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Der Enzthäler.
Merger und Urtterhaltungsblalt für das Cnsthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt fürr öen Hbevamtsbezivk Weuenbüvg.
47 .
Rr. 146. Reuenbürg, Sonntag de« IS. September 188S.
ErscheintAimstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1-4L 10^, monatlich 40 durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 vkL 25 monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 45 — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10 ^
Amtliches.
Revier Enzklösterle.
ztxiilmhiilj- Kkrkavf.
Km Donnerstag den 26. September 1889 vormittags 10 Uhr
im Waldhorn zu Enzklösterle aus I Wanne und ll Schöngarn. Hut Sprollenhaus III.. IV. und V. Hut Enzklösterle und VII. Hut Enzihal:
2792 St. Langholz I.—V. Kl. mit 1825 Fm..
757 „ Sägholz I.—III. Kl. mit 580 Fm.
Revier Schwann.
Wikdnholltt Strin-Attikd.
Am Montag den 16. September vormittags 8 Uhr
wird auf der Revieramtskanzlei das Kleinschlagen von 224 edm Aplit auf dem Eyachthalweg wiederholt verabstreicht.
Schwann.
Zoings-Verlraus.
Im Wege der Zwangsvollstreckung gegen Johann Gaisert von Schwann kommt am Samstag den 21. k. Mts. nachmittags 4'/, Uhr auf dem Rathaus in Schwann zum Verkauf:
Parz. Nr. 1184
die Hafte an 15 a 36 gm Mähefeld ob. dem Marktweg tax. zu 150
Hievon wird der mit unbekannten Aufenthaltsort abwesende Schuldner in Kenntnis gesetzt.
Den 27. August 1889.
Hilfsbeamter
Schultheiß Keßler in Ottenhausen. Gemeinde Enzthal.
Krenuholi-Ukrlüius.
Am Samstag den 21. Sept. vormittags 11 Uhr
im Hirsch in Enzthal vom Revier Simmersfeld, aus Abt. 8 Nonnenmiß, 12 Eitele, 20 Hütteschlag, 49 Kleinhummelberg, 34 u. 35 Buchschollen:
37 Rm. buchene, 1274 Rm. tannene Scheiter, 1 Rm. buchene, 156 Rm. tannene Prügel.
Auszüge vom Verkaufsprotokoll können von der hief. Ratsschreiberei bezogen werden.
Schultheißenamt. Erhard.
Neuenbürg.
An die Grtsvorsteher.
Erlaß betr. die Vorbereitungen zur Reichstagswahl für den
württemb. Wahlkreis.
Das K. Ministerium des Innern hat in Nr. 17 des Amtsblatts des Mini- steruws des Innern vom 12. d. Mts. folgende Verfügung betreffend die Vornahme einer Reichstagswahl für den VII. württb. Wahlkreis erlassen:
„Unter Bezugnahme auf die durch den Erlaß vom 3. d. Mts. getroffenen vorbereitenden Anordnungen wird als Tag der Vornahme der Ersatzwahl eines Reichstagsabgeordneten für den VII. württb. Wahlkreis
Donnerstag der 17. Oktober d. I.
und als Tag des Beginns der Auslegung der Wählerlisten
Mittwoch der 18. September d. I.
bestimmt.
Zum Wahlkommiffär wird Oberamtmann Supper in Calw ernannt.
Stuttgart den 11. September 1889.
K. Ministerium des Innern.
Schmid."
Unter Bezugnahme auf vorstehende Verfügung wird Folgendes angeordnet:
1. Die Wählerlisten für die Reichstagswahl sind am Tage vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung also am Dienstag den 17. September d. 3. vorläufig abzuschließen und hiebei von dem Gemeinderat bezw. Teilgemeinderat (nicht auch noch von dem Ortsvorsteher und Gemeindepfleger) mit Angabe des Datums zu unterschreiben, genau so wie in dem Formular in Nr. 1 des Regierungsblatts von 1871, Anhang S. 13 vorgezeichnet ist.
2. Die Wählerlisten sind in allen Gemeinden vom
Mittwoch den 18. September d. I an öffentlich auszulegen.
3. Dies ist zuvor und zwar spätestens am Dienstag den 17. September d. I. auf ortsübliche Weise unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung stattfindet, öffentlich bekannt zu machen; es ist hiebei ausdrücklich zu verkündigen, daß nur diejenigen zur Stimmabgabe werden zugelassen werden, welche in der Wählerliste eingetragen sind, und daß daher Jeder, welcher die Liste für unrichtig oder unvollständig hält, dies binnen
8 Tagen vom 18 September d. I. an also bis zum Donnerstag den 26. d. Mts. einschließlich bei dem Gemeinderat schriftlich anzuzeigen oder mündlich zu Protokoll zu erklären habe, wobei zugleich die Beweismittel, falls dieselben nicht auf Ortskunde beruhen, beizubringen sind.
Zum Anschlag am Rathaus ist jedem Ortsvorsteher ein Plakatsformular vom Oberamt zugesendet worden.
4. Etwaige Einsprachen sind, sofern sie nicht sofort für begründet erachtet, und demgemäs durch Streichung, Ergänzung u. s. w. erledigt werden, von dem Gemeinderat — bei zusammengesetzten Gemeinden von dem Gesamtgemeinderat — nach entsprechender sachdienlicher Verhandlung zu entscheiden.
Diese Entscheidung muß längstens innerhalb 3 Wochen vom Beginn der Auslegung der Wählerliste an gerechnet, also spätestens bis Mittwoch den 9. Oktober d. I. erfolgt und den Beteiligten bekannt gemacht sein.
5. Ergänzungen der Liste sind nicht durch Einschaltungen, sondern durch Nachträge (s. Reg.-Bl. von 1871 Nr. l Anhang S. 14) unter Angabe des Grundes in Rubrik 11 „Bemerkungen" vorzunehmen.
Desgleichen ist bei Streichungen, bei welchen nur der in Spalte 2 der Wählerliste eingetragene Name sauber zu durchstreichen ist, der Grund hievon unter den „Bemerkungen" anzugeben.
In beiden Fällen der Berichtigung ist das Datum und die Unterschrift unter die „Bemerkungen" zu setzen.
6. Etwaige Beilagen, welche durch Einsprachen u. s. w. erwachsen, sind an das Hauptexemplar der Wählerliste anzuheften.