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Neuenbürg. (Eingesendet.) Wohl jeder Fremde, der hieher kommt und seine Söhne in die Lateinschule schicken möchte, wundert sich nicht wenig über das unverhältnismäßig hohe Schulgeld, das an der Lateinschule bezahlt wird. (50 Seine Verwunderung wird noch größer, wenn er hört, daß an der Realschule ein Schul­geld von nur 7.50 erhoben wird. In unserem ganzen Land Württemberg weiß man eben von nichts anderem, als daß Latein- und Realschulen in Bezug auf Schulgeld gleich gestellt sind oder nur wenig von einander abweichen. Um nur 2 Beispiele anzuführen, so wird in Vaihingen a. E. seit 1801 in Latein- und Realschule ein von 8 auf 12 erhöhtes Schulgeld, dazu 2 ^ Eintrittsgeld (für Auswärtige 10 Ein­trittsgeld) erhoben und in Bietigheim bezahlt jeder Latein- rznd Realschüler schon seit lange 12 ^ jährlich, die Auswärtigen in beiden Schulen seit 1891 20 jährlich. Die Ge­rechtigkeit dieser Behandlung leuchtet jedem ein. Und für Neuenbürg sollte eine ähnliche Be­handlung nicht am Platze sein! Da sollte nicht bloß der Auswärtige 50 Schulgeld zahlen, sondern auch der Einheimische, und der Bruder so viel wie der Bruder! Aus welchem Grund denn eigentlich? Man hört erwidern, daß die Lateinschule früher eine Privatschule gewesen sei und daß in derselben ein noch viel höheres Schulgeld bezahlt worden sei. Aber nicht nur ist seit 1866 die Lateinschule keine Privatschule mehr, sondern eine öffentliche staatliche und ist auch lang ehe sie Privatschute war, eine solche gewesen und ist nur als solche 1843 aufgehoben worden. Also das ist kein Grund. Die Sache ist ganz einfach die: man sucht zur Zeit in Neuenbürg an gewisser Seite die Realschule auf Kosten der Lateinschule zu heben und letztere womöglich ganz abzujchaffen. Das ist öffentliches Geheimnis. Aber daß die Lateinschule hier be­stehen bleibt, ist ebenso sicher, als daß die Stadt Neuenbürg durch Aufhebung der Lateinschule eher verlieren als gewinnen würde. Man denke doch z. B. nur daran, daß mancher tüchtige Beamte, wenn er Söhne von entsprechenvem Alter hat, die er in die Lateinschule schicken möchte, sich entweder gar nicht hieher meldet, oder wenn er hier ist, möglichst rasch wieder Von dannen zieht. Aber nicht bloß um den Bestand der Lateinschule handelt es sich, sondern um den gesunden Bestand der Latein- und Realschule. Zum Unterricht an der überfüllten Realschule ist eine Kraft nicht mehr ausreichend. Man hat durch Abteilungsunterricht zu helfen gesucht. Auch das genügt nicht und zerstört zudem die Gesundheit des Lehrers. Man muß weitere Erleichterungen treffen, man will einen Hilfsunterricht für bestimmte Klassen und Fächer einführen. Dies alles kostet Geld und noch einmal Geld und bekanntlich ist zu solchen sich steigernden Ausgaben niemand gern bereit und wohl auch nicht die Gemeinde Neuenbürg. Woher sind denn aber alle diese notwendigen

Aenderungen und Ausgaben gekommen? Doch nur von der Ueberfüllung der Realschule! und woher diese? doch nur von dem so sehr ver- schiedencn Schulgeld: 50: 7.5 otL! Man spreche nicht von dem Zug der Gegenwart zur Real schule! Der mag ja sein. Aber jeder Einge weihte weiß, daß seit einigen Jahren in beiden Schulen Hie Anforderungen an die Realfächer so ziemlich die gleichen sind. Und mancher Vater würde darum seinen Sohn in die Lateinschule schicken, wenn ihn nicht das hohe Schulgeld schreckte. Man hört oft sagen, das Schulgeld an der Realschule sei deshalb so nieder, um es jedem Vater zu ermöglichen, seinen Sohn dorthin zu senden. Ja warum ist denn in Vaihingen und Bietigheim und sonst überall das Latein- schulgeld gleich nieder? Doch wohl aus keinem andern Grund, als um es jedem Vater zu er­möglichen, seinen Sohn auch ln die Lateinschule zu schicken! Man sollte meinen, was in Vaihingen und Bietigheim möglich ist, sollte man in Neuenbürg auch fertig bringen! Noch eins! Daß bei einem für beide Schulen gleichen oder nur wenig verschiedenen Schulgeld sich die beiden Schulen eines wesentlich gleichen Besuches zu erfreuen hätten, wodurch alle Nebenausgaben für die Realschule wegfallen würden dürfte beiliahe als sicher behauptet werden. Wir wünschen das im Interesse der Oberamts- Stadt. der Schüler und der Lehrer.

N e u e n b ü r g, 26. März. Gestern abend fand eine sehr zahlreich besuchte Monatsversamm lung des Gewerbevereins stall. Zur Tages­ordnung waren verschiedene Gegenstände vorge­merkt, die Behandlung derselben mußte aber verschoben werden, weit die mit dem 1. April d. I. in Kraft tretenden Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Gewerbebetrieb dringender Besprechung bedurften. Es hatte sich dazu auch der Hc. Oberamtmann Maier eingefunden. Nachdem der Bereinsvorstand die allgemeinen Gesetzesbestimmungen bekannt gegeben hatte, er­läuterte der Hr. Oberbeamte die Ausführungs­vorschriften und die für einzelne Bedürfnisgewerbe zulässigen Ausnahmen und betonte, daß letztere für den Bezirk gleichmäßig getroffen werden sollen. Um eine sichere Grundlage dafür zu erlangen, seien auf Donnerstag den 28. ds. öffentliche Besprechungen auf den Rathäusern hier und in Wildoad anbecaumt worden. Es sei wünichenswert, daß jetzt schon die Anträge und Wünsche der einzelnen Gewerbe geltend ge­macht werden. Die vom K. Ministerium des Innern ergangene sehr ausführliche Anweisung wird in vorliegender Nummer ds. Bl. bekannt gegeben und es empfiehlt sich für die Gewerbetreibenden, sich mit diesen Vorschriften eingehend vertraut zu machen. An Gewerben, für welche das Kgl. Oberamt alshöhere Verwaltungsbehörde" Aus­nahmen innerhalb des gesetzten Rahmens zulassen kann, kommen in Betracht: die der Blumen­bindereien , Gasanstalten u. Elektrizitätswerke, Bäcker und Konditoren. Metzger, Barbiere und Friseure, Wasserversorgungs- und Badanstalten, Zeitungsdruckereien, Photographen, Garköche,

Bierbrauereien, Eisfabriken und Molkereien, Mineralwasserfabriken, Bekleidungs» u. Reinig» ungsgewerbe. Der Herr Oberamtmann nahm die Anträge und Wünsche der in der gestrigen Versammlung anwesenden Vertreter obiger Ge­werbe in dankenswertester Weise sofort entgegen und so wurde in der Versammlung erreicht wenn auch nach mitunter lebhafter Debatte daß eine Einigung auf bestimmte Anträge seitens der vertretenen Branchen zu Stande kam. Man konnte die Ueberzeugung gewinnen, daß das Kgl. Oberamt nach jeder Richtung möglichst entgegenzukommen bestrebt ist. Der Bereins­vorstand Meeh sprach dem Hrn. Oberamtmann den geziemenden Dank der Versammlung aus.

Von den vorstehend bezeichneten Gewerben erwähnen wir, daß z. B. die Bäcker einmütig den Antrag stellten, es möge Arbeits-Erlaubnis an Sonntagen (Samstag auf Sonntag) bis 8 Uhr morgens und zur Vorbereitung der Montags­arbeit die Abendstunde von 67 Uhr bewilligt werden. Der ebenfalls einmütige Antrag der Metzger betrifft die Zeit von 69 Uhr vor­mittags. Für das Barbier- und Friseurgewerbe dürfte die Arbeitsdauer der Gehilfen und Lehr­linge bis 2 Uhr mittags ausgedehnt werden. Für die übrigen, Hieroven genannten Gewerbe (wie Schneider rc.) gestaltet sich die Beschränk­ung durch die Sonntagsruhe belangloser. Da iür die Hauptbedürfnisgewerbe der Bäcker und Metzger bei Einführung der Sonntagsruhe für das Handelsgewerbe ohnedies schon weilergehende Ausnahmen (für den Verkauf der ferliggestellten Ware) zugelasfen worden sind, so werden durch das neue Gesetz auch diese Geschäfte nicht so empfindlich getroffen, als dies den Anschein haben konnte. Wir machen die Arbeitgeber auch noch ganz besonders auf die Bestimmung in Ziff. X VIII. aufmerksam, wonach den Arbeit­gebern und selbstständigen Gewerbetreibenden die Sonntagsarbcit nicht verwehrt wird, während dies bekanntlich im Handelsgewerbe der Fall ist, wo die Verkaufslokale zur bestimmten Zeit geschlossen sein müssen, auch wenn der Laden­inhaber außer seinen Familienangehörigen keine Gehilfen beschäftigt. So werden die jetzt in Kraft tretenden Sonntagsruhebestimmungen keinen jo schwierigen Eingang finden, umsoweniger als es ja bei den Verwaltungsbehörden an mög­lichstem Entgegenkommen nicht fehlen wird.

Deutsches Aeich.

Berlin, 25. März. Die Teilnehmer an der heutigen parlamentarischen Huldigungs­fahrt zum Fürsten Bismarck stimmen darin überein, daß der Fürst körperlich zwar alt ge­worden ist, aber eine bewundernswerte geistige Frische zeigt. Die Kraft der Rede erinnerte heule wieder an seine besten Zeiten. Mit be­sonderem Nachdrucke betont er, daß er in den deutschen Fürsten ein festeres Band für die Einheit des Reichs sehe, als in den Fraktionen» und daß die Landtage den Reichsangelegenhelten mehr Aufmerksamkeit schenken sollten. Großen Jubel erregte es, als der Fürst, während die