- 69 l -

Der Enzthäler.

Ainciger und Uttterhaltiingsblatt für das Einthal und dessen Umgegend.

Arrrtsbkatt für: den Hbevctnrtsbezir:k Wenenbüvg.

LS. Ia-rga«g.

Nr. ISS. Neuenbürg, Donnerstag den 8. Oktober l8S1

Erscheint Iieustag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1 10 ^j, monatlich 40 durch die Post bezogen

im Bezirk vierteljährlich 1 -4L 25 monatlich 45 ^z, auswärts vierteljährlich 1 ^L 45 Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10 ^1.

Königliches Manifest,

den Regierungsantritt des Königs Wilhelm Majestät betreffend.

Wilhelm,

von Gottes Gnaden

König von Württemberg.

Liebe Getreue!

Die göttliche Vorsehung hat den allerdurchlauchtigsten König Karl von Württemberg, Unsers vielgeliebten Herrn Oheims Majestät, aus diesem Leben abgerufen. Nachdem hiedurch Kraft des in Unserem Königlichen Hanse bestehen­den Erbfolgerechts, Uns die Nachfolge in der Regierung an­gefallen ist, und Wir dieselbe wirklich angetreten, auch die unverbrüchliche Festhaltung der Landesverfassung in einer dem ständischen Ausschüsse übergebenen feierlichen Urkunde bei Unserem Königlichen Worte zugesichert haben, so geben Wir euch Solches hiemit gnädigst zu erkennen. Dabei versehen Wir Uns zu allen Unfern Königlichen Beamten, geistlichen und weltlichen Dienern und Unterthanen, indem Wir sie auf den geleisteten verfassungsmäßigen Dienst- und Huldigungseid Hinweisen, und erstere auffordern, ihre Ver­richtungen wie bisher nach ihren amtlichen Pflichten sortzn- setzen, daß sie Uns als ihrem angestammten Landesherrn die schuldige Dienstpflicht, Treue und Gehorsam, so willig als pslichtmäßig leisten werden, womit Wir euch Unserer König­lichen Huld und Gnade versichern.

Gegeben Stuttgart, den 6. Oktober 1891.

Wilhelm.

Mittnacht. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid.

An Mein Volk.

Württemberger! Gottes unerforschlicher Ratschluß hat über uns eine schwere schmerzliche Trauer verhängt. Der gütige Fürst, dessen edles Herz stets für alles Schöne und Hohe schlug, ist nach langem mit unerschütterlicher Geduld getragenen Leiden aus dieser Zeitlichkeit abgerufen worden. Gelöst ist das schöne Band, welches während einer sieben- undzwanzigjährigen, an weltgeschichtlichen Ereignissen reichen Regierung treue Anhänglichkeit um den König und sein Volk geschlungen hatte. Aber unauslöschlich lebt in dankbarer Erinnerung fort, was der Hohe Verewigte in guten wie in schweren Tagen seinem Lande gewesen, dankerfüllt blickt das Württembergische Volk auf die Segnungen zurück, welche ihm aus der nie ermüdeten Sorge des Entschlafenen um des Vaterlandes Wohl erslossen sind.

Auf den Thron Meiner Vorfahren berufen, habe Ich die Regierung im Aufblick auf Gottes Hilfe übernommen, der Mir Kraft geben möge, nach Innen wie dem Reiche gegenüber, die Königlichen Pflichten zu erfüllen, die sein Wille Mir auferlegt. Im Aussehen auf ihn verspreche Ich, die Verfassung des, Landes getreu zu wahren, Frömmigkeit und Gottesfurcht zu pflegen, den Armen und Schwachen ein warmer Freund und Helfer, dem Rechte allezeit ein eifriger Hüter zu sein, und Meine Stellung als Regent eines deutschen Staates in unerschütterlicher Treue zu den Verträgen, die unser großes deutsches Vaterland begründeten, wahrzunehmen.

Getragen von diesen Gesinnungen und aufrichtig ent­schlossen, in der Förderung der Wohlfahrt und des Glücks

Meines Landes das höchste Ziel Meines Lebens zu erblicken, zähle Ich auf das Vertrauen des Württembergischen Volkes, welches in allen Zeiten treu zu dem angestammten Fürsten­hause gestanden hat, und welches auch Mir, deß bin Ich sicher, mit Liebe und Vertrauen entgegenkommen wird. Das Bewußtsein gegenseitiger vertrauensvoller Liebe, welche in solcher Weise Fürst und Volk verbindet, giebt Mir die Zu­versicht, daß es Mir unter des Allmächtigen Beistand ge­lingen wird, des Mir übertragenen schweren Amtes zu walten zum Heil und Segen des engeren wie des großen deutschen Vaterlandes.

Stuttgart, den 6. Oktober 1891.

Wilhelm.

Königliches Dekret.

Wegen der um des Höchstseligen Königs Karl Maje­stät stattsindenden Landestrauer bestimme Ich auf den An­trag des Staatsministeriums was folgt:

Die Landestrauer um des Höchstseligen Königs Karl Majestät dauert von heute an drei Monate.

Während der ersten Hälfte dieser Zeit haben die in Zivildiensten stehenden Staatsdiener in denjenigen Fällen, in welchen sie in Uniform erscheinen, beflorte Agraffen, Hutschleifen und Cordons, beflvrtes Portepee, Flor um den linken Arm, schwarze Beinkleider und schwarze Handschuhe zu tragen, auch sind Ordcnssterne und Ordenskreuze mit Flor zu bedecken.

Während der zweiten Hälfte der Trauerzeit tragen die genannten Personen zur Uniform Flor um den linken Arm, schwarze Beinkleider und schwarze Handschuhe.

Im Uebrigen trauern sämtliche Zivilbeamte, wenn sie nicht in Uniform erscheinen, während der ganzen Trauerzeit mittelst Anlegung eines Flors um den linken Arm.

Die Ministerien und Landeskollegien haben während der ganzen Trauerzeit bei amtlichen Erlassen und sonstigen Ausfertigungen, die Bezirksstellen bei Berichten an Vorge­setzte Behörden und im Verkehr mit auswärtigen Stellen schwarz geränderten Trauerpapiers sich zu bedienen Außer­dem ist im amtlichen Verkehr während der Trauerzeit ein schwarzes Siegel zu benützen.

Vom Tage des Hinscheidens dis zum Tage der Bei­setzung und noch derselben noch weitere zehn Tage findet in sämtlichen Kirchen des Landes täglich vormittags von 1112 Uhr, in der Residenzstadt Stuttgart und in der Stadt Ludwigsburg noch weiter nachmittags von 45 Uhr Trauergeläute mit allen Glocken in angemessenen Unter­brechungen statt.

Für die gleiche Zeitdauer hat jede öffentliche Lustbar­keit und Musik mit Ausnahme der Kirchen- u. Trauer­musik zu unterbleiben.

Die Wiedereröffnung von Schauspielen kann nach dem Tage der Beisetzung von dem Minister des Innern ge­stattet werden.

Wegen des Kirchengebets und des Traucrgottesdienstes, sowie wegen der Trauer bei Hofe und bei dem Königlichen Armeekorps bleibt besondere Verfügung Vorbehalten.

Sämtliche Stoatsminister sind mit der Vollziehung dieser Verfügung beauftragt.

Stuttgart den 6. Oktober 1891.

Wilhelm.

Mittnacht. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid.