98

Deutsches Weich.

Nach Meldung englischer Blätter soll der Kaiser beabsichtigen, auch in diesem Juli der Regatta in Cowes beizuwohnen und sein Schiff Meteor" an der Prcisbewerbung teilnehmen zu lassen.

Die zweite Beratung der Militärvorlage wird, so nimmt man in parlamentarischen Kreisen an, bei dem gegenwärtigen Stande der Arbeiten der Militärkommission und der EtatSberakung im Plenum erst nach Ostern stattfinden können.

Berlin, 8. Febr. Die Erklärung des Staatssekretärs im Reichsamt des Innern von Bötticher, wonach die weiteren Ausführungs­bestimmungen über die Sonntagsseier noch nicht zum 1. April, ja sogar schwerlich noch im Laufe dieses Jahres erfolgen würden, hat in weiten Kreisen der Handels- und Gewerbe­treibenden erfreulich gewirkt. Wie früher be­reits berichtet, sind die obersten Reichsbehörden und die preußische Regierung von den aus allen betreffenden Kreisen und aus allen deutschen Staaten in unglaublicher Menge eingehenden Bittschriften um Abstellung oder mindestens um Milderung der jetzigen Handhabung der Vor­schriften über die Sonntagsruhe keineswegs un­berührt geblieben, sondern haben sich zur Abhilfe entschlossen. Man hat sich dabei leider der Wahrnehmung nicht verschließen können, daß durch den jetzigen Zustand der Erwerbsschädig­ungen doch in einem größeren Umfange vor­kamen. als man bisher annahm, und man hat es daher auch längst für nötig erachtet. eine Art Erhebungsverfahren zur Feststellung der vorhandenen Mißstände einzuleiten. Von Seiten der preußischen Regierung sind denn auch die Oberpräsidenten der Provinzen bereits zur Be­richterstattung ausgefordert worden, wie weit ein milderndes Verfahren eintreten könne. Sobald die Berichte darüber eingegangen sein werden, sind weitere Schritte zu erwarten. Auf jeden Fall haben die jetzigen Vorgänge den Ausschub weiterer Erlasse über Ausführung der Sonn­tagsruhe vertagt, da man nicht erneut Vor­schriften erlassen will, die man nach kurzer Zeit doch wieder verbessern oder zurücknehmen müßte.

Bei der zweiten Lesung des Etats des Reichsamts des Innern brachte der Abg. Möller (nl.) die vielfach laut gewordenen Klagen über die Sonntagsruhe im Havdelsgcwerbe vor. Wenn auch eine Aenderung der bezüglichen Paragraphen der Gewerbeordnung abzulehnen sei. so könne doch durch Abänderung der Aus­führungsbestimmungen manche Unzuträglichkeit beseitigt werden. Bebel bedauert, daß die Aussührungsbestimmungen für die Sonntagsruhe der gewerblichen Arbeiter noch nicht erlassen seien. Minister Berlepsch: Von einer ab­sichtlichen Verzögerung der Ausführungsbestim­mungen für die Sonntagsruhe der gewerblichen Arbeiter kann keine Rede sein, wie auch die Erfahrungen, die mit der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe gemacht sind, dabei gar nicht maßgebend sind. Eine Reihe von Geschäften werden durch den jetzigen Zustand zweifellos benachteiligt, aber warum machen die Gemeinden von ihrem Rechte, die Geschästsstunden orts­statutarisch festzusetzen, keinen Gebrauch? Wenn das Publikum, sich aus seiner Trägheit aufraffend, den gesetzlichen Bestimmungen mehr entgegenkäme, würde manche Klage verstummen. Ausnahmen zu erlassen, sei jedenfalls bedenklich. Der bayerische Bevollmächtigte Landmann kon­statiert gegenüber Bebel, daß die Ausnahmen, welche die bayerischen Behörden bezüglich der Sonntagsruhe erlassen haben, dem Gesetze ent­sprächen. Jetzt sei eine gewisse Beruhigung ein­getreten. Hitze verteidigt die Sonntagsruhe, deren einzige üble Folge die Vermehrung des Hausiergewerbes sei. Stöcker wünscht keine Einschränkung, sondern eine Erweiterung der Sonntagsruhe; namentlich empfehle es sich, die Restaurants Sonntag vormittags zu schließen. Wöllmer äußert sich im Sinne des Handels­ministers. Bebel fordert den Staatssekretär Bötticher auf, bis zur nächsten Session sämtliche Verordnungen der Behörden, welche auf Grund des 8 105 e der Gewerbeordnung erlassen sind,

zu sammeln und dem Reichstage vorzulegen. Der Staatssekretär sagt dies zu.

In der Mittwochsitzung des Reichstages gelangten wiederum verschiedene Anträge des Zentrums und der Konservativen zur Erörterung und teilweisen Erledigung. Zunächst wurden die von letzterer Seite durch den Abgeordneten Ackermann gestellten Anträge beraten, welche verlangen, daß künftig aus der Bezeichnung jedes kaufmännischen oder gewerblichen Geschäfts das Geschlecht und der Name des Inhabers zu er­sehen sein soll, und wonach ferner derjenige mit Strafe bedroht werden soll, der nach erkannter Zahlungsunfähigkeit Geschäft auf Kredit macht, ohne von seiner Insolvenz dem anderen Teile zuvor Nachricht zu geben. In Verbindung hier­mit gelangten die Anträge des Zentrumsabge­ordneten Gröber und Hitze zur Verhandlung, welche auf Abänderung der Konkursordnung so­wie des Erwerbs- und Wirtschastsgenossenschafts- gesctzcs zielen. Sämtliche Anträge gingen nach längerer Debatte an eine besondere Kommission. Hierauf folgte die Abstimmung über die schon früher beratenen Anträge Ackermann-Hitze, be­treffend das Verbot der Warenabgabe von Kon­sumvereinen an Nichtmitglieder. Die durch Namensaufruf vorgenommene Abstimmung ergab die Annahme der Anträge mit 171 gegen 92 Stimmen, die Minderheit bestand aus sämtlichen Parteien der Linken. Ein weiterer Zentrums» antrag auf Beschränkung der Konsumvereine wird im Plenum verhandelt werden. Schließlich stimmte das Haus noch dem Anträge des Abge­ordneten Rintelen (Zentrum), betr. die Ver­jährung bei Strafverfahren, zu. Am Donnerstag nahm der Reichstag die Beratung des Etats des Reichsamtes des Innern wieder auf und es ent­spann sich dabei eine längere Debatte über die Fabrikinspektoren. Abg. Möller (nat.-lib.) trat namentlich den Vorstößen von sozialdemo­kratischer Seite gegen die gedachte Einrichtung entgegen, wobei es nicht ohne verschiedene Seiten­hiebe auf die sozialdemokratische Partei abging. Konservativerseits betonte der Abgeordnete Dr. Hartmann, daß die Fabrikinspektoren nicht etwa Parteigänger und Freunde des Arbeiters sein sollten, sondern daß sie dazu da wären, dem Arbeitgeber wie dem Arbeitnehmer in gleicher Weise zu nützen. Abg. v. Stumm (freikonserv.) wandte sich gegen die Angriffe, welche die Ab­geordneten Dr. Hirsch und Wurm in der Mitt­wochsitzung auf die Einrichtung der Fabrik­inspektoren unternommen hatten, während Abg. Hirsch (freis.) die Anschauung, als ob er sich be­strebe, die Arbeiter gegen die Arbeitgeber zu verhetzen, energisch zurückwies. Weiter sprach Herr Hirsch sein Beduuern über die Verzögerung der Einführung der gewerblichen Sonntagsruhe aus. worauf Slaatsminister v. Bötticher erklärte, daß die diesbezüglichen Vorarbeiten unter Hinzu­ziehung der Arbeitnehmer im vollem Gange wären. Namens der Sozialdemokraten bean­spruchte Abg. Wurm für seine Partei das Recht, die Zeit behufs Verbesserung der Wohlfahrts­einrichtungen einen Spiegel vorzuhalten, auch meinte er, die Fabrikinspektoren sollten sich mehr als bisher um die Beschwerden der Arbeiter kümmern. Nach einer Flut persönlicher Be­merkungen zwischen den Abgeordneten Dr. Hart­mann, Bebel, Singer, v. Stumm u. s. w. und nach einer Erklärung des Staatssekretärs von Bötticher in Sachen der angeregten Erweiterung des Photographieschutzes wurde die fernere Dis­kussion vertagt.

Der Gesetzentwurf über den Hausier­handel, der dem Reichstag noch zugehen soll, wird nach einem Bericht derVossischen Ztg." folgende Bestimmungen enthalten: 1. Der Hausierschein ist nur gültig für den Bezirk der Behörde, welche ihn ausgestellt hat. 2. Er kann auf kürzere Zeit, als für das Kalenderjahr erteilt werden. 3. Die Ausstellung des Hausierscheines ist in gewissen Fällen abhängig von dem durch die zuständigen Behörden festzustellenden Bedürf­nis. 4, Der Hausierjchein ist auch für denjenigen notwendig, welcher an seinem Wohnort, oder am Sitz seiner gewerblichen Niederlassung das Gewerbe im Umherziehen betreibt, d. h. von Haus zu Haus hausiert. 5. Handelsreisende, welche auf Grund des § 44 der G.-O. ihr Ge­

werbe ohne Wandergewerbcschein ausüben, dürfen Bestellungen auf Ware nur bei solchen Gewerbe- treibenden (also nicht bei Privatkunden) suche« in deren Gewerbebetrieb Waren der angebotenen Art Verwendung finden. Durch diese Bestim­mungen sollen die hauptsächlichsten Mißstände des Hausierhandels beseitigt werden, nämlich die Uebervorteilung des Publikums, die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der ansässigen Detail- händler und Handwerker, namentlich in den mittleren und kleineren Städten, der Ankauf von Gegenständen, welche keinem reellen Bedürf­nis entsprechen, und das Drängen von Handel und Industrie in eine unsolide Richtung.

Görlitz, 7. Febr Lieutenant Kurt von Zastrow bei den 5. Kürassieren, der älteste Lohn des Rittergutsbesitzers Major a. D. von Zastrow in dem benachbarten Schönberg ist dieser Tage in entsetzlicher Weise verunglückt. Er ist bei einem Ausritt mit dem Pferde gestürzt, im Steigbügel mit einem Fuße hängen geblieben und so von dem rasend gewordenen Pferde zu Tode geschleift worden.

In Lodersleben bei Querfurt hatte ein auswärtiger Arzt einen scharf geladenen Re­volver verloren. Zwei Kinder eines Stein- hauers fanden die Waffe auf der Dorfstraße und nahmen sie mit nach Hause. Beim Hantieren damit entlud sich ein Schuß; das Geschoß gieng einem der Kinder, einem vierjährigen Mädchen in die Brust, wodurch sofort der Tod des Kindes herbeigesührt wurde.

Als Warnung wollen wir folgendes Urteil Mitteilen, welches vom Schöffengericht Straß­burg gefällt worden ist. Am 12. Juni kam der Taglöhner Karl Belle in völlig betrunkenem Zustande in die Suppenanstalt von St. Marx und verlangte Mittagessen. Als ihm aufge­geben wurde, sich zunächst in den Besitz einer Suppenkarte zu setzen, nahm er eine Schüssel mit heißer Suppe und wollte dieselbe einem der dienstlhuenden Beamten in das Gesicht schütten, Hieran verhindert warf er nun aus Bosheit eine Bank mit zehn suppengefüllten Tellern um und zerriß einem Beamten der Armenverwaltung dessen goldene Uhrkelle. Wegen dieser beiden Sachbeschädigungen wurde Belle zu einer Ge­fängnisstrafe von 2 Monaten verurteilt. Das Gericht nahm die Betrunkenheit des Angeklagten als Straferschwerungsgrund an, da ein Mensch, der um die Mittagszeit bereits betrunken sei und gleichwohl die Wohlthat der Armensuppe beanspruche, doppelt strafbar erscheine. Man wird allseits diesem Urteil beistimmen.

Thann i. Elf., 10. Febr. Infolge der milden Witterung haben unsere Rebleute ihre Arbeiten wieder ausgenommen. Wie von allen Seiten aus unserer Gegend übereinstimmend be­richtet wird, hat die strenge Kälte den Reben keinen Schaden zugefügt.

Pisdorf, 10. Febr. Heute Morgen uni 8 Uhr zog ein schweres Gewitter über unsere Gegend, welches sich mit einem heftigen Platzregen entlud. Es donnerte so gewaltig, wie wenn wir mitten im Sommer gewesen wären.

In Gebweiler (Elsaß) brannte die große Rogeltsche Fabrik ab. 500 bis 600 Arbeiter sind dadurch brotlos geworden.

Vom Lande, 9. Febr. Der seltene Fall, daß eine Tote vor Gericht geladen wird, ist vor einigen Tagen bei einem Amtsgerichte vorge­kommen. Es handelte sich um eine zivilrechtliche Klage, welche durch den Gerichtsvollzieher für die Beklagte an deren Witwer zugestellt und von diesem auch angenommen worden war. In dem Termine erklärte letzterer, daß seine Frau bereits vor zwei Jahren gestorben sei und er hieran bei der Zustellung der Klage nicht ge­dacht habe, durch sein Erscheinen aber verhüten wolle, daß gegen die Verstorbene ein Bersäum- nisurteil ergehe. Der Kläger mußte hierauf seine Klage zurückziehen.

Württemberg.

Stuttgart, 8. Febr. Oberlandesgericht. Ein merkwürdiges Schicksal erfährt eine an sich harmlose Privatklagesache des Rechnungsrats Viktor Müller in Karlsruhe gegen Apotheker Ferdinand Knieß von Schramberg, welche heute

vom Strafsenat des zweiten Male wege des Thatbestands c Landgerichts Rott

Dieses Justizkurio sonderbare Entsteht Jahren beschwerte Müller bei Apothe bezogene Zinksalbe meinten Worten zr schöne Salbe. Dar seiner Berufsehre si bescher meinte, so un begegnet. Darob f, Frau Rechnungsra worauf letzterer n Rechnungsrat Müll klage ein. wogegen Widerklage erhob, klüger) wurden erhob Berufung an welches den Apotl 5-^ verurteilte. H an das Kgl. Oberl senat wies die Sac stellung des Thatb Rottweil zurück, sehr ausführlich be theker Knieß aus , Letzterer legte aufs ist, wie oben geschi! senat des Kgl. Obe aufgehoben und we des Thatbestands , wiesen worden. H anwalt Dr. Elsas durch Rechtsanwa Recht muß Recht muß man dabei zu zutreffen soll.

Der höchste L Turmwächtcr auf di Staib, ist gestern entschlafen. Die 1 einem Korb mittel! in den am Fuße gelegt, worauf die l Haus erfolgte.

Voll OA. E doch noch ehrliche Erhält da in de> Bürger und Schäl einzahlung mit dei 12 «kL, welche der H. vor mehreren i Sein Gewissen las er das Gestohlene mütig um Verzeih! er noch die Ermak sie möchten doch eh sonst können sie > bestehen. Allen Ri möchten sich ihn in letzter Zeit wie zum nachahmungsi

In Kirchen eine Mutter ein n umwandte, siel ihr Wasser und verbr, daß es Tags darau starb das 6jährige Waldraff infolge , voll siedenden Wa

Aus der Sch gericht von Base! wegen des Mön> ebenfalls die Fra< bejaht.

(Das erste ß Nach der sehr ein, der Untersuchung- iiomnien, war die i des Panamaproze leichter gewesen se reden nicht sehr i men hätten. Da, Kenntnis der Les, ürteil erscheint in