Aus Stadt, Bezirk und Umgebung.

ZZ Höfen, 15. Dez. Der Neubau der hiesigen evangelischen Kirche ist soweit fortge­schritten, daß das Schiff bereits unter Dach ge­bracht ist. Gegenwärtig werden im Innern Steinhauer-Arbeiten vorgenommen. Der Turm wird im kommenden Frühjahr ausgeführt werden.

88 Neuenbürg, 16. Dez. Schon wieder­holt wurde vem Fischzüchter Christian Fink- beiner hier ein größeres Quantum Forellen aus seinem verschlossenen Fischkasten entwendet, auch der Fischsee desselben heimlicherweise abge­fischt. Der letzte Diebstahl wurde in der Nacht vom vergangenen Samstag auf Sonntag aus- gcführt. Man verfolgte die Fußspuren, die bis zum Tunnel bei Brötzingen und dann nach Dill- Weißenstein hinwiesen. In letzterem Orte wurde Von einem hiesigen Landjäger und Brötzinger Gendarmen eifrig nachgesucht und ein großer Teil der gestohlenen Forellen in einem ver­steckten Fischkasten aufgefunden. Ein gewisser Maier von Dillstein befindet sich hier in Unter­suchungshaft.

Deutsches Weich.

Berlin, 15. Dez. Der Kaiser empfing gestern Nachmittag kurz vor 3 Uhr den Groß­fürsten Konstantin ans der Station Wild­park und geleitete ihn nach dem Neuen Palais, wo die Kaiserin den Gast empfing. Nach der Tafel gab der Kaiser dem Großfürsten bei der Abreise nach Berlin wieder das Geleite bis Wildpark. Heute Vormittag arbeitete der Kaiser längere Zeit mit dem Kriegsminister und mit dem Militärkabinet. Um 10 Uhr fuhr das Kaiserpaar nach Berlin. Um 4 Uhr trat der Kaiser seine Reise nach Letzlingen an.

Berlin, 14. Dez. (Reichstag.) Fort­setzung der ersten Lesung der Militärvorlage. Hausmann: Das Resultat der bisherigen Debatte sei, daß die Regierung noch niemanden von der Notwendigkeit der Vorlage überzeugt habe. Redner wendet sich dann gegen die Be­gründung der Vorlage durch Caprivi. v. Man - teufel (kons.) erklärt, die Aeußerungen des Reichskanzlers über den konserv. Parteitag be­ruhen auf unrichtiger Berichterstattung. Es sei selbstverständlich, daß die konserv. Partei es verschmähe, Demagogie zu treiben. Die Konse» vativen haben niemals ihre Haltung gegenüber der Vorlage von Einräumungen auf anderem Gebiete abhängig gemacht. Reichskanzler Graf Caprivi erklärt, er habe nach dem Bericht der Kreuzz. die Auffassung haben müssen, die Partei habe ihr Mitgefühl ausgcdrückt für einen Mann (Ahlwardt), welcher verurteilt worden ist, weil er die deutsche Armee verunglimpfte. (Oho! bei den Konservativen, Beifall links.) Er nehme mit Befriedigung davon Kenntnis, daß sich die Partei nicht mit den betr. Aeußerungen über­einstimmend erkläre. Stauffenberg (d.freis.) sprach gegen den Gesetzentwurf, dann Lieber (Zentr.), welcher schärfer als seine Parteige­nossen v. Huene und Graf Preysing es gethan hatten, den Standpunkt der Windthorst'schen Resolutionen betonte und die Behauptung zu­rückwies, daß die Katholiken wegen der ver­langten gebietlicheu Unabhängigkeit des Pap­stes Deutschland in den Krieg stürzen wollen. Liebermann von Sonnenberg begründet den Antrag auf Einstellung des Strafver­fahrens gegen Ahlwardt. Hartmann: Derartige Fragen müsse man zwar ohne Ansehen der Person erledigen, hier erheische die Sache aber eine besondere Prüfung, weil Reichsinter- esfen mitspielten; zudem könnte Ahlwardt jetzt von dem Rechte der Immunität keinen Gebrauch machen. Redner beantragt Verweisung an die Geschäftskommission. Bödiker plädiert für so­fortige Annahme des Antrags. Gleiches Recht müsse für Alle gelten, auch für die Antisemiten. Aehnlich spricht sich auch Singer aus. Richter: Der Antrag bezwecke nur die Verjährung anzu­bahnen. Wir haben kein Recht unter Berufung auf ein parlamentarisches Privilegium die Justiz zu hemmen. Anders läge die Sache, «denn der Antrag unmittelbar nach den Ferien eingebracht würde. Der Antrag auf Ueberweisung an die

Kommission wird schließlich mit 114 gegen 100 Stimmen abgelehnt und der Antrag Liebermann angenommen.

Berlin, 14. Dez. Die in der vorigen Tagung unerledigt gebliebene Vorlage gegen den Verrat mi l i t ä ri s ch e r G eh ei m n i s s e ist dem Reichstage nunmehr wieder zugegangen.

Berlin, 14. Dez. Die Weihnachts- Ferien des Reichstages beginnen am Donnerstag. Die Debatte über das zweite Militärgesetz (Ersatzverteilung) soll sich in engen Grenzen halten. Der Reichstag zeigte heute schon bedenklich leere Bänke. Die Ferien dauern, wie nunmehr bestimmt ist, bis 10. Januar. Alsdann sollen die Steuergesetze und die 2. Etatslesung das Haus beschäftigen. Dazwischen erste Lesung des Auswanderungsgesetzcs und der Vorlage über den Berat militärischer Geheimnisse.

Berlin, 15. Dez. Bei der heutigen Wahl des zweiten Bürgermeisters wurde Rechts­anwalt Kirschner-Breslau mit 90 von 117 ab­gegebenen giltigen Stimmen gewählt.

Das Husaren-Regiment Fürst Blücher von Wahl statt (Pommersches) Nr. 5 wird am 16. Dez. eine Doppelfeier begehen. Außer daß auf diesen Tag der 150. Geburtstag des Fürsten Blücher fällt, der vom Jahre 1817 bis zu seinem am 12. September 1819 erfolgten Tode Chef des Regiments war, sind zugleich 50 Jahre verflossen, daß am 100. Geburtstage des Feld­marschalls, am 16. Dezember 1842, das damalige 5. Husaren-Regiment den NamenBlüchersche Husaren" erhielt.

Das Wasser des Rheines ist am Steigen. Der Strom wälzt sich, vielfach Ge­strüpp, Holz und Faschinenwerk mit sich führend, in wilden Wogen dahin. Von Kiesbänken ist keine Spur mehr zu bemerken. Dieselben werden ihren Standort wieder ändern.

Obrigheim (A. Mosbach). 12. Dezember. Gestern wurde der zehnte Sohn des hiesigen Bäckermeisters Cristian Frick auf die Vornamen des verstorbenen Prinzen Ludwig von Baden getauft. Der Grobherzog hatte auf Ansuchen huldvoll die Patenschaft übernommen und ihm 60 Mark zur Sparkasseeinlage gnädigst zuge­wendet.

Darmstadt, 10. Dez. Die beiden Mörder des Landwirts Joh. Schulmeyer von Mör­felden, der 20jährige Georg Schreck von Frank­furt und der ebenso alte Philipp Krumm von da, wurden heute nach 3täger Verhandlung zum Tode verurteilt. Der Mitangeklagte Händ­ler Karl Wismath, der den Burschen für einen Armeerevolver, den sie gestohlen, ein Dutzend Patronen besorgte, wurde wegen Be­günstigung des Raubversuches mit mildernden Umständen zu 2 Jahren und Schrecks Vetter, Joseph Stemmer, ebenfalls wegen Begünstig­ung (durch Verheimlichung des Revolvers nach vollbrachter Mordthat) zu vier Monaten Ge­fängnis verurteilt. Die weiter Mitangeklagte Mutter des Joseph Stemmer und deren anderer Sohn Peter wurden freigesprochen. Die beiden Hauptangeklagten hatten den Landwirt Schul­meyer, wie man sich erinnert, auf der Straße von Frankfurt nach Mörfelden im Walde mit dem Rufdas Geld oder das Leben!" ange­fallen, und da er sich alsbald auf den Wagen schwang und die Pferde antrieb, durch Revolver­schüsse tötlich verletzt. Der geplante Raub wurde vereitelt, da Schulmeyer ihnen entfloh; letzterer starb aber noch während der Nacht. Der Fall hat aber um so mehr Aussehen erregt, als ein Schwager Schulmeyers, der Landwirt Arndt von Mörfelden, im felben Walde im vergangenen Jahr das Opfer eines Raubmords geworden war. Der damalige Thäter, Kuhmichel, ist bereits im Juni d. I. hingerichtet worden.

Neue Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. Mit dem 1. Januar 1893 treten in den Grundlagen des Eisenbahnfrachtrechts erhebliche Veränderungen ein. An Stelle des Betriebs-Reglements vom Mai 1874 tritt jetzt die Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands (Nr. 41 des Reichs- , Gesetzbl.) Gleichzeitig wird das internationale > Uebereinkommen über den Eisenbahn-Frachtver­

kehr vom 14. Oktober 1890 wirksam, welches zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich. Italien, Luxemburg, den Niederlanden. Oesterreich-Ungarn, Rußland und der Schweiz vereinbart wurde. Sodann kommen speziell für den Verkehr auf den Eisenbahnen in Oesterreich und Ungarn unter der BenennungBetriebs-Reglement" nahezu gleiche Bestimmungen in Wirksamkeit, wie sie die Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands enthält. Endlich wurde zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn eine Ver­einbarung zu dem Zwecke getroffen, um für Gegenstände, die vom internationalen Transport ausgeschlossen oder nur bedingungsweise zuge­lassen sind, im gegenseitigen Verkehr leichtere Bedingungen zu schaffen. Was den Güter­verkehr betrifft, so wird nunmehr für den inneren deutschen Verkehr das neue Frachtbrief- Formular der Verkehrsordnung, dagegen für den Verkehr, der sich auf Grund des internationalen Uebereinkommens vollzieht, das in diesem auf­gestellte Formular zur Anwendung kommen. D i e Verwendung der bisherigen Fracht­brief-Formulare ist vom 1. Januar 1893 an nicht mehr zulässig. Die Eisen­bahnverwaltungen haben wie seither die Ver­pflichtung. aui Verlangen des Absenders den Empfang des Gutes zu bescheinigen und zwar entweder auf einem Frachtbrief-Duplikat oder, wenn es sich nicht um ganze Wagenladungen handelt, auf einem Aufnahmescheinc. Die Aus­fertigung erfolgt auf einen im Frachtbrief zu stellenden Antrag; im internationalen Verkehr erfolgt sie auch ohne Antrag. Von hervor­ragender Bedeutung unter den neuesten Bestim­mungen ist derWegfall der seitherigen Beschränkung des Schadensersatzes bei Verlust oder Beschädig­ung von Gepäck. Expreßgut, Tieren und Gütern auf einen Normalsatz. In Zukunft hat die Eisenbahn den gemeinen Handelswert, in dessen Ermanglung den gemeinen Wert am Ort der Ablieferung zu ersetzen und bei Beschädigung den ganzen Betrag des Minderwertes zu bezahlen. Eine Wertversicherung durch Angabe des Wertes im Frachtbriefe findet nicht mehr statt. Dagegen ist aus dem internationalen Uebereinkommen die Einrichtung derDeklaration des Interesses an der Lieferung" in die Verkehrsordnung über­nommen. Hiedurch ist ermöglicht, sich gegen Zahlung eines Frachtzuschlags nicht nur im Fall des Verlustes oder einer Beschädigung einen den Wert des Guts übersteigenden Ersatz des nach­gewiesenen weiteren Schadens, sondern auch, wenn nur die Lieferfrist versäumt ist, den Ersatz des hiedurch entstandenen Schadens in einem höheren Betrage zu sichern, als die Eisenbahn­verwaltung in Ermanglung einer solchen De­klaration zu gewähren verpflichtet wäre. Für die Berechnung der Lieferfristen sind abweichend von dem internationalen Uebereinkommen in die Berkehrsordnung die seitherigen, dem Publi­kum günstigeren Feststellungen übernommen. Zuschlagsfristen find nur gestattet für Güter, deren Beförderung von und nachGütcrneben- stellen" übernommen wurde, für außergewöhn­liche Verkehrsverhältniffe und für den Ueber- gang auf Bahnen mit anderer Spurweite.

Württemberg.

Stuttgart, 15. Dez. Seine Kgl. Hoheit der Großherzog und Ihre Kgl. Hoheit die Groß­herzogin von Baden sind zum Besuche Ihrer Kgl. Majestäten hier eingctroffen und haben im kgl. Residenzschloß Wohnung genommen. Die badischen Herrschaften werden heute abend 6 Uhr 10 Min. wieder von hier abreisen. Zur Be­grüßung derselben haben sich aus Scraßburg Oberst v. Greifs, Oderstlieutenant v. Schweizer­barth und Premlt. v. Hügel vom 8. württb. Jnfanterie-Reg. Nr 126 Großherzog Friedrich von Baden, dessen Chef der Großherzog ist, hier eingefunden.

Letzten Sonntag wurde in Stuttgart die von Prof. Dollinger erbaute schöneFriedens- kirche in Anwesenheit beider Majestäten feierlich eingeweiht. Nach der Einweihung der Kirche wurde auch gleich eine Taufe vorgenommen an dem Töchterchen eines schlichten Korbmachers. S. M. der König übernahm die Patenstelle und hielt selbst das Kind abwechselnd mit der