London, 28. Mai. Lord Kitchener meldet ans Pretoria: Seit dem letzten Telegramm über die Verluste der Buren wurden 63 Euren getötet, 36 verwundet und 267 gefangen genommen; 83 ergaben sich. 246 Gewehre, viel Munition, 179 Wagen, sowie eine Anzahl Pferde und anderes Vieh wurde erbeutet.
Die Wirre« i« Chi««.
Berlin, 25. Mai. Der Kaiser hat auf Antrag des Reichskanzlers die Rückkehr des Panzergeschwaders aus China und die Auflösung des deutschen Armee-Oberkommandos in Ost- asien befohlen. Der Kaiser hat ferner die Reduzierung deS oft asiatischen Expeditionskorps vorzubereiten befohlen.
Berlin, 28. Mai. Der Post zufolge ist es nicht unwahrscheinlich, daß Graf Waldersee bereits Anfang Juni China verlassen wird. Der Niederlegung des Oberkommandos werden genau wie bei der Uebertragung desselben Besprechungen zwischen den Cabinetten vorangehen, infolge deren die Regierungen Graf Waldersee von seinen übernommenen Verpflichtungen entbinden werden.
Berlin, 28. Mai. Der Lokal-Anzeiger meldet aus London: Das Bureau Reuter meldet aus Peking: Die amerikanische Legationswache hatte einen Krawall mit der deutschen. Die Ge- sandschaftsstraße wurde unweit der amerikanischen Gesandtschaft ausgebessert. Die amerikanische Schildwache stand dort mit dem Befehl, die Passanten anzuweisen, durch die Nebenstraße zu gehen. Alle gehorchten außer den deutschen Offizieren und ihren Soldaten. Ein deutscher Offizier zog den Säbel gegen einen amerikanischen Soldaten, welcher ihn mit dem Bajonnett abwehrte, worauf der Offizier abließ. Später ging ein deutscher Soldat bei der Schildwache vorbei, worauf, diese feuerte und einen anderen deutschen Soldaten traf, der eine Liertclmeile davon bei der deutschen Gesandtschaft stand. Der Mann erhielt jedoch nur eine leichte Fleischwunde. Die Schildwache wurden verhaftet. Das Verhalten des deutschen Gesandten, des Grasen
Waldersee und anderer hoher deutscher Beamten gegen die Amerikaner, ist ausnehmend freundlich. Das Verhalten der deutschen Offiziere und Mannschaften wird der Thatsache zugeschrieben, daß die Amerikaner durch ihre Legationswache Kontrolle über einen Eingang in die verbotene Stadt ausüben, was die Deutschen als eine Kränkung ihrer nationalen Ehrenhaftigkeit empfanden.
vermischtes.
— Gesetzliche Bekämpfung des Trinkgelderunfugs. Gegen die Unsitte der Trinkgelder ist schon seit langem von den mannigfaltigsten Gesichtspunkten aus geeifert worden. Dessen ungeachtet blüht das Trinkgeldunwescn weiter fort, ohne daß bisher an eine gesetzliche Regelung der Frage im Ernst gedacht worden wäre. Die Gründe, welche gegen das System der Trinkgelder sprechen, liegen klar zu Tage. Eine gerechte Ent- löhnung stellt das Trinkgeld nicht dar, weil die Einnahmen aus demselben nicht stabil vielmehr abhängig sind von der Frequenz und dem guten Willen der Gäste. Da sie ferner stets in der Form eines Geschenkes für eine an sich zu entlohnende ehrliche Arbeit gewährt werden, sind sie entwürdigender für den, welcher sie empfängt, indem er von der freien Stellung einer gleichberechtigten Vertragspartei auf den niedrigen Standpunkt eines Almosencmpfängcrs herabgedrückt wird. Zu diesen allgemeinen Gründen treten noch gewisse schädliche Auswüchse, welche das Trinkgeldwesen im Gefolge hat. Bekannt ist der verderbliche Einfluß, welchen das Trinkgeld in Restaurants mit Kellnerinnenbedienung ausübt. Verwerflich ist auch die Ausbeutung von Arbeitskräften seitens der Wirte, welche vielfach die an Trinkgeldern einträglichen Kellnerstellungen nicht nur nicht mit Gehalt bedenken, sondern ihrerseits an . ihre Angestellten verpachten. Diese hauptsächlich in Frankreich verbreitete Unsitte gab vor kurzem zu einem von sozialistischer Seite bei der Kammer einge- brachten Gesetzentwurf Anlaß, wonach bei Strafe den Gastwirten verboten werden soll, anders als gegen direkte Bezahlung arbeiten zu lassen und sich von Trinkgeldern, welche ihre Angestellten erhalten, irgend etwas auszubedingen. Im Interesse der öffentlichen Sittlichkeit verbietet auch ein englisches Gesetz den Gästen bei hoher Geldstrafe den Kellner
innen, die an den Bars bedienen, Trinkgelder zn geben; ebenso ist der Wirt bei Strafe dazu gehalten, dafür Sorge zu tragen, daß die Kellnerinnen keine Trinkgelder annehmen. Auch in Deutschland dürfte die gesetzliche Regelung des Trinkgelderunwesens wohl nur noch eine Frage der Zeit sein. Die Bekämpfung desselben bildet einen Hauptpunkt des Programms, welches die Kellnerverbände in den letzten Jahren zur Hebung ihres von der Sozialgesetzgebung recht stiefmütterlich behandelten Standes aufgestellt haben. In einer populär gewordenen Schrift hat auch der berühmte Nechtslehrer Thering schon vor Jahren die Unsitte des Trinkgeldes als eine Belästigung des Publikums einer scharfen Kritik unterzogen und von juristischen Gesichtpunkten aus als ein Unrecht gebranntmarkt.
Aus einem Schulaufsatz. Den „Leipz. Neuesten Nachrichten" wird ein hübscher Schulaufsatz mitgeteilt, den eine Schülerin im Anschluß an Schillers „Lied von der Glocke" auf höheren Befehl geliefert hat. Die außerordentlich echt und kindlich naive Stilprobe lautet: „Das Tönen der Glocke begleitet den Menschen auf seiner Lebensbahn. Schon im ersten Schritte seines Lebens, nämlich bei der Taufe, umgiebt die Glocke das Kind mit seinem Schall! Das Kind wächst und man sieht sich kaum um, wie es schon das Jünglingsalter erreicht hat. Um ihn in diese neue Periode des Lebens einzuweihen, und ans Vergangene zu erinnern, tönt die Glocke zum zweiten Male zur Konfirmation und schallt tief ins Herz hinein. Von nun an beginnt er, sich selbst den Weg im Leben zu suchen, der ihm von Gott bestimmt ist. Er verläßt das Vaterhaus, reist in der Welt und kehrt wieder heim als fremder Mensch. Eben erreicht er das Mannesalter, da faßt sein Herz ein Sehnen nach der Jungfrau! Er beginnt sie zu verfolgen und verliebt sich. In dieser Zeit ist er voll Gedanken, bis er sich entschließt, mit ihr in den Ehestand zu treten. So lebt er jetzt mit seiner Frau mit Freuden und Vergnügen. Er stürnit ins Leben und sucht sich das Glück zu finden! Nun strömet herbei die unendliche Gabe, und die Sorge des Vaters und der Mutter nehmen zu. Doch bald nähert sich daS Greisenalter, er fühlt Schwäche und Tag und Nacht erwartet er den Tod, der das ganze Leben schließt, wie mit der Taufe das Leben beginnt!"
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Sämtliches Holz ist gereppelt und größtenteils angerückt. DaS Ausschußholz ist zum Revierpreis angeschlagen. Die Gebote auf die einzelnen Lose in ganzen und Zehntelsprozenten der Revierpreise ausgedrückt, sind unterschrieben, verschlossen und mit der Aufschrift „Angebot auf Stammholz" bis spätestens Samstag, 8. Juni, mittags 12 Uhr, beim Revieramt einzureichen, Zu welcher Zeit ihre Eröffnung im Schwarzwaldbräuhaus in Wildberg stattfinden wird.
Registeranszüge, Losverzeichnisse, Offertformulare sind vom K. Kameral- amt Altensteig zu beziehen.
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Die Dampfstraßenwalze wird in der Woche vom 3. Juni bis 8. Juni die Staatsstraße Nr. 108, Pforzheim- Calw von der badischen Grenze bei Unterreichenbach bis zum Etter Unterreichenbach befahren und bearbeiten. Die Arbeitszeit dauert in der Regel von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends.
Reitern, sowie den Lenkern von Fuhrwerken wird beim Begegnen der Dampfwalze besondere Vorsicht empfohlen.
Wenn die von der Walze zu bearbeitende Straßenstrecke vorübergehend abgeschrankt ist, haben Reiter und Fuhrwerke vor den aufgestellten Schranken so lange anzuhalten, bis die Erlaubnis zum Durchgang gegeben wird, was in
der Regel geschieht, sobald die Walze in die Nähe der betreffenden Schranke kommt.
Calw, den 28. Mai 1901.
K. Straßenbau-Inspektion.
Schad.
Neubulach.
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Am Samstag, > den I.Juni, nach- Umittags 1 Uhr,
fs werden ca. 600 Festmeter aus verschie- . denen Waldteilen auf dem Rathaus verkauft.
Den 28. Mai 1901.
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