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Unser Kandidat, Landgerichtsrat v. Küktkingen, bedauert, daß es ihm für diesmal unmöglich war, weitere Orte des Bezirks selbst zu besuchen, wie er es gerne gethan hätte.
Wir sind davon ausgegangen, daß es sich bei den Wahlreisen darum handelt, daß möglichst viele Bewohner den Kandidaten selbst kennen lernen und keine Fürsprecher aus Stuttgart u. s. w.
Deshalb haben wir auch keine solche berufen, werden aber mit unserem Kandidaten das nächste Mal in die jeht nicht besuchten Orte kommen.
_D WMiiiite für o. ßiillliiW.
Wähler WMads u. Umgebung.
In letzter Stunde nochmals eine patriotische Mahnung! Lasset Euch nicht durch die Vorspiegelungen der 6 demokratischen Sendlinge, welche in den Wahlkreis herbeigeeilt sind, in Eurer deutsch-nationalen Gesinnung beeinflussen. Gilt es doch in den Reichstag einen nationalgesinnten Mann zu senden, und da wollt Ihr doch gewiß einen Mann, der treu zu Kaiser und Reich hält. Dieser ist:
Landgerichtsrat v. Gültlingen.
Stehet ab, in den Reichstag einen Vertreter derjenigen Parteien zu schicken, die an Allem, was das Reich Großes und Schönes besitzt, nörgeln und doch nichts Besseres vorzuschlagen wissen. Tretet fest und sicher ein, stimmt zahlreich ab für einen ächten Deutschen und guten Württemberger, für
Landgerichts»! o. Giiltlingeu.
Aas HüMingen'sche WaMomite.
Die Reichstagswahl im VII. Wahlkreis.
Der Wahlkreis hat stets nationale Vertreter in den Reichstag gesandt: 1871 und 1874 den der nat.-lib. Fraktion ungehörigen Geh. Komm.-Rat Chevalier, seit 1877 ununterbrochen den freikonservativen I. Stälin. Nunmehr stehen wieder ein nationaler und ein demokratischer Kandidat einander gegenüber. In dem Wahlkreis scheinen die unschönen Seiten des Wahlkampfes sich diesmal ziemlich geltend zu machen. Die abgestandene Phrase: „Hie Volkspartei! hie Herrenpartei!" ist von den Freunden des demokr. Kandidaten K. Schickler wieder ausgegraben worden, was fast komisch klingt, wenn man bedenkt, daß die aufgestellten Kandidaten beide Herren aus der Residenz und beide Juristen sind, deren Beruf sie in denselben Sitzungssaal zusammenführt. Mit dem Titel des Baronen will man dem einfachen Manne gruseln machen, als ob ein Adeliger zur Ausfüllung eines Berufes wie zu öffentlicher Thätigkeit nicht wie jeder andere heutzutage innere Tüchtigkeit bewähren müßte. Hat die Demokratie vergessen, daß sie selbst dreimal im II. württemb. Wahlkreis einen adeligen Vertreter erwählt hat und in anderen Bezirken stets bereit ist, für ultramontane Grafen einzutreten? Daß die Demokratie den Wählern vorzureden versuchen werde, die letzte Reichstagswahl sei in einem regierungsfreundlichen Sinne ausgefallen, nur weil man künstlich Furcht erzeugt habe vor kriegerischen Verwicklungen, während gar keine Gefahr bestanden habe, war zu erwarten; was die Herren aber nicht ableugnen können, ist, daß wir nunmehr 18 Tahre lang Frieden haben dank unserem einheitlichen, starken Heere, mit dem anzubinden sich die Feinde doch immer wieder überlegen; und wenn wir auch seiner Frieden haben werden, so ver
danken wir dies nächst dem Heere und seinem obersten Kriegsherrn dem Reichskanzler, dem die alles besser wissende Demokratie schon lange ein „Fort mit Bismarck" zugerufen hat, dem sie fast noch mehr Feind ist, als unserem von dem schwankenden Willen der Parlamente unabhängigen Heere. Auch das Gesetz über die fünfjährigen Wahlperioden des Reichstags möchten die Herren für sich ausnützen. Ob sie wohl wirklich glauben, in unserer wahlmüden Zeit gerade im 7. Wahlkreis damit etwas zu erreichen, dort wo in wenigen Monaten schon wieder ein erneuter Wahlkampf bevorsteht, mit aller Aufregung und allem Haß, den ein solcher Streit mit sich bringt? Uebrigens hat der Reichstag die dreijährigen Wahlfristen keineswegs „auf Wunsch der Regierung preisgegeben", wie das im 7. W.-Kr. verbreitete demokratische Flugblatt den Wählern weiß macht. Vielmehr hat der Reichstag in 2. Lesung am 7. Febr. 1888 sich mit 183 gegen 95 St. und am 9. Febr. 1888 in 3. Lesung mit „großer Mehrheit", wie der Präsident verkündete, für die 5jährigen Perioden aus eigener Entschließung, ohne Vorlage oder Antrag der Regierung entschieden und diesen Beschluß der Regierung vorgelegt. Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Reichstags zugestimmt und Kaiser Friedrich hat das Gesetz am 19. März 1888 (R.-Ges.- Bl. Nr. 13 von 1888) vollzogen. — Es ist hier nicht der Ort, auf alle Streitfragen des Wahlkampfs einzugehen. Die demokratische Kandidatur hat das Gute, die gemäßigten Elemente an ihre Wahlpflicht zu erinnern, die sie nur gar zu oft auszuüben unterlassen. Die Wähler werden am 17. Oktober zu entscheiden haben, ob sie die Ehre dem 7. Wahlkreis retten wollen, stets nationale Vertreter in den Reichstag gesandt zu haben! (S.M.)
Gräsen Hausen, 15. Okt. Der Kandidat für die Reichstagwahl, Hr. Landgerichtsrat Frhr. v. Gül klingen stellte sich heute abend einer sehr zahlreich herbeigekommenen Wählerversammlnng vor. Er erläuterte sein schon bekannt gegebenes Programm in populär verständlicher Weise unter großer Aufmerksamkeit der Zuhörer und betonte, stets für das allgemeine Wahlrecht und für Württemberg speziell für Erhaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit in bisheriger Weise, eintreten zu wollen. Die von den 3 Kaisern hochherzig sanktionierten Wohlfahrtsbestrebungen, wie kein anderes Land in dem Maße sie bis jetzt besitze, werde er Hochhalten und weiter fördern helfen. Zum Schluffe widerlegt er sachgemäß die persönlichen Angriffe in einem demokratischen Flugblatte, die mit bewußten Unrichtigkeiten und ganz unhaltbaren Verdächtigungen gegen ihn gerichtet wurden.
Die Rede machte allseitig den besten Eindruck. — Einer der Begleiter des Hrn. Kandidaten richtete mit überzeugender patriotischer Wärme noch wenige Worte der Empfehlung an die Versammelten, worauf aus deren Mitte darauf hingewiesen wurde, daß die nun 21jährige landständische Thätigkeit des Hrn. v. Gültlingen wohl am besten auch für seine Befähigung zum Reichstagsabgeordneten spreche und empfehle. — Der Hr. Kandidat hat es nicht so leicht, wie die gegnerischen Parteien, denen der ganze Apparat von nicht weniger denn 6 Stuttgarter Advokaten, die als Sendlinge den Wahlkreis bereisen, zur Verfügung steht.
Berichtigung.
In dem in der letzten Nr. d. Bl. enthaltenen Bericht über die am Sonntag in der Post in Neuenbürg stattgehabte Wählerversammlung hat sich in so fern ein Druckfehler eingeschlichen als u. A. Herr von Frankenstein als Mitglied der deutschfreisinnigen Partei genannt ist, während Frhr. v. Stanffenberg damit gemeint sein soll. Hr. v. Frankenstein ist bekanntermaßen Mitglied des Zentrums.
Kronik.
Deutschland.
Einer Betrachtung der Hamb. Nachr. über den Zarenbesuch in Berlin entnehmen wir: Der Zar ist in Berlin eingetroffen, um die Ehre zu erwidern, die ihm Kaiser Wilhelm II. gleich nach seinem Regierungsantritt vorigen Sommer in Peterhof erwiesen hat. Es wäre unrecht, in der Hinausschiebung des Gegenbesuchs einen Mangel an Rücksicht gegen Deutschland oder gar die Person unseres Kaisers zu erblicken. Es hieß, daß der Zar schon im Frühjahr kommen wollte, damals aber vom König von Italien überholt wurde. Später erforderten die Reiseanordnungen unseres Kaisers eine Aenderung des ursprünglichen Planes des Zaren: auf der Reise nach Kopenhagen in Berlin zu erscheinen, und man ist vollauf berechtigt anzunehmen, daß der jetzige Besuch des Zaren durchaus gemäß zwischen ihm und unserem Kaiser getroffener Vereinbarung erfolgt. Von einer berechtigten Verstimmung kann also in dieser Beziehung kaum die Rede sein.