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Der Enzthäler.
Anzeiger und Unterhaltungsblalt für das Enzthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt für: den Hkevcrmtsbezivk Weirenbürig.
LS. Aahrgaug.
Rr. 174. Reuenbürg, Dienstag den 3. November 1891.
Erscheint Sienslag, Aonnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1 ^ 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -4L 85 monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 45 ^ — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
Neuenbürg.
In Loffenau ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Den 3l. Oktober 1891.
K. Oberamt.
H o s m a n n.
Neuenbürg.
Morimmig zur Eiiihaltiuig der Schonzeit der Me.
Damit die für bestimmte Arten von Fischen festgesetzte Schonzeit gehörig beachtet wird, sieht sich die Unterzeichnete Stelle veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß nach Z 10 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen betr. die Ausübung der Fischerei vom 24. Dezember 1889 (Reg.-Bl. Nr. 1 S. I von 1890) die Schonzeit für Aeschen, Rotstiche und Regenbogenforellen vom 1. März bis 36. April, für Fluß- und Bachforellen vom 16. Oktober bis 10. Januar und für Krebse vom 1. November bis 31. Mai festgesetzt ist
Nach Z 13 genannter Verfügung ist es verboten:
1) auf Fische soweit nicht Ausnahmen j ia der Verfügung zugclassen sind, sowie aus Krebse während der Schonzeit mil irgendwelcher Fangvorrichtung einen Fang zu unternehmen.
Fische oder Krebse, welche innerhalb der für sie festgesetzten Schonzeit zufällig gefangen werden, sind sofort wieder in dasselbe Wasser frei einznsetzen;
2) während der Ichonzeüen, ausschließlich der drei ersten Tage derselben. Fische der betreffenden Art oder Krebse seilzu- dieten oder zu verkaufen;
3) während der festgesetzten Schonzeiten und während weiterer sechs Wochen nach beendigter Laichzeit Enten in solche Fisch- Wasser, in welchen die betreffenden Fische sich vorherrschend aufhallen, zuzulaffen, sofern diese Fischwassec nicht Gemeinden zur Benützung zustehen. Stehen solche Fischwasser Gemeinden zur Benützung zu. so hängt die Zulassung von Enten von der Genehmigung der Gemeindebehörden ab.
Verfehlungen gegen dieses Verbot werden nach Art. 39 Ziff. 2 des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 geahndet.
Die Ortsvorsteher der betreffenden Gemeinden werden angewiesen, den in § 18 obengenannter Ministerialversügung
ausgeführten Oifizianten die Ueberwachung des Vollzugs der Fischereivorschriften einzuschärfen.
Den 29. Oktober 1891.
K. Oberamt. Hofmann.
Steiddr! es.
Gegen den unten beschriebenen Gold- chrbeiter Adolf Bächiold von Birkenfeld O.A. Neuenbürg a. E . welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das Amtsgerichts-Gefängnis zu Neuenbürg abzuliefern.
Neuenbürg den 30. Oktober 1891.
Kgl. Amtsgericht. Amtsrichter Weber. Bächthold ist 20 Jahre alt. groß und schlank, hat längliches Gesicht und schwarze Haare, trägt dunklen Sommeranzug aus Tuch, braunen Filzhut und Rohrstiefel.
Derselbe stoßt beim Sprechen an und verzieht dabei den Mund auffallend.
Revier Wildbad.
Der Verkauf von unaufbereitetem buchenem und tannenem
Derbholz «ob Reiflich
ans Abt. II. 8 Untere Lehenwald-Ebene geschätzt zu ca. 33 Rm. buchene und 10 Rm. gemischt (Derbholz) in 1l Flächenlosen findet am
Samstag den 7. November d. I.
vormittags 8 Uhr auf der Revieramiskanzlei statt.
Uerfteigerimg mn Nutz- n. Brennholz und Motors.
Die Großh Bezirkssorstei Kaltenbronn in Gernsbach verkauft in öffentlicher Versteigerung aus Domänenwaldungen am Freitag. 13. November 1891 vormittags 10 Uhr im Gasthaus zu Kaltenbronn:
s,. Nadel Nutzholz.
Abt. I. 40Hühncrwässerle: 39 Stämme
IV. . 206 V. Kl.. I Klotz I Kl.. 73 Ausschußstämme, 55 Ausschußklötze; Auskunft bei Domänenwaldhüter Klumpp zu Kaltenbronn.
Abt. I. 5l Spältermiß: 2 Stämme III., 132 IV.. 557 V. Kl.. 24 Klötze 111. Kl.. 54 Ausschußstämme, 55 Ausschußklötze. Abt. I. 52 Brunneubcrg: 113 Stämme
V. Kl., 3 Klötze III. Kl.. 23 Ausschußstämme, 1 AuSschußklotz.
Abt. I. 55 Hermannsmiß: 42 Stämme IV. Kl. Auskunft bei Domänenwaldhüter Schultheiß zu Rombach.
b. Brennholz.
Abt. I. 4 Stillwafferberg: 39 Ster Buchenscheitholz, 45 Ster Buchen-, 94 Ster Nadelprügel mit Scheitholz, 44 Ster Fichtenprügelholz. 80 Ster Nadelreisprügel. Auskunft bei Domänenwaldhüter Bauer zu Dürreich.
Abt. I. 27 Hornberg: l Ster Birken-, 28 Nadelprügcl mit Scheitholz, 32 Ster Nadelreisprügel. Auskunft bei Domänenwaldhüter Merkel zu Brotenau.
Abt. I. 29 Steinernes Bröckle: l50 Ster Legforlenprügel; 50 Ster desgl. Reisprügel.
Abt. I. 32 Klein Mannsloh: 6 Ster Buchen-, 46 Birken-, 127 Nadelscheit- und Pcügelholz, 161 Ster Nadelreisprügel.
Abt. I. 35 Schwarzer Rain: 16 Ster Buchenscheitholz. 66 Ster Buchen-, 35 Birken-, 314 Nadelprügel mit Scheitholz, 239 Ster Nadelreisprügel.
Abt. I 39 Hohlohmiß: 170 Ster Leg» forlenprüge!, 110 Ster desgl. Reisprügel.
Abt. I 41 Diebau: 10 Ster Buchenscheitholz. 9 Ster Buchen, 19 Birken-, 156 Nadelreisprügel mit Scheitholz. 105 Ster Nadelreisprügel. Auskunft bei Domänenwaldhüter Klumpp zu Kaltenbronn.
Abt. I. 55 Hermannsmiß: 12 Ster fichtenes Papierholz, 24 Ster Nadelprügel mit Scheitholz. 105 Ster Nadclreisprügcl. Auskunft bei Domänenwaldhüler Schultheiß zu Rombach.
Ca. 60 Wagen Streutorf aus Abt. I. 44 Breitlohmiß.
Neuenbürg.
Akkord.
Der Accord über die Farrenhaltung geht an Georgii 1892 zu Ende.
Wegen Abschluß eines neuen Vertrags findet am
Donnerstag den 5. November d. I. nachmittags 4 Uhr
auf dem Rathause eine Verhandlung statt, welcher die Interessenten anwohnen wollen.
Den 30. Oktober 1891.
Gemeinderat.
Vorstand Stirn.
Neuenbürg.
Miesrn - Dacht.
Die städtische Thalwiese P.-Nr. 629/1 und 630 im Meßgehalt von zuj. 59 L 12 qm (bisher A. Lutz gehörig) wird mit dem darauf befindlichen Scheuern-Anteil am