vergaß. Von diesem > mich sie zurückzu- bsame Enthüllungen

li Stunde kam der zu dem ein Diener ir. Eben als der trat, siel Hektar in atemlos und völlig gewaltigen Krisis, da, als wenn er

zen seiner dicht völ­lig gewesen waren, der Uebergang Diese Gedanken gleicher Zeit, ohne Wort mit einander

eses Bild vergessen, an Kranken gebeugt, ben lauschte, indem Pulsschlag prüfte; Mutter, stumm in zt und regungslos, nf den Arzt richtend, teil über Leben und lesen. Und das :ch das fahle Licht em Schirm bedeckten

iemals ein wunder- rt. Allerdings dachte lick nicht an Rem- Zilder, vielmehr ist den Sinn gekommen, nicht, das Erlebte Zeinwand wiederzu-

nte, die uns eine :te der Doktor sich zu, indem er seinen ippen legte: schläft! Der Höhe­st überwunden, und eine Periode der eniger gefährlich ist musqesetzt, daß keine üschenfälle eintreten, ben des Herrn Lau­nen."

lick war es, wo ich Hals fiel. Er auseinander, daß Periode etwa zwei och etwas länger ad welcher Zeit der lußtes Leben führe, äußeren Eindrücke, valtig gewesen, als : Ruhe erforderlich die frühere Kraft zugeben.

Ich denke, es wird eruhigen. Nächstens instigeres ... wie

Ihr Jean."

! folgt.f

itziges.

Nische für 10 ^ weißen, weißes Baumöl mit eines Eies zu einer einen Leinwandlappen ch zwei mal aus die

Der Enzthäler.

Amcigcr und Unterhaltungsblatt für das Enxthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt füv den Hbevarntsbezivk Weuenbürlg.

47. Aayrgang.

Nr. 188. Neuenbürg, Donnerstag den 28. November 1889.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg Vierteljahr!. 1 -/kl. 10 ^Z, monatlich 40 durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 25 ^Z, monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 -4L 45 Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Neuenbürg.

Der Kaufmann Christian Psau in Wildbad ist heute als Unteragent für das Auswanderer-Beförderungsgeschäft der 1 Firma Anselm u. Co. in Stuttgart für ! den Oberamtsbezirk Neuenbürg in wider- i ruflicher Weise bestätigt worden.

Der von derselben Firma dem Georg Geiger in Wildbad bisher erteilt gewesene Geschäftsauftrag ist in Folge Wegzugs des rc. Geiger von Wildbad erloschen.

Dies wird hiemit zur Kenntnis der Bezirksangehörigen gebracht.

Den 26. November 1889.

K. Oberamt.

H o f m a n n.

Revier Wildbad.

Kreunhslf-Ukkliaiis

am Freitag den 6. Dezember > vormittags 11'/, Uhr

auf dem Rathaus in Wildbad: Scheidholz aus Distrikt Eiberg:

4 Rm. Erlen-, 1 Rm. Ulmen-Roller; 75 Rm. Eichen-, 29 Rm. Buchen-, 15 Rm. Birken-, 6 Rm. Erlen-, 634 Rm. Nadelholz-Ausschuß-Scheiter und Prügel; 35 Rm. Nadelholz-Anbruch und Abfallholz; ferner 3 Rm. Eichen- und 1 Rm. Nadelholz-Reisprügel.

Revier Hirsau.

Kkiigholz-Skrkails.

Am Mittwoch den 4. Dezember vormittags 10 Uhr

imLöwen" in Obcrreichenbach ans Weckenhardt, Abt. Föhrbrunnen und vom Scheidholz der Hut Naislach:

Rm. 25 weißtann. Roller mit 10 em Minimalablaß-Stärke (Papierholz), 12 lannene Scheiter, 207 dto. Prügel und Anbruch.

Revier Calmbach.

Die Käiistt des Heii-hohks

in Abt. I 40 Windplatte werde» hiemit davon in Kenntnis gesetzt, daß die Holz­seiler mit dem Anrücken des Stammholzes in dieser Abteilung in allernächster Zeit beginnen werden. Da die Beugen beim Anrücken des Stammholzes gefährdet sind, so werden die Käufer ersucht, das Beug­holz abzusühren.

Kgl. Revieramt Holland.

Neuenbürg.

KkkMlltMljjllng

betr. die Gemeinderatswahl.

Die Periode, auf welche die Herren Eugen Sceger, Holzhändler,

Fr. Bitzer, Kaufmann,

Chr. Knüller, Schneidermeister,

Karl Winter, Hafner in den Gemeinderat gewählt wurden, geht mit dem laufenden Jahr zu Ende, sodann ist Eduard Rück, Goldkettenfabrikant, dessen Wahlperiode erst im Jahre 1893 ihr Ende erreicht, aus dem Kollegium aus­geschieden und

Jakob Bäuerle, Kupferschmied, welcher bis Ende des Jahres 1891 ge­wählt ist, am 16. Sept. 1888 gestorben, es sind daher 6 Mitglieder neu zu wählen und zwar 4 auf die Dauer von 6 Jahren, 1 auf die Dauer von 4 Jahren und 1 auf die Dauer von 2 Jahren.

Die Wahl findet nach den Bestimm­ungen des Gesetzes vom 6. Juli 1849 und 16. Juni 1885 statt.

Wahl- und wählbarkeitsberechtigt sind unter den hienach bezeichnten Ausnahmen alle männlichen Bürger, welche im Ge­meindebezirk wohnen, das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten. Den im Gemeinde­bezirk wohnenden stehen diejenigen gleich, welche in der Gemeinde mit Staatssteuer aus Grundeigentum, Gebäuden oder Ge­werben im Mindestbetrag von 25 vlL ver­anlagt sind.

Dauernd ausgeschlossen vom passiven Wahlrecht sind alle zu einer Zuchthaus­strafe verurteilten Personen.

Zeitweise sind von dem Wahlrecht und der Wählbarkeit diejenigen Bürger aus­geschlossen:

1. welche unter Vormundschaft stehen;

2. welche» die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffent­licher Aemter aberkannt worden sind, während der Dauer des Verlustes dieser Rechte oder welchen die bürgerlichen Ehrcn- und Dienstrechte durch ein nach der früheren württemb. Gesetzgebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, so lange diese nicht wieder hergestellt sind;

3. gegen welche wegen eines Ver­brechens oder Vergehens das Hauptver­fahren eröffnet ist, wenn nach Entscheidung der Strafkammer des K. Landgerichts als wahrscheinlich auzunehmen ist, daß die Verurteilung die Entziehung der Wahl- und

l Wählbarkeitsrechte zur Folge habe» werde;

4. über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während der Dauer des Ver­fahrens;

5. welche, den Fall eines vorüber­gehenden Unglücks ausgenommen, eine Armenunterstützung ausöffentlichen Mitteln beziehen oder im laufenden oder im letzt- vorangegangenen Rechnungsjahr bezogen und diese zur Zeit der Wahl nicht wieder erstattet haben;

6. welche, obwohl sie mindestens vier Wochen vorher speziell gemahnt wurden, mit Bezahlung der Steuern aus einem derBesteuerungderGemeindeunterworfenen Vermögen oder Einkommen oder der Wohnsteuer aus einem der 3 letztvoran- gegangenen Rechnungsjahre mehr als neun Monate nach Ablauf des Rechnungsjahrs, in welchem dieselben fällig geworden sind, noch ganz oder teilweise im Rückstände sind und auch keine Stundung dafür erhalten haben, bis zur Bereinigung des Rück­stands.

Die Liste über die wahlberechtigten Bürger ist vom 30. November d. I? an auf dem Rathause im Nebenzimmer der Stadtschultheißenamtskauzlei zur Einsicht aufgelegt.

Einsprachen gegen die Wählerliste, sei es wegen Uebergehens eines Wahlberechtig­ten oder wegen Aufnahme eines Nicht­wahlberechtigten, sind bis zum 9. k. Mts. bei dem Gemeinderat anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgenommenen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahl­handlung nach sich, es wäre denn, daß der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahlkommission in die Liste nicht aus­genommen worden wäre.

Die Wahl selbst findet am

Donnerstag den 12. Dez. d. I.

von nachmittags 3 bis 7 Uhr

auf dem Rathaus im Sitzungssaale statt.

Die Abstimmung geschieht geheim. Jeder Wähler hat persönlich einen Stimmzettel in die Wahlurne niederzulegen, auf welchem die Gewählten zu bezeichnen sind.

Wenn an dem festgesetzten Wahltage nicht mehr als die Hälfte der Wahlbe­rechtigten abstimmt, muß zur Fortsetzung der Wahl ein neuer Wahltermin anbe­raumt werden.

Diejenigen 4 Gewählten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen, gelten als auf die Dauer von 6 Jahren, die in der Stimmenzahl nach diesen Folgenden als auf 4 bezw. 2 Jahre gewählt.

Den 26. Nov. 1889.

Stadtschultheißenamt.

Stirn.