869
ubt. — Sobald der ie aus- und einste^en« der Wagen geöffnet, is zur betreffenden : ausgestiegen sind, ist >n abgehenden Reisengestattet. — Jeder zu achten, daß er auf und an den Orten, schieden«: Richtungen lg gelange, sowie daß en Wagen verlasse. — der Fahrt und igen. Während der n Gängen der Wagen, und die Mitreisenden den Sitzen Platz vor- eraustreten aus den ld die Treppen unter- s Fahrpersonals sind nster, sonst diejenigen hrten Seite der Per- llten. — Das Oefsnen er in den Wagen beschälter, das Hand- rupt jedes unbefugte ngen des Zugspersoden Wagen und Ablichtraucher darf nicht ahme vonHand- i :n den Wagen mit- - 10 kg für die Perückstücke , welche bei inzeln oder zusammen erschrecken, sind von abe gegen einen Ge- Zurückgelassene übergehenden Ausbeereiche der württemb. iegenstände und zur ihändigung derselben Stuttgart ein Fund- ches alle Berlustan- Nuster zu Verlustan- ationen unentgeltlich ;en von den Beamten
'eich.
Bei Szunyegdy Gesellschaft von vom Schneesturm iren aufgefunden.
n d
Aus Sansibar Pascha ist gestern seiner Kurzsichtig- :n Balkon hinab- indet. Sein Zu- doch hofft Doktor -Expedition ihn (S. M.)
(Ein entsetzliches Nov. begab sich fftehend aus 37 ibert in der Pro- sjagd. Im Walde iäger Aufstellung, Msch eindrangen, cn. Plötzlich er- hirsch! Mehrere an, und in dem >re losgingen, er- Aufschrei. Der ^ Bergmann war i einer Kugel ge- durchbohrte Leber ernswerten. Er !en Jagdgenossen nd unter großer Eisenbahnstation Brüssel gebracht, uslagcr verschied mittag.
Der Enzthäler.
Ainciger und Unterhaltungsblatt für das Ensthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt für: öen HbevamLsbezivk Weuenbüvg.
47. Aayrgang.
Rr. ISS. Reuenbürg, Dienstag den 10. Dezember 1889.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1 IO monatlich 40 durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 25 monatlich 45 ^Z, auswärts vierteljährlich 1 45 — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
K. Landgericht Tübingen.
7. Md
Aufforderung.
Der wegen Diebstahls hier in Untersuchung stehende 15 Jahre alte Goldschmiedslehrling Christian Feil von Kurzach, Amts Marbach, war bei feiner Festnahme in Pforzheim im Besitz von Geld (noch 29 20 L) und einer Taschenuhr mit
zwei Ketten, über deren rechtmäßigen Erwerb er sich nicht ausweisen kann.
Er behauptet, er habe einen Geldbeutel mit 2 Zwanzigmarkstücken auf der Straße zwischen Eutingen. Bezirksamt Pforzheim, und der Stadt Pforzheim gefunden, in Wirklichkeit wird er das Geld wie auch die Uhr und die beiden Ketten Ende November oder Anfangs Dezember vermutlich in der Zeit vom 1.—2. Dezember, in Pforzheim oder Umgegend gestohlen haben.
Ueber die Beschaffenheit der Uhr und der Ketten wird die Landjägernebenstation Birkenfeld nähere Auskunft geben.
Die Eigentümer dieser Gegenstände und des gestohlenen Gelds wollen sich bei der nächsten württ. Landjägerstation oder bei der badischen Gendarmerie melden.
Den 7. Dezember 1889.
Untersuchungsrichter:
Schwartz, L.R.
Neuenbürg.
Nr« GrtWlhkidchiirde«
wird unter Bezugnahme auf den Mini- sterialerlaß vom 26. Novbr. 1889, Nr. 12 347, — Minist.-A.-Bl. S. 286 — etn- geschärft, darüber zu wachen, daß die Vorschrift des § 26 der K. Verordnung vom 21. Dezember 1876, betreffend die Feuerpolizei (Reg.-Bl. S. 513), nach welcher gebrannte Kalksteine ohne sichere Bewahrung vor Benetzung an oder in nicht massiven Gebäuden nicht gelagert werden dürfen, eingehalten und in Gemäßheit des H 1 der angeführten K. Verordnung auch beimAblöschen des gebrannten Kalks die gebotene Borsicht beobachtet wird.
Den 7. Dezember 1889.
K. Oberamt.
- Ho fmann.
Revier Wildbad.
Stimmlich-«. StmM-NerkMf.
Am Mittwoch den 18. Dezember mittags 11'/« Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad aus Distr. II. Eiberg Abt. 56 Neuacker und 57 Vordere Brotenau sowie Scheidholz aus Frechs, Gußmanns und Günthers Hüten:
747 St. Nadelbolz-Lang- und Sägholz
I.—IV. Kl. mit 629 Fm., 125 St. Nadelholz-Langholz V. Kl. mit 19 Fm.;
aus Abt. 56 Neuacker und 57 Vordere Brotenau:
98 Derbstangen, 205 Hopfenstangen und 679 Reisstangen.
Neuenbürg.
Bürgerausschuß-Wahl.
Auf den letzten Dezember 1889 haben aus dem Bürgerausschuß auszutreten und können vor Jahresfrist nicht wieder gewählt werden die Herren:
Gustav Palm, Apotheker, Obmann, Wilhelm Pfrommer, Flaschner, Ludwig Müller, Bäcker,
Friedrich Bosch, Sensenschmied, Johann Fischer, Hafner,
Ernst Weil, Uhrmacher.
Friedrich Beichte, Sägmühlebesitzer (gestorben).
Zur Ergänzung sind daher für die Dauer von 2 Jahren 7 Mitglieder zu wählen.
Im Ausschuß verbleiben die Herren: Johann Fauth, Metzger,
Karl Pfrommer. Sattler,
Karl Karcher, Bierbrauer,
Karl Wanner, Rotgerber,
Franz Fischer, Schlosser,
Johann Seeger, Sensenschmied.
Die Liste der Wahlberechtigten liegt bis zum 17. Dezember d. I. im Nebenzimmer der Stadtschultheißenamts-Kanzlei zur Einsicht auf.
Einsprachen gegen die Liste, wegen Unterlassung der Aufnahme eines Wahlberechtigten oder wegen Aufnahme eines Nichtmahlberechtigten, sind bis zum 17. Dezember d. I. abends 6 Uhr bei dem Gemeinderat anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgenommenen den Verlust des Stimmrechts nach sich, es wäre denn, daß der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahlkommission in die Liste nicht ausgenommen worden wäre.
Die Wahl findet am
Samstag den 21. Dezember d. I. nachmittags von 3 bis 7 Uhr
im Sitzungssaale des Rathauses statt. Stimmt an diesem Tage nicht mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten ab, so kommt eine gültige Wahl nicht zu Stande.
Wahl- und wählbarkeitsberechtigt sind unter den hienach bezeichnten Ausnahmen alle männlichen Bürger — auch Haussöhne, — welche im Gemeindebezirk wohnen, das sünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten. Den im Gemeindebezirk Wohnenden stehen diejenigen auswärts wohnenden Bürger gleich, welche in der Gemeinde mit Staatssteuer aus Grundeigentum, Gebäuden oder Gewerben im Mindestbetrag von 25 veranlagt sind.
Dauernd ausgeschlossen vom passiven Wahlrecht sind alle zu einer Zuchthausstrafe verurteilten Personen.
Zeitweise sind von dem Wahl- und Wählbarkeitsrecht diejenigen Bürger ausgeschlossen:
1. welche unter Vormundschaft stehen;
2. welchen die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter aberkannt worden sind, während der Dauer des Verlustes dieser Rechte.
3. gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Hauptverfahren eröffnet ist, wenn nach Entscheidung der Strafkammer des K. Landgerichts als wahrscheinlich anzunehmen ist, daß die Verurteilung die Entziehung der Wahl- und Wählbarkeitsrechte zur Folge haben werde;
4. über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während der Dauer des Verfahrens;
5. welche, den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen, eine Armenunterstützung ausöffentlichen Mitteln beziehen oder im laufenden oder im letzt- vorangegangenen Rechnungsjahr bezogen und diese zur Zeit der Wahl nicht wieder ersetzt haben;
6. welche, obwohl sie mindestens vier Wochen vorher speziell gemahnt wurden, mit Bezahlung der Steuern aus einem der Besteuerung der Stadtgemeinde Neuenbürg unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder der Wohnsteuer aus einem der 3 letztvorangegangenen Rechnungsjahre mehr als neun Monate nach Ablauf des Rechnungsjahrs, in welchem dieselben fällig geworden sind, noch ganz oder teilweise im Rückstände sind und auch keine Stundung dafür erhalten haben, — bis zur Bereinigung des Rückstandes.
Nichtberechtigt zur Teilnahme an der Bürgerausschußwahl sind nach § 50 des