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Der Enzthäler.

Anzeiger und Unlerhaltungsblatt für das Cnzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für: öen Hbernmtsbezirrk Weuenbür^g.

48. Aayr--«,.

Nr. 84. Neuenbürg, Donnerstag den 29. Mai 1890.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. I -4L 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -4L 25 ^j, monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 -4L 45 ^ Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10 ^Z.

Amtliches.

Revier Schwann.

H o l r a b f ii h r.

Das sämtliche in den Staatswaldungen lagernde Holz, dessen Abfuhrtermin ab­gelaufen ist, ist in Bälde abzuführen.

Revier Schwann.

Stmm- und Brcnnhch-llttkaiis.

Am Freitag den 6. Juni vormittags 10 Uhr

auf dem Rathaus in Schwann aus dem Staatswald Abt. Hüttwald u. Mausthurm: 1 Ahorn II. Kl. mit 0,68 Fm., 2 Rot­buchen I. Kl. mit 2,67 Fstm., 73 Rot­buchen II. Kl. mit 13,13 Fstm., 2 buchene Wagnerstangen; sodann aus Abt. Mausthurm, Jägeracker, Scheerer, Hüttwald. Leimenloch, Bügel, Mannaberg und Kahler Berg

Rm: 124 eichen Anbruch 1,2 in uud 251 dto. 1 w lang, 204 buch. Scheiter 125 dto. Prügel, 466 dto Anbruch. 9 Nadelholz Scheiter, 5 dto. Prügel, 777 dto. Anbruch, 40 birken Anbruch, 3 Kirschbaum Anbruch und Reisprügel. Rm.: 29 buchene, 33 eichene und 27 Nadelholz.

Das Holz in Abt. Mausthurm sitzt am Eyachthalweg, auch das übrige Holz sitzt größtenteils günstig zur Abfuhr in's Enzthal.

Revier Schwann.

Schl «griium-Ver kiius.

Am Dienstag den 3. Juni aus den Reinigungshieben in Abt. Buch und Hagelwald:

geschätzt zu 1200 nicht ausgeprügelten Nadelholzwellen und 4 Rm. nicht auf­bereitetem Derbholz.

Zusammenkunft zum Vorzeigen morgens 8 Uhr bei den Seelachwiesen, Verkauf da- selbst um 9 Uhr.

Gemeinde Aichelberg.

Kktunholr-Vtkkiiuf.

Am Samstag den 31. Mai ds. Js. nachmittags 1 Uhr

aus hiesigem Rathaus aus Stutzberg, Brecht und Harterain

5 Rm. buchener Anbruch 340 tann. Anbruch.

Bemerkt wird, daß der Zahlungstermin bis 1. Januar 1891 verlängert wird. Den 26. Mai 1890.

Schultheißenamt

Frey.

Gemeinde Höfen.

Stium- ««d Sttiuihch-Nnkliiis.

Am Dienstag den 3. Juni 1890 vormittags 11 Uhr

verkauft die Gemeinde auf hiesigem Rat­hause: vom Brennerberg und Hengstberg 230 St. Lang- u. Klotzholz mit 212 Fm. 88 Rm. buch. gem. Scheiter u. Prügel, 16 tann. u.

59 Anbruchholz.

Sämtliches Holz ist angerückt.

Den 27. Mai 1890.

Schultheißenamt

Rehfueß.

Dobel.

H»>r-Ukrki»s.

Die hiesige Gemeinde verkauft am nächsten Montag den 2. Juni d. I. vormittags 10 Uhr

auf hiesigem Rathause, aus dem Staats­wald Oberer Hüttwald, Köhlerhütte, Horn- than und Jägeracker:

550 Rm. tann. Scheiter,

254 Prügel,

296 buchene Prügel.

Den 27. Juni 1890.

Schultheißenamt.

Schuon.

An der König!. Tierärztlichen Hoch­schule wird nach Verfügung des König!. Ministeriums des Innern, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 28. April 1885 über das Hufbeschlaggewerbe, vom 11. Juni 1885, Reg.-Bl. S. 215, ein 12 Wochen dauernder Unterrichts­kursus für Hufschmiede in der Zeit vom 14. Juli bis 4. Oktober abgehalten werden. Die Kosten des Unter­richts werden von der Staatskasse getragen; jedoch haben die Schüler für ihren Unter­halt selbst zu sorgen. Ein Staatsbeitrag wird nicht gewährt. Die Teilnehmer an dem Kursus haben sich, am Schluffe des Unterrichts-Kursus, in Anwesenheit eines Delegierten der König!. Zentralstelle für die Landwirtschaft, einer Prüfung zu unter­werfen, von deren Erstehen die Berechtigung für den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes für den ganzen Umfang des deutschen Reiches abhängig ist.

Hufschmiede, welche diese Gelegenheit zum Zwecke ihrer weiteren Ausbildung und der Berechtigung zur Ausübung des Hufschmiedgewerbes benützen wollen, haben sich bei der Unterzeichneten Stelle, welche im Einverständnis mit der König!.

Zentralstelle für die Landwirtschaft über die Zulassung zu dem Kursus entscheidet, längstens bis zum 28. Juni zu melden.

Dem Zulassungsgesuch sind beizulegen :

1) ein Geburtszeugnis,

2) der Nachweis der mit Erfolg be­standenen Lehrzeit im Schmiedehand­werk und einer zweijährigen Thätig- keit als Schmiedgeselle, wobei der Bewerber schon im Hufbeschlage be­schäftigt gewesen sein muß; der Nach­weis der Lehrzeit sowie die sonstigen Zeugnisse über die Thätigkeit im Hufbeschlag, müssen schultheißenamt­lich beglaubigt sein,

3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormunds,

4) ein ,von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausge­stelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unterrichts­kursus zu Gebote stehen werden,

5) eine von dem Bewerber, und, wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vormund Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbind­lichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenden Unterrichts­kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskurs vor dessen Beendigung ohne Genehmig­ung der Königlichen Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen, oder durch eigenes Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt, oder die Prüfung binnen einer ihm gesetzten Frist nicht erstanden wird (8 4 Abs. 2 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1885).

Stuttgart, den 17. Mai 1890.

Direktion der K. Tierärztl. Hochschule:

F r i ck e r.

Privntimchlichten.

Neuenbürg.

1500 Mark

liegen zum Ausleihen parat gegen Sicher­heit. Zu erfragen bei d. Red. ds. Bl.

Ein tüchtiger Fuhrknecht

kann sogleich eintreten bei

Hirschwirt Bürkle.