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Md KrqeigMaLL für den Bezirk Kalrv. 75. Jahrgang.

Liinetag», Dvau«r«tog« -id Samitag». vi« ««.-LLn-zeg-rüir »«»reg» im «--irr und in »Lchstrr ««i-dWg » T-g. di- Artle, «iti« «»rf-rut ls Psg.

! Samstag, Les 13. Oktober 1900.

vierteljährlicher Abonnementspreis in der Stadt Mk. 1.10 ins HarrS gebracht, Mk. 1. 1b durch die Post byogen im Bezirk. Außer Bezirk Mk. 1. 3b.

Amtliche AeLiuratmachrmger».

Die Ortsvorsteher

werden an die sofortige Erledigung der Ober- feuerschan- und WegvifitationsRezeffe» soweit dieselben fällig sind, erinnert.

Calw, den 8. Oktober 1900,

K. Oberamt.

Vo elter.

A« die OrtsbehSrden.

Unter Hinweisung auf die bezüglich der Unter­stützung von Familie« der z« Friedensübnuge« einberufeueu Mannschaften bestehenden Vorschrif­ten (Min -AmtSbl. 1899 S. 117 ff) werden die Orts­behörde« beauftragt, etwaige noch rückständige An­meldungen von Unterstützungs-Ansprüchen spätestens bis SV. Oktober d. I. zur Zahlungsanweisung vorzulegen und die Gemeindepflege« zur soforti­gen Einsendung der Empfangsbescheinigungen über die schon vorschußweise für Rechnung des Lie­ferungs-Verbands gezahlten Familien-Unterstützungen behufs Bewirkung des Ersatzes zu veranlassen.

Calw, den 10. Oktober 1900.

K. Oberamt.

V o e l t e r.

Bekanntmachung.

Das K. Proviantamt Stuttgart beginnt jetzt mit dem freihändigen Ankauf von

Hafer, He« und Stroh dirrkt von den Produzenten. Dem Ankauf werden die laufenden Börsen- bezw. Marktpreise Stuttgart zu Grunde gelegt.

Offerte von Hafer, mit Mustern von mindestens '/« Liter, werden mündlich oder schriftlich auf dem Geschäftszimmer des Kgl. Proviantamts cntgegenge- nommen und wird dort bezüglich der Lieferzeit und der Ankaufspreise näher« Auskunft erteilt.

Die zu liefernden Naturalien müssen von guter, trockener, reiner, magazinmäßiger Beschaffenheit sein.

Das vorgeschriebene Mindestgewicht soll beim Hafer 112 ^ für V« Liter nach dem Getreideprober betragen.

Die Eiickieferung deS Hafers hat in gleich­gestellten Sacken zu erfolgen. Die Naturalien können von den kleinsten Mengen an zuqeführt werden.

Vertreter von Vereinen, Genossenschaften oder Vertrauensmänner, welche von Produzenten beauf­tragt sind, Lieferungen zu vermitteln, werden den Produzenten gleich geachtet, fall; sie sich genügend auSwrisen.

Calw, den 11. Oktober 1900.

K. Oberamt.

Vo elter.

An die Ortsbehörden.

Das Ausstandswefen betreffend.

Den Ortsbehörden werden die in Bezug auf die Betreibung der Ansstände gegebenen Vor­schriften (oergl. den oberamtl. Erlaß vom 15. Nov. 1897, C.-W.-Ll. Nro. 136) hismit in Erinnerung gebracht :

1) Kein Rechner darf verfallene Einnahmen irgend welcher Art anborgen, er muß vielmehr alle Forderungen spätestens 3 Monate nach der Verfall­zeit einklagen und dies in seiner Rechnung Nach­weisen;

2) am Ende eines Rechnungsjahrs hat der Rechner dem Gemeinberat ein speeifieiertes Ver­zeichnis seiner AuSständs zu übergeben und sich

über jeden einzelnen Posten in demselben über sein« Thätigkeit ansznweise», daß er nämlich den Posten nach 3 Monaten eingeklagt oder besondere Ermächtigung des Gemeinderats zur Anborgung eingeholt habe;

3) der Gemeinderat hat sodann bezüglich oer einzelnen Ausstände Verfügung zu treffen;

4) Der Tag derlilnerkennung des AuSstandS durch den Schuldner und der Tag der Zahlung muß aus dem Verzeichnis zu ers-hm sein.

Diese Vorschriften sind stets genau einzuhalten und wird bei der Rechnuugsabhör für jede« anssteheude« Posten ausreichende Rechtferti­gung sowohl seitens des Rechners wie der Ortsbehörde verlangt werde«. Abgangsdekre« turen können nur da zugeloffen werden, wo die genaue Einhaltung der oben bezeichnet-» Vorschriften nach­gewiesen wird.

Die Ortsbehörden haben de« öffentliche« Rechnern diese Vorschriften wiederholt zur Nach- achtung zu eröffne» ar-o ihnen de« alsbaldige» Einzug der Ausstände dom Rechnungsjahre 18VS/LVVV und früher anfzugebe«.

BiS znm IS. November d. I. ist z« berichten:

a. daß bezüglich der Ausstände vom Rechnungsjahr 1899/1900 und von früheren Rechnungsjahren die Ziffern 2 bis 4 der oben aufgeführten Vor­schriften befolgt worden sind.

b. der Gesamtbetrag der am 15. November d. I. noch Unbezahlten Ausstände unter Vorlage deS unter Ziffer 2 genannten Verzeichnisses.

Ferner ist noch anzugeben, welcher Betrag vo« der neuen Steuer pro 1. April 1SVV/VL eingezogen worden ist.

Calw, den 12. Oktober 1900.

K Oberamt.

Voelter.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Wiedereröff­nung der landwirtschaftliche« Winterschulen.

Die landwirtschaftlichen Winterschulen werden in diesem Jahr eröffnet werden: in Gmünd am 14. November vormittags 9'/, Uhr, in Hall am 7. November vormittags 10 Uhr, in Heilbronn am 14. November vormittags 10 Uhr,

in Lsonberg am 7. November vormittags 11 Uhr, in Ravensburg am 8. November vormittags 9 Uhr,

in Reutlingen am 7. November nachmittags 2 Uhr,

inRottweil am 12. November nachmittags

4'/, Uhr,

in Ulm am 5. November vormittags 10 Uhr.

Der Unterricht dauert 4'/-5 Monate und wird auf Grund eines für sämtliche Winterschulen einheitlichen Lehrplans in 3640 Stunden wöchent­lich erteilt.

Die UnterrichtSgegegenstände sind mit Rücksicht auf die verhältnismäßig kurze Unterrichtszeit und das dem Zweck der Schule angepaßte Lehrziel auSgewählt, und werden sämtliche Fächer mit steter Bezugnahme auf die unmittelbare Anwendung in der landwirt­schaftlichen Praxis und nur in dem Umfang gelehrt, daß dieselben von den Schülern nach ihrer Vorbil­dung verstanden und verarbeitet werden können.

Nach dem Lehrplan gewährt auch der Besuch eines einzigen Kurses einen bestimmt abgeschlossenen Unterricht; der gesammte Unterrichtsstoff wird jedoch erst durch den für einen zweiten Kurs vorgesehenen, in bestimmten einzelnen Fächern weiter führenden Unterricht erschöpft.

Dte Schüler haben beim erstmaligen Eintritt ein Schulgeld von 25 ^ zu entrichten. Bei wied^ holtem Besuch einer Schule beträgt das Scku 15 UebrigenS haben eine größere Za''? - d wirtschaftlicher BezirkSoereine beschlossen, di-'' . ?

geld für die ihrem Bezirk angehörigen ^ bezahlen.

Neueintretende Schüler müssen das 15. Lebe, jahr zurückgelegt haben, gut prädiziert sein und die für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten besitzen.

Die Anmeldung zur Aufnahme hat wo­möglich einige Zeit vor Beginn des Kursus zu geschehen

für Gmünd bei Landwirtschaftsinspektor Schmidberger in Gmünd, für Hall bei Oekonomierat Rindt in Hall, für Heilbronn bei Landwirtschaftsinspektor Wunderlich in Heilbronn, für Leonberg bei Landwirtschaftsinspektor Dri Wa ck er in Leonberg, für Ravensburg bei Landwirtschaftsinspektor Kost in Ravensburg,

für Reutlingen bei Landwirtschaftsinspektor Mangold in Reutlingen, für Rottweil bei Landwirtschaftsinspektor Hornberger in Rottweil und für Ulm bei Landwirtschaftsinspektor Köstlin in Ulm.

Mit der Anmeldung sind die Schulzeugnisse, ein Geburtsschein und die schriftliche Einwilligung des VaterL bezw. des Vormunds zum Besuch der Winter­schule vorzulegen.

Nähere Auskunft über den Lehrplan, die Kosten, die Unterbringung der Schüler in Privat­häusern erteilen auf Verlangen die betreffenden Schul­vorstände.

Stuttgart, den 1. Oktober 1900.

v. Ow.

TagesneuigkeLien.

* Calw, 12. Okt. Gestern nachmittag wurde auf dem Prazfriedhof in Stuttgart Hr. Oberpräzeptor vr. Viktor Müller hier, welcher vor 5 Wochen an Herz- und Leberleiden erkrankt und am Dienstag im Dia- konissenhauS im Alter von 41 Jahren gestorben war, zur letzten Ruhe bestattet. Eine überaus zahlreiche Trauerorrsammlung hatte sich zu der Beerdigung ein­gefunden; von hier war das Lehrerkollegium deS Reallyceums vollzählig erschienen. Nach einem Po­saunenquartett »Aller Gläub'gen Sammelplatz" hielt Hr. Dekan Leypoldt am Diakonissenhaus eine tief- ergreifende Rede über Ps. 73 »Dennoch bleibe ich stets an Dir". Nach der Einsegnung trat Hr. Rektor vr. Weizsäcker an das reich mit Palmen geschmückte Grab und widmete dem früh verstorbenen Lehrer und Kollegen einen warm empfundenen Nachruf. Er rühmte die herzliche Leutseligkeit, Friedensliebe und das reiche Wissen, die aufrichtige Kollegialität und das stille Wesen deS lieben Dahingeschiedenen, er hob mit Dank und Anerkennug dessen Verdienste um die hiesige Anstalt in den 15 Jahren seines Wirkens hervor und legte zum Zeichen der treuen Anhänglich­keit und Verehrung einen Palmzweiz an dem Grabe nieder. Im Auftrag der hiesigen Freunde und der Tischgesellschaft sprachen sodann Hr. Kaufmann Krü­ger in Hirsau und im Namen der früheren und jetzigen Schüler Hr. HauptsteueramtSassistent Wilhelm Dreiß ehrende und rührende Worte der Freund-