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die Sicherheit und Bequemlichkeit des Ver­kehrs gefährdet, bezw. beeinträchtigt wer­den kann, oder aus dessen Ladung spitze oder scharfe Gegenstände (wie Sensen, Gabeln, Sägen und dergleichen) in gefähr­licher Weise hervor- oder heransragcn.

8 10b.

Beschaffenheit des Fuhrwerks.

Es ist untersagt, auf öffentlichen Wegen mit Fuhrwerken zu fahren, an deren Seite ein hervorstehendes Sitzbrett (sogen. Faullenzer) angebracht ist.

Lastwagen, welche auf öffentlichen Wegen mit stärkerem Gefälle fahren, müssen mit einer ausreichenden Brems-(Sperr)- Vorrichtung versehen oder mit einem Rad­schuhe ausgestattet sein.

8 10 e.

Beschaffenheit der Zugtiere.

Es ist untersagt, beim Fahren auf öffentlichen Wegen bissige Zugtiere, sofern sie nicht mit einem vollständig sicheren Maulkorb versehen sind, sowie als Schläger bekannte, kollerige oder fallsüchtige Zug­tiere zu verwenden.

8 10 ä.

Verhalten der das Fuhrwerk leitenden oder benützenden Personen.

Es ist untersagt, beim Fahren auf öffentlichen Wegen

1) Wagen, welche so hoch beladen sind, daß dadurch die sichere Leitung vom Fuhr­werke aus gefährdet wird (insbesondere Heu-, Frucht-, Stroh- und Laubwagen), vom Wagen aus zu leiten, oder Zugtiere überhaupt ohne Leitseil vom Wagen aus lediglich mit Zuruf und Peitsche zu lenken;

2) auf der Deichsel des Fuhrwerks, auf einem nach tz 10l) verbotenen Seitenbrett oder bei Lastwagen derart auf dem Vorder­teil des Wagens zu sitzen, daß die Beine in der Luft schweben oder auf die Wagen­deichsel zu stehen kommen.

8 Ws.

Tragen von Sensen auf öffent­lichen Wegen.

Wer beim Gehen oder Fahren auf öffentlichen Wegen eine Sense mit sich führt, hat die Spitze der Sense nach oben oder an den Schaft angelegt zu tragen.

Karlsruhe den 25. Nov. 1889.

Gr. Ministerium des Innern.

Turban.

Neuenbürg.

Bitte mn Gaben.

Wie früher bitten wir auch diesem Jahre um Gaben für die Heil- und Pflege- Anstalt für Schwachsinnige in Mariaberg und erklären uns zugleich bereit, auch Gaben für andere Wohlthätigkeits-Anstalten unseres Landes zu vermitteln.

Den 15. Dezember 1889.

Dekan Oberamtmann

Cranz.Hof mann.

Pmilltiuichnchteu.

klirislbttiim-hoiileet!

(stellend im Kesellmaelc u. rei^euste Reu-

lleiten kür sten Msillnaelltsbauin.)

1 Kiste eiltliLit ea 440 8tiiek, verseuste A6g6ll LL? 3 Mrk -LL Melinalime. Kiste unst VerpnellunA bereoline uielit.

^Viesterverleäulern sellr emplolllen.

Calw.

Die Umwandlung der 4'/-o/oigen württembergischen

Liaais-OlsILZÄtlorls»

von 1878 in 3*/r°/oigx, bezw. deren Einzug vermittelt

Lüälin., LsLkMoMt.

Krischgeschlagene

Reps-, Mohn-, u. Leinkuchen

empfiehlt ganz und gemahlen zu den jeweiligen billigsten Tagespreisen, namentlich Wiederverkäufern die Qelmühle

von in Bietigheim a. E.

Neuenbürg.

SpottbiMg!

Eine größere Partie Reisemuster bestehend in

Hüllen, Kinderhauben, Herrenkravatten, Hosenträgern.

werden, so lange Vorrat reicht, zur Hälfte des reellen Wertes abgegeben und sehe geneigtem Zuspruch entgegen.

Achtungsvoll

Tmil IVleisSl.

LriektasetiM u. Uotiaimeder,

86^611)2611^6, Lri6kd686Ü^6r6r.

Lt-ISspÄPISI-S IN KASSSttSN,

unst sonstißö kür KestZeseiiönlre xassensta LleAenstänste 6ilipÜ6kIt

Neuenbürg.

Lese-Werein.

Plenar-Versammlung

Donnerstag den 19. Dezember abends '/-8 Uhr

im Hotel Schiele.

Tagesordnung:

Wahl des Vorstandes und des Ausschusses. Auswahl der Leseschriften,

Beratung über Statutenänderung und Er­höhung des Beitrages zu Unterhalt­ungszwecken.

Um zahlreiches Erscheinen bittet

Der Ausschuss.

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