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Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für- den Hberanttsbezirk Weuenbürg.

51. Jahrgang.

Nr. 157. Neuenbürg, Sonntag den 9. Oktober 1893.

Erscheint Dienstag, Do««erStag, TamStag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk

vierteljährlich 1 25 monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich I ^ 45 ^ Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Neuenbürg.

Bekanntmachung

betreffend

Einführung -er Krankenpflege durch Diakonissen im Okerarntskezirk Uenenknrg.

Um den Angehörigen unseres Bezirks eine durch ausgebildete Krankenpflegerinnen geübte Krankenpflege zugänglich zu machen, hat die Amtsversammlung mit dem Kirchengemeinderat Wildbad behufs Ueber- nahme der Krankenpflege im Oberamtsbezirk durch die dortige cvang. Diakonissenstalion nachstehenden Vertrag abgeschlossen:

8 1-

Die Diakonissenstation Wildbad übernimmt die Krankenpflege im Oberamtsbezirk und beruft zu dem Ende zu ihren drei Schwestern auf I. November 1883 zwei weitere.

§ 2 .

Sie stellt ihre Schwestern für die Krankenpflege in allen den Fällen zur Verfügung, in welchen durch ein mündliches oder schriftliches oder telegraphisches Anbringen bei ihr (Adresse: Evangelische Diakonifsenstation Wildbad) von seiten einer weltlichen oder geistlichen Ortsbehörde die Hilfe einer Schwester erbeten wird.

8 3.

Die Schwestern haben die Krankenpflege nach Anweisung des Arztes zu üben und dessen Anordnungen gewissenhaft auszuführen.

8 4.

' Die Diakonissenstation Wildbad berechnet neben den Barauslagen sür die Hin- und Rückreise der Schwester und neben 25 für jede Stunde der Hin- und Rückreise

u. für eine Tagwache von morgens 8 bis abend 6 Uhr 1 ^ 20

b. für eine Nachtwache von nachts 9 bis morgens 6 Uhr 1 40

e. für eine Tag- und Nachtwache zusammen . . 2 50

ä. für Dienstleistungen innerhalb des Zeitraums von einer

Stunde. 25

Sie bringt diese Sätze bei Vermöglichen auf die Rechnung dieser, bei Unvermögltchcn unter Hinzufügung ihrer Barauslagen für Kost und Logis der Schwester auf die Rechnung der betreffenden Armenbehörde.

Die Rechnungen werden von dem Rechner unserer Diakonissen- statiov, Hrn. Kaufmann Gutbub, ausgestellt und sind an diesen in

flankierter Zusendung zu bezahlen.

8 5.

Die Diakonissenstation Wildbad muß auf Grund der Statuten der Evang. Diakonissenanstalt in Stuttgart, der ihre Schwester» zngehören, fordern, daß in jeder Gemeinde und in jedem Hause, dahin ihre Schwestern berufen werden,

a. keine Schwester zu einer andern Dienstleistung als zur Kranken­pflege verwendet,

b. keine Schwester in einer Woche für mehr als zwei Nachtwachen in

Anspruch genommen.

e keiner Schwester Geschenke für ihre Person verabreicht und ä. keiner Schwester der Besuch des Gottesdienstes erschwert werde.

8 6 .

Hat eine Schwester acht Wochen lang ununterbrochen eine schwere Krankenpflege geübt, so kann sie. auch wenn die Krankenpflege noch nicht beendigt ist, auf die Diakonissenstation zurückberufen werden. Wird die Zurückberufene nicht alsbald durch eine andere Schwester ersetzt, so kann sie nach Veifluß einer Woche zu ihrer früheren Krankenpflege zurückkehren.

Für den Fall eines außerordentlichen Bedürfnisses jedoch, z. B. Ausbruch einer Epidemie, behält sich die Diakonissenstation Wildbad das Recht vor, eine Schwester auch vor 8 Wochen abzubernfcn.

8

Betragen die Jahres-Einnahmen, welche die Diakonissenstation Wild­bad aus der Krankenpflege im Oberamtsbezirk, die Stadt Wildbad aus­genommen. bezieht, 1460 e/tL oder mehr, so macht sie an die Oberamts- pflege keinerlei Ansprüche.

Betragen aber die Jahreseinnahmen weniger als 1460 so ist

ihr auf Grund des von ihr zu liefernden Nachweises ihrer Einnahmen das Weniger von der Oberamtspflege zu ersetzen.

Von den Jahreseinnahmen sind die Barauslagen für die Reise­kosten der Schwestern, sowie die Baranslagen für Kost und Logis der­selben während der Verpflegung Armer ausgeschlossen.

8 8 .

Sollte sich ergeben, daß die Diakonissenstation Wildbad den aus dem Oberamtsbezirk an sie kommenden Ansprüchen auf Krankenpflege nicht mit zwei Schwestern genügen kann, so macht sie hievon dem Ausschuß der Amtsversammlung Mitteilung und beruft die nötigen Schwestern oder sendet eine der Wildbader Schwestern ab, wenn der genannte Aus­schuß unter Festhaltung der Garantie von 1460 ^ in Z 7 sür jede weiter zu berufende bezw. abzusendende Schwester die Garantie einer Jahreseinnahme von 730 vtL bezw. die Einnahme von 2 Pro Tag übernimmt.

8 9 .

Der auf Grund vorstehender ZK zwischen dem Ausschuß der Amts­versammlung Neuenbürg und dem Kirchengemeinderat Wildbad abge­schlossene Vertrag beginnt seine Wirkung mit dem 1. November 1893? und dauert unkündbar zehn Jahre.

Wird nicht am 31. Oktober 1902 der Vertrag gekündigt, so ist er auf weitere 10 Jahre für beide Teile unwiderruflich.

Der Vertrag, der gedruckt den geistlichen und weltlichen Ortsbe­hörden zur Austeilung an ihre Gemeindcangehörigen zugesendet werden wird, tritt mit dem 1. November d. I in Kraft.

Indem wir Vorstehendes bekannt geben, bitten wir alle, die ein Interesse an der segensreichen Einrichtung der Krankenpflege durch Dia­konissen haben, daß sie in ihren Kreisen dasselbe Interesse wecken und die Einrichtung selber freundlich unterstützen mögen.

Den 2. Oktober 1893. K. Oberamt.

Maier.

Neuenbürg.

Bekanntmachung.

betreffend die Bemannung der Flöße.

Es ist zur Kenntnis des Oberamts gekommen, daß die Flößer die bestehenden Vorschriften über die Bemannung der Flöße öfters nicht be­achten. Man sieht sich daher veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß nach Z 11 der Floßordnung sür die Enz und Nagold vom 20. April 1883 jeder Floß stets mit der nach Beschaffenheit desselben und nach dem Stand des Wassers erforderlichen Mannschaft versehen sein muß, jeden­falls aber ein Floß, außer den zeitweise ans dem Lande beschättigten Personen, mit vier tüchtigen und erfahrenen Flößern, welche während der Fahrt stets auf dem Floße sein müssen, bemannt sein soll.

Verfehlungen gegen diese Vorschriften, welche zur Kenntnis des Oberamts gelangen, werden unnachsichtlich mit Strafe belegt werden.

Den 5. Oktober 1893. K. Oberamt.

Maier.

Neuenbürg.

Die Ortsbehördm fiir die Ardeittt-Vttßihnimg,

welche die Listen über die fingierten Steuerkapitale noch nicht vorgelegt haben, werden an alsbaldige Einsendung derselben erinnert.

Den 6. Oktoder 1893. K. Oberamt.

I. V. Zeller, Am.

UiehMurkt in Catn»

findet statt

Mittwoch den 11. Oktober 1893.

Stadtschultheiß Haffner.

Revier Wildbad.

Am Donnerstag, 12. Oktober d. I. vormittags 11'/- Uhr

wird im Gasthof zurSonne" in Calmbach das Erträgnis der Weiden- Anlage im Löffelbusch zur Selbst­gewinnung durch den Käufer ver­steigert.