Zur Steuer der Wahrheit.

Von den gegnerischen Seiten in gegenwärtiger Wahlbewegung wird gegen mich die Unwahrheit verbreitet, ich habe im Reichstag gegen jede Entschädigung der Familienangehörigen der zu Friedensübungcn einberufencn Mannschaften gestimmt. Ich habe nur gegen die Art und Weise gestimmt, in der die Mehrheit des Reichstags entschädigte.

Daß die Familienangehörigen die Entschädigung nicht von selbst er­halten sollen, sondern sie erst verlangen müssen, halte ich für eine Ver­kümmerung des Rechts.

Daß die Entschädigung auf Grund des ortsüblichen Taglohns, wel­cher in Württemberg in den 64 Oberamtsbezirken, ja in einzelnen Orten dieser Oberamtsbezirke, schwankte zwischen 1 20 ^ und 2 -4L 35 ^s,

also verschieden und nicht Allen gleich gewährt werden soll, halte ich für eine Ungerechtigkeit.

Daß die Entschädigungen nicht allen Familienangehörigen Voll, sondern bei mehreren nur im Gesamtbetrag von 60 Prozent, also statt 1 nur 60.^ gewährt werden soll, halte ich ebenfalls tür eine Un­gerechtigkeit.

Gegen diese Ungerechtigkeiten und nicht gegen jede Ent­schädigung habe ich gestimmt.

Der von der Regierung in Aussicht gestellte neue Gesetzesentwurf, in welchem die Ungerechtigkeiten hätten beseitigt werden können, wurde nicht eingebracht.

Stuttgart, 5. Juni l893.

Landgerichtsrat v. Gültlingen.

Zur Reichstagswahi.

Freiherr v. Gültlingen beschuldigt im letzten Blatt seine Wahlgegner der Unwahrheit.

Thatsache ist, daß er gegen die vorgeschlagene Ent

schädigung der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften gestimmt hat.

Thatsache ist, daß wenn die Mehrzahl des Reichstags mit dem Freiherrn v. Gültlingen und seinem einzigen gegen diesen Antrag stimmenden adeligen Kollegen einverstanden gewesen wäre, heute Noch die betreffenden Mannschaften keine Entschädigung anzu- spreche» hätten.

Nur diese Thatsache wurde und wird von uns scstgestellt, wir beharren darauf, denn sie ist unwiderlegbar.

Wo bleibt da die Wahrheit Herr Baron!

Der Wahlausschuß der Volkspartei.

Calw. Herr v. Gültlingen hält es für notwendig, in einer Anzeige imWochenblatt" noch einmal einen Entschuldigungsversuch zu machen, wegen seiner Abstimmung im Reichstag bei dem Gesetz über die Entschädigung der Familien-Angehörigen der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften. Er, und noch ein alter Herr, macht zusammen 2, haben allein vom ganzen Reichstag von sämtlichen Parteien den sonderbaren Mut gefunden, gegen ein Gesetz zu stimmen, welches vielen Unbemittelten eine Entschädigung, eine Hilfe bringen sollte über die Zeit des Einrückens. Jedem Reichstagsabgeordneten war damals klar, daß weiter nichts zu erhalten war, die Frage war: entweder das Wenige oder gar nichts und weil Wenig immer besser als gar nichts ist. so ist die Abstimmung des Freiherrn einfach unbegreiflich, sie zeigt, wie wenig er die Bedürfnisse des Volkes zu verstehen und wie wenig er durch die Thal den Wünschen des Volkes zu entsprechen weiß.

Nicht bei dem Gesetz liegt die Ungerechtigkeit, sondern bei dem Herrn Freiherrn; kein einziger Einrückungspflichtiger, welcher die Entschädigung brauchen kann und kein Einziger, der sie seinen bedürftigen Kameraden von Herzen gönnt, wird sich diese als Rechtfertigung dienen­sollende Erklärung des Herrn von Gültlingen überzeugen lassen.

Einige alte Soldaten.

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