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Im Kamen -es Königs!

In der Privatklagesache

der Karoline Barth, Ehefrau des Rößleswirts Friedr. Barth in Dobel, Privatklägerin, gegen den Friedrich Treiber, Bäcker in Dobel, Ange­klagten, wegen Beleidigung, hat das Königliche Schöffengericht zu Neuen­bürg in der Sitzung vom 25. Jan. 1895, an welcher Teil genommen haben:

1. stv. Amtsrichter vr. Schwabe,

als Vorsitzender.

2. W. Kubier, Gemeinderat in

Herrenalb.

3. I. König, Gemeinderat in

Ottenhausen, als Schöffen,

Amtsgerichtsschrewer Dietrich, als Gerichtsjchreiber, für Recht erkannt:

Der Angeklagte ist eines Vergehens der Beleidigung i. S. d. Z 186 bis 200 St.-G.-B. schuldig und wird Hierwegen zu der Geldstrafe von fünfzehn Mark, an deren Stelle im Falle der Un­einbringlichkeit eine Gefängnisstrafe von drei Tagen tritt, verurteilt und zu Tragung der Kosten des Ver­fahrens und event. des Strafvollzugs, sowie zur Erstattung der der Privat­klägerin erwachsenen notwendigen Auslagen verpflichtet.

Zugleich wird der beleidigten Privatklägerin die Befugnis zuge- sprochen, den verfügenden Teil des Urteils binnen 8 Tagen nach Zu­stellung einer Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils durch einmalige Einrückung in dem zu Neuenbürg erscheinenden AmtsblattEnzthäler" auf Kosten des Angeklagten öffentlich bekannt zu machen.

Diese Ausfertigung wird hiemit beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urteils bescheinigt.

Neuenbürg, 19. März 1895. Gerichtsschreiberei desK.Amtsgerichts. Dietrich.

Aus Stadt, Bezirk und Umgebung.

Wildbad, 19. März. Die bürgerlichen Kollegien beschlossen heute einstimmig, eine Feier des 80. Geburtsfestes des Fürsten Bismarck hier zu halten. Zu der in letzter Woche abge­haltenen Lehrlingsprüfung hatten sich l2 Kandidaten eingefunden und zwar 3 Schlosser, 2 Schreiner. 2 Zimmerleute, 1 Drechsler, ein Glaser, 1 Sattler, 1 Maler und 1 Korbmacher. Die Prüfung in den Schulfächern war am Diens­tag. Mittwoch, Donnerstag, Samstag, diejenige in der Werkzeug- und Materialienkunde am Freitag, je abends von 8*/, 10 Uhr. Sämt­liche Arbeiten sind am Sonntag den 23 und Montag den 24. d. Mts. im Zeichensaal der

Realschule ausgestellt. Zugleich ist die Aus­stellung der in den letzten zwei Jahren in den hiesigen Schulen angefertigten Zeichnungen an diesen Tagen dem allgemeinen Besuch geöffnet. Die Schlußfeier und Preisverteilung der ge­werblichen Fortbildungsschule, sowie die Diplom- Verteilung an die Kandidaten der Lehrlings Prüfung findet am Sonntag den 23. März, vormittags I I Uhr im Parterrczimmer der Real­schule statt, wozu jedermann hiemit geziemend eingeladen wird. (W. Ehr.)

Höfen. Eine Seltenheit. Gestern am 21. März (Frühlingsanfang) hatte der Buch­halter, Hr. Karl Großmann, das Vergnügen, einen Prachtschmetterling Kaisermantel in seiner Wohnung zu fangen, was auf den harten Winter hin ein willkommener Frühlingsbote ist.

Aus Ettlingen wird berichtet: Am Sonntag fand hier eine imposamte Kundgebung gegen den Wildschaden statt. Eine von 200 Personen besuchte Versammlung, Landwirte und Gartenbesitzer, nahm nach einigen Vorträgen des Hrn. Waisenrichter Becker und mehrerer anderer Redner eine Resolution an, worin die Gemeinde­vertretung ersucht wird, den Wildschaden durch den gerichtlichen Taxator feststellen zu lassen und auf Grund dieser Taxe mit dem Jagdpächter wegen Zahlung der Entschädigung zu unter­handeln. Sollten diese Unterhandlungen scheitern, so will man den Rechtsweg betreten und haben sich 75 Beteiligte zu diesem Zwecke solidarisch erklärt. Die in hiesiger Gegend von Hasen und Rehe zerfressenen, teilweise 10 Jahre alten Bäume gehen in tausende; der Schaden ist