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Henerat-Hersammtung

der

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e. G. m. u. Haftpflicht in Liquidation

am Mittwoch den 14. Oktober, abends 8 Uhr in der Restauration W. Funk dahier.

Tagesordnung-

Gehaltsvergütung der Liquidatoren.

Der AufsichLsrat.

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ö Freunden und Bekannten. bei ^ 0 welchen wir uns vor unserem Weg- 0 Ö zug nach Wildbad nicht mehr per- Ö 0 sönlich verabschieden konnten, sagen H H wir auf diesem Wege ein freundliches ^

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Die Unterzeichnete nimmt die am 2. September gegen die Tochter des Wilhelm Großmann, Senscnschmied und gegen dessen verstorbene Mutter gemachte beleidigende Bezüchtigung als völlig unwahr zurück, bereut solche gethan zu haben und leistet denselben hiemit öffentliche Abbitte. Schwarzloch den 3. Oktober 189 l.

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Neuenbürg, 6. Okt. Schon wieder hat sich das Grab geschlossen über einen Mann, der durch lange Bcrufsthätigkeit! im Bezirk eine allgemein bekannte und geschätzte Persönlichkeit war. Die sterbliche Hülle des am Freitag abend unerwartet schnell aus diesem Leben abgerufenen Hrn. Obcramtsbaumeister Mayr wurde Sonntag nachmittag unter überaus zahl­reicher Beteiligung zu Grabe geleitet. Ver­treten waren namentlich auch die Bezirks­und Korporations-Beamten und zahlreiche Ortsvorsteher rc. Die Leichenfeier be­schränkte sich auf die Einsegnung der Leiche unter Gebet durch den kath. Sladtpsarr- verweser von Wildbad. Aus dem Lebens­lauf des teuren Verstorbenen wissen wir mitzukeilen, daß derselbe im Jahre 1816 zu Wangen im Allg geboren, schon im Jahre 1842 in's Enzthal kam und zwar als Bauführer der damals in eigener Regie des Staats ausgeführten Bad- und Hotelgebäude. Nach Vollendung dieser Bauwesen im Jahr 1847 zum Oberamts­baumeister mit dem Sitz in Neuenbürg erwählt, besorgte derselbe von da aus bei seinen wöchentlichen Besuchen die Bäder-

Temperatur-Regulierung in Wildbad bis ihm im Jahre 1856 die Stelle des Kgl. Badinspektors daselbst übertragen wurde. Als solcher leitete Mayr neben dem strengen Bäderdienst die damals vorgenommenen Staatsbauten, wie namentlich die Ver­größerung des Armenbads, des alten Katharinenstifts, des kleinen Badgebäudes, des Schulhaufes, der eisernen Enzbrücke und ferner die Bohrarbeiten nach warmen Quellen und die von ihm beantragten Bohrungen im Stadtpfarrgarten. Es war dies eine mehr als anstrengende Thätigkeit, deren Folgen sich auch körperlich geltend machten, so daß er etwas Erleichterung suchen mußte und sich um die im Jahre 1866 durch den Wegzug des Oberamts­baumeisters Grosmann wieder erledigte Stelle hier bewarb, welche er auch wieder erhielt und der er bis zu seinem Tode mit großer Pflichttreue und selbstloser uneigen­nütziger Hingebung Vorstand. Wegen angegriffener Gesundheit und vorgeschrit­tenen Alters hat der Verstorbene in voriger Woche um seine Dienstenthebung bei der zu­ständigen Behörde nachgesucht; er hoffte noch einige Jahre in bescheidener Zurück­gezogenheit eine wohlverdiente Ruhe ge­nießen zu dürfen, doch war ihm dies nicht beschicken, denn schon nach wenigen Tagen stellte sich ernstliches Kranksein ein. von dem er ungeahnt rasch durch einen sanften Tod erlöst wurde.

KK Neuenbürg. Es besteht die Ab­sicht. dem B ezirkswohl thäti gkei ts- Verein eine neue Gestalt zu geben. Derselbe wurde gegründet am 21. Januar 1864 und hat seither ein kümmerliches Dasein geführt. Er wurde ins Leben ge­rufen durch die löbliche Absicht, die Armen des Bezirks zu unterstützen und zur be­sonderen Aufgabe hat sich der Verein die Fürsorge für verwahrloste Kinder gemacht. Diese Aufgabe konnte er aber nur in un­vollkommenem Maße lösen und zwar hauptsächlich wegen der geringen Mittel, die ihm zur Verfügung standen. Die Mitgliedschaft wurde nämlich durch die einmalige Einlage von einem Gulden er­worben; außer diesen Beiträgen hatte der Verein keine Einnahmen, denn auch die Zuwendungen von Privaten oder Kor­porationen flössen sehr spärlich. Es ist nun vorgeschlagcn worden. die Statuten des Vereins vom Jahr 1864 einer Aender- ung zu unterwerfen und insbesondere die Mitgliedschaft an die Bedingung der Ent­richtung eines regelmäßigen jährlichen Beitrags zu knüpfen, um auf diese Weise dem Verein mehr Mittel als bisher zu­zuführen. Um aber einer irrigen Auf­fassung zu begegnen, sei bemerkt, daß der Verein nicht die Absicht hat, die Orts- armenbehörden ihrer Pflichten zu entheben, sondern daß er nur in solchen Fällen ein- treten will, in welchen eine öffentliche Unterstützungspflicht noch nicht vorhanden oder unzureichend ist. Die Berwilligung einer Unterstützung durch den Verein soll daher in der Regel davon abhängig ge­macht werden, daß dem Unterstützungs­bedürftigen von der Ortsarmenbehörde ein angemessener Beitrag verwilligt wird. Es sei gestattet, die Hoffnung auszusprechen, daß dem verjüngten Verein recht viele Armenfreund, beitreten werden, damit der­selbe eine segensreiche und eine ausge-