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Der Gnffhiiler.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für öen Hberamtsbezirk Weuenbürg.

SS. Jahrgang.

Nr. 122. Neuenbürg, Sonntag den 4. August 1895.

Erscheint Dienstag» Donnerstag, Oarnstag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk

Vierteljährlich 1 2b monatlich 4b außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 45 Einrückungspreis für die ispaltige Zeile oder deren Raum 10 <t.

Amtliches.

Stuttgart den 31. Juli 1895.

Bekanntmachung

betr. die Gewährung von Bethülfen an bedürftige ehemalige Kriegsteilnehmer auf Grund des Gesetzes vom 22. Mai 18S5 - Art. l 3.

Nach Art. I 3 des Gesetzes vom 22. Mai 1895 Reichs-Gesetzbl. Seite 237 und ff. werden an solche Personen des Unteroffizier- und Mannschaftsstandes des Heeres und der Marine, welche an den Feldzügen 1870/71 oder an den von deutschen Staaten Vor 1870 geführten Kriegen ehrenvollen Anteil genommen haben und sich wegen dauernder gänzlicher Erwerbsunfähigkeit in unterstützungsbedürftiger Lage befinden, Beihülfen gewährt.

Im Einzelnen ist bezüglich der Gewährung dieser Beihülfen in Art. III a. a. O. Folgendes bestimmt:

Die Beihülfen betragen jährlich 120 Mark, werden monatlich im Voraus gezahlt und unterliegen nicht der Beschlagnahme.

Von der Gewährung der Beihülfen sind ausgeschlossen:

a. Personen, welche aus Reichsmitteln gesetzliche Jnvalidenpen- stonen oder eine Gnadenbewilligung auf Grund des Aller­höchsten Erlasses Seiner Majestät des Kaisers vom 22. Julj 1884 beziehen;

b. Personen, welche nach ihrer Lebensführung der beabsichtigten Fürsorge als unwürdig anzusehen sind;

o. Personen, welche sich nicht im Besitze des deutschen Jndigenats befinden.

Es ergeht nun die Aufforderung an bedürftige und dauernd gänzlich erwerbsunfähige ehemalige Kriegsteilnehmer der Unterklassen, sich mit ihren Gesuchen um diese Beihülfen an das Bezirkskommaudo (bezw. Hauptmeldeamt, Meldeamt, den Bezirksfcldwebel) ihres derzeitigen Wohn­ortes zu wenden. An Beweisstücken ist Seitens der Gesuchssteller neben den sämtlichen Militärpapieren eine Bescheinigung der Ortsbehörde über Alter, Bedürftigkeit und Würdigkeit (bei verheirateten Gesuchsstellern auch über die Zahl der nicht erwerbsfähigen Familienglieder) sowie ein Zeugnis des behandelnden Arztes beizubringen.

Die Zuerkennung der Beihülfen erfolgt durch das Kriegsministerium.

Anträge, welche sich von vorne herein als zweifellos unbegründet erweisen, werden schon vor der Vorlage an das Kriegsministerium abge­wiesen. Die Betretung des Rechtsweges ist nach dem Gesetze ausgeschlossen.

Königliches Kriegsministerriurn. Ar. 172/7. 95. N. Schott V^Schottenstein.

Bekanntmachung,

öetreffend den Umtausch der Schuldverschreibungen der ge­kündigten württembergischen Staatsanlehen von den Jahren 1857, 1860, 1861 und 1862.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Ständischen Aus­schusses und des K. Finanzministeriums vom 18. Juli 1895, betreffend die Kündigung beziehungsweise Umwandlung der ganzen restlichen Gulden­schuld des württembergischen Staats, nämlich des 3'/,°/oigen Anlchens Von 1862 und der 4"/oigen Anlehen von 1857, 1860 und 1861, in ein 3'/r°/oiges Staatsanlehen, (Staatsanzeiger Nr. 168) werden die Besitzer von Schuldverschreibungen der ebengenannten gekündigten Anlehen darauf hingewiesen, daß von dem den Gläubigern eingeräumten Recht zum Um­tausch der gekündigten Schuldverschreibungen gegen Schuldverschreibungen des 3'/-°/oigen württembergischen Staatsanlehens vom 17. Juli 1895 zum Kurse von 102 für die neuen Schuldverschreibungen, d. h. gegen Aufzahlung von je 2 ^ bei 100 ^ Nennwert der neuen Schuldverschreibungen innerhalb der anf 1. Augnst bis 30. September 18SS festgesetzten Anmeldefrist Gebrauch gemacht werden kann.

Die Aufzahlung von 2 «lL wird den Gläubigern bei Ausfolge der neuen Schuldverschreibungen, welche voraussichtlich im Monat Oktober d. I. statifindet, in der Abrechnung der Anmeldestelle zur Last geschrieben.

Zur Erteilung von Auskunft über die näheren Bedingungen des

Umtausches ist die Unterzeichnete Anmeldestelle bereit, von welcher auch Formulare zu Anmeldeverzeichnissen unentgeltlich bezogen werden können. Neuenbürg, den 1. August 1895. K- Kameralamt.

Löflunb.

Dampfmalzbetrieb.

Die Dampfstraßenwalze wird in der Zeit vom 5. bis 17. August d. I. die Staatsstraße Nr. 112, WildbadSchönegründ zwischen dem Kohlhäusle und Enzthal bearbeiten und hierauf die Straße über Sim- mersfeld nach Altensteig befahren.

Die Arbeitszeit dauert in der Regel von 6 Uhr morgens bis 6'/- Uhr abends..

Reitern, sowie den Lenkern von Fuhrwerken wird beim Vorüber­gehen an der Dampfwalze besondere Vorsicht empfohlen.

Calw, den 2. August 1895. K. Straßenbau-Inspektion.

Fleischhauer.

Neuenbürg.

Die Oberamtssparkafse

bleibt wegen baulicher Reparaturen im Kaffenlokal in Per Woche Vom 4. bis 1«. ds. Mts.

Ueber diese Zeit werden dringendere Geschäfte in der Wohnung des Kassiers (bei Gypsermeister Kölle) erledigt.

Revier Calmbach.

Stammholr-Vrkkaill

am Dienstag den 13. August vormittags II'/- Uhr auf dem Rathaus in Calmbach Scheidholz aus den Distr. Eiberg, Hengstberg. Meistern und Heimen- hardt, sowie die Hölzer aus den Durchforstungen der Abteilungen Steinbruch. Sägberg, Langenacker- teich. Mördergrube, Braxenstich, Eyachriß, Eyachbruch und vordere Eyachhalde Distr. Eiberg:

Nadelholz Fm.: 436 Langholz I./IV. Kl,, 27 V. Kl., 123 Säg­holz I./III. Kl., sowie Eichen Fm.: 6,71, Birken 0,18

Revier Schwann.

ZchliMW- md Weide«- Verkauf

am Dienstag den 6. August aus Abt. Erzgrub und Dennacher Berg und von der Weglinie im Dennacher Berg

geschätzt zu 3000 Stück ausge­prügelten Nadelholzwcllen und Reppelrinde,

ferner die Weiden in den , unteren Eyachwiesen

geschätzt zu 2000 Stück. Zusammenkunft zum Borzeigen um 8 Uhr an der Kaiserhülke, Verkauf daselbst um 10 Uhr.

W ü r z b a ch.

Halj-Vcrka«s.

Dienstag den 13. August vormittags 10 Uhr auf dem Rathaus werden aus dem Gemeindewald Distrikt Klötzberg

Abt. I und Zimmer Abt. IV (Schlag)

sowie aus verschiedenen Abteilungen 300 St. Lang- und Sägholz mit 388 Fm., sowie 277 Rm. Brenn­holz und 48 Rm. tannene Rinde an den Meistbietenden verkauft, wozu Liebhaber einladet Den 1. August 1895.

A. A.

Waldmeister Pfrommer. Neuenbürg.

Tamirn-, lang-, Klotz- i»d KllimtzoWttkaiif.

Aus dem Stadtwald Weinsteige kommen am

Donnerstag den 8. August d. I.

vormittags 8 Uhr auf dem Rathaus hier zum Verkauf: 269 St. Laug- und Klotzholz I.

V. Kl. mit 361 Fm. 28'/- Rm. buchene Prügel 4 tannene Scheiter

89 Prügel

102'/- Reisprügel

72'/- » Rinde und

6 Flächenlose Schlagraum.

Den 29. Juli 1895.

Stadtschultheißenamt. Stirn.

Gr ä,fen Hausen.

H o l r - V e r k a i s.

Aus dem Gemeindewald Abteilung Reitwald kommen am

Dienstag den 6. August d. I. vormittags 10 Uhr auf dem Rathaus hier zum Verkauf: 35 St. tanncn Lang« u. Klotzholz mit 93,85 Fm.

Den 30. Juli 1895.

Schultheiß Glauner.