuwachs oder Wertver­änderung von Zubehörden seit der letzten Schätzung ergeben haben.

Zu diesem Zweck werden die Gemeindebehörden unter Hinweisung auf Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Ziff. 9 Abs. 1 bis 5 des Normalerlasssts vom 16. März des gleichen Jahres (Klumpps neueste Handausgabe S. 18 lit.. g.) beauftragt, die Besitzer derjenigen Fabriken oder gewerblichen Anlagen, bei welchen die bezeichnten Voraussetzungen zutreffen, zu unverweikter, unter Berücksichtigung der nachstehenden Be­stimmungen zu bewerkstelligender Anmeldung der eingetretenen Aender- ungen bei der Ortsbehörde aufzufordern, hierauf die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuerversicher- ungsbuchs vorzunehmen und von den hicnach sich ergebenden Aenderungs- anträgen spätestens bis

IS. September d. I.

hierher Anzeige zu machen.

Im einzelnen sind hiebei die folgenden Vorschriften zu beachten:

1) Die der Schätzung zu unterwerfenden Zubehörden (Maschinen, Apparate, Werkbänke, Fachgestelle, Transmissionen, Rohrleitungen und dergl.) sind abgesondert von den Gebäuden möglichst detailliert (unter Angabe der Gebäude. Stockwerke und Lokale, in welchen sie sich befinden, der Stückzahl, des Materials, Maßes bezw. Gewichts und des mutmaß­lichen Wertes derselben) zu bezeichnen.

Soweit solche Zubehörden als unverbrennbar von der Versicherung ausgenommen werden wollen, ist dies speziell anzugeben.

Im Interesse der Vollständigkeit der Anmeldungen und um das Anmeldungsgeschäft möglichst zu vereinfachen, empfiehlt sich bei der An­meldung der Zubehörden die Benützung tabellarisch angelegter Anmeldungs- formulariew, welche seitens der Anmeldepflichtigen vom Oberamt unent­geltlich bezogen werden können.

2) Die Anmeldungen der Hochbauten von Fabriken und ähnlichen

gewerblichen Anlagen zur Schätzung sind ebenso wie die Anmeldungen sonstiger Gebäude zu behandeln. *

Wenn es aus besonderen Gründen wünschenswert ist. daß auch die Schätzung der Hochbauten unter Leitung des Bauinspektors vorgenommen wird, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen.

3. Bei der dem Gemeinderat obliegenden Durchsicht der Feuerver­sicherungsbücher ist besonders auch darauf zu achten, daß Doppelversicher­ungen, wie sie z. B. in Fabriken bezüglich der Maschinen und sonstigen Zubehörden mitunter noch vorkamen, sowie Versicherungen von solchen Objekten, welche dem Zwang der Landesanstalt unterliegen, bei Privat­gesellschaften vermieden werden.

In dieser Beziehung werden die Gemeindebehörden auf den Erlaß des Kgl. Verwaltungsrats der Gebäudebrandversicherungs-Anstalt vom 18. Oktober 1892, betr. die Versicherung der Fabrikzubehörden bei der Landesanstalt (Minist.-Amtsblatt S. 478) noch besonders hingewiesen.

4) Da die bezügliche Vorlage an den K. Verwaltungsrat auf den 1. Oktober ds. Js. zu erfolgen hat, sind die beteiligten Gebäudebesitzer noch besonders auf diesen Endtermin unter dem Anfügen aufmerksam zu machen, daß spätere Anmeldungen als außerordentliche auf Rechnung der Fabrikbesitzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werden können.

Hinsichtlich der sonstigen Gebäude wird später weitere Bekannt­machung erfolgen.

Den 12. August 1895. K. Oberamt.

Zeller, A.-V.

Neuenbürg.

Nie Grtsi«kftehtr

der Gemeinden Beinberg. Bieselsberg, Calmbach, Engelsbrand, Enzklösterle, Grunbach, Höfen, Jgelsloch, Kapfenhardt, Langenbrand, Maisenbach, Oberlengenhardt, Salmbach, Schömberg, Schivarzenberg, Unterlengenhardt, Waldrennach und Wildbad werden beauftragt, den Anfall an Geometer- Arbeiten jeder Art in ihren Gemeinden binnen fünf Tagen hieher anzuzeigen. Den 15. August 1895. K Oberamt.

Zeller, A.-V.

Bekanntmachung.

Beim Neubau eines Postgebäudes in Wildbad sollen fol­gende Arbeiten zur Ausführung gelangen:

Hauptgebäude.

I. Grabarbeit im Anschlag von . . .

541

46 ^

II. Maurer- und Betonierungsardeit im

Anschlag von.

14080

53

III. Steinhauerarbeit im Anschlag von .

6605

N

46

IV. Zimmerarbeit .

5385

N

23

V. Lieferung von Terazzoböden im An-

schlag von.

435

47

VI. Lieferung von Zwischenböden aus Gips­dielen oder ähnlichem Material im

Anschlag von.

643

n

31

VII. Gipscrarbeit im Anschlag von

1691

n

66

VIII. Fußbodenlieferung

946

n

98

IX. Schreinerarbeit

3230

01

O

X. Glaserarbcit

1383

77

XI. Lieferung von Rollladen und Zug-

jalousicn im Anschlag von . . .

371

64

XII. Schlosserarbeit im Anschlag von

2434

48

n

XIII. Walzeisenlieferung

702

99

n

XIV. Flaschnerarbeit

811

88

XV. Tapezierarbeit

150

n

25

XVI. Anstricharbeil

1087

n

05

XVII. Pflästererarbeit

382

05

8. Einfriedigung.

XVIII. Grabarbeit im Anschlag von . . .

15

32

XIX. Maurer- und Betonierungsarbeit im

Anschlag von.

788

n

40

XX. Steinhauerarbeit im Anschlag von

154

»»

26

n

XXI. Zimmerarbeit

82

50

n

XXII. Schlosserarbeit

526

36

n

XXIII. Anstricharbcit

23

54

Die Zeichnungen. Ueberschläge und Bedingungen sind vom 16. bis zum 23. August d. Js. im Postbauvureau im Bahnhofgebäude in Wildbad aufgelegt.

Angebote auf Uebernahme der sämtlichen vorgenannten Arbeiten oder einzelner derselben sind schriftlich in versiegeltem, mit der Aufschrift Angebot auf Arbeiten für das neue Postgebäude in Wildbad" versehenem Umschlag

spätestens bis zum 24. August d. I., nachmittags 3 Uhr

bei der K. Generaldirekuon der Posten und Telegraphen ln Stuttgart einzureichen.

Auf den genannten Zeitpunkt wird die Eröffnung der Angebote, welcher die Bieter beiwohnen können, erfolgen und zwar im Zimmer Nr. 43. II. Stock, Flügel gegen' die Friedrichstraße.

In den Angeboten ist zu sagen, daß der Bieter von den aufge­legten Ueberichlägen und Bedingungen Einsicht genommen hat. Die der Post- und Telegraphenverwaltung nicht bekannten Bieter haben ihren Angeboten Vermögens- und Fähigkeitszeugnisse (je neueren Datums) beizufügen.

Stuttgart, den 12. August 1895.

K. Keneraldirektion der Kosten u. Telegraphen.

In Vertretung:

Böltz.