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Der Cmztlj iiler.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für: den HbercrmLsbezwk Hleuenbürg.

S1. Jahrgang.

Nr. 110. Neuenbürg, Dienstag den 18. Juli 1893.

Erscheint Dienstag» Donnerstag, Samstag und Sonntag. Preis vierteljährlich 1 ^ 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk vierteljährlich 1 UL 25 monatlich 45 u, außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 ^ 45 ^ - Einrückungspreis für die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Neuenbürg.

Krlmnntvmchnng.

Die nachstehende Verfügung des Großh. Badischen Bezirksamts Psorzheim vom 8. d. Mts. betreffend die Bekämpfung der Maul- UNb Klauenseuche wird hiedurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

Zugleich werden die Ortsvorsteher angewiesen, dieselbe in ihren Gemeinden noch besonders in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Den 15. Juli 1893. K. Oberamt.

Maier, A.V.

§rda««t«a-»»-.

Nr. 44295. Bekämpfung der Maul- u. Klauenseuche betr.

Die mit Verfügung vom 5. November 1892 Nr. 73596 (Pforz- heimer Beobachter Nr. 525) getroffene Anordnung, wonach die Führer von Klauenvieh, das aus den Bezirken Maulbronn, Leonverg, Ealw und Reuenbürg eingeführt werden soll, im Besitze tierärzt­licher Zeugnisse über den Gesundheitszustand der Tiere sein müssen, wird hiermit wieder aufgehoben.

Es wird hierzu jedoch ausdrücklich bemerkt, daß hierdurch die Vor­schriften der ZZ 1 und 2 der Verordnung vom 26. Mai 1885 nicht berührt werden.'

8 1 jener Vorschrift lautet:

Führer von wandernden Schaf- oder Schweineherden müssen im Besitze eines tierärztlichen Zeugnisses über den seuchenfreien Zustand der Herden sein."

§ 2 lautet:

Viehhändler, welche in Ausübung ihres Gewerbebetriebs Rindvieh aus einer Gemarkung in eine andere verbringen lassen, müssen den Führer mit einem Zeugnis über den seuchenfreien Zustand der zu trans­portierenden Tiere versehen. Diese Gesundheitszeugnisse sind 5 Tage gültig."

Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, diese Verfügung noch besonders bekannt zu geben und das Polizeipersonal hiernach zu unterweisen.

Pforzheim den 8. Juli 1893. Großh. Bezirksamt.

Meyer.

Engelsbrand.

Kiegenschafts-Uerkarrf.

In der Verlassenschaftssache des Friedrich Funk, gew. Zimmer­manns dahier kommen am

Donnerstag den 2V Juli 1893 vormittags 9 Uhr

auf dem hiesigen Rathaus folgende Realitäten zum Verkauf:

Gebäude:

Die untere Hälfte an

Nr. 4 1a 31 gm Ein einstockigtcs Wohnhaus mit Ziegeldach samt 2 gewölbten Kellern,

6 gm ein Backofen,

Nr. 4^ 56 Scheuer samt Viehstall mit einem Ziegeldach,

Gärten:

PNr. 144/2 7 a 88 gm Baum- und Grasgarten im Dorf,

P.Nr. 171/3 86 Gras- und Baumgarten oben im Dorf

beim Rankweg.

Uecker:

P.Nr. 411 35 a 23 gm Baumacker.

1 70 Steinriegel,

39 Mauer.

37 a 32 gmZn Hausäckern,

Wiesen:

PNr. 123/1 19 g, 33 gm im Strieth.

P.Nr. 175/2 31 72 Wiese in Striethwiesen,

PNr. 218/3 66 65 Wechselfeld, jetzt Acker im Strieth. Kaufsliebhaber werden hiezu eingeladen mit dem Bemerken, daß es

bei dem Ergebnis dieses einen Aufstreichs vereiubartermaßcn sein Be wenden haben soll.

K. Gerichtsnotariat.

D i P p e r.

Dampfstratzemvalje.

An den nachstehend genannten Tagen und Bahnstationen werden die Bahnhofzufahrten und Ladeplätze mit einer Dampfstraßenwalze be­fahren :

Hirsau am 21. Juli; Weißenstein am 24. und 25. Juli; Rothen­bach am 27. und 28. Juli; Calmbach am 31. Juli und 1. August.

Auch wird die Straßenwalze am 20. Juli von Calw nach Hirsau, am 22. Juli von Hirsau nach Liebenzell, am 26. Juli von Neuen­bürg nach Rothenbach, am 29. Juli von Rothenbach nach Neuenbürg auf der Staatsstraße fahren.

Pforzheim den 15. Juli 1893.

K. Württ. Eisenbahnbetriebsbauamt.

Wildbad.

Das Sammeln von Beeren

in den Mildbader Stadtwaldungen ist nur den Einwohnern und Kur­gästen des hiesigen Gemeindebezirks (Stadt Wildbad mit ihren Parzellen) erlaubt.

Verfehlungen hiegegen werden gemäß Art. 22 Z. 1 des Forstpolizei­gesetzes mit Geldstrafe bis zu 10 bestraft.

Den 14. Juli 1893.

Gemeinderat.

Vorstand: Bätzner.

Langenbrand.

Nach Beschluß des Gesamtkirchen­rats der Kirchengemeinde Langen­brand sollen für die Instandsetzung des Aeußern der Kirche samt Turm nötig werdenden Bauarbeiten im Wege des Abstreichs vergeben werden. Nach dem Kostenvoranschlag be­tragen :

1. Maurer-Arbeit 450

2. Gipser-oder Maurer- Arbeit, (Entfernung des Mauerputzes.

Reinigen und Aus-

fügen des Gemäuers 774

3. « Schreiner-Arbeit 60

4. Glaser-Arbeit . . 80

5. Flaschner-Arbeit . 393 50

6. Anstreich-Arbcit . 300

7. Pflaster-Arbeit . 87 50 ^

Die Accordsverhandlung findet

am Montag den 24. Juli vormittags 10 Uhr auf dem Rathaus in Langenbrand statt.

Kostenvoranschlag und Accords- bedingungen können bei dem Unter­zeichneten eingesehen werden. Neuenbürg, den 14. Juli 1893.

Oberamtsbaumeister

Link.

Dennach.

Weg-Sperre.

Wegen Holzfällung im Staats­wald , Abt. Erzgrube ist die Denn- acher Steige vom Dienstag'den 18. Juli d. I. ab bis auf Weiteres ge­sperrt.

Den 15. Juli 1893.

Schultheißenamt.

Hörter.

Urivat-Anzeigen. Täglich frisch gebrannten

HaLK

giebts bis 26. Juli auf der

Ziegelei Kirscrtt.

61 tt. Mil.

kLMMternekmer w Wlädrä

empfiehlt waggonweise ab Fabrik u. im Einzelverkauf ab Lager Bahnhof Wildbad:

Uortkand-Kement,

(Dyckerhoff u. Söhne. Mannheim),

Doppelfalzzieget,

(Patent F. v. Müller, Eisenberg, Dachziegel, (gewöhnliche) Backsteine,

Waschinensteine.

Schwemmsteine,

(10, 12. 14 u. 16 ein breit)

Kemenlröhren,

Steinzengrichren,

Schwarzkalk,

Jeuerfeste Steine u. Matten,

(aller Größen),

Dachpappen, Karöottneum

u. s. w.

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in allen Lorten der 6. Ueed.