543
Der GnzthAer
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend
Amtsblatt für den HbercrrnLsbezirk Weuenbürg.
SS. Iahrga««.
Nr. 129. Neuenbürg, Samstag den 17. August 1895.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, EiamStag und Sonntag. — Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk
vierteljährlich 1 25 «I, monatlich 45 auhrrhalb deS Bezirks vierteljährlich 1 ^ 45 ^ — Einrückungspreis für die Ifpaltige Zeile oder deren Raum 1V
Amtliches.
Neuenbürg.
Au die GkMkiudkbkhSrdeu,
betr. die Einleitung der Anhresschntznng der Gebäude.
Unter Hinweisung auf den Erlaß des K. Berwaltungsrats der Ge- baudebrandversicherungsanstalt vom 1. Juli d. Js. (Amtsblatt S. 257) wird den Gemeindebehörden Nachstehendes zu erkennen gegeben:
Zunächst ist die Schätzung derjenigen Aenderungen einzuleiten, welche sich an Fabriken oder sonstigen größeren gewerblichen Anlagen nebst ihren Zubehörden (namentlich Maschinen) durch Neubauten oder sonstige Bauausführungen, bezw. durch Abgang, Zuwachs oder Wertveränderung von Zubehörden seit der letzten Schätzung ergeben haben.
Zu diesem Zweck werden die Gemeindebehörden unter Hinweisung auf Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Ziff. 9 Abs. 1 bis 5 des Normalerlasssts vom 16. März des gleichen Jahres (Klumpps neueste Handausgabe S. 18 lit.. g.) beauftragt, die Besitzer derjenigen Fabriken oder gewerblichen Anlagen, bei welchen die bezeichnten Voraussetzungen zutreffen, zu unverweikter, unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen zu bewerkstelligender Anmeldung der eingetretenen Aender- ungen bei der Ortsbehörde aufzufordern, hierauf die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuerversicher- ungsbuchs vorzunehmen und von den hicnach sich ergebenden Aenderungs- anträgen spätestens bis
IS. September d. I.
hierher Anzeige zu machen.
Im einzelnen sind hiebei die folgenden Vorschriften zu beachten:
1) Die der Schätzung zu unterwerfenden Zubehörden (Maschinen, Apparate, Werkbänke, Fachgestelle, Transmissionen, Rohrleitungen und dergl.) sind abgesondert von den Gebäuden möglichst detailliert (unter Angabe der Gebäude. Stockwerke und Lokale, in welchen sie sich befinden, der Stückzahl, des Materials, Maßes bezw. Gewichts und des mutmaßlichen Wertes derselben) zu bezeichnen.
Soweit solche Zubehörden als unverbrennbar von der Versicherung ausgenommen werden wollen, ist dies speziell anzugeben.
Im Interesse der Vollständigkeit der Anmeldungen und um das Anmeldungsgeschäft möglichst zu vereinfachen, empfiehlt sich bei der Anmeldung der Zubehörden die Benützung tabellarisch angelegter Anmeldungs- formulariew, welche seitens der Anmeldepflichtigen vom Oberamt unentgeltlich bezogen werden können.
2) Die Anmeldungen der Hochbauten von Fabriken und ähnlichen
gewerblichen Anlagen zur Schätzung sind ebenso wie die Anmeldungen sonstiger Gebäude zu behandeln. *
Wenn es aus besonderen Gründen wünschenswert ist. daß auch die Schätzung der Hochbauten unter Leitung des Bauinspektors vorgenommen wird, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen.
3. Bei der dem Gemeinderat obliegenden Durchsicht der Feuerversicherungsbücher ist besonders auch darauf zu achten, daß Doppelversicherungen, wie sie z. B. in Fabriken bezüglich der Maschinen und sonstigen Zubehörden mitunter noch vorkamen, sowie Versicherungen von solchen Objekten, welche dem Zwang der Landesanstalt unterliegen, bei Privatgesellschaften vermieden werden.
In dieser Beziehung werden die Gemeindebehörden auf den Erlaß des Kgl. Verwaltungsrats der Gebäudebrandversicherungs-Anstalt vom 18. Oktober 1892, betr. die Versicherung der Fabrikzubehörden bei der Landesanstalt (Minist.-Amtsblatt S. 478) noch besonders hingewiesen.
4) Da die bezügliche Vorlage an den K. Verwaltungsrat auf den 1. Oktober ds. Js. zu erfolgen hat, sind die beteiligten Gebäudebesitzer noch besonders auf diesen Endtermin unter dem Anfügen aufmerksam zu machen, daß spätere Anmeldungen als außerordentliche auf Rechnung der Fabrikbesitzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werden können.
Hinsichtlich der sonstigen Gebäude wird später weitere Bekanntmachung erfolgen.
Den 12. August 1895. K. Oberamt.
Zeller, A.-V.
Neuenbürg.
Nie Grtsi«kftehtr
der Gemeinden Beinberg. Bieselsberg, Calmbach, Engelsbrand, Enzklösterle, Grunbach, Höfen, Jgelsloch, Kapfenhardt, Langenbrand, Maisenbach, Oberlengenhardt, Salmbach, Schömberg, Schivarzenberg, Unterlengenhardt, Waldrennach und Wildbad werden beauftragt, den Anfall an Geometer- Arbeiten jeder Art in ihren Gemeinden binnen fünf Tagen hieher anzuzeigen. Den 15. August 1895. K Oberamt.
Zeller, A.-V.
Bekanntmachung.
Beim Neubau eines Postgebäudes in Wildbad sollen folgende Arbeiten zur Ausführung gelangen:
Hauptgebäude.
I. Grabarbeit im Anschlag von . . .
541
46 ^
II. Maurer- und Betonierungsardeit im
Anschlag von.
14080
53
III. Steinhauerarbeit im Anschlag von .
6605
N
46
IV. Zimmerarbeit „ „ „ .
5385
N
23
V. Lieferung von Terazzoböden im An-
schlag von.
435
47
VI. Lieferung von Zwischenböden aus Gipsdielen oder ähnlichem Material im
Anschlag von.
643
n
31
VII. Gipscrarbeit im Anschlag von
1691
n
66
VIII. Fußbodenlieferung „ „ „
946
n
98
IX. Schreinerarbeit „ „ „
3230
01
O
X. Glaserarbcit „ „ „
1383
77
XI. Lieferung von Rollladen und Zug-
jalousicn im Anschlag von . . .
371
64
XII. Schlosserarbeit im Anschlag von
2434
„
48
n
XIII. Walzeisenlieferung „ „ „
702
„
99
n
XIV. Flaschnerarbeit „ „ „
811
88
XV. Tapezierarbeit „ „ „
150
n
25
XVI. Anstricharbeil „ „ „
1087
n
05
XVII. Pflästererarbeit „ „ „
382
„
05
8. Einfriedigung.
XVIII. Grabarbeit im Anschlag von . . .
15
32
XIX. Maurer- und Betonierungsarbeit im
Anschlag von.
788
n
40
XX. Steinhauerarbeit im Anschlag von
154
»»
26
n
XXI. Zimmerarbeit „ „ „
82
„
50
n
XXII. Schlosserarbeit „ „ „
526
„
36
n
XXIII. Anstricharbcit „ „ „
23
„
54
„
Die Zeichnungen. Ueberschläge und Bedingungen sind vom 16. bis zum 23. August d. Js. im Postbauvureau im Bahnhofgebäude in Wildbad aufgelegt.
Angebote auf Uebernahme der sämtlichen vorgenannten Arbeiten oder einzelner derselben sind schriftlich in versiegeltem, mit der Aufschrift „Angebot auf Arbeiten für das neue Postgebäude in Wildbad" versehenem Umschlag
spätestens bis zum 24. August d. I., nachmittags 3 Uhr
bei der K. Generaldirekuon der Posten und Telegraphen ln Stuttgart einzureichen.
Auf den genannten Zeitpunkt wird die Eröffnung der Angebote, welcher die Bieter beiwohnen können, erfolgen und zwar im Zimmer Nr. 43. II. Stock, Flügel gegen' die Friedrichstraße.
In den Angeboten ist zu sagen, daß der Bieter von den aufgelegten Ueberichlägen und Bedingungen Einsicht genommen hat. Die der Post- und Telegraphenverwaltung nicht bekannten Bieter haben ihren Angeboten Vermögens- und Fähigkeitszeugnisse (je neueren Datums) beizufügen.
Stuttgart, den 12. August 1895.
K. Keneraldirektion der Kosten u. Telegraphen.
In Vertretung:
Böltz.