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Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend«

Amtsblatt für den Hberanttsbezirk Neuenbürg.

S8. Jahr-»«g.

Nr. 8. Neuenbürg, Sonntag dm 13. Januar . 1895.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, VamStag und Sonntag. Preis vierteljährlich I 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk Vierteljährlich 1 25 «t, monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 X 45 ^ Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum IO

Amtliches.

K r d«««i m»ch«n g

der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von Unterrichtskursen über Obstbaumzucht Im kommenden Frühjahr wird wieder ein Unterrichtskurs über Obstbaumzucht am K. landwirtschaftlichen Institut Hohenheim und an der K. Weinbauschule in Weinsberg, sowie erforderlichen Falls noch an anderen geeigneten Orten abgehalten.

Hiebei erhalten die Teilnehmer nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht, sondern auch eine geeignete praktische Unterweisung für die Zucht und Pflege der Obstbäume. Zu diesem Zwecke sind dieselben ver­pflichtet, nach Anweisung des Leiters des Kurses in der Baumschule und in den Baumgütern der betreffenden Lehranstalt die entsprechenden Ar­beiten zu verrichten, um die Erziehung junger Obstbäume, die Veredlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Bäume praktisch zu erlernen.

Die Dauer des Kurses ist auf IO Wochen acht Wochen im Frühjahr und zwei Wochen im Sommer festgesetzt.

Der Unterricht ist unentgeltlich: für Kost und Wohnung aber haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Außerdem haben dieselben das etwa bei dem Unterricht notwendige Lehrbuch, die erforderlichen Hefte, sowie ein Veredlungsmcsser, ein Gartenmesser und eine Baumsäge anzu­schaffen, was am Ort des Kurses selbst geschehen kann.

Die Gesamtkosten für den Besuch des Kurses mögen nach Abzug der Arbeitsvergütung noch 110125 ^ betragen.

Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbeitrag bis zu 50 in Aussicht gestellt werden.

Für ihre Arbeit erhalten die Teilnehmer nach Ablauf der ersten 14 Tage eine tägliche Vergütung von 35 A.

Bedingungen der Zulassung sind: zurückgelegtes siebzehntes Lebensjahr, ordentliche Schulbildung, gutes Prädikat, Uebung in ländlichen Arbeiten. Vorkenntnisse in der Obstbaumzucht begründen einen Vorzug.

Gesuche um Zulassung zu diesem Unterrichtskursus sind bis läng­stens 20. Februar d. I. an dasSekretariat der K. Zentral­stelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden. Den Aufnahme-Gesuchen sind beizulegen:

1) ein Geburtsschein,

2) ein Schulzeugnis,

3) ein Nachweis über die Uebung des Bewerbers in landwirtschaft­lichen Arbeiten und etwaige Vorkenntnisse in der Obstbaumzucht,

4) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormunds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise gedeckt werden, übernommen wird,

5) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes ausgestelltes Prädi­katszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Bewerber, bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für denselben übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen;

6) wenn ein Staatsbeitrag erbeten wird, was zutreffendenfalls immer gleichzeitig mit der Vorlage des Aufnahmegesuches zu geschehen hat, ein gemeinderätliches Zeugnis über die Vermögensverhältnisse des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Gemeinde, der landwirtschaftliche Bezirksverein oder eine andere Korporation dessen Aufnahme befürworten und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugejagt oder in Aussicht gestellt haben.

Die Zuteilung zu den verschiedenen Kursen behält sich die Zentral­stelle vor und wird hiebei die Entfernung zwischen dem Wohnort des Bittstellers mit dem einen oder andern Ort des Kurses, soweit möglich, in Betracht gezogen.

Die Bezirks- und Gemeindebehörden, sowie die landwirtschaftlichen Vereine werden auf diese Gelegenheit zur Heranbildung von Bezirks» und Gemeinde-Baumwärtern besonders aufmerksam gemacht, mit dem Ersuchen,

geeignete Persönlichkeiten zur Beteiligung au diesem Kursus zu ver­anlassen.

Stuttgart den 2. Januar 1895. In Vertretung:

Krais.

Neuenbürg.

Dekanntinachmlg,

betreffend die Wählerliste für die Mahl eines Abgeordneten rum Landtag.

Auf Grund des Art. 8 des Gesetzes vom 26 März 1868, betr. die Wahlen der Städte und Oberamtsdezirke für den Landtag, ist die nach Maßgabe dieses Gesetzes angefertigte bezw. ergänzte Wählerliste für die auf den 1. Februar 1895 anberaumte Wahl eines Landtagsabgeordneten während eines Zeitraums von -

sechs Tagen

nämlich vom 13. Januar 1895 bis zum 18. Januar 1895, beide Tage einschließlich, auf dem Rathause dahier im Nebenzimmer der Stadtschult- Heißenamts-Kanzlei zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.

Innerhalb dieses Zeitraums ist jeder Einwohner der Gemeinde be­fugt, gegen die aufgelegte Liste wegen Ucbergehung von Personen, welche in dieselbe aufzunchmen gewesen wären, sowie gegen Aufnahme unbe­rechtigter Personen bei der Kommission für Abfassung der Liste schriftlich oder mündlich Vorstellung zu erheben.

Ueber Einsprachen wird die Kommission längstens binnen 3 Tagen, von Ech-buag der Vorstellung an, Beschluß fassen, und werden, wenn sich der Betreffende bei dem letzteren nicht beruhigen zu können erklärt, die Akten dem K. Oberamt zum Zweck der Herbeiführung der Entscheid­ung der Oberamtswahlkommission vorgelegt werden.

Nach Ablauf der sechstägigen Frist zur Erhebung von Vorstellungen gegen den Inhalt der Wählerliste ist jede weitere Anfechtung der letzteren ausgeschlossen und jede Acnderung der Wählerliste, welche nicht infolge der Beschlußfassung der Ortswahlkommission über eine rechtzeitig erhobene Einsprache oder der endgiltigen Entscheidung der Oberamtswahlkommission über eine solche Einsprache erforderlich wird, unzulässig.

Bei der Wohl ist jeder unbedingt zurückzuweisen, dessen Name in der Wählerliste nicht enthalten ist, mag auch die Uebergehung gm offen­barsten Versehen ihren Grund haben, worauf die Berechtigten behufs der Wahrung ihrer Rechte besonders aufmerksam gemacht werden.

Den ii. Januar 1895. Ortswahlkommission:

Namens derselben: Stadtjchulkheiß Stirn.

" Neuenbürg.

Aufforderung

betr.

Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stammrolle.

Diejenigen hier befindlichen Militärpflichtigen, welche nach der Be­kanntmachung des K. Oberamls hier vom 7. d. M. (Enzthäler Nr. 6) verpflichtet sind, sich Heuer zur Stammrolle anzumelden, werden aufge­fordert, sich am

Freitag de« 18. d. Mts. abends zwischen 6 und 7 Uhr

hier zu stellen.

Militärpflichtige des Jahrgangs 1875, welche auswärts geboren sind, haben pfarramtliche Geburtsscheine vorzulegen.

Den 12. Januar 1895. Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Holz-Verfteigerimg.

Großh. Bezirksforstet Mittelberg versteigert mit üblicher Zahlungsfrist lösweise

Samstag, 19. Januar 1895 vormittags 11 Uhr in der Marxzeller Mühle aus den Distrikten Mittelberg, Groß-Kloster und Oberklosterwald 424 t. Bau- und Gerüststangen,

3940 l. Hopfenstangen I., 1255 dto. II.. 4965 dto. III., 5705 dto. IV. Klasse. 75 Baumpfähle und 10 780 Reb- und Bohnenstccken. Ferner 65 Ster Brennholz, 8415 tannene, 6400 gemischte Wellen. Die Forstwarte Kratz in Mittel- bcrg, Eiselc in Burbach und Kunz in Schielberg zeigen das Holz auf Verlangen vor.