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Ameiger und Unterhnltungsblntt siir das Eiylhal und dessen Umgegend.

AmtsbtcrLt M'- öerr Hbevamtsbezivk Weuerrbüvg.

LS. Iayrgaug.

Sir. 16V. Neuenbürg, Samstag den 1v. Oktober 1891

itrichemt Sienstag, Fsnnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1 »44 10 monatlich 40 durch die Post bezogen i>» Bezirk vierteljährlich 1 25 monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 -44 45 ^ Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10

Amtliches. I

Neuenbürg.

An die Gkmmderiitk.

Einschätzung der Gebäude zur Brandver­sicherung betreffend.

Die Einleitungen zu der ordentlichen Jahresschätzung der Gebäude sind nun­mehr zu beginnen; es wird daher zu diesem Zwecke den Ortsbchörden folgendes zu erkennen gegeben:

In der ersten Hälfte des Monats Ok­tober d. I. haben die Gemeinderäte die Feuervcrsicherungsbücher von Nummer zu Nummer zu durchgehen und die Ver- sicherungsanschlüge insbesondere in der Richtung genau zu prüfen, ob die Ge­bäude und ihre Zubehörden eine Wert­verminderung erlitten haben und deshalb in dem Versicheruugsanschla - zu ändern seien, wobei namentlich die Vorschriften in Absatz 2 und 4 des Art. 19 des Gebäude- brandversicherungsgesetzes vom 14, März 1853 über das allmähliche Altern und über andere außergewöhnliche Entwert- ungsursachen zu betrachten sind.

Zu dieser Prüfung der Versicherungs­anschläge sind die Ortsfeucrschauer. die bei ihren jedesmaligen Umgängen in der Gemeinde ein besonderes Augenmerk auf etwaige Wertsveränderungen der Gebäude und ihrer Zubehörden zu richten haben, mit beratender Stimme beizuziehen.

Nach Vollzug dieses Geschäfts und vor­gängigem öffentlichen Aufruf an die Ge- bäudeeigentümer zur Anmeldung der bei ihnen im Laufe des Jahres vorgekommencn Aenderungen ist sodann dem Oberamte spätestens bis

20. Oktober d. I.

zu berichten, ob und wie viele Gebäude des Gesamtgemeindebezirks einer neuen und veränderten Schätzung oder Klasseneinteil­ung zu unterwerfen seien.

Diese Berichte sind von den Gemeinde­räten mit dem Anfügen zu beurkunden, daß die Prüfung der Versicherungsanschläge unter Zuziehung der Ortsseuerschauer in vorschriftsmäßiger Weise vorgenommeu und welche Verfügungen hiebei getroffen worden seien.

Schließlich wird noch bemerkt, daß

l. bei nicht rechtzeitiger Anmeldung von Aenderungen, welche auf die Klassifi­kation Bezug haben, von Seiten der Be­teiligten, falls der Jahresbeitrag zu er­höhen war, das Zuwenigbezahlte, sobald der Mangel zur amtlichen Kenntnis ge­

langt, vom Eintritt der Aenderungen nach- zubezahlen ist, dagegen wenn der Jahres­beitrag sich vermindert hätte, der Beteiligte keinen Anspruch auf Ersatz des Zuviel- bezahlten hat,

2, die Gemeindcbeamten die Unter­pfandsbehörden unverweilt davon in Kennt­nis zu setzen haben, wenn der Brandvec- sichcrungsanschlag eines Gebäudes, sei es auf Verlangen des Eigentümers oder von Amtswegen (entweder bei der jährlichen Kataster-Revision oder bei außerordent­licher Einschätzung) herabgesetzt wird; so­dann

3. die Gebühren für die Kataster- Revision (und für die Brandsteuerumlage)

a. nach der auf I. Januar jeden Jahres wirklich vorhandenen Gcbäudezahl zu be­rechnen sind und

b, auch diejenigen Gemeinden, in denen neue Feuerversicherungs-Bücher angelegt worden und in denen aus anderen Gründen keineKatasteründerungen vorgekommen sind, vcrwilligl werden.

Im Uebrigen ist für diese Gebühren dicMinisterialverfügung vom 15, Mai 1875 6 1 und 2 (Reg,-Bl. S. 203) maßgebend.

Bei der Durchsicht der Feuerversicher­ungsbücher haben die Gemeinderäte, so­weit es nicht infolge der Normalerlasse vom 22. Juni u. 4. August 1874 (Amts­blatt des Ministeriums des Innern S, 202 und 207 bereits geschehen ist, eine Ver­gleichung der Brandversicherungsanschläge mit den neuen Gebäudesteuer-Anschlägen vorzunehmen und in denjenigen Fällen, wo ein auffallendes Mißverständnis zwi­schen beiderlei Anschlägen zu Tage tritt, das Geeignete wahrzunehmen.

Die Berichte sind als portopflichtige Dienstsache (also ohne aufgeklebte Post­wertzeichen) zu verschicken.

Den 6. Oktober 1891.

K. Oberamt.

Hofmann.

' Neuenbürg,

Vichmarlit-Verdst.

Die Abhaltung des auf Dienstag den 13. d. Mts- fallenden Viehmarktes in Loffenau ist durch Beschluß der unterz. Stelle vom Heutigen wegen größerer und allgemeinerer Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in genannter Gemeinde Ver­boten worden.

Den 8. Oktober 1891.

K. Oberamt.

Hofmann.

Neuenbürg.

Me Okts»or-khkl, Gcmmdr- pfleger und Mrmltilugsaktiiark,

welche mit Vorlage der Ausstandsberichte pro 1. April 1890/91 (vergl. Enzthäler Nr. 125) noch im Rückstände sind, werden an deren unverzügliche Einsendung er­innert.

Den 8. Oktober 1891.

K- Oberamt.

H o f m a n n.

Neuenbürg.

A« die Ortslmstchtt.

Unter Bezugnahme auf die Bekannt­machungen im Enzthäler Nr. 158 betr. die Landtagswahl werden den Orts­vorstehern folgende weitere Aufträge er­teilt:

1. Es ist umgehend darüber Anzeige zu erstatten, daß der Aufruf zur Anmeld­ung der Wählerliste in ortsüblicher Weise bekannt gemacht und am Rathause ausge- hängl worden ist.

2. Unfehlbar am 15. Oktober d. I.

wird einer Anzeige über die Zahl der Wahlberechtigten, sowie darüber entgegen- gesehen, daß mit der Auflegung der Wählerliste zur allgemeinen Einsicht im Ratslokale an diesem Tage begonnen und daß dies in ortsüblicher Weise bekannt gemacht und durch Anschlag am Rathause, wozu das dem Ortsvorsteher zugegangene Plakat zu verwenden ist, zur öffentlichen Kenntnis gebracht wurde.

Den 8. Oktober 1891.

K. Oberamt. Hofma n n.

Neuenbürg.

Im Monat September 1891 sind gestorben:

l. von Neuenbürg:

1. Julius Böpple, OAmtstierarzts Gattin,

2, Christof Friedrich Blaich Wtw.,

3, Heinrich Kohlmayer, Hafner,

II. von Dennach, Parz. Gänsebrunnen:

4. Franz Stefan Huber, Verwalters Gattin.

III. von Feldrennach:

5, Michael Knödel, Schneiders Frau,

IV. von Gräfen hau sen-Obernhausen :

6. Christian Friedrich Schuhmacher, Gold­

arbeiters Frau.

Etwaige Forderungen wären binnen 6 Tagen anzumelden.

Den 7. Oktober 1891.

K. Gerichtsnotariat. Dip per.