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Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Nr. 47.

Amtsblatt für- den Hveramtsbezttk Weuenbürg.

SS. Jahrgang.

Neuenbürg, Samstag den 23. März

1895.

Erscheint Dienstag» DonnerSlag» LamStag und Sonntag. Preis vierteljährlich l 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk vierteljährlich I 25 monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 ^ 45 ^ Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einführung eines Nachtrags zum Arzneibuch für das Deutsche Weich, dritte Ausgabe.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 30. Januar d. I., betreffend einen Nachtrag zum Arzneibuch für das Deutsche Reich (Reg.-Bl. S. 38) wird Nachstehendes verfügt:

§ I.

In allen Apotheken, einschließlich der Filialapothekcn, Dispensier­anstalten und ärztlichen Handapotheken muß vom I. April 1895 ab ein Exemplar des unter Berücksichtigung der aus dem Nachtrag sich ergeben­den Textänderungen hergestellten Neudrucks der dritten Ausgabe des Arzneibuchs für das Deutsche Reich. Berlin 1895, R. v. Decker's Verlag (G. Schenk), vorhanden sein.

8 2 .

Bon dem im K 1 genannten Zeitpunkt an müssen die in den Nach­trag neu aufgenommenen, sowie die geänderten, bereits im Arzneibuch ent­haltenen Arzneimittel nach den neuen Vorschriften bereitet werden.

8 3.

Die durch den Nachtrag notwendig gewordene Umwandlung der Bezeichnung der Standgefäße mit eingebrannter Schrift für Uz:o8eimrw d^ärodrowicuiu in Leopolaminuw kz-ckrobromieum und für OiuroUnum. in IRsodrovaiinuv ^Lbriv-i-ÄlroMeuw ist in den Apotheken längstcus bis zum 1. April 1896 vorzunehmen.

8 4.

Im Uebrigen finden die Vorschriften der Ministerin!-Verfügung vom 12. Dezember 1890, betreffend die Einführung des Arzneibuchs für das Deutsche Reich, dritte Ausgabe (Reg.-Bl. S. 311), auch auf den Nachtrag Anwendung.

Die Sladtdirektion Stuttgart und sämtliche Oberämter werden be­auftragt, in Gemeinschaft mit den Physikaten sämtliche Aerzte, Thierärzte und Apotheker auf die vorstehende Verfügung besonders hinzuweisen.

Dabei sind die Apotheker auf die Einfügung der Rosolsäure- lösung unter die Reagentien, auf die Aenderungen in den größten Gaben und spezifischen Gewichten, ferner auf die Ergänzungen bezüglich der vor­sichtig oder sehr vorsichtig oder vor Licht geschützt aufzubewahrenden Arzneimittel besonders aufmerksam zu machen.

Stuttgart den 18. März 1895. Pijchek.

Neuenbürg.

Die Hem« Aerzte, Tierärzte«. Apotheker des Bezirks

werden auf vorstehende Verfügung hiemit besonders hingewiesen.

Den 20. März 1895. K. Oberamt. K. Oberamtsphysikat.

Maier. Or. Süßkind.

Neuenbürg.

en Gerllejndrriiten

läßt man die von dem Vorstand der landwirtschaftlichen Berufsgenossen- schaft hieher übergebenen, mit Angabe des festgestellten Umlagefußes und Umlagebetrages versehenen Katasternachweisungen für das Jahr 1894 nebst Beilagen mit der Weisung zugehen, für rechtzeitige Einsendung des auf die Gemeinde entfallenden Umlagebetrags an den Genossenschafts­vorstand Sorge zu tragen.

Hinsichtlich der Unterausteilung der Umlage auf die einzelnen Bei­tragspflichtigen und Erhebung der Einzelbeträge wird auf die W 2025 der Ministerialverfügung vom 18. Juni 1891 (Reg.Bl. S. 154) hinge­wiesen.

Den 20. März 1895. K. Oberamt.

Zeller, Am.

S

Neuenbürg.

A« die Orlsoor-eher.

Die Ortsvorsteher werden unter Hinweisung auf Z 15 der Minist. Verfügung vom 28. Oktober 1890 betr. die Vollziehung des Gesetzes über die Kommunalbesteuerung des Hausiergewerbebetriebs (Reg.Bl. S. 149) aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die von den Gemeindepflegen pro

1. April 1894/95 angesetzten samtskörperichaftlichen Hausiergewerbe-Aus- dehnungs Abgaben mit den vorgeschriebenen Rapiats-Auszügen bei der Steuer-Abrechnung auf 1. April 1895 an die Oberamtspflege abgeliefert werden.

Zu den vorgeschriebenen Rapiats-Auszügen sind die gedruckten For­mulare zu verwenden, in welche sämtliche pro 1894/95 zum Ansatz ge- kommenen Abgaben, auch die bereits abgelieserten. aufzunehmen sind.

Von denjenigen Gemeindepflegen, bei welchen solche Abgaben nicht angefallen sind, sind Fehlurkunden einzusenden.

Den 21. März 1895. K. Oberamt.

I. B. Zeller, Am.

Neuenbürg.

Kekirrmtmachmlg

die Maul- und Klauenseuche öetreffend.

In Folge des Ausbruchs der Maul- u. Klauenseuche in Dennach ist das Treiben von Rindvieh. Schweinen und Schafen außerhalb der Feldmarkgrenzen von Dennach und das Durchtreiben von Wieder­käuern und Schweinen durch den Seuchenort und dessen Feld- markungen,

die Verladung von Rindvieh. Schweinen und Schafen auk der Eisenbahnstation Rothenbach zunäeyst auf die Dauer von 14 Tagen verboten worden.

Den 20. März 1895. K. Oberamt.

Zeller. Am.

1.

2 .

B errr b a ch.

KairArrord.

Am Mittwoch den 27. März, mittags 1 Uhr

findet die Beraccordierung des

Abbruchs des Schul- und Rathauses

auf dem hiesigen Rathaus, woselbst die Bedingungen vom 25. d. Mts. an aufliegen, statt.

Hieran anschließend werden zur Anlage von Cementröhrendohlen die Beifuhr der Röhren von Karlsruhe, die Grab-, Maurer- und Schmied. Arbeiten veraccordiert, worüber Kostenvoranschlag und Accordsbedingungen von oben genannter Zeit an ebenfalls zur Einsicht aufliegen.

Zur Üebernahme dieser Arbeiten werden tüchtige Accordanten ein- geladen.

Den 20. März 1895. Schultheißenamt.

Sieb.

Revier Schwann.

I>hl«gr««in-Verk»«f

am Donnerstag den 28. März vormittags !I Uhr auf dem Rathaus in Dennoch aus dem Staatswald Abt. Dennacher Berg, Kanzel, Rutsch, Schaiblere. Kieselrain, Windloch, Hohriß und Scheppele (Hut Schwann) geschätzt zu 1800 ausgeprügelten und 500 nicht ausgeprügellen Laub- und Nadelholzwellcn; aus Abt. Hub (Hut Neusatz) geschätzt zu 100 nicht aus­geprägtsten Nadelholzwellcn;

ferner das an der Böschung des Enz- u. Eyachthalwegs angefallene Akazienholz geschätzt zu 2 Rm. Derb­holz (für.Wagner geeignet) und 400 nicht ausgeprügellen Wellen.

Zusammenkunft zum Vorzeigen für die im Thal gelegenen Waldteile morgens 8 Uhr am Schulhaus in Rothenbach, für die oberen Wald­teile um 9 Uhr am Bildstöckle.

Revier Schwann.

Am Dienstag den 26. März vormittags 8 Uhr

wird auf der Revieramtskanzlei eine Skcinräuhe von ca. 5 ar Meßge­halt in Abt. Gidesplatte zur Stein­gewinnung verpachtet.

Neuenbürg.

Nächsten Samstag den 23. d. M. vormittags 11 Uhr

wird der

Malen-Platz

zum Zweck des Wirtschaftsbetriebs verpachtet.

Die Bedingungen können auf der Stadtschultheißcnamts-Konzlei einge­sehen werden.

Den 19. März 1895.

Stadtfchultheißenamt.

Stirn.

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