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Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend
Amtsblatt für den HbercrmLsbezrrk Weuenbürg.
81 . Jahrgang.
Nr. 51. Neuenbürg, Sonntag den 2. April 1893.
Erscheint Dienstag. Donnerstag. TamStag und Sonntag. — Preis vierteljährlich 1 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk
vierteljährlich 1 ^ 25 monatlich 45 außerhalb des Bezirks vierteljährlich 1 ^ 45 ^ — Einrückungspreis sür die Ispaltige Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
Neuenbürg.
Dir GrtsvirAkher
werden beauftragt:
1. die Verzeichnisse der zur Amtsvergleichung geeigneten Kosten.
2. die Verzeichnisse' über den Aufwand der Armenbehörden für die Unterbringung von Geisteskranken in Irrenanstalten, von Schwachsinnigen in den Anstalten Mariaberg und Stetten, sowie von Epileptischen in einer Anstalt (Amtsversammlungsbeschlüsse vom 30 Juni 1874 § 13, vom 21. Mai 1879 H 5, vom 23. April 1888 8 9 und vom 28. November 1889 § 12)
pro 1892/93, beide Verzeichnisse je abgesondert und in doppelter Ausfertigung spätestens bis zum
1«. April d. I.
Häher vorzulegen.
Für den Fall, daß Feuerlöschkosten noch zu liquidieren sind, so hat dies unverzüglich zu geschehen.
Den 30. März 1893. K. Oberamt.
Maier, A.V.
Neuenbürg.
Maßregeln gegen die Maikäfer betr.
Da im Lauf dieses Frühjahrs wieder ein schodenbringendcs Auftreten der Maikäfer zu erwarten steht, so werden, um den hieraus für die Feld- und Walderzeugnisse drohenden Beschädigungen rechtzeitig begegnen zu können, diejenigen öffentlichen Diener, welche Berufs halber im Freien sich aufzuholten haben, wie Landjäger, Straßenwärter, Gemeinde-, Feld- und Waldschützen u. s. w. zur Beachtung und Anzeige ihrer Wahrnehmungen bei den betreffenden Ortsvorstehern hiemit aufge fordert, welch letztere sodann ungesäumt dem Oberamt Anzeige und Bericht darüber zu erstatten haben, welche Einleitungen und Anordnungen zum Sammeln der Maikäter getroffen worden sind, wobei auf die Vorschriften des Minist.-Erlasses vom 24. März 1890 (Min.-A.-Bl. S. 86) Verwiesen wird.
Den 30. März 1893. K. Oberamt.
Maier, A.V.
Dampfwatzöetrieb.
Die Dampfstraßenwalze wird in der Woche vom 4. bis 8. April d. I. die Hauptstraßen der Stadt Wildbad n. die Staatsstraße Nr. 110 von Wildbad gegen den Windhof befahren und bearbeiten.
Die Arbeitszeit dauert in der Regel von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends.
Reitern, sowie den Lenkern von Fuhrwerken wird beim Vorübergehen an der Dampfwalze besondere Vorsicht empfohlen.
. Calw den 29. März 1893. K. Straßenbau-Inspektion.
Fleischhauer.
Feldrennach.
In der Verlassenschafissache Johann Philipp Schaber, gewese, Rechenmachers von Dennach, zul hier wohnhaft, werden etwaige : bekannte Gläubiger aufgesord binnen der Frist von 8 Tagen i Ansprüche hier anzumelden, widrig falls sie bei der Masse undefriel bleiben.
Den 30. April 1892.
Namens der Teilungsbehörde. Gerichtsnotar Di pp er.
Z a v e l st e i n.
Kaiighiilz-Vrrdaiis.
Nächsten Dienstag den 4. April nachmittags 2 Uhr verkauft die hiesige Gemeinde aus ihren hiesigen Gemeindewaldungen im Rathause hier im öffentlichen Aufstreich:
216 forchene Stämme mit 144,21 Fm..
wozu Liebhaber eingeladen werden. Den 30. März 1893.
Sladtschultheißenamt.
Wiedenmayer.
K. Amtsgericht Neuenbürg.
Oeffentliche Ladung.
1. Michael Linder, geb. am 10. Juli 186l zu Schömberg,
2. Christoph Jakob Volz, geb. am 8 Februar 1867 zu Loffenau,
3. Wilhelm Fridrich Albrecht, geb. am 21. Juni 1860 zu Kullenmühle,
Gemeinde Hcrrenalb,
4. Gottlieb Gerstenlauer, geb. am 7. Septbr. 1850 zu Unterniebelsbach,
5. Carl Friedrich Schumacher, geb. am 15. Okt. 1865 zu Wildbad,
6. Johann Jakob Nittel, geb. am 6. Mai zu Gräfenhausen,
7. Jakob Friedrich Flachsmann, geb. am 4. Dez. 1860 zu Grunbach,
8. Gottlieb Jäck, geb. am 11. April 1856 zu Schwann.
9. Johann Andreas Dürr, geb. am 15. Dez. 1859 zu Kapfenhardt.
10 Carl Hermann Rentschler, geb. am 1. Novbr. 1858 zu Calmbach,
11. Ernst Albert Robert Groß, geb. am 13. März 1851 zu Neuenbürg,
12. Jakob Friedrich Roth, geb. am 7. Januar 1859 zu Birkenfeld,
13. Jakob Friedrich Rau, geb. am 3. Oktober 1858 zu Calmbach.
14. Carl August Fischer, geb. am 25. April 1864 zu Grunbach,
15. Carl Friedrich Stoll, geb. am 9. Februar 1859 zu Gaisthal, Gde.
Hcrrenalb,
!6. Wilhelm Friedrich Eilbert, geb. am 10. Fcbr. 1860 zu Hcrrenalb,
17. Wilhelm Philipp Adam, geb. am 5. Oktober 1853 zu Loffenau.
18. Jakob Friedrich Weißinger, geb. am 2. Septbr. 1860 zu Hcrrenalb,
zuletzt wohnhaft in Rvthensol,
19. Gottlieb Friedrich Seyfried, geb. am 18. Septbr. 1851 zu Dobel.
20. Franz Carl Lehmann, geb. am 27. Oktober 1853 zu Dobel.
21. Ludwig Friedrich Schweikhardt, geb. am 3. Juni 1860 zu Loffenau,
22. Carl Friedrich Klenk. geb. am 30. Januar 1856 zu Loffenau,
23. Jakob Friedrich Zündel, geb. am 11. Juli 1864 zu Calmbach,
24. Carl Friedrich Faaß, geb. am 7. November 1855 zu Schwann,
25. Carl Friedrich Wagner, geb. am 3. April 1864 daselbst,
sämtliche zuletzt in ihren Geburtsorten wohnhaft mit Ausnahme von Ziff. 18.
26. Johannes Nepomuk Raach. geb. am 10. Dezember 1858 zu Aichelau,
OA. Münsingen, zuletzt wohnhaft in Neuenbürg.
27. Rudolph Wieland, geb. am 17. April 1860 zu Hedelfingen, O.A.
Cannstatt, zuletzt wohnhaft in Neuenbürg,
28. Christoph Friedrich Scherer, geb. am 20. Oktober 1860 zu Sulz,
zuletzt wohnhaft in Birkenfeld.
29. Gottlob Friedrich Müller, geb. am 19. Dezember 1856 zu Oßweil,
OA. Ludwigsburg, zuletzt wohnhaft in Enzklösterle,
30. Gottlieb Weißer, geb. am 24» Februar 1859 zu Beilstein, zuletzt
wohnhaft in Birkenfeld,
werden beschuldigt,
zu Nr. 5 und 23 als beurlaubter Reservist, zu Nr l, 2. 4, 6, 7, 8. I I. 13, 16, 17. 19, 20. 22, 24, 26, 28, 29, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubnis ausgewandert zu sein, zu Nr. 3, 9, 10, 12, 14, 15, 18. 21. 25, 27. 30 als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben.
Uebertretnng gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs.
Dieselben werden aus Anordnung des K. Amtsgerichts Hierselbst auf Freitag den IS. Mai 18S3, vormittags S Uhr vor das Kgl. Schöffengericht zu Neuenbürg zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben ans Grund der nach §472 der Slrafprozeßordnung von dem K. Landwehrbezirkskommando zu Calw ausgestellten Erklärungen verurteilt werden.
Den 24. März 1893. Delchner.
Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
^ Forstamt Neuenbürg.
Die Schultheißenämter werden angewiesen, die Art. 30—32 des Forstpolizeigesetzes vom 8. September 1879 Reg.-Bl. S. 327, sowie gemäs Art. 47 desselben Gesetzes den II. und III. Teil der Waldfeuer- Ordnung vom 14. Juli 1807, Reg.-Bl. S. 345 ohne Verzug in ihren Gemeinden bekannt zu machen.
K. Forstamt. Uxkukl.