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von Kühner L Kie. ^gegründet 1872) empfiehlt
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1 Wasser-Reservoir mit Schwimmerhahnen;
2 Dampfkästen (für Dampfsitzbäder);
1 Kuhne'scher Rohrstuhl- damPfbad-APParat;
1 Nniversal-Bade-APParat;
3 gußeiserne emailirte Badewannen mit Ablaßventilen;
1 gew. Badewanne;
1 „ Sitzbadewanne;
1 „ Rumpfbadewanne;
2 hölzerne Badeznber lakirt;
1 Patent Wassermesser;
4 hölzerne Badezimmer- Tischchen;
4 hölzerne Badezimmer- Stühle;
4 gew.Badezimmer-SPiegl;
Eine Anzahl hölzerne Zwischenwände, Dampf- und Wasserleitnngs - Röhren, Hahne« n. Ventile re.
H. 8vk«u8lvKvI,
Gas- u. Wasserleitungsgeschäft, Metallgießerei u. Dreherei,
Pforzheim.
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Der Reichstag beriet am Donnerstag zunächst die Zolltarif-Novelle in dritter Lesung. Die Debatte über diesen Gegenstand, der ja schon in der Spezialberatung des Langen und Breiten erörtert worden war, bot keine wesentlichen Momente mehr da. Fast allenthalben fanden die Beschlüsse zweiter Lesung Bestätigung, so namentlich auch Z 6 in seiner neuen Fassung, wonach Waren aus Staaten, die mit Deutschland nicht auf dem Gleichbegünstigungsfuße stxhen, mit 100 Prozent Zoüzuschlog belegt werden können, ja. selbst für sonst zollfreie Waren soll ein Zoll gestattet sein. In der Gesamtabstimmung erfolgte dann die Annahme der Zolltarif-Novelle in ihrer nunmehrigen Gestalt, die Novelle tritt am 1. Juli d. I. in Kraft. Beinahe die ganze übrige Sitzung wurde durch die erste Lesung des Kommunal-Weinsteuer- gesetzes ausgefülll, welches den Gemeinden gestattet, eine Weinstcuer bis zu 10 Prozent des Wertes oder bis 5 Mark pro Hektoliter einzuführen. Graf Posadowski als Vertreter der Reichsrcgierung befürwortete kurz die Vorlage,
, namentlich betonend, daß den Gemeinden, nachdem sie schon das Recht der Bierbesteuerung besäßen, auch jenes der Weinbesteuerung eingeräumt werden müsse. Dennoch stieß der Entwurf in der Debatte größtenteils auf Widerspruch.
Berlin, 4. Mai. Dritte Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend die Binnenschifffahrt. Nach kurzer Generaldebatte wurden die M 1 bis 3 in der Spezialdebatte ohne Erörterung angenommen; nach längerer Diskussion wurde auch tz 4 angenommen, mit dem in zweiter Lesung angenommenen Zusatz, wonach der Schiffseigner. auch wenn er selbst das Schiff führt, ausschließlich mit Schiff und Fracht für durch fehlerhafte Schiffsführung entstandenen Schaden haftet. Der Abgeordnete Stephan und der Staatssekretär Ni eberding waren lebhaft für Streichung dieses Zusatzes eingetreten. Der Rest der Vorlage wurde mit zwei unerheblichen Zusatzanträgen der Abgg. Baffermann und Gamp angenommen, sodann das ganze Gesetz in der Gesamtabstimmung gegen die Sozialdemokraten. Der Gesetzentwurf, betreffend die Flößerei, wurde ebenfalls gegen die Sozialdemokraten angenommen.
Die Thätigkeit des Reichstages wird, wenn nicht alle Anzeichen trügen, noch im Wonnemonat zu Ende gehen. Es ist zwar noch nicht ganz festbestimmt. ob die Session vor Pfingsten überhaupt definitiv geschloffen oder nur bis zum Herbst vertagt wird, doch gilt jetzt das letztere allgemein als wahrscheinlich. Offenbar wird die Regierung bei ihrer Absicht, anstatt des formellen Schlusses des Reichstages lediglich eine längere Vertagung desselben ein» treten zu lassen, von der Erwägung geleitet, daß im elfteren Falle die meisten noch schwebenden Vorlagen „unter den Tisch" fallen müßten, während bei einer bloßen Vertagung des Hauses die Beratung derselben einfach fortgesetzt werden kann, wenn das Parlament wieder Zusammentritt. Jedenfalls dürfen bis zum mutmaßlichen Zeitpunkte des Beginnes der signalisierten Sommerferien des Reichstages außer der «Um- stürz-Vorlage" deren zweite Lesung bekanntlich am Montag ihren Anfang nimmt, nur noch die Novellen zum Zolltarif und zum Branntwein- stcuergesetz, die Vorlagen über die Regelung der privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt und der Flößerei, das angekündigte