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Neuenbürg, 10. April. Aus dem Oberamtsbezirk sind bis jetzt Alters­rentengesuche eingereicht worden: 33, davon wurden genehmigt: 18 mit einer Jahresrente von zusammen 2401 80 ^s,

zurückgezogen 3, abgewiesen 3 , sind noch anhängig 9.

Nionili-

Deutschland.

Münster, 10. April. Der Kaiser hat dem General von Albedhll den Schwarzen Adler-Orden verliehen.

Köln, 10. April. Die Kaiserin Friedrich und Prinzessin Margarethe trafen heute mittag hier ein. Zum Empfang waren Prinz Adolf von Schaumburg-Lippe und Prinzessin Viktoria von Bonn hier eingetroffen. Nachdem die Herrschaften im Fürstenzimmcr das Essen eingenommen hatten, reisten sie um 3 Uhr nach Bonn ab.

Köln, 9. April. Der Rheinstrom ist auf 5 Meter 15 Cm. gestiegen. Der Ober- Rhein steigt weiter, nur die Mosel fällt.

Aachen, 10. April. Der Bäcker Weiler und seine Ehefrau wurden heute Nacht von einem Gesellen räuberisch über­fallen und durch Beilhiebe schwer verletzt. Weiler ist gestorben: der Zustand seiner Frau ist hoffnungslos. Der Thäter ist entflohen.

Hannover, 8. April. Der Ein­sturz eines dreistöckigenNeubaues in Linden bei Hannover begrub gestern drei Arbeiter, die zufällig im Keller beschäftigt waren, während die übrigen bei dem Bau beschäftigten 20 Arbeiter wegen Regen­wetters nicht erschienen waren. Ein Maurergeselle und ein Lehrling wurden bewußtlos unter den Trümmern hervor­geholt, erholten sich aber bald im Kranken­hause. Der Lehrling ist unverletzt geblieben, der Geselle anscheinend nicht schwer ver­letzt, der dritte, ein Maurerpolier, war bis gestern Abend noch nicht zutage ge­fördert.

Königshofen. In schrecklicher Weise ist ein 2jähriges Mädchen hier ums Leben gekommen. Das Kind erfaßte eine auf dem Tische stehende Lampe, diese fiel um und das brennende Oel ergoß sich über die Kleider der Armen. Nach mehrstündigen qualvollen Schmerzen wurde das Kind durch den Tod erlöst.

Württemberg.

Stuttgart, 9. April. Heute Nacht 3 Uhr feuerte in der Kronprinzstraße ein den besseren Ständen angehörender Mann auf den Nachtposten vor dem Kanzleige­bäude , dem sogen. Stockgebäude einen Revolverschuß ab, ohne zu treffen, worauf der Bedrohte, ein Einjährig-Freiwilliger, den Attentäter zu fassen versuchte. Wäh­rend des Kampfes, kaum eine Minute nach dem ersten, fiel der zweite Schuß, glück­licherweise ohne zu treffen; nun eilte zur Hintertüre des Stockgebäudes heraus der Wächter und Heizer Jakob Jäger dem Posten zu Hilfe. Er ergriff die Hand des Attentäters, in welcher derselbe den Revolver hatte, der soeben wieder knackte, ohne loszugehen, und zwang ihn die Waffe fallen zu lassen. Mit großer Kraft wehrte sich der Angreifer, doch gelang es Jäger, ihn bald zu Boden zu werfen und festzuhalten, bis ein Schutzmann zu seiner Verhaftung herbeieilte. Auf der Königs- straße sträubte sich der Festgenommene auf das heftigste und es bedurfte dreier Männer, um ihn zur Polizei zu bringen. Dabei schrie er so laut um Hilfe, daß sich trotz der frühen Stunde die Fenster der Königsstraße öffneten^ und die aus

»dem Schlafe Gestörten erschreckt nach der 'Ursache des Lärms sahen. Der Thäter ist dem Vernehmen nach ein geistesgestörter früherer Offizier.

Stuttgart, 9. April. Die Fälle des unberechtigten Dienstaustritts mehren sich immer bemerkenswerter. Oft unter den nichtigsten Vorwänden werden die Stelle« verlassen, und in der Regel gerade dann, wenn man weiß, daß die Herrschaft i« Verlegenheit kommt. Erfolgt dann aus Grund der Gesindeordnung eine polizei­liche Strafe, so tragen die von ihr Be­troffenen auf gerichtliche Entscheidung an, in der Hoffnung, alsdann ihre Freisprech­ung zu erzielen. Daß nebenbei versucht wird, die Herrschaft zu blamieren, ist selbstverständlich. Es mag nun bei dieser Gelegenheit zur Kenntnis weiterer Kreise und zur Darnachtung hier erwähnt wer­den, daß aus Anlaß eines heute vor dem hiesigen Schöffengericht zur Erledigung gekommenen Falles der Präsident die Aeußerung gelhan hat, es sei endlich ein­mal an der Zeit, dem Unfug, bei polizei­lichen Strafverfügungen wegen unberech­tigten Dienst-Austritts auf gerichtliche Entscheidung anzutragen, energisch ent­gegenzutreten. Daß Müßigang und Hang zum Trinken unter gewissen Um­ständen gerichtlich geahndet werden kann, ist eine Bestimmung unseres Strafgesetz­buches, welche in nicht juristischen Kreise« wenig bekannt ist, auch verhältnismäßig selten zur Anwendung gelangt, trotzdem aber zu Recht besteht. Es ist dies Ziffer 5 des tz 361. Ein hiesiger Arbeiter, Familienvater, wurde auf Grund dieser Bestimmung heute zu einer Hafrstrafc von 4 Tagen verurteilt, weil er seit geraumer Zeit ein wenig arbeitsreiches Leben führt, gerne trinkt und die Seinen deshalb aus öffentliche Unterstützung angewiesen sind.

Den Kronleuchter, welcher anläß­lich der Einführung der elektrischen Be­leuchtung für die Bahnhofanlagen in Ulm für denFürstensalon" bestimmt war, traf ein schlimmes Schicksal. Der Leuchter, welcher aus Berlin wohlbehalten ankam, aber eine zeitlang unberührt bei Seite ge­stellt war, wurde aus Versehen mit einer Anzahl leerer Kisten wieder nach Berlin zurückgesandt, wo er in Scherben zerschlagen anlangte. Derselbe war zu 600 ge­wertet.

Im Oberamt Ehingen entlud sich am Montag nachmittag unter Blitz mid Donner das erste Gewitter mit starlm Regen, untermischt mit Hagelkörnern. Dasselbe hat auch bereits ein Menschen­leben zum Opfer gefordert, indem die Frau des Polizeidieners N. in Jngerfingen vom Blitze erschlagen wurde.

Von Seiten des Ausschusses desSchwäb­ischen Sängerbundes" wurde Rottweil als Festort für das im Jahre 1892 abzu­haltende Sängerfest bestimmt; es mußte jedoch die Stadt das an sie gestellte An­sinnen ablehne», weil daselbst kein Platz ist, um über 3000 Sänger zu beherbergen.

Ausland.

aris, 9. April. 300 Arbeiter einer abrik in Pantin bei Paris haben Arbeitseinstellung unter dem Bor- e angekündigt, daß einer der Meister inder sei. Sie verlangen seine Ent­

lassung als Arbeit.

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