vergaß. Von diesem > mich sie zurückzu- bsame Enthüllungen
li Stunde kam der zu dem ein Diener ir. Eben als der trat, siel Hektar in atemlos und völlig gewaltigen Krisis, da, als wenn er
zen seiner dicht völlig gewesen waren, — der Uebergang Diese Gedanken gleicher Zeit, ohne Wort mit einander
eses Bild vergessen, an Kranken gebeugt, ben lauschte, indem Pulsschlag prüfte; Mutter, stumm in zt und regungslos, nf den Arzt richtend, teil über Leben und lesen. — Und das :ch das fahle Licht em Schirm bedeckten
iemals ein wunder- rt. Allerdings dachte lick nicht an Rem- Zilder, vielmehr ist den Sinn gekommen, nicht, das Erlebte Zeinwand wiederzu-
nte, die uns eine :te der Doktor sich zu, indem er seinen ippen legte: schläft! Der Höhest überwunden, und eine Periode der eniger gefährlich ist musqesetzt, daß keine üschenfälle eintreten, ben des Herrn Launen." —
lick war es, wo ich Hals fiel. — Er auseinander, daß Periode etwa zwei och etwas länger ad welcher Zeit der lußtes Leben führe, äußeren Eindrücke, valtig gewesen, als : Ruhe erforderlich die frühere Kraft zugeben. —
Ich denke, es wird eruhigen. Nächstens instigeres ... wie
Ihr Jean."
! folgt.f
itziges.
Nische für 10 ^ weißen, weißes Baumöl mit eines Eies zu einer einen Leinwandlappen ch zwei mal aus die
Der Enzthäler.
Amcigcr und Unterhaltungsblatt für das Enxthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt füv den Hbevarntsbezivk Weuenbürlg.
47. Aayrgang.
Nr. 188. Neuenbürg, Donnerstag den 28. November 1889.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg Vierteljahr!. 1 -/kl. 10 ^Z, monatlich 40 durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 25 ^Z, monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 -4L 45 — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
Neuenbürg.
Der Kaufmann Christian Psau in Wildbad ist heute als Unteragent für das Auswanderer-Beförderungsgeschäft der 1 Firma Anselm u. Co. in Stuttgart für ! den Oberamtsbezirk Neuenbürg in wider- i ruflicher Weise bestätigt worden.
Der von derselben Firma dem Georg Geiger in Wildbad bisher erteilt gewesene Geschäftsauftrag ist in Folge Wegzugs des rc. Geiger von Wildbad erloschen.
Dies wird hiemit zur Kenntnis der Bezirksangehörigen gebracht.
Den 26. November 1889.
K. Oberamt.
H o f m a n n.
Revier Wildbad.
Kreunhslf-Ukkliaiis
am Freitag den 6. Dezember > vormittags 11'/, Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad: Scheidholz aus Distrikt Eiberg:
4 Rm. Erlen-, 1 Rm. Ulmen-Roller; 75 Rm. Eichen-, 29 Rm. Buchen-, 15 Rm. Birken-, 6 Rm. Erlen-, 634 Rm. Nadelholz-Ausschuß-Scheiter und Prügel; 35 Rm. Nadelholz-Anbruch und Abfallholz; ferner 3 Rm. Eichen- und 1 Rm. Nadelholz-Reisprügel.
Revier Hirsau.
Kkiigholz-Skrkails.
Am Mittwoch den 4. Dezember vormittags 10 Uhr
im „Löwen" in Obcrreichenbach ans Weckenhardt, Abt. Föhrbrunnen und vom Scheidholz der Hut Naislach:
Rm. 25 weißtann. Roller mit 10 em Minimalablaß-Stärke (Papierholz), 12 lannene Scheiter, 207 dto. Prügel und Anbruch.
Revier Calmbach.
Die Käiistt des Heii-hohks
in Abt. I 40 Windplatte werde» hiemit davon in Kenntnis gesetzt, daß die Holzseiler mit dem Anrücken des Stammholzes in dieser Abteilung in allernächster Zeit beginnen werden. Da die Beugen beim Anrücken des Stammholzes gefährdet sind, so werden die Käufer ersucht, das Beugholz abzusühren.
Kgl. Revieramt Holland.
Neuenbürg.
KkkMlltMljjllng
betr. die Gemeinderatswahl.
Die Periode, auf welche die Herren Eugen Sceger, Holzhändler,
Fr. Bitzer, Kaufmann,
Chr. Knüller, Schneidermeister,
Karl Winter, Hafner in den Gemeinderat gewählt wurden, geht mit dem laufenden Jahr zu Ende, sodann ist Eduard Rück, Goldkettenfabrikant, dessen Wahlperiode erst im Jahre 1893 ihr Ende erreicht, aus dem Kollegium ausgeschieden und
Jakob Bäuerle, Kupferschmied, welcher bis Ende des Jahres 1891 gewählt ist, am 16. Sept. 1888 gestorben, es sind daher 6 Mitglieder neu zu wählen und zwar 4 auf die Dauer von 6 Jahren, 1 auf die Dauer von 4 Jahren und 1 auf die Dauer von 2 Jahren.
Die Wahl findet nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Juli 1849 und 16. Juni 1885 statt.
Wahl- und wählbarkeitsberechtigt sind unter den hienach bezeichnten Ausnahmen alle männlichen Bürger, welche im Gemeindebezirk wohnen, das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten. Den im Gemeindebezirk wohnenden stehen diejenigen gleich, welche in der Gemeinde mit Staatssteuer aus Grundeigentum, Gebäuden oder Gewerben im Mindestbetrag von 25 vlL veranlagt sind.
Dauernd ausgeschlossen vom passiven Wahlrecht sind alle zu einer Zuchthausstrafe verurteilten Personen.
Zeitweise sind von dem Wahlrecht und der Wählbarkeit diejenigen Bürger ausgeschlossen:
1. welche unter Vormundschaft stehen;
2. welche» die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter aberkannt worden sind, — während der Dauer des Verlustes dieser Rechte oder welchen die bürgerlichen Ehrcn- und Dienstrechte durch ein nach der früheren württemb. Gesetzgebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, — so lange diese nicht wieder hergestellt sind;
3. gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Hauptverfahren eröffnet ist, wenn nach Entscheidung der Strafkammer des K. Landgerichts als wahrscheinlich auzunehmen ist, daß die Verurteilung die Entziehung der Wahl- und
l Wählbarkeitsrechte zur Folge habe» werde;
4. über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während der Dauer des Verfahrens;
5. welche, den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen, eine Armenunterstützung ausöffentlichen Mitteln beziehen oder im laufenden oder im letzt- vorangegangenen Rechnungsjahr bezogen und diese zur Zeit der Wahl nicht wieder erstattet haben;
6. welche, obwohl sie mindestens vier Wochen vorher speziell gemahnt wurden, mit Bezahlung der Steuern aus einem derBesteuerungderGemeindeunterworfenen Vermögen oder Einkommen oder der Wohnsteuer aus einem der 3 letztvoran- gegangenen Rechnungsjahre mehr als neun Monate nach Ablauf des Rechnungsjahrs, in welchem dieselben fällig geworden sind, noch ganz oder teilweise im Rückstände sind und auch keine Stundung dafür erhalten haben, — bis zur Bereinigung des Rückstands.
Die Liste über die wahlberechtigten Bürger ist vom 30. November d. I? an auf dem Rathause im Nebenzimmer der Stadtschultheißenamtskauzlei zur Einsicht aufgelegt.
Einsprachen gegen die Wählerliste, sei es wegen Uebergehens eines Wahlberechtigten oder wegen Aufnahme eines Nichtwahlberechtigten, sind bis zum 9. k. Mts. bei dem Gemeinderat anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgenommenen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahlhandlung nach sich, es wäre denn, daß der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahlkommission in die Liste nicht ausgenommen worden wäre.
Die Wahl selbst findet am
Donnerstag den 12. Dez. d. I.
von nachmittags 3 bis 7 Uhr
auf dem Rathaus im Sitzungssaale statt.
Die Abstimmung geschieht geheim. Jeder Wähler hat persönlich einen Stimmzettel in die Wahlurne niederzulegen, auf welchem die Gewählten zu bezeichnen sind.
Wenn an dem festgesetzten Wahltage nicht mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abstimmt, muß zur Fortsetzung der Wahl ein neuer Wahltermin anberaumt werden.
Diejenigen 4 Gewählten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen, gelten als auf die Dauer von 6 Jahren, die in der Stimmenzahl nach diesen Folgenden als auf 4 bezw. 2 Jahre gewählt.
Den 26. Nov. 1889.
Stadtschultheißenamt.
Stirn.