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Verletzten befinden sich auf dem Wege langsamer Besserung; die Heilung nimmt einen durchaus normalen Verlauf. Den weiteren fünf geht es ebenfalls gut; sie sehen in nächster Zeit ihrer Entlassung aus dem Katharinenhospital entgegen.
Stuttgart, 22. Nov. Die beliebte Jugendschriftstellerin Louise Pichler, deren Tod mitgeteilt ist, war am 16. Jan. 1823 in Oberwälden bei Göppingen als Tochter des in Mössingen verstorbenen Pfarrers geboren. Zugleich mit den Brüdern erhielt sie vom Vater Unterricht in Latein und andern Wissenszweigen. Schon früh zeigte sich ihr Erzählertalent den jüngeren Geschwistern gegenüber, denen sie ihre Eindrücke vom nahen Hohenstaufen und aus den Romanen Walter Scotts schilderte. Dem kranken Vater die Kosten einer Badereise zu erleichtern, schrieb sie 1847 ihre erste Erzählung: Der Kampf um Hohentwiel unter K. Wiederhold. Seitdem veröffentlichte sie vieles in Barths Jugendblättern, Plieningers Weihnachtsblüten rc. Ihre zahlreichen geschichtlichen Erzählungen aus der Zeit der Hohenstaufen, des 30jährigen Kriegs und der französischen Revolution sind alle von warmem vaterländischen Geiste erfüllt und unsere Jugend hat sie stets mit freudiger Begeisterung ausgenommen. (S. M.)
Heidenheim, 18. Novbr. Eine heitere Verwechslung ging dieser Tage an dem Küchenherd einer größeren Wirtschaft hier vor sich. Auf dem Herde stand eine vom Tierarzt für den kranken Rappen verordnete Mixtur, daneben auch die Flasche für Sauce. Die Behälter wurden verwechselt und der kranke Gaul mußte die fette Bratensbrühe schlucken, was ihm übrigens geschmeckt und durchaus nicht geschadet haben soll. Die Verwechslung kam auf, als die Köchin die Pferdearznei als Sauce verwenden wollte.
F r e u d e n st a d t, 16. Nov. Am Freitag den 15. d. Mts. feierte der in weiten Kreisen bekannte, 1794 geborene, somit im 96. Lebensjahre stehende Fr. Bacher, Büchsenmacher und Veteran von 1814, seinen Geburtstag im Kreise mehrerer Freunde. Der 95jährige Mann steht noch in einer Rüstigkeit, hat noch ein solch gutes Gedächtnis, daß er trotz seines hohen Alters sich noch aller Einzelheiten der Schlacht bei Bar sur Aube, in welcher bekanntlich Seine Maj. Kaiser Wilhelm l. die Feuertaufe erhielt, erinnern kann. Der Veteran Bacher sprach seinen Freunden für die erwiesene Ehre seinen Dank aus mit dem Wunsche, nächstes Jahr am 15. November wieder zusammen zu kommen, auch möchte ihn der liebe Gott es erleben lassen, seinen 100. Geburtstag noch feiern zu dürfen.
Neuenbürg, 22. Nov. Gestern abend gab der Jnstrumentalverein Pforzheim seinen passiven Mitgliedern, zu denen neuerdings auch mehrere Neuenbürger gehören, in der Turnhalle ein allerseits mit großem Beifall aufgenommenes Konzert. Das Orchester bestand aus 60 Musikern, meistens Dilettanten aus Pforzheim selbst, ein schönes Zeichen für den Bestand des Jnstrumentalvereins. Nur 12 Mitwirkende waren von auswärts beigezogen (von Karlsruhe und Wildbad.) — Es war für
uns ein Hochgenuß, so ganz in unserer Nähe mit verhältnismäßig wenig Auslagen ein so stark besetztes Orchester zu hören, das unter der tüchtigen Leitung des Musikdirektors Baal den Anforderungen der Programmnummern durchaus entsprach. Gefiel uns schon die Eröffnungsnummer, Ouvertüre zu Oberon, durch außerordentlich feine Nüancierung und Präzision, so machte der letzte Teil des Programms, die Symphonie von Herrn Fabrikant Emil Ehrismann in Pforzheim, im Molto rnockerato und kinalo einen großartigen Eindruck auf die Zuhörer durch überwältigende, manchmal fast überreiche Tonfülle, während das ^.äaZio und Menuett dieser Symphonie die zarteren Gemütssaiten sehr wohlthuend berührten. Pforzheim darf stolz darauf sein, den Komponisten dieser schönen Symphonie zu seinen Mitbürgern zählen zu dürfen. Eine Glanznummer des Programms bildete die wohlge- lungene Wiedergabe des Mozart'scheu Quintetts der Herren Dörschel, Klupp. Krüger und Hüttich unter ausgezeichneter Klavierbegleitung der Pianistin Frl. Feist aus Pforzheim, welche auch die Solonummern des Baritonisten Hrn. Hayner aus Karlsruhe, der mit den Liedern „der letzte Kuß" und der „Waldteufel" die Zuhörer zu hoher Begeisterung hinriß, begleitete. Der Sänger, an dem wir den weichen, wohlthuenden Schmelz der Stimme und die sehr deutliche Aussprache besonders hoch schätzen, hatte die Güte, den anhaltenden Beifall der Konzertgäste durch Dreingabe eines weiteren Liedes zu belohnen. — Der Besuch war, trotzdem ja, wie bekannt, diesem Konzert kürzlich ein gleiches vorausgieng, sehr zahlreich; wir möchten besonders hervorheben, daß die benachbarten Enzthalorte, namentlich aber Neuenbürg, ansehnlich vertreten waren. Die Anregung hierzu gab in letzter Zeit der derzeitige rührige Vorstand des Jnstrumentalvereins, Hr. Rechtsanwalt Jacob, welcher in entgegenkommender Weise Mitglieds- Karlen für Auswärtige einführtc; eine Neuerung, welche hier dankbaren Anklang findet.
Auszug
aus der im Staatsanz. Nr. 270 enthaltenen neuen Fassung der württemb. Zusatzbestimmungen zum Betriebsreglement für die Eisenbahnen Deutschlands.
(Die neuen Vorschriften treten mit dem I. Jan. 1890 in Kraft. Die Bestimmungen wegen der Gültigkeitsdauer der Rückfahrkarten greisen schon am 1. Dezbr. d. I. Platz.)
Gewöhnliche Fahrpreise. Die Grundtaxen hiefür betragen für 1 Person und 1 Kilometer: bei einfacher Fahrt in der I. Wagenklasse 8,g Pf., in der II. Wagenklasse 5,g Pf., in der III. Wagenklasse 3,, Ps.; bei Hm- und Rückfahrt (Doppel-Kilometer) in der I. Wagenklasse Pf-, in der II. Wagenklasse 8,„ Pf, in der III. Wagenklasse 5,z Pf.; für gewöhnliche und beschleunigte Personenzüge, mit einem für alle Klassen gleich bleibenden Zuschlag von 1„ Pf. für 1 Kilometer bei Benützung der Schnellzüge für jede Richtung. — Die Erhebungsbeträge unter 1 Mark werden auf 5 Pf., solche über 1 Mark auf volle 10 Pf. aufgerundet. — Als geringster Betrag wird in gewöhnlichen und beschleunigten Personenzügen 10 Pf., in Schnellzügen 20 Pf. erhoben.
Fahrpreisermäßigungen bestehen für Kinder unter 10 Jahren: Kinder unter 4 Jahren werden taxfrei befördert, wenn ein besonderer Platz für dieselben nicht beansprucht wird. — Kinder im Alter von 10 Jahren und darüber genießen keine Fahrpreisermäßigung. — Ein Kind im Alter von 4 bis 10 Jahren wird in allen Wagenklassen und bei allen Zugsgattungen zur Hälfte des Fahrpreises für Erwachsene befördert. Die Fahrpreise für Kinderfahrkarten werden auf eine in den Pfennigen durch fünf teilbare Zahl aufgerundet. — Der geringste Erhebungspreis für eine Kinderfahrkarte beträgt 10 Pf. — Zwei Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren werden in allen Wagenklassen und Zugsgattungen zusammen auf eine Fahrkarte der betreffenden Klasse befördert, d. h. wie eine erwachsene Person behandelt. — Für Inhaber von Zeitkarten. Für die regelmäßig wiedcrkehrende Benützung der Bahn durch eine und dieselbe Person zwischen zwei Stationen innerhalb eines gewissen Zeitraums werden Zeitkarten zu beliebigen Reisezwecken (Allgemeine Zeitkarten), zum Zweck des regelmäßigen Besuchs einer Schule (Schüler-Zeitkarten) und zu Badezwecken (Bade-Fahrkarten) ausgegeben. — Die Zeitkarten werden zur Fahrt in I., II. und III. Klasse für 1—12 Monate zu den im speziellen Tarif ausgerechneten Preisen abgegeben und zwar: für beliebige Reisezwecke für Hin- und Rückfahrt, zum Zweck des regelmäßigen Besuchs einer öffentlichen Schule sowohl zur Hin- und Rückfahrt, als auch zur Fahrt nur in einer Richtung. — Für Kinder unter 10 Jahren greifen die oben bei Ziffer 2. I. angegebenen weiteren Ermäßigungen Platz. — Die Zeitkarten berechtigen zur beliebigen Fahrt (in beiden bezw. nur in der einen Richtung) auf den darin angegebenen Bahnstrecken mit allen fahrplanmäßigen Zügen, einschließlich der Schnellzüge, welche die betr. Wagenklaffe führen und auf den betreffenden Stationen anhalten; sie haben aber in einer höheren Wagenklasse, als für welche sie ausgestellt sind, keine Giltigkeit; es haben daher die Eigentümer solcher Karten, wenn sie eine höhere Wagenklasse benützen wollen, die volle Taxe der höheren Klasse für die betr. Fahrt bezw. Strecke zu entrichten. — Die Geltungszeit der Zeitkarten kann an jedem beliebigen Tag beginnen. — Die Bestellung einer Zeitkarte geschieht unter Benützung des dafür vorgeschriebenen Formulars, welches unentgeltlich verabfolgt wird, bei der Stationskasse des Anfangs- oder Endpunkts der betr. Strecke unter Vorausbezahlung des Preises und hat in der Regel mindestens drei Tage vor dem Anfangstermin der Zeitkarte zu erfolgen. — Eine Zeitkarte ist nur für die aus derselben bezeichnete Person giltig und darf aus eine andere nicht übertragen werden. — Die Benützung einer Zeitkarte durch eine andere Person, als für welche dieselbe ausgestellt ist, sowie die Benützung einer bereits abgeiaufenen Zeitkarte hat, abgesehen von der strafrechtlichen Verfolgung wegen Betrugs, neben Bezahlung des doppelten Fahrgelds für die betr. Strecke, die Einziehung der Karte und den Verlust der aus derselben hervorgehenden Ansprüche aus den Rest der Benützungszeit zur Folge. — Die Karte ist dem Eisenbahnpersonal auf Verlangen während der Fahrt vorzuzeigen. Führt der Inhaber die Karte nicht bei sich, so wird gegen ihn wie gegen einen ohne gütige Fahrkarte betroffenen Reisenden nach der Zusatzbestimmung Ziff. 5 zu ß 14 verfahren. — Beim Verlust einer Zeitkarte hat der Eigentümer derselben bei der Bestellungsstation sofort Anzeige zu machen; es wird alsdann auf Verlangen gegen Nachzahlung einer Gebühr von einer Mark eine neue Karte mit Giltigkeitsdauer bis zum Ablauf der ursprünglichen Frist ausgefertigt.
(Fortsetzung folgt.)
Auflösung des Logogryphs in Nr. 184:
Hahn, Huhn, Hohn.
Marktpreise. Neuenbürg, 23. Novbr. Butter 1.05 bis 1.10 pro V, Kilo.
Eier 2 St. 15 1 St. 8
Mit einer Beilage.
Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Meeh in Neuenbürg.