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Neuenbürg.
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und Wunden, . ^
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besonder» »et tkeioe» Ainter«. Al haben «« Zinntuien ä 10 Pf, in Viech, doien a Lü und 10 Pf.
in Neuenbürg und in Herren- alb in der Palm'schen Apotheke, in Liebenzell in der Apotheke
von C. Mohl.
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Friedrichshafen (Württemberg.) Ihre Apotheker Richard Brandt'schen Schweizerpillen (d. Schachtel Mk. 1.— in den Apotheken) haben bei mir und meiner Frau bei trägem Stuhlgang, theilweiser Stuhlverstopfung die ausgezeichnetste Wirkung erzielt. Auch bei meinem Hämorrhoidalleiden, Blutandrang gegen Kopf und Brust wirkten sie vortrefflich. Die Schweizerpillen sind wegen ihrer sicheren und schmerzlosen Wirkung ein billiges u. reelles Hausmittel, das allen Leidenden dieser Art nicht genug empfohlen werden kann! Am besten nimmt man diese Pillen Abends vor dem Schlafengehen, in den meisten Fällen 2 Stück und man wird sich von der Vortrefflichkeit bald überzeugen. Baur, Steueraufseher a. D. (Unterschrift beglaubigt.) — Man achte beim Einkauf stets auf das weiße Kreuz in rotem Grunde.
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C. Meeh.
Die am 17. Oktober in Grunbach gegen den Löwenwirt Gent von da ausgesprochene Beleidigung nehme ich als unwahr zurück und bitte denselben öffentlich um Verzeihung.
Kapfenhardt, 3. Nov. 1893.
Friedrich Dürr, Säger.
Aus Stadt. Bezirk und Umgebung.
Zn der Frage der Handwcrkerkammer hat sich die Handelskammer in Calw folgendermaßen ausgesprochen. Nach der einstimmigen Ansicht der Kammer ist bei dem württembergischen Handwerkerstand ein Bedürfnis für Reformierung des Handwerks im Sinne der Vorschläge Berlepschs nirgends hervorgetreten. Es ist im Gegenteil zweif.llos, daß ein Zwang zum Eintritt in Fachgenossenschaften mit idealen, tatsächlich aber nicht erreichbaren (?) Zielen, dagegen verbunden mit einer neuen Auflage von Beiträgen nur als eine neue Belastung empfunden würde. Die Stimmung der Gewerbetreibenden würde durch das was in den Vorschlägen geboten wird, keineswegs gebessert. Ihre Beschwerden sind anderer Art. Sie beziehen sich nicht auf mangelnde Organisation des Handwerks, sie richten sich vielmehr gegen den nach ihrer Ansicht zu wenig eingeschränkten Hausierhandel, den Geschäftsbetrieb der Detailreisenden, der Wanderlager und der Konsumvereine, sowie deren ungenügende und zu wenig kontrollierende Besteuerung. Die Kammer erklärte sich dagegen einverstanden mit den bekannten, von dem gesamten Kollegium der Zentralstelle für Gewerbe und Handel vertretenen Ansichten, insbesondere der vorgeschlagenen Aenderung in der Zusammensetzung der Handels- und Gewerbekammern zum Zweck entsprechender Vertretung des Kleingewerbestandes in diesem Kollegium. Bezüglich der Deckung der Kosten der neu zu organisierenden Handelsund Gewerbekammern ist die Kammer der Ansicht. daß dieselben nicht gesondert, sondern mit der Gewerbesteuer aus sämtliche Gewerbesteuer- pflichtigen der Kammerbezirke umgelegt werden sollen. (Also neue Beiträge hier wie dort.) In Betreff des Lehrlingswesens wünscht die Kammer den Erlaß von Bestimmungen, welche deren Ausbildung in ausreichender Weise regeln. Das von dem Verband reisender Kaufleule Deutschlands ausgesprochene Verlangen, daß den Gewcrbclegitimationskarten für den Großbetrieb reisender Kaufleute ein Inhalt und eine Form gegeben werden soll, der jene von den Hausierern und Kolporteuren unterscheidet, wurde als sehr begründet bezeichnet. Der Ausdruck: der Karteninhaber sei berechtigt, im „Umherziehen" Geschäfte zu machen, paßt wohl für die Hausierer, nicht aber für den gebildeten Kaufmann. — Von dem deutschen Handelstag zu einer Aeußerung für die Bezeichnung einer Gewichtsmenge von 100 KZ veranlaßt, gab die Kammer dem Ausdruck
> „Meter-Zentner" den Vorzug, weil er gleichlautend ist mit der in unseren Nachbarländern Oesterreich und der Schweiz gesetzlich einge- führtcn Bezeichnung und volkstümlicher als die Bezeichnungen Hekto Kilogramm und Quinta!.
Deutsches Reich.
Berlin, 3. Nov. Der „Reichsanzeiger" schreibt: Dem energischen Eingreifen der Behörden ist es gelungen, die Cholera aberall, wo sie sich zeigte, so erfolgreich zu bekämpfen, daß nur noch ganz vereinzelte Fälle Vorkommen. Gemäß eines Beschlusses der Cholerakommission und des kaiserlichen Gesundheitsamtes werden daher von jetzt ab nur zweimal wöchentlich, später nur einmal wöchentlich die neu vorge- kommenen Cholerafälle veröffentlicht werden.
Berlin, 4. Nov. Der dem Bundesrate zugegangene Gesetzentwurf über eine anderweitige Ordnung des Reichsfinanzwesens bestimmt: Die Matrikularbeiträge müssen jährlich um mindestens 40 Millionen hinter den den Bundesstaaten zustehenden Ueberweisungen zurückzu- bleiben. Bei höherer Differenz verbleibt der Mehrbetrag dem Reiche; bei geringerer Differenz bleibt ein entsprechender Betrag der Matrikular- beiträge unerhoben; die Ueberschüsse des Reichshaushalts dienen als besonderer Fonds zur Ausgleichung etwaniger Fehlbeträge der folgenden Jahre. Wenn der Ausgleichsfonds 40 Mill. übersteigt, jo ist der Ueberschuß zur Tilgung der Reichsanleihe anzuwenden. Bei nicht vorhandenem Ansgleichsfonds können zur Deckung des Etatssehlbetrags Zuschläge auf die Reichsverbrauchsabgaben gelegt werden, worüber ein besonderes Gesetz erforderlich ist.
Berlin, 4. Nov. Der Nordd. AUg. Ztg. zufolge sind die beiden wichtigsten Reichssteuervorlagen betr. Tabak- und Reichsstempel- abgaben nahezu festgestellt, um an den Bundesrat zu gelangen. Der Gesetzentwurf betr. die Weinsteuer wird in wenigen Tagen soweit sein. Die Nordd. Allg. Ztg. fügt hinzu, wenn es gelungen sei. dies Material in verhältnismäßig kurzer Zeit auf das gewissenhafteste durchzuarbeiten und angemessen umzugestalten, so sei das eine nicht hoch genug anzuschlagende Leistung. Dieselbe sei nur dadurch ermöglicht worden, daß alle Beamten vom Staatssekretär bis zum letzten Kanzleibeamten seil Monaten einen Elfer entfalteten, wie er in der Geschichte der Reichsentwickelung nahezu beispiellos dasteheu dürste.
Berlin, 4. Nov. Der „Reichsanzeiger" schreibt: Der Generaldirektor der Weltaus
stellung in Chicago sandte anläßlich des
Schlusses der Ausstellung an den deutschen Reichskommissar ein Telegramm, worin mit warmen Worten ausgesprochen wird, daß man, obwohl man am Ende der Ausstellung unter dem Schatten einer großen Tragödie stehe, doch der Beteiligung Deutschlands mit höchster Genugthuung gedenke und dem deutschen Reiche wie seinem erhabenen Herrscher für immer dankbar bleiben werde.
Halle, 4. Nov. Bei Schönebeck erfolgte heute Vormittag ein Zusammenstoß zweier Eil- gülerzüge. Ein Bremser und ein Biehknecht sind tot; fünf Perwnen sind schwer und fünf andere leicht verwundet. Der angerichtele Materialschaden ist groß.
Weimar, 2. Nov. Einen Kapilalschuß machte auf einer in hiesiger Gegend abgehaltenen Jagd ein Offizier: er schoß nach einem Hasen, traf aber einen pflügenden Bauern, dessen beide Ochsen und den Ackerpflug. Der Schadenersatz dürfte den Schützen ein hübsches Sümmchen kosten,
Schneidemühl, 4. Nov. Die Situation ist äußerst kritisch. Dem Unglücksbrunnen entströmt gegenwärtig eine dickflüssige Masse, welche mit ziemlich großen Thonstücken durchsetzt ist. Es wird befürchtet, daß ein Einbrechen des Erdbodens im Umkreise des Brunnens stattfindet und daß das hervorbrechende Wasser die kleine Kirchenstraße überschwemmt.
Karlsruhe, 3. Nov. Zur Förderung des Kanalunternehmens hat der hiesige Stadtrat eine besondere Kommission ernannt, welche aus dem Oberbürgermeister und vier Stadträten, sowie dem Fabrikdirektor Sinner besteht. Letzterer ist zugleich Vorsitzender des freiwilligen Ausschusses. welcher sich unter dem Namen: „Bad- ische Vereinigung zur Förderung des Rheinkanals Karlsruhe" gebildet und bereits einen hübschen Agitationsfond zusammengebracht hat. Diese letztere Vereinigung wird auch möglichst viele Firmen außerhalb Karlsruhes (Pforzheim, Albthal, Murgthal, Bühlerthal u.s.w.) beizu- ziehen suchen.
Württemberg.
Tübingen. Der Kaiser trifft an diesem Dienstag morgens 7 Uhr hier ein, um sich mit dem König sofort in das wildreiche Revier Entringen zu begeben. Dort wird an diesem Tage eine Jagd auf Hochwild gehalten. 3kg' liche Empfangsfeierlichkeit soll unterbleiben.