Der Enzthäler.

Anzeiger und Uiiterhaltuiigsblatt für das Cnzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für: öerr Hbevamtsbezirrk Weuenbüvg.

48. A«hr,s«,.

Rr. 168. Re«enbürg, Donnerstag den 23. Oktober 18S«.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg Vierteljahr!. 1 -44 10 monatlich 40 durch die Post bezogen ini Bezirk vierteljährlich 1 -44 25 monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 ^4 45 Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10 ^

Amtliches.

Neuenbürg.

An die OrtswMer.

Die Volkszählung betreffend.

In den nächsten Tagen gehen den Ortsvorstehern die nötigen Drucksachen für die am 1. Dezember d. I. vorzunehmende Volkszählung zu und ist nach der ge­gebenen Anweisung das Weitere zu be­sorgen.

Dabei wird darauf aufmerksam ge­macht, daß die Zusammenstellung des In­halts der Zählungslisten in den Gemeinde­listen bei denjenigen Gemeinden, welche aus mehreren Parzellen bestehen, nach den einzelnen Parzellen stattzufinden hat (vergl. ß 15 Abs. 3 der Minist.-Verfüg- ung vom 26. August 1890 Reg.-Bl. S. 217 ff.)

Ferner wird darauf hingewiesen, daß die nach § 9 Abs. 2 und 8 13 der Minist.- Verfügung vom 26. August d. I (Reg.- Bl. S. 217 ff.) in jeder Gemeinde zur Ein­richtung und Leitung des Zählungsgeschäfts durch den Gemeinderat und in der Regel aus dessen Mitte zu bestellende Zählungs­kommission unter dem Vorsitz des Orts­vorstehers spätestens mit dem 1. November in Thätigkeit zu treten hat.

Sodann werden die Gemeindebehörden unter Bezugnahme auf 8 9 Abs. 6 der cit. Minist -Verfügung, wonach auf eine möglichst umfassende Heranziehung frei­williger Zähler Bedacht zu nehmen ist, angewiesen, befähigte ortskundige und zu­verlässige Personen z. B. dermalige oder frühere Gemeinderats- und Bürger- ausschußmitglieder. Schullehrer u. s. w. zur freiwilligen und unentgeltlichen Ueber- nahme der Verrichtungen eines Zählers durch öffentlichen Aufruf einzuladen.

Bis 20. November d. I. sieht man einer Anzeige entgegen, in wie viele Zähl­bezirke die Gemeinde cingeteilt ist mit An­gabe der Namen der Zähler.

Am 25. November ist mit Austeilung der Zählungslisten zu beginnen.

Eine Empfangsbescheinigung über die erhaltenen Formulare und Drucksachen F,., L.. 0., iss., ist je unter Angabe der Stückzahl hieher einzusenden.

Sollten weitere Formulare erforderlich sein, so ist rechtzeitig Anzeige zu machen.

Den 20. Oktober 1890.

K. Oberamt.

Hof mann.

Neuenbürg.

Die Ortsim-ehtt

werden daran erinnert, daß nach 8 30 der Ministerialverfügung vom 13. März 1888 (Reg.-Bl. S. III) vom 15. d. Mts. an die Aenderungsverzeichnisse zu den Um­lagekatastern für die Umlegung der Bei­träge zu der landwirtschaftlichen Berufs­genossenschaft aufzustellen sind.

Die Einsendung der Aenderungs-Ver- zeichnisse nebst Beilagen hat spätestens bis 15. November d. I. hieher zu erfolgen.

Den 20. Oktober 1890.

K. Oberamt. Hofmann.

Neuenbürg.

Die Feiiniiolizki-Varschriltkii

und die neueren Gesetze werden am Donnerstag den 23. d. Mts. vormittags 11 Uhr

auf dem Rathause verkündigt, wozu die Einwohnerschaft eingeladen wird.

Den 21. Oktober 1890.

Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Prniatmuhrichten.

Neuenbürg, 21. Okt. 1890.

Danksagung.

Für die vielen Beweise inniger Teilnahme an dem Dahinscheiden unseres teuren Gatten, Vaters, Groß- und Schwiegervaters

Friedrich Heß,

Ankerwirt,

für die vielen Blumenspenden, die zahlreiche Begleitung zu seiner letzten Ruhestätte, für den schönen Grab­gesang, wie für die trostvollen Worte des Herrn Dekan Cranz sage ich im Namen der trauernden Hinter­bliebenen herzinnigen Dank.

Die trauernde Wittwe Katharine Heß.

l8pball<laebpappe, Ispbaltrvbren, l8oIirpLppen mul Vakeln, llolreement, vaedtbeer, kardolioeui» kür UMaMrivb.

l8pdall- null Ikeer-krollukten-kadrib.

Neuenbürg.

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