litischen Parteirichtungen umfassend, zu­sammen. welches demnächst einen Aufruf für ein dem Fürsten Bismarck zu er­richtendes Nationaldenkmal erlassen wird.

Berlin, 2. April, vormittags. Nach Mitteilungen gut unterrichteter Blätter wird die Vorlage eines neuen Sozialisten- Gesetzes für den Reichstag nicht erwartet.

Im sozialdemokratischen Lager werden bereits Vorbereitungen für das demnächstige Erlöschen des Sozialistenge­setzes getroffen, und zwar vornehmlich in der Richtung einer sehr gesteigerten Auf­nahme der Preßthätigkeit.

DieGetreuen in Jever" haben pünktlich die 101 Kibitzeier eingesandt, diesmal mit dem Spruch:

Magst Du Kanzler Non uns gaan,

In unse Harten blisst Du staan

As Dütschlands Stolt, an Ehren riet.

Een lüchtend Vörbild alle Tied!

In einem Dresdener Blatte wird die Anregung gegeben, zum Andenken an Bismarcks 75. Geburtstag Bismarck­bäume zu pflanzen.

In Hamburg ist der Lehrermangel an den Volksschulen so groß, daß er vom dortigen Seminar nicht mehr gedeckt werden kann. Man zieht Lehrkräfte von auswärts herbei.

Mainz, 2. April. Der Meister­verband der Möbelsabrikanten beschloß, falls die Arbeiter der Bembsschen Möbel­fabrik bis zum 8. April die Arbeit nicht aufnehmen sollten, die Werkstätten der Verbandsmitglieder vom 9. April an bis zum Ende des Streikes zu schließen.

Winnweiler (Pfalz), 2. April. Zwischen Winnweiler und Imsweiler, nahe beim Tunnel, ist die Maschine des Köln- Mailänder Schnellzuges entgleist. Glück­licherweise riß sie sich vom Zuge los, welcher unversehrt auf dem Geleise stehen blieb, während die Maschine die Böschung hiunterstürzte. Niemand ist verletzt, nur der Verkehr blieb mehrere Stunden unter­brochen.

Das große Los der am 27. März gezogenen Sebalduslotterie in Nürnberg 25000 Mark ist in die Lotterie- kollckte von I. Stürmer in Straßburg gekommen, nachdem bereits im Januar und Februar neben vielen kleineren Gewinnen noch zwei solche von je 10 000, einer von 5000 und einer von 2000 Mk. von der Schloßfreiheitslotterie in dieselbe Kollekte gefallen waren. In allen diesen Fällen waren die Gewinner bedürftige Leute, denen das Glück wohl zu gönnen war.

Mühlhausen. 27. März. Schon wieder hat das Schöffengericht 3 Dornacher Metzger zu verurteilen gehabt, die schlechtes Wurstfleisch in die Stadt einführten, ohne dasselbe im Schlachthause untersuchen zu lassen. Sie sind zu 3, 9 bezw. zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Die schon längst geplante Generalagentur derKreditgenoffenschaftfürElsaß- Lothringen. welche im wesentlichen die Geschäfte derselben im Oberelsaß zu vermitteln ' hat. wird hier am 1. April eröffnet. In Colmar ist gleichzeitig eine Lokalagcntur für Annahme von Mitglieder- beiträgen und Neuanmeldungen errichtet worden. Beide Agenturen sind die Grund­lagen für eine dort später zu errichtende Zweiggenossenschaft, welche sich hauptsächlich mit der Ausführung der Genossenschafts­

zwecke in Z 2e der Statuten zu befassen haben wird. Der Bankbetrieb der Ge­nossenschaft soll auf die Zentralstelle in Straßburg beschränkt bleiben.

Karlsruhe. 2. April. Die gestrige Bismarckfeier in der Festhalle war kein Parteifest, sondern der Abschiedsgrub eines dankbaren Volkes von einem durch sein Verdienst unsterblich gewordenen Lenker feiner Geschicke. So wollte man die Feier verstanden wissen und so wurde sie auch verstanden. Der gewaltige Raum war vollständig gefüllt, auf den Gallerieen war eine große Anzahl von Damen versammelt. Die Kolossalbüste des Reichskanzlers lenkte alle Blicke auf sich. Ein Dankbarkeits­und Glückwunschtelegramm wurde an den Fürsten abg'esendet.

Der Stadtrat Karlsruhe hat beschlossen, behufs Erbauung einer Bahn von Karls­ruhe überEttlingen nachHer ren­al b in Verbindung mit anderen beteiligten Gemeinden Pläne und Kostenvoranschlag anfertigen zu lassen und den noch unge­deckten Kostenbetrag von beiläufig 1000 Mark an die Stadtkasse zu übernehmen.

Pforzheim, 2. April. Gestern Abend fand in der hiesigen Turnhalle eine von dem nationalliberalen Verein veran­staltete Bismarckfeier statt, welche so zahlreich besucht war. daß die große Halle nebst den Gallerten die Teilnehmer kaum zu fassen vermochte. Der Verlauf der Feier war ein äußerst würdiger und es wurde dieselbe neben den verschiedenen Festreden noch durch die Produktionen der Feuerwehrkapelle und des Männergesang- Vereins wesentlich gehoben. An Fürst Bismarck ging noch am Abend ein sehr warm gehaltenes Telegramm ab.

Württemberg.

Stuttgart, 1. April. Laut Staats- Anzeiger ist die Ständeversammlung mittels König!. Verordnung auf Dienstag den 15. d. M. zusammenberufen.

Stuttgart, 2. April. Mit dem gestrigen Tage ist nach dem Beob. der Vorort der deutschen Volkspartei von Frankfurt nach Stuttgart verlegt worden. Der engere Ausschuß besteht aus 7 Stutt­garter Herren, den Vorsitz hat R.Anwalt Payer.

Stuttgart, 2. April. Straf­kammer des kg l. Landgerichts. Der aus Bayern gebürtige 28 Jahre alte Schuh­macher Grünwald, der im März 1890 in einer hiesigen Wirtschaft und bei einem Metzger in der Wilhelmstraße den Versuch gemacht hat, eine Spielmarke für ein Zehn­markstück auszugeben, in beiden Fällen je­doch ohne Erfolg, wurde mit Rücksicht auf seine vielen Vorstrafen einerseits, anderseits in Anbetracht des geringen Objektes, um das es sich in beiden Fällen handelte, dem Anträge des Staatsanwalts gemäß zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten und Er­satz der Prozeßkosten verurteilt.

(Telegr-Ag. Südd. Corr.-Bur.)

Stut t g a r t, 3. April. Schöfsen- Gericht.Lausbub', unverschämter Kerl" soll die Ehefrau des Postunterbediensteten R. zu Stuttgart einen Posten genannt haben als dieser ihr am 22. Febr. ds. Js, verwehren wollte, im Kasernengängle an dem Eingang zur Kaserne auf die Brot verkaufenden Soldaten zu warten. Der Posten war hierauf zur Verhaftung ge­

schritten und das Gouvernement hatte An­klage wegen Beleidigung erhoben. Während ein Lazaretgehilfe jene Worte gehört haben will, bestreitet Frau R., unterstützt durch das Zeugnis einer Frau, dieselben gebraucht vielmehr nur gesagt zu haben,dees ist e Stückle vom e rechte Flegel" unddees ist e recht's Bubestückle" , auch habe sie an einem Platz gestanden, den man ihr seit 3 Jahren noch niemals verwehrt habe. Der Posten habe an jenem Abende sie aber sofort angepackt und ihr dabei sogar ihre Jacke zerrissen. Die Staatsanwalt­schaft erblickt in dem Verhaften der Frau R. eine öffentliche Beleidigung und be­antragt 1 Woche Gefängnis. Das Urteil lautete auf 4 Tage Gefängnis und Trag­ung der Kosten. (T.-Ag.d.S.-C.-B.Stuttg.)

DerNeue Albb." berichtet über einen Krankheitsfall in Salzstetten: Die 16 jährige Tochter des Bauern Düttling liegt seit 24 Tagen in tiefem Schlaf. An­gefangen hat der Zustand mit Brust­beengung; kalte Bäder, Douchen rc. haben nichts geholfen. Das Mädchen wird mit Milch und Eiern ernährt, atmet leicht und hat am Gesichtsausdruck bis jetzt wenig verloren. Man strömt zu ihrer Lager­stätte. Der Vater hat Prof. Liebermeister von Tübingen konsultiert, der eine Ueber- sührung dahin wünschte, der sich der Vater aber wiedersetzte. Medizinalrat Dr. Burkart in Stuttgart hat neue Anordnungen ge­troffen und bat um fortlaufende Berichte über de,, Krankheitsverlauf.

Eingesandt an denSchw. Merk." Der Schw. M. bringt in Nr. 71 die Mit­teilung, daß in der Eisenbahn-Beirats- Sitzung vom 25. d. Einschränkung des Sonntagsdienstes bei der Post abge­lehnt, dagegen angenommen wurde, daß am Ostermontag, Pfingstmontag, Stefans­tag und in kath. Orten an Mariä Himmel­fahrt, sowie am ersten Volksfesttag be­schränkter Sonntagsdienst eintrete und an diesen Festtagen der Landbestelldienst unter» bleiben, an den sonstigen Sonn- und Feiertagen aber der Briefbestelldienst nach Bedürfnis stattfinden soll. Daß diese Be­stimmungen fürdas Land" von Bedeut­ung sind, leuchtet ein und so mögeEinem vom Land" gestattet fein, die etwaigen Folgen dieser neuen Verordnungen etwas zu beleuchten, lieber die Frage der weiteren Beschränkung des Sonntagsdienstes und die Art ihrer Lösung mag man denken, wie man will, sie berührt uns auf dem Land, die von Postboten bedient werden, unmittelbar nicht. Wohl aber ist dies wesentlich der Fall mit der zweiten Frage des Landbestelldienstes an genannten Feier­tagen. Da doch wohl die Absicht nicht die ist, dem Ostermontag rc. zu lieb den den Postboten am I. Festtag zum Land­dienst zu verpflichten, so bliebe die Post für Orte mit Botendienst 2 Tage nach einander aus und die Zeitungen, Briefe u. s. w. blieben für solche Orte volle drei Tage auf der Station liegen resp. unter­wegs, bis sie in die Hände des Adressaten kämen. Davon kann doch im Ernst keine Rede sein; es müßte das als schwerer, unerträglicher Uebelstand in Bälde em­pfunden werden. Mancher hat in der Stadt schon geklagt, wenn während der Influenza-Seuche der Bestelldienst da und