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Amts- N«d KyzeigeölaLL für d« Bezirk Galw.

76. Jahrgang.

Erscheint D'ienStags, Donnerstags und Samstags. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bhirk und in nächster Umgebung S Pfg. die Zeile, weiter entfernt L2 Psg.

Dienstag, den 19. Mr; 1901.

Vierteljährlicher Abonnementspreis in der Stadt Mk. 1.10 ins Haus gebracht, Mk. 1, 15 durch die Post bezogen im Bezirk; außer Bezirk Mk. 1. 35.

Amtliche Bekanntmachungen.

Aufforderung

an die Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 190t bis 3t. März 1902.

In Gemäßheit der Gesetze vom 8. September 1852 (Reg.-Bl. S. 187) und vom 16. Januar 1874 (Reg.-Bl. S. 79) werden sämtliche Hundebefitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr

1. April 1901 bis 31. März 1902 aufgefordert, indem zugleich folgendes bemerkt wird:

1. Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt find, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 ^ für jeden Hund, ohne Unter­schied der Benützung desselben beträgt.

2. Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etatsjahr 1. April 1900 bis 31. März 1901 einen Hund versteuert hat, und denselben in der Zeit vom t. bis IS. April 190t nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 1901 bis 31. März 1902 fort­zuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1901 keinen Hund mehr besitzt.

3. Auf den 1. April 1901 haben nur die­jenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie die­jenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben. (Anmeldung.) Diese An­zeige ist spätestens bis 15. April zu machen. Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat, und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will. (Abmeldung.)

4. Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu ge­schehen, an welchem der Hundebefitzer (Inhaber) am

1. April wohnt. Dabei werden die Hundebefitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Ortssteuer­beamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.

5. Wer nach dem 1. April im Laufe der 3 Ouartale April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember 1901 in den Besitz eines über 3 Monate alten Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von dem­selben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen, und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahrs zu entrichten, ohne Rücksicht daraus, ob der Hund schon von einem früheren Besitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist..

6. Sobald ein Hund, welcher bisher unange- zeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartal« an die Abgabe für den Rest des Etatsjahrs zu entrichten.

, 7. Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes

(Ziff. 3 Abs. 1, Ziff. 6 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der Anzeige­frist (Ziff. 3, Abs. 1 und Ziff 5 u. 6 oben) wieder aufgehört hat.

8. Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer unrichtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet und nicht bis zum 15. April die Abmeldung zurück­nimmt, hat den 4fachen Betrag der gesetzlichen Ab­gabe zu bezahlen.

9. Wenn in einer Gemeinde auf Grund der Gesetze vom 24. März 1899 (Reg.-Bl. Seite 237) und vom 2. Juli 1889 (Reg.-Bl. Seite 215) ein örtlicher Zuschlag zur Hundeabgabe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staatlichen Ab­gabe angesetzt und eingezogen.

Sind in einer Gemeinde die zum Hüten von Schafen verwendeten Hunde von dem Zuschlag aus­genommen, so haben die Besitzer solcher Hunde dem Ortssteuerbeamten eine Bescheinigung des Gemeinde­

rats ihres Wohnorts darüber vorzulegen, daß die Ausnahme von dem Zuschläge auf ihre Hunde zutreffe.

Die Ortsvorsteher und die Ortssteuerbeamten werden angewiesen, die Aufnahme der Hunde auf 1. April d. I. dem Inhalt vorstehender Aufforder­ung gemäß pünktlich zu besorgen; zugleich werden die Ortsvorsteher beauftragt, vorstehende Aufforder­ung zuverlässig am 1. April d. A. in orts­üblicher Weise in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

CalwHirsau, den 16. März 1901.

K. Overamt. K. Kameralamt.

Voelter. Voelter.

Am Feiertag, 25. MäM V» I., nach­mittags 2 Uhr, findet in der Bierbrauerei Dreiß in Calw eine Instruktion der Baumwärter

über das Veredeln der Bäume durch Oberamts­baumwart Widmann statt.

Die Ortsbehörden wollen den Bauniwärtern hievon Eröffnung machen und sie zu zahlreicher Beteiligung auffordern, auch für eine angemessene Entschädigung derselben aus der Gemeindekasse Sorge tragen.

Calw, den 17. März 1901.

K. Oberamt. Voelter.

Tagesneuigkeiten.

Nagold, 15. März. Schullehrer Jäger von Gültlingen, über dessen Unfall kürzlich berichtet wurde, ist heute nach langem, eifrigem Suchen von Gültlinger Feuerwehrmännern unweit derThal­mühle" tot in der Nagold aufgcfunden worden. Der Bedauernswerte hatte Uhr und Barschaft noch in der Tasche, es scheint also kein Verbrechen vor­zuliegen, sondern ein Unglücksfall. Der Ort, an dem Jäger ins Wasser fiel, kann nicht genau be­zeichnet werden.

ä tt: t k k ? t ^ H. vrFwtln.

Iack's Brautwerbung.

Seeroman von Clark Russell.

(Fortsetzung.)

Wird die See nicht immer unruhiger?" fragte Tante Damaris mit schwacher Stimme.

Nein, Gott sei Dank, der Wind bleibt beständig. Er würde für den .Strathmore' nicht mehr als eine schöne Segelbrise sein, für die Gig aber ist er ein Sturm."

Lassen Sie nur das Wasser nicht hereinkommen!" stöhnte die alte Dame.

Bis jetzt ist doch noch keins hereingekommen, Tante; es ist mir wunder­bar, Jack, wie ihr es fertig bringt, die Wellen am Hereinschlagen zu hindern."

Ja, Schilling leitet die Gig prächtig. Hoffentlich gelingt es mir auch so. Ich muß ihn gleich ablösen, denn er hat nun zwei Stunden gesteuert, und ich wage keinem der andern das Ruder anzuvertrauen."

Verstehen Sie aber auch, es ebenso gut zu steuern, wie der Bootsmann?" fuhr Tante Damaris ängstlich auf. s

Das hoffe ich, sonst würde ich nicht' den Mut haben, ihm das Steuer abzunehmen. Meine Seele" dabei küßte ich Florence die Handwas könnte ich thun, dir und deiner Tante Behaglichkeit zu

verschaffen? Es bricht mir das Herz, euch in solcher Lage zu sehen. Frierst du, Geliebte?"

Nein, dank deiner Voraussicht sind wir ja warm genug gekleidet."

Der Bootsmann war offenbar froh, abgelöst zu werden. Das Boot bei solcher Finsternis und solchem Seegang zu steuern, war in der Thal eine schwere Aufgabe. Zwei Stunden derart gespannter Aufmerksamkeit waren weit schlimmer als sechs Stunden am Rade des ,Strathmore'.

Ich hatte meiner Zeit genug Boote und unter den verschiedensten Wetter­verhältnissen geführt, doch noch niemals war mir eine Aufgabe wie diese zu­gefallen. Ich saß atemlos, mit zusammengebisienen Zähnen, und fühlte, wie die Adern an der Stirn wie Peitschenschnüre vortruten. Jeder Nerv in mir war gespannt. Ich wundere mich, daß mein Hals nicht steif wurde, so angestrengt streckte ich ihn nach den schwarzen Hügeln, die plötzlich auf jeder Seite durch die Dunkelheit schimmerten. Die geringste Unaufmerksamkeit, daS kleinste Versehen beim Halten des Bootes, wenn es auf die Spitze einer Woge geschleudert wurde, würde es im Nu gefüllt haben. Die schrecklichsten Momente aber waren, wenn die Wogen sich unter uns brachen, und der Schaum, in gleicher Höhe mit dem Bootsrand, kochte, dann war es, als wollte das Ruder nicht fassen; das Boot schien im Gischt zu schwimmen, und sein Kiel außerhalb deS festeren Elementes zu schweben. Wenn es heraus war aus dem sprudelnden Schnee, und ich wieder den Druck des klaren Masters unter seinen Flanken fühlte, dann entfuhr ein tiefer Seufzer der Erleichterung meinem Herzen. Stoßgebet auf Stoßgebet sandle ich zum Himmel, und wenn das kleine Fahr-