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Der Schützen-Verein Neuenbürg
drückt all seinen Gönnern und Freunden und insbesondere auch dem LiedevkraNZ für seine Gesaugsvorträge den wärmsten Dank aus für die rege Teilnahme an seinem Erinnerungsfeste.
Neuenbürg, 14. Juli 1890.
Der Schüherrmeister.
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** Neuenbürg, 16. Juli. Letzten Montag abend wurde uns nach langer Pause wieder einmal ein wirklich vorzüglicher musikalischer Genuß zu teil. Im Gasthof zur „alten Post" fand nämlich das im Enzkhäler vorher angekündigte Konzert statt, welches auf Anregung des hiesigen Lesevereins von Mitgliedern der Kgl. Hofkapelle aus Stuttgart, den Herren Franz Neumeister (Violinist), Gustav Spohr (Waldhornist) und Hugo Neumeister (Pianist) gegeben wurde. Das feine, reichhaltige unb gut gewählte Programm. welches neben klassischen Stücken hauptsächlich auch tonreiche und ausgezeichnete Kompositionen moderner Meister enthielt, wurde in seinen sämtlichen 12 Nummern wahrhaft kunstvoll durchgeführt und hielt die Zuhörer über 3 Stunden in fesselnder Spannung. Herr Franz Neumeister zeigte sich auch diesmal wieder als großer Künstler auf seiner Violine. Sein ansprechender, edler und zum Teil feuriger Vortrag war in einigen Nummern, besonders in seinen Solopartien, geradezu Bewunderung erregend. Die vortreffliche und sichere Bogenführung, der reine Ton, auch bei den schwierigsten Doppelgriffen und in den höchsten Lagen, die edle Nüancierung des Tones nnd die leichte, fast spielendeUeberwindung auch der größten technischen Schwierigkeiten sind die hervorragendsten Eigenschaften seines Vortrags. Herr Spohr hat uns sein Instrument mit dem weichen Schmelz seines Tons in ganz vorzüglicher Weise vorgeführt. Eine wohl- thuende, man möchte sagen orchestrale oder orgelartige Ausfüllung und feine Deckung des Tons im Gesamtspiel bildete das Waldhorn namentlich in sämtlichen Trios. Das Spiel des Künstlers ist ruhig, sicher und gewandt. Herr Hugo Neumeister, der noch jugendliche Pianist und Sohn des oben erwähnten Violinvirtuosen, verstand es, in ebenfalls gewandtem und sicherem Pianovortrag seine begleitende Partie den dominierenden Instrumenten innig und verständnisvoll anzuschmiegen. — Möchte in nicht zu ferner Zeit wieder einmal die Gelegenheit sich uns hier darbieteu, mit solch wahren Kunstgenüssen erfreut zu werben! Der Besuch des Konzerts hätte, dem hohen Wert desselben entsprechend, ein stärkerer sein dürfen. Man glaubte eine größere Frequenz umsomehr iu Aussicht nehmen zu können, als vielfach Konzerte von minderwertiger Bedeutung hier oft sehr stark besucht werden.
Deutschland.
Privatnachrichten aus Berliner Hofkreisen bestätigen, daß das Befinden des Kaisers durchaus gut ist und der Zweck der Reise nach Norwegen, dem Monarchen Stärkung und Erholung zu verschaffen, erfreulicherweise vollkommen dadurch erreicht werden. —
Berlin, 13. Juli. Die „Nation" bestätigt die Nachricht, daß sich eine Anzahl freisinniger Parlamentarier am internationalen parlamentarischen Kongreß, der am 22. und 23. Juli in London betreffs internationaler Schiedsgerichte stattfindet, beteiligen werden.
Schön Hausen, 13. Juli. Das hiesige Schloß des Fürsten Bismarck wird sür einen Aufenthalt desselben hergerichtet. Die Zeit der Ankunft deS Fürsten ist jedoch noch unbekannt.
Nachdem Fürst Bismarck in Friedrichsruhe verschiedene auswärtige Journalisten empfangen hat, ist nun auch einem Vertreter der deutschen Presse, Julius RittershauS, Herausgeber des nationalliberalen „Frankfurter Journals", die Ehre eines Empfanges durch den früheren Reichskanzler zu Teil geworden, lieber den Verlauf seiner Unterredung mit dem Fürsten Bismarck hat Herr Rittershaus in seinem Blatte einen hochinteressanten Bericht veröffentlicht, dessen auch nur auszugweisen Wiedergabe an dieser Stelle indessen unmöglich ist. Es sei daher nur hervorgehoben, daß sich Fürst Bismarck in der Audienz in äußerst charakteristischer Weise über die verschiedenen Themata sehr bestimmt und offen verbreitete, so über die deutsche Presse, über sein Verhältnis zu den Nationalliberalen, über Finanzminister Dr. Miquel, über die nun erledigte Frage der Kandidatur des Fürsten im Wahlkreise Kaiserslautern - Kirchheimbolanden, ferner über das Sozialistengesetz, über das deutschenglische Abkommen, über die Arbeiter- Erlasse des Kaisers und die Berliner Arbeiterschutz - Konferenz u. s. w. Die Aeußerungen des Fürsten Bismarck erhalten manches schon Bekannte, doch auch viel Neues nnd haben sie jedenfalls zur Klärung einer Reihe von Fragen und Vorgängen, über welche in der öffentlichen Meinung bislang noch viele widerspruchsvolle Anschauungen verbreitet waren, beigetragen. Nur bezüglich der Gründe seines Rücktritts beobachtete der Fürst große Zurückhaltung und deutete lediglich an, daß zwischen ihm und dem Kaiser, noch mehr aber zwischen ihm und seinen Kollegen Meinungs-Verschiedenheiten bestanden hätten. — Herr Rittershaus ist von Friedrichsruh in dem wehmütigen Gedanken geschieden — wie er am Schlüsse seines Berichtes bemerkt — welch' ungeheure Kraft, wie viel Genie, Arbeitslust und Energie in der Einsamkeit von
Fricdrichsrnh latent (verborgen) bleiben müsse.
Aachen, 12. Juli. Die Hälfte des Hauptgewinns von 500000 aus der Schloßfreiheit-Lotterie ist hierher gefallen. Die glücklichen Gewinner sind kleine Leute, darunter zwei Kutscher, ein Barbier, ein Bäcker und ein Schneider, welche das Geld wohl gebrauche» können. Außer dem genannten sind noch mehrere ansehnliche Treffer hier gemacht worden.
Slraßburg, 12. Juli. Heute früh 6 Uhr ist hier der Taglöhner Michael Ems. 37 Jahre alt, welcher wegen Ermordung der Sophie Müller in Wasseln- heim vom Schwurgericht zum Tod verurteilt war, durch Scharfrichter Siller von Gablenberg bei Stuttgart hingerichtet worden.
Die allgemeine Volkszählung wird, nachdem fünf Jahre seit der letzten Zählung verflossen sind, am 1. Dezember ds. Js. in der bekannten Weise stattfinden. Am l. Dezember Vormittags sollen die Zählungsformulare durch die Houshalt- ungsvorstände ausgefüllt werden. Die Einsammlung der Zählungsformulare beginnt mit dem 1. Dezember Mittags und ist überall am 2. Dezember zu beendigen. Zur Zeit der Zählung sollen öffentliche Versammlungen und Feste, Jahrmärkte, Truppenmürjche und Truppenverlegungen, Gerichtssitzungen, und andere Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich ändern können, nicht stattfinden. Als ortsanwesend sind diejenigen Personen zu betrachten, welche in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember in den betreffenden Gemeindebezirken oder Wohn- plätzen sich aufhalten. Personen, welche in dieser Nacht unterwegs sich befinden, sollen ortsanweseud verzeichnet werden, wo sie am Vormittag des l. Dezember anlangen.
Württemberg.
Die Berwaltungsreform.
Zu den in Nr. 105, 106 und 107 erschienenen Aussätzen haben wir bezüglich der geplanten Aenderumgen in der Verwaltung der Amtskörper- chaften noch Folgendes nachzutragen:
Die Zusammensetzung der Amtsversammlungen soll eine andere werden. Während bisher die Ortsvorsteher von Amtswegen Amtsdeputierte der Gemeinden waren und etwaige weitere Abgeordnete von dem Gemeinderat alljährlich aus seiner Mitte gewählt wurden, sollen künftig sämtliche Deputierte von dem vereinigten Gemcinderaat und Bürgerausschuß aus der Zahl derjenigen Personen gewählt werden, welche in einer Gemeinde des Bezirks die gemeindebürgerlichen Wahl- und Wählbarkeitsrechte besitzen. Die Amtsversammlung würde also künftig durchweg aus gewählten Vertretern begehen. Die Wahl erwlgt auf die Dauer von drei Jahren.
Die Aufsichtsbefugnisse des Staats werden eingeschränkt. Der Amtskörperschaftsetat bedarf künftig nicht mehr der Genehmigung der Kreis- regiernug, sondern kann vollzogen werden, wenn binnen 14 Tagen nach erfolgter Vorlage kein Einspruch erhoben wird. Zur Veräußerung von unbeweglichem Vermögen ist künftig nur Genehmigung der Kreisregierung erforderlich, wenn der Wert des Veräußerten 10000 übersteigt. Wie bei den Gemeinden, so hat auch bei den Amtskörperschaften die Reform den entschiedenen Vorzug, daß bewährte Einrichtungen belassen und nur Mängel und Lücken, welche sich im Laufe der Jahre gezeigt haben, verbessert werden.
Endlich haben wir einen Irrtum, welcher sich bei Besprechung der Reform in Nr. 105 d. Bl. bezüglich der Teilnahme der Höchstbesteuerten