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Der Enzthäler.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Cnsihal und dessen Umgegend.

Amtsblatt firrr öen HbevamtsbeziM Weuenbüvg.

47. Jahrgang.

Rr. 1S8. Neuenbürg, Sonntag den «. Oktober 188S.

Erjcheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. I ^ 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich I -4L 25 monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 -4L 45 Jnsertiouspreis die Zeile oder deren Raum 10

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Amtliches.

Neuenbürg.

A« die Gcmmdttätc.

Einschätzung der Gebäude zur Brandver- sicherung betreffend.

Die Einleitungen zu der ordentlichen Jahresschätzung der Gebäude sind nun­mehr zu beginnen ; es wird daher zu diesem Zwecke den Ortsbehörden folgendes zu erkennen gegeben:

In der ersten Hälfte des Monats Ok­tober d. I. haben die Gemeiuderäte die Feuerversicherungsbücher von Nummer zu Nummer zu durchgehen und die Ver­sicherungsanschläge insbesondere in der Richtung genau zu prüfen, ob die Ge­bäude und ihre Zubehörden eine Wert- Verminderung erlitten haben und deshalb in dem Versicherunasanschlag zu ändern feien, wobei namentlich die Vorschriften in Absatz 2 und 4 des Art. 19 des Gebäude­brandversicherungsgesetzes vom 14. März M3 über das allmäliliche Altern und überandere außergewöhnliche Entwertungs­ursachen zu betrachten sind.

Zu dieser Prüfung der Versichcrnngs- anschläge sind die Ortsfeuerschauer, die bei ihren jedesmaligen Umgängen in der Gemeinde ein besonderes Augenmerk auf etwaige Wertsveränderungen der Gebäude und ihrer Zubehörden zu richten haben, mit beratender Stimme beizuziehen.

Nach Vollzug dieses Geschäfts und vor- gängigem öffentlichem Aufruf an die Ge­bäudeeigentümer zur Anmeldung der bei ihnen im Laufe des Jahres vorgekommenen Änderungen ist sodann dem Oberamte spätestens bis

20. Oktober ds. Js.

zu berichten, ob und wie viele Gebäude des Gesamtgemeindebezirks einer neuen und veränderten Schätzung oder Klasseneinteil­ung zu unterwerfen seien.

Diese Berichte sind von den Gemeindc- räten mit dem Ansügen zu beurkunden, daß die Prüfung der Versicherungsanschläge unter Zuziehung der Ortsfeuerschauer in vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen und welche Verfügungen hiebei getroffen worden seien.

Schließlich wird noch bemerkt, daß

1. bei nicht rechtzeitiger Anmeldung von Aenderungen, welche auf die Klassifi­kation Bezug haben, von Seiten der Be­teiligten, falls der Jahresbeitrag zu er­höhen war, das Zuwenigbezahlte, sobald der Mangel zur amtlichen Kenntnis ge­wogt, vom Eintritt der Aenderungen nach- öubezahlen ist, dagegen wenn der Jahres­

beitrag sich vermindert hätte, der Beteiligte keinen Anspruch ans Ersatz des Zuviel­bezahlten hat,

2. die Gemeindebeamten die Unter- pfandsbchörden unverweilt davon in Kennt­nis zu setzen haben, wenn der Brandver­sicherungsanschlag eines Gebäudes, sei es auf Verlangen des Eigentümers oder von Amtswegen (entweder bei der jährlichen Kataster-Revision oder bei außerorventlicher Einschätzung) herabgesetzt wird; sodann

3. die Gebühren für die Kataster- Revision (und für die Brandsteuerumlage)

n. nach der auf 1. Januar jeden Jahres wirklich vorhandenen Gebäudezahl zu be­rechnen sind und

b. auch diejenigen Gemeinden, in denen neue Feuervcrsicherungsbücher angelegt worden und in denen aus anderen Gründen keineKatasteränderungen vorgekommen sind, verwilligt werden.

Im Uebrigen ist für diese Gebühren dieMinisterialverfügung vom 15.Mai 1875 6 1 und 2 (Reg.Bl. S. 203 maßgebend.

Bei der Durchsicht der Feuerversicher­ungsbücher haben die Gemcinderäte, so­weit es nicht infolge der Normalerlasse vom 22. Juni und 4. August 1874 (Amts­blatt des Ministeriums des Innern S. 202 und 207) bereits geschehen ist, eine Ver­gleichung der Brandversicherungsanschläge mit den neuen Gebäudesteuer-Anschlägen vorzunehmen und in denjenigen Fällen, wo ein auffallendes Mißverständnis zwischen beiderlei Anschlägen zu Tage tritt, das Geeignete wahrzunehmen,

Die Berichte sind als portopflichtige Dienstsache (also ohne aufgeklebte Postwert­zeichen) zu verschicken.

Den 4. Oktober 18Ak^

/ K, Oberamt. H o f m a n n.

Neuenbürg.

Bezirksfeuertvehr-Uebung.

Am Samstag den 12. d. Mts., nach­mittags 2 '/2 Uhr findet in Calmbach eine gemeinschaftliche Uebung der Feuerwehren von Calmbach, Höfen und Wildbad statt, wobei die Feuerwehr von Calmbach voll­zählig und mit sämtlichen Gerätschaften, die Feuerwehren von Höfen und Wildbad mit den zur auswärtigen Hilfeleistung be­stimmten Mannschaften und Geräten zu erscheinen haben.

Die betreffenden Ortsvorsteher wollen hienach das Weitere veranlassen.

Den 4. Oktober 1889.

K. Oberamt. Hofmann.

Neuenbürg.

An die Oktsnorßcher.

Nach Z 30 der Ministerialverfügung vom 13. März 1888 (Reg.-Bl. S. 111 fg.) sind vom 15. d. M. an die Aenderungs- verzeichnisse zu den Umlagekatastern für die Umlegung der Beiträge zu der land­wirtschaftlichen Berufsgenvssenschaft aufzu­stellen.

Behufs Beschaffung der Formulare für die Aenderungsverzeichnisse und für die nach Art. 22 Abs. 4 des Ausführungs­gesetzes vom 4. März 1888 (Reg.-Bl. S. 89 fg.) zu machenden Mitteilungen ist die Anzahl der seit Anlegung des Umlage­katasters pro 1888 vorgekommenen Acnder- ungen sowie die zu machenden Mitteilungen umgehend hieher anznzeigen. (Z 21 Abs. 4 obengenannter Ministerialverfügung.)

Den 4. Oktober 1889.

K. Oberamt.

H o f m a n n.

Neuenbür g.

Die OrtsmMkk

welche mit Wiedervorlage der Listen über die fingierten Steuerkapitale im Rückstand sind, werden an deren unverzügliche Ein­sendung erinnert.

Den 4. Oktober 1889.

K. Oberamt.

_ Hofmann.

Gestorben im Monat September: von Neuenbürg: iPfrommer, Karl, Sattler,

Bott, Christian, Friseur,

Kode, Joh. Georg, Stahlschmied; von Arnbach:

Hiller, Gottfried, Maurers Ehefrau, äguchter, Jakob, Webers Wtw.;

von Dennach:

Häfele, Peter, Feilers Wtw.;

von Grunbach:

Müller, Joh. Gg., Holzhauers Ehefr.;

von Ottenhausen:

Krämer, Christian, Bauers Wtw.;

von Unter niebelsbach: Herrmann, Andr., Webers Wtw.

Z. B. K. Gerichtsnotariat.

Göttelfingen, O.A. Freudenstadt.

H a l j - N e r k a«f.

Am Montag den 7. Oktober werden aus hiesigen Gcmeindewaldungen

916 Stamm Klotzholz II., III., IV.

und V. Kl. mit zus. ea. 380 Fm. auf hiesigem Rathaus zum Verkauf ge­bracht. Liebhaber sind hiezu eingeladen.

Gemeinderat.