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Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt für den Hberamtsbezirk Merrenbürg.
S1. Jahrgang.
Nr. 144. Neuenbürg, Samstag den 16. September
1893.
. Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. — Preis vierteljährlich 1 ^ 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirl vierteljährlich 1 25 monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 45 ^ — Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
Neuenbürg.
An die Gemeindebehörden
stetr. die Einleitung der J ahres schnirung der Gebäude.
Unter Hinweisung auf den Erlaß des K. Berwaltungsrats der Gebäudebrandversicherungsanstalt vom 18. August d. I. (Amtsbl. S. 244) wird den Gemeindebehörden Nachstehendes zu erkennen gegeben:
Zunächst ist die Schätzung derjenigen Aenderungen einzuleiten, welche sich an Fabriken oder sonstigen größeren gewerblichen Anlagen nebst ihren Zubehörden (namentlich Maschinen) durch Neubauten oder sonstige Bauausführungen, bezw. durch Abgang, Zuwachs oder Wertveränderung von Zubehörden seit der letzten Schätzung ergeben haben.
Zu diesem Zweck werden die Gemeindebehörden unter Hinweisung - . aus Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und Ziff. 9 Abs. 1—5
des Normal Erlasses vom 16 März gleichen Jahres (Klumpps neueste Handausgabe S. 18 lik. a) beauftragt, die Besitzer derjenigen Fabriken . oder gewerblichen Anlagen, bei welchen die bezeichneten Voraussetzungen E zutreffen, zu unverweilter, unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen zu bewerkstelligender Anmeldung der eingetretenen Aenderungen ^ bei der Ortsbehörde, aufzufordern, hierauf die Durchsichsider auf Fabriken Itlld ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuerversicherungsbuchs ) . vorzunchnzen und von den hienach sich ergebenden Aenderungsanträgen . spätestens bis . -
2S. September d. I.
hieher Anzeige zu machen.
' Im Einzelnen sind hiebei die folgenden Vorschriften zu beachten:
1) Die der Schätzung zu unterwerfenden Zubehörden (Maschinen, Apparate, Werkbänke, Fachgestelle, Transmissionen, Rohrleitungen u. dgl.) sind abgesondert von den Gebäuden möglichst dedailliert (unter Angabe der Gebäude, Stockwerke und Lokale, in welchen sie sich befinden, der Stückzahl, des Materials, Maßes, bezw. Gewichts und des mutmaßlichen Wertes derselben) zu bezeichnen.
Soweit solche Zubehörden als unverbrennbar von der Versicherung ausgenommen werden wollen, ist dies speziell anzugeben.
Im Interesse der Vollständigkeit der Anmeldungen und um das Anmeldegeschäft möglichst zu vereinfachen, empfiehlt sich bei der Anmeldung der Zubehörden die Benützung tabellarisch angelegter Anmeldungs- sormularien, welche seitens der Anmeldepflichtigen vom Oberamt unentgeltlich bezogen werden können.
2) Die Anmeldungen der Hochbauten von Fabriken und ähnlichen gewerblichen Anlagen zur Schätzung sind ebenso wie die Anmeldungen
- sonstiger Gebäude zu behandeln.
Wenn es aus besonderen Gründen wünschenswert ist, daß auch die Schätzung der Hochbauten unter Leitung d'es Bauinspektors vorgenommen wird, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen.
3) Bei -der dem Gemeinderat obliegenden Durchsicht der Fcuer- versicherungsbücher ist besonders auch darauf zu achten, daß Doppelversicherungen . wie sie z. B. in Fabriken bezüglich der Maschinen und sonstigen Zubehörden mitunter noch Vorkommen, sowie Versicherungen von solchen Objekten,, welche dem Zwang der Landesanstalt unterliegen, bei Privatgesellschaften vermieden werden.
In dieser Beziehung werden die Gemeindebehörden aus den Erlaß des K. Berwaltungsrats der Gcbäudebrandversicherungsanstalt vom 18. Oktober 1892. betr. die Versicherung der Fabrikzubehörden bei der Landes'
- '' anstalt (Minist.-Amtsbl. S. 478) noch besonders hingewiesen.
4) Da die bezügliche Vorlage an den K Berwaltungsrat auf den 1- Oktober d. I. zu erfolgen hat, sind die beteiligten Gebäudebesitzer noch
. besonders aus diesen Endtermin unter dem Anfügen aufmerksam zu wachen, daß spätere Anmeldungen als außerordentliche aus Rechnung der Nakrikbesitzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werden können.
Hinsichtlich der sonstigen Gebäude wird später weitere Bekanntmachung erfolgen.
Den 13. Sept. 1893. K. Oberamt.
I. V. Zeller, Am.
Revier Schwann.
Submission auf Kreurcholz.
Ans Abt. Fohrnberg, Viereichen, Bergwald, Köhlerhüttle, Volzemer , Stein, Bcrghalde und Horntannkopf:
Rm.: 1039 Nadelholz-Anbruch, 147 Buchen- und 1 Eichen»
Anbruch.
Dem Verkauf liegen die von der Kgl. Forstdirektion aufgestellten Bedingungen für Brennholz-Verkäufe zu Grunde.
Die Gebote sind auszudrücken für das einzelne.Los in ^ und letztere auf 10 abgerundet.
Bezüglich jeder weiteren Auskunft wende man sich an das Revieramt, von welchem auch Auszüge bezogen werden können.
Das Holz wird auf vorangegangene Benachrichtigung von den Forstwächtern Sprenger und Stoll in Dobel vorgezeigt.
Abfuhrtermin: 1. März 1894.
Die Gebote sind unter genauer Bezeichnung der einzelnen Lose schriftlich, verschlossen und unterschrieben, mit der Adresse: K. Revieramt Schwann „Gebot auf Brennholz" bis längstens
Freitag den 22. September, vormittags 8 Uhr
einzureichen. Am gleichen Tage findet um 8'/- Uhr die Eröffnung auf dem Rathaus in Schwann statt, welcher die Bietenden anwohnen können.
Revier Calmbach.
Submission auf Krenrchol;.
Aus Distr. Eiberg, Abt, Schönklinge, Rauhgrund, Sitzbank, aus Distr. Heimenhardt,-Abt. Ob. Gemeingrund, Vord. und Hint. Kleinenz- halde, Bockstall: -
Rm.: 8 buch., 314 Nadelholz-Anbruch.
Dem Verkauf liegen die von der K. Forstdirektion aufgestellten Bedingungen für Brennholz-Verkäufe zu Grunde.
Die Gebote sind anszudrücken für das einzelne Los in c/kL und letztere auf 10 abgerundet. -
Auszüge können vom K. Kameralamt in Neuenbürg bezogen werden.
Abfuhrtermin: 1. Februar 1894.
Die Gebote sind unter genauer Bezeichnung" der einzelnen Lose schriftlich, verschlossen und unterschrieben mit der Adresse: K. Revieramt Calmbach „Gebot auf Brennholz" bis längstens
Samstag den 23. September, vormittags 8 Uhr
einzureichen. Die Eröffnung, welcher die Bietenden anwohnen können, findet am gen. Tag 8'/- Uhr morgens auf der Reviecamtskanzlei statt.
KutterUerp achtung.
Wegen Ablaufs der bisherigen Pachtperiode werden sämtliche zur Gewinnung von Falter geeigneten Böschungen der Eisenbahnlinie Pforz- Heim-Wildbad aus die 10 Jahre vom 16. Oktober 1893 bis 15. Oktober 1903 öffentlich neu verpachtet und zwar die Strecke:
Pforzheim—Neuenbürg am Samstag den 23. September, morgens
7 Uhr an der Jspringer Durchfahrt beginnend,
Neuenbürg—Wildbad am Dienstag den 26. September, morgens
8 Uhr am oberen Ende des Bahnhofs Neuenbürg beginnend. Hiezu werden Pachtliebhaber mit dem Anfügen eingeladen, daß jeder
Pächter einen tüchtigen Bürgen zu stellen hat.
Pforzheim den 5. September 1893.
K. Württb. Eisenbahn-Betriebsbauamt.
Schmidt.
Revier Wildbad.
Arkutlholi-Nerkaus.
Am Samstag den 23. Sept. d. I.
vormittags 11'/- Uhr auf dem Rathaus in Wildvad aus Dürrmäderwald:
Rm.: 10 buch., 93 Nadelholz- Ausschuß-Scheiter und Prügel, 6
Laubh.-, 37 Nadelholz-Anbruch und Abfall, 31 Nadelholz-Reis- prügel.
Wannen-Pflanzgarten:
Rm.: 6 buch., 78 Nadelholz- Ausschuß ° Scheiter und Prügel, 1 Laubh.-, 38 Nadelholz-Anbruch und Abfall, 90 tannene Brennrinde, 50 Nadelholz-Reisprügel.